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Toni

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  1. Der Deutsche Schützenbund hat zusammen mit seinem Partner Hartmann Tresore AG und mit freundlicher Unterstützung des Unternehmens Krüger Druck+Verlag ein anschauliches Plakat (Foto) mit Informationen zur sicheren und gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrung von Waffen erstellt. Dieses Plakat dient allen Schützinnen und Schützen noch einmal auch als optisch vereinfachter Hinweis, wie die im Waffengesetz geforderten Vorschriften zwingend umgesetzt werden müssen. Der Deutsche Schützenbund stellt dieses Plakat über die Landesverbände allen Vereinen im DSB kostenlos zur Verfügung. Der viertgrößte deutsche Spitzensportverband belegt damit erneut deutlich sein Engagement für eine sichere Aufbewahrung und Umsetzung der vorgeschriebenen waffenrechtlichen Vorgaben. DSB-Präsident Josef Ambacher stellt in diesem Zusammenhang klar: ?Beim Thema Waffenrecht und sichere Aufbewahrung gibt es wirklich null Toleranz.? Neben dem eigentlichen Plakat auf der Innenseite befinden sich auch eine Einführung durch den DSB-Präsidenten sowie weitere Erläuterungen durch Jürgen Kohlheim, Vizepräsident und Bundesreferent für Waffenrecht des DSB, auf diesem Faltblatt, das in keinem Vereinsheim fehlen sollte. Der Deutsche Schützenbund stellt die kompletten Informationen sowie die Plakate zum Download im DIN A3- oder DIN A4-Format über diesen Link zur Verfügung. Alternativ können diese Poster auch über waffenboard geladen werden. A 3 Poster A 4 Poster
  2. Ellerbrock, Dagmar: Zwischen privatem Waffenrecht und kollektiver Waffenpflicht: Moderne deutsche Staatlichkeit als Prozeß fortschreitender Grenzziehung "Die Geschichte des deutschen Waffenrechts - so meine These ? läßt sich als Geschichte der Befestigung eben Trennlinie zwischen privatem und kollektiven Waffenbesitz schreiben." "Wo Soldtruppen der Regierung in großer Zahl und neben einem unbewaffneten Volke sind, da mag nimmer Freiheit bestehen", schrieb Karl von Rotteck 1816. Auch dreißig Jahre später, im württembergischen Verfassungskampf, zählte der Altwürttemberger "das Recht, Waffen zu tragen, zu seinen vornehmsten Grundrechten". Liberale Revolutionsforderungen zielten daher zwischen 1830 und 1848 u.a. auf die Volksbewaffnung und die Frankfurter Nationalversammlung verhandelte das Recht, Waffen zu tragen in den Debatten über die Grundrechte, d.h. sie konzepierte individuelle Bewaffnung, jenseits staatlicher Vorgaben. Der Gesetzesentwurf der Rot-Grünen Koalition erläutert zur Novellierung des bundesdeutschen Waffenrechts im Jahr 2001: ?Der Umgang mit (Schuss-) Waffen kann Privatpersonen naturgemäß nicht schrankenlos gewährt werden, da ... unachtsame Aufbewahrung oder gar der missbräuchliche Gebrauch von Waffen ... die Sicherheit der Allgemeinheit nachhaltig erschüttert.? Wie aus diesen kurzen Zitaten deutlich wird, ist die Geschichte des deutschen Waffenrecht sowohl mit dem Konzept der Zivilgesellschaft, als auch mit der Unterscheidung von privatem Raum und öffentlicher Sphäre eng verknüpft. Volksheere als Exponenten einer zivilgesellschaftlich organisierten Gemeinschaft sollten diese gegen despotische Übergriffe schützen, privates Waffenrecht war als bürgerliches Ehrenrecht jenseits staatlicher Zugriffsrechte festgeschrieben und geriet schließlich in die Position, gesellschaftlicher Sicherheit entgegen zu stehen. Die Geschichte des deutschen Waffenrechts - so meine These ? läßt sich als Geschichte der Befestigung eben Trennlinie zwischen