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beamer

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About beamer

  • Birthday 06/25/1960

Website

  • Website URL
    www.das-security.de

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • Biografie
    Inh. DAS-Security und WSK- Prüfer vom Land Sachsen-Anhalt
  • Wohnort
    39122 Magdeburg
  • Beruf
    Ausbilder & Prüfer WSK
  • Favorite guns
    Glock 17C
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    Keine Angabe

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  1. NWR-ID Person und NWR-ID WBK , die Waffen ID wird erst eingetragen zum Beispiel bei wegfall bzw. Tausch
  2. Unsere Waffenbehörde trägt nur die ID ein, nicht für die Waffen, das wolle man machenwenn es benötigt wird. Habe noch eine P8 für die Ausbildung (WSK §7 WaffG) innerhalb von 2 Std bekommen, das nenne ich Service
  3. Ok danke, denke dann wird das wohl der Grund sein lg
  4. Das ist insoweit richtig ! da es sich aber wahrscheinlich um einen Mehrschüssigen Revolver handelt , müsste er eigendlich in die Grüne WBK. Wir hatte die diskussion mit der Waffenbehörde erst vor kurzem wegen einer doppelläufigen perkussions Pistole, die daraufhin in die grüne Eingetragen wurde! lg:!:
  5. Hallo Leute, mich würde es mal Interessieren wie es bei euren behörden damit Steht! Ich mache seit gut zwei Jahren für die Mitarbeiter von Privaten Sicherheitsdiensten die Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung. Nun habe ich Versucht in SachsenAnhalt eine Berechtigung zur Abnahme der Sachkunde zu bekommen und werde immer wieder Vertröstet, mal kein Sachbearbeiter und jetzt fehlt es offiziel an einer Durchführungsverordnung. Also kommen aus anderen Bundesländern Dozenten, die die Prüfung abnehmen weil ich es nicht darf. Hat da jemand neine Info ??? Danke:wohow:
  6. Ich hatte mit dem ständigen MA in der PD Magdeburg über das Thema ausgibig gesprochen, bei uns wird es solche Kontrollen nicht geben, da a. nicht genug Personal vorhenden ist und man sich b. auf Kontrollen im Rahmen von auffälligkeiten beschränkt, damit hätten die MA schon genug, weil es zu jeder Kontrolle auch ein entsprechender Akteneintrag erfolgt. Zugang muss auch nur dem Mitarbeiter der WB gewährt werden und dann wird auch nur der Schrank auf Zulassung und Verschluss geprüft. :!: LG
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