privatem und kollektiven Waffenbesitz schreiben. Immer, wenn die Grenzen zwischen privatem und kollektiven Waffenbesitz und -gebrauch durchlässig wurden, immer wenn zu viele Waffen aus hoheitlichem Besitz in private Verfügungsmacht diffundierten, wurden Beschränkungen und Reglements enger gefaßt, um auf diese Weise den Abstand zwischen beiden Bereichen wieder zu befestigen und zu vergrößern. Anders als gemeinhin vermutet war die Trennlinie zwischen privatem und öffentlichen, zwischen individuellen und kollektivem Waffenbesitz in Deutschland bis tief ins 20. Jahrhundert hinein nicht so klar zu ziehen, wie (rechts)theoretische Erörterungen dies nahelegen. Praktisch bestanden bis 1945 Überlappungen und Interferenzen in beide Richtungen. Dies soll am Beispiel deutscher (württembergischer und badischer) Bürgerwehren im 19. Jahrhundert, sowie anhand weitgreifender politischer und juristischer Debatten über militärischen und polizeilichen Waffengebrauch im 20. Jahrhundert dargelegt werden. Methodisch orientiert sich die Analyse an systemtheoretischen Anregungen Niklas Luhmanns, sowie an Konzepten der historischen Anthropologie und der new political analysis [hr:53375df55f] Eine Wissenschaftlerin nach meinen Geschmack, sollte mehr davon geben. http://wwwhomes.uni-bielefeld.de/dellerbr/
  3. Fotos und Videos belegen, dass die Taliban mit Waffen deutscher Hersteller wie Heckler&Koch, Walther und vermutlich auch Blaser kämpfen. Die Zeiten, da sie sich mit Kalaschnikow-Kopien aus China begnügen mussten, sind vorbei. Sie wollen den Heiligen Krieg mit den Waffen des Gegners gewinnen. Ein bärtiger Mann kniet auf einem kargen Felsboden irgendwo im pakistanischen Grenzgebiet. Offenbar ist er Kämpfer im Dschihad, denn er trägt eine tarnfarbene Kampfmontur und eine dunkle Häkelmütze. Auf den ersten Blick ist es eine Video-Szene, wie sie hundertfach in islamistischen Propagandavideos zu sehen ist. Doch etwas darin fällt auf. Es ist die ungewöhnliche Waffe des gefilmten Arabers den der Untertitel als ?Abdul Halim? ausweist. Anders als die meisten anderen Dschihadisten trägt er kein veraltetes russisches Sturmgewehr aus Sowjetzeiten oder eine chinesische Kalaschnikow-Kopie bei sich. Bei seiner Waffe handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein deutsches Präzisionsgewehr der Marke Blaser. In der Katalog-Beschreibung des knapp 2.000 EURO teuren Gewehrs heißt es, die R 93 stehe ?für den bedingungslos harten Einsatz und kompromisslose Unabhängigkeit von Klima und Wetter.? Das Synthetikgehäuse der Waffe überzeuge durch ?höchste Widerstandsfähigkeit?, sei ?bruchsicher und formstabil auch bei Extremtemperaturen?. Das deutsche Gewehr scheint damit für den Kampfeinsatz in der rauen Bergwelt Waziristans bestens geeignet. Pakistanische Medien berichteten jüngst, Hunderte Taliban-Kämpfer aus den Stammesgebieten und dem nördlichen Swat-Tal hätten moderne ?amerikanische, indische und deutsche Waffen? in ihrem Arsenal. Sturmgewehre, Handfeuerwaffen und Maschinenpistolen verschiedenster ausländischer Marken seien von pakistanischen Soldaten während der Offensive im Swat-Tal und jüngst auch in Waziristan entdeckt worden. Unter den gefundenen Waffen sollen sich auch deutsche Walther-P1-Pistolen, Heckler&Koch-Modelle aus indischer Fabrikation, Glock-Handfeuerwaffen, amerikanische M249-Maschinengewehre und UZI-Maschinenpistolen israelischer Lizenzbauart befunden haben. Seit längerem ist durch Fotobeweise dokumentiert, dass die pakistanischen Islamisten nicht nur über die von Partisanen und Rebellen weltweit favoristierten AK-47 Kalaschnikow-Modelle verfügen. Taliban-Kämpfer aus dem Swat-Tal und dem Distrikt Buner posieren auf Fotos mit Sturmgewehren des deutschen Typs ?Heckler&Koch G3". Teilweise sind die Gewehre mit Zielfernrohren ausgestattet. Solche Ausführungen kosten in Sammlerkreisen bis zu 1.400 EURO. Sogar in Propagandafilmen der Islamischen Dschihad Union trainieren Dschihadisten mit G3-Gewehren unterschiedlicher Bauart. Die polizeiliche und militärische Verwendung des H&K G3 begann in Deutschland in den sechziger Jahren, endete mit dem Mauerfall und der Einführung des moderneren G36 Sturmgewehrs als Standartwaffe für Bundeswehrsoldaten. Tausende ausgemusterte G3-Sturmgewehre wurden in die Türkei verkauft. Herstellerfirmen im Ausland produzieren die Waffe heute auf Lizenz. ?Das G3 ist immer noch robust und schießt hervorragend?, sagte der Waffensachverständige Klaus Glander WELT Online. Damit sei das Gewehr ähnlich wie die Kalaschnikow auch für den Einsatz in rauem Gelände bestens geeignet. Im Juli interviewte al-Qaidas Medienabteilung as-Sahab den Taliban-Militärchef Mullah Ustad Fateh im umkämpften Swat-Tal nördlich von Islamabad. Das Videodokument wurde später im Internet verbreitet. Es zeigt den Militärkommandeur der Tehrik e-Taliban (TTP) in Swat maskiert auf dem Boden sitzend, hinter ihm stehen drei bewaffnete Leibwächter. Einer der islamistischen Bodyguards hält schussbereit eine Variante des G3-Gewehres in Händen. Im Schoß von Mullah Fateh selbst, liegt mit großer Wahrscheinlichkeit ein modernes AUG-Sturmgewehr der österreichischen Marke Steyr. Neben den österreichischen Streitkräften nutzen auch australische, irische und neuseeländische Soldaten diese Waffe. Zudem wird das Steyr AUG bei britischen Spezialeinheiten und beim US-Heimatschutzministerium verwendet. Wie die westeuropäischen Waffenmodelle ihren Weg in die Hände der pakistanischen Taliban und al-Qaida fanden, lässt sich nur vermuten. ?In Europa kann mit den nötigen Papieren fast jeder solche Waffe über den Handel beziehen?, sagte Waffenexperte Glander. In Staaten ohne die strengen Gesetzesauflagen sei die Beschaffung noch einfacher. Nach einem Bericht des Rundfunksenders ?NDR Info? lieferte das Bundesverteidigungsministerium im Januar 2006 einen ?Altbestand von 10.000 ausgemusterten Walther-P1-Pistolen zur Ausrüstung der im Aufbau befindlichen Streitkräfte? an das afghanische Innenministerium. Die deutschen Pistolen seien dann an afghanische Polizisten und Soldaten verteilt worden. Nur 4,563 der Handfeuerwaffen befänden sich derzeit noch in den afghansischen Beständen, hieß es. Jährlich verlassen bis zu 25 Prozent der Polizisten die afghanischen Sicherheitskräfte, berichten die UN. Viele dieser Abgänger, aber auch aktive Polizeibeamte verkaufen ihre Dienstwaffe anscheinend lukrativ an Schwarzmarkthändler. Hunderte der deutschen Pistolen, so will der NDR erfahren haben, sollen auf den pakistanischen und afghanischen Waffenmärkten im Angebot seien. In Deutschland zahlen Sammler und Hobbyschützen für die veralteten Modelle ?gerade mal 20 EURO pro Stück?, so Glander, am Hindukusch werden sie zu Preisen von bis zu 1600 Dollar als Prestigeobjekte verkauft. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von einem ?Risiko für die eingesetzten Deutschen? in Afghanistan. Auch von Seiten des US-Militärs gab es bereits Hinweise darauf dass Waffenbestände der afghanischen Behörden auf den Schwarzmarkt und damit auch in die Hände der Taliban gelangten. Im Februar zitierte der US-Sender CNN einen Regierungs-Bericht wonach das amerikanische Militär bei einer Inventur nicht in der Lage war, den Verbleib von 36 Prozent aller an die afghanischen Streitkräfte gelieferten Waffen aufzuklären. Insgesamt seien ?87.000 der etwa 242.000 Schusswaffen, welche die USA produzierten und von Dezember 2004 bis Juni 2008 an Afghanistan lieferten?, unauffindbar. Bei einem Teil der von militanten Islamisten eingesetzten Feuerwaffen handelt es sich höchstwahrscheinlich um ältere Exemplare aus Beständen der pakistanischen Armee selbst oder aus den Waffenkammern der Sicherheitskräfte Zentralasiens. China, Indien, Pakistan, Iran und die zentralasiatischen Republiken produzieren auf Lizenz veraltete, europäische, russische, amerikanische und israelische Waffenmodelle. Dies geschieht sowohl legal als auch auf illegalem Weg. Über kriminelle Kanäle gelangen Waffen aus dieser Herstellung dann auf den internationalen Schwarzmarkt. Daneben handelt es sich bei den modernsten, militärischen Sturmgewehren aus den Taliban-Propagandafilmen meist um Material, das bei Angriffen erbeutet wurde. A-Qaida-Kämpfer brachten etwa mit Laserzielvorrichtung und Schalldämpfern versehene Sturmgewehre bei einem Hinterhalt im ostafghanischen Kunar in ihren Besitz. Sie gehörten neben Nachtsichtgeräten, GPS-Geräten, Laptops und Entfernungsmessern zur Ausrüstung getöteter US-Elitesoldaten der Einheit Navy Seals. Nach einem tödlichen Angriff auf französische Truppen im vergangenen Jahr, stellten afghanische Taliban kurze Zeit später stolz die Waffen und Militärkleidung ihrer Opfer zur Schau. Die Islamisten posierten sogar in französischen Uniformen für Propagandavideo vor den Kameras. Die Nato-Waffen werden als Trophäen propagandistisch inszeniert und landen dann meist bei den ranghöchsten Islamisten-Kadern, die sich mit dem modernen Kriegswerkzeug schmücken. http://www.welt.de
  4. München - Die Linke im Stadtrat fordern, die U-Bahn-Wache zu entwaffnen. MVG und Polizei lehnen dies aber ab. Sie geben Fahrgästen Auskunft, helfen gehbehinderten Menschen oder setzen eine ausgefallene Rolltreppe wieder in Gang ? zumindest ihrem Selbstverständnis nach: Die Münchner U-Bahn-Wache ist einem zivilen und serviceorientierten Stil verpflichtet. Doch ihr Kerngeschäft ist die Sicherheit im Münchner Untergrund. Und die verteidigen sie im Ernstfall auch mit der Waffe. Bislang freilich mussten die U-Bahn-Wächter noch nie abdrücken. Trotzdem fordert jetzt ?Die Linke? im Stadtrat, die Wachen zu entwaffnen. Herausgeschmissenes Geld sei es, die Wächter des Untergrunds mit teuren Schulungen fit zu machen für den Umgang mit der Pistole. Sinnvoller sei es, in den Erhalt und die Verbesserung der Einrichtungen der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) zu investieren, heißt es in dem Antrag. Linke-Stadtrat Orhan Akman sieht gar das staatliche Gewaltmonopol gefährdet. So könnten auch andere Wachdienste künftig Waffen bei sich tragen wollen. Nicht weniger als die ?Durchsetzung der Rechtstaatlichkeit? stehe auf dem Spiel, wenn ?zivile Teile der Bevölkerung zunehmend bewaffnet? seien. Und: Wer sein Personal bewaffne, gehe davon aus, dass dieses im schlimmsten Fall davon Gebrauch mache. Da müsse man schon nach der Verhältnismäßigkeit fragen, argumentiert Akman. Die MVG, der die Münchner U-Bahn-Bewachungsgesellschaft zu 51 Prozent gehört, sieht das anders: Die Waffe diene dem Eigenschutz der Mitarbeiter und schrecke mögliche Straftäter wirkungsvoll ab. Die Tatsache, dass die U-Bahn-Wache seit ihrer Gründung vor zwanzig Jahren noch nie zur Waffe gegriffen habe, beweise den verantwortungsvollen Umgang mit der Pistole. Es komme daher nicht in Frage, auf das prall gefüllte Gürtelholster zu verzichten. Und was sagt die Polizei, die das staatliche Gewaltmonopol innehat? ?Es ist in unserem Sinn, dass die U-Bahn-Wache scharfe Waffen trägt?, erklärt Sprecher Peter Reichl. Die Polizei gehe gemeinsam mit den Untergrund-Wächtern auf Streife und könne dabei in Situationen geraten, wo sie Unterstützung brauche. Bislang habe man gut mit den Sicherheitskräften zusammengearbeitet. Nicht zuletzt auch deshalb, weil die U-Bahn-Wächter sehr gut ausgebildet seien. Schießen dürfen die Sicherheitskräfte der U-Bahn-Wache laut Reichl ausschließlich in Notwehr- und Nothilfesituationen ? also wenn sie selbst oder andere Menschen bedroht werden. http://www.merkur-online.de
  5. Die Diskussionen und Spekulationen über eine erneute Verschärfung des Waffenrechtes und insbesondere auch über deren mögliche Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode, also vor den Wahlen, sind derzeit voll im Gange. Die öffentlich diskutierten Verschärfungs-Forderungen der Linken und der Grünen bis hin zum generellen Verbot der Aufbewahrung von Waffen in Privathaushalten sowie das so genannte Positions-Papier des Innensenators (SPD) der Hansestadt Bremen sind Ihnen sicherlich über die Medien bekannt geworden. Ergänzt wurden sie durch die vor wenigen Tagen seitens des stellvertretenden Vorsitzenden der SPD Bundestagsfraktion, Fritz Rudolf Körper, öffentlich gemachten Forderungen, die da lauten ?Das Verbot großkalibriger Waffen im Schießsport ?Die obligatorische Einführung biometrischer Sicherungssysteme für großkalibrige Waffen und Waffenschränke ?Die Möglichkeit zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung ?Die Einführung eines zentralen Waffenregisters ?Das Verbot von sogenannten IPSC und Westernschießen, da dies dem bereits verbotenen ?kampfmäßigen Schießen? äußerst nahe kommt ?Eine befristete Amnestie des illegalen Waffenbesitzes im Fall ?Der freiwilligen Abgabe einer illegalen Waffen Inwieweit diese Forderungen vom Koalitions-Partner CDU mitgetragen und von der eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe übernommen werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Den Bericht zur Kabinettssitzung der Bayerischen Regierung vom 28. April 09 fügen wir auszugsweise bei. In den in der Zwischenzeit mit dem Innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl, dem für das Waffenrecht zuständigen Obmann der CDU Bundestagsfraktion, Reinhard Grindel, sowie anlässlich der Anhörung durch den Arbeitskreis des Innenausschusses der CDU/CSU Bundestagsfraktion hat das FWR gemeinsam mit den Partner-Verbänden zu den vorgeschlagenen erneuten Verschärfungen eindeutig und unmissverständlich Stellung bezogen. Und zwar genau so eindeutig und unmissverständlich wie in dem natürlich auch mit dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD, Fritz Rudolf Körper, geführten Gespräch. Wie schon oben erwähnt, können derzeit keine sicheren Prognosen über die weitere Entwicklung gestellt werden. Sie können aber absolut sicher sein, dass wir die weitere Entwicklung der Dinge nicht nur beobachten sondern durch weitere Gesprächsrunden begleiten und alles tun werden, um die legalen Interessen unserer Sportschützen, Jäger und Sammler zu wahren. Trotz aller Widrigkeiten bin ich nach wie vor optimistisch, dass schlussendlich auch bei den entscheidenden Politikern die reinen Sachargumente zählen und die Einsicht obsiegen wird, dass nicht Millionen wegen des Fehlverhaltens einiger Weniger unter Generalverdacht gestellt und bestraft werden dürfen. Ich halte den jetzigen Zeitpunkt für eine konzertierte Aktion für noch etwas zu früh. Dies sollte aber niemanden von uns davon abhalten, seine Wahlkreisabgeordneten zu deren Einstellung und Verhalten zur Jagd und zum Sportschießen anzusprechen, und deshalb begrüße ich ausdrücklich jede vernünftige Unterstützungs-Maßnahme unserer Mitglieder. Die wirkungsvollste Unterstützung, die sie uns jedoch zum Erhalt des Schießsportes und der Jagd gewähren können wird nach wie vor die strikte Beachtung der schon heute geltenden gesetzlichen Vorschriften sein. Das heutige Waffenrecht ist völlig ausreichend wenn seine Vorschriften vollzogen werden ? und zwar von beiden Seiten. www.fwr.de
  6. Essen. Der Bochumer Historiker Henning Borggräfe brachte Licht in ein dunkles Kapitel der Schützenvereine. Bislang hatte sich niemand ernsthaft mit ihrer Rolle in der NS-Zeit beschäftigt. Borggräfe fand heraus: Viele Vereine müssen ihr historisches Selbstbild von der Opferrolle deutlich revidieren. Sie sind heimatverbunden, traditionsbewusst, schießfreudig und regelmäßig in Feierlaune. Bis heute prägen die Schützenvereine in vielen Orten das Gemeinschaftsleben. Beliebtes Motto: Glaube, Sitte, Heimat. Rund zwei Millionen Mitglieder sind in rund 15.000 Schützenvereinen organisiert. Vor allem in Kleinstädten und Dörfern sind die Vereine auch für Jugendliche attraktiv. Wer lässt sich auf dem Land schon ein Schützenfest entgehen? Die Tradition der Vereine ist hinreichend bekannt und wird in Vereinsmuseen gepflegt ? allein zwischen den Jahren 1933 und 1945 herrscht ein historisches Vakuum, stellte der Bochumer Geschichtswissenschaftler Henning Borggräfe fest. Und er machte sich daran, Licht in das dunkle Kapitel zu bringen. "Bisher gab es keine seriöse Aufarbeitung" ?Schützenvereine im Nationalsozialismus? lautet der Titel seiner von der Ruhr-Uni Bochum mit einem Preis ausgezeichneten Forschungsarbeit. ?Bisher gab es keine seriöse Aufarbeitung der NS-Geschichte der Schützenvereine?, betont Borggräfe. Sein Fazit lautet: Viele Vereine müssen ihr historisches Selbstbild von der Opferrolle deutlich revidieren. Schützenfest 1934 in Lünen: Feierlich ist das Rathaus der Stadt geschmückt, Hakenkreuzfahnen wehen im Wind. Die Honoratioren der Stadt stehen auf dem Rathausbalkon und erwarten die Ankunft des Schützenkönigspaares ? die Arme zum Hitlergruß erhoben. "Aufbauen, was das Dritte Reich von uns verlangt" Bundesschießen in Gelsenkirchen 1936: Am Sonntag, dem 27. September, erreicht die fünftägige Veranstaltung ihren Höhepunkt. In der Stadtmitte formiert sich der Festzug mit über 2500 Teilnehmern, mehreren Musikkorps und 20 Festwagen. Die Menschen marschieren quer durch die Stadt zur feierlich hergerichteten Festhalle, ein Portrait des ?Führers? wird dort von Reichs- und Schützenfahnen flankiert. Major a. D. Ernst von Cleve, Führer des 1936 neu entstandenen ?Deutschen Schützenverbandes? verkündet unter Beifall, dass man ?in Einigkeit und Treue zum Führer und zu unserem schönen Schießsport das aufbauen will, was das Dritte Reich von uns verlangt?. Diese Szenen recherchierte Borggräfe unter anderem in der Verbandszeitschrift ?Schützenwarte?, die von der bisherigen Forschung weitgehend unbeachtet geblieben ist. Schützenvereine wurden quasi An-Organisationen der NSDAP 1936 wurden alle Schützenverbände und -vereine im ?Deutschen Schützenverband? zusammengeführt. ?1938 wurden alle Vereine der SA unterstellt und waren quasi An-Organisationen der NSDAP?, sagt Borggräfe. Dieser Maßnahme, betrieben auch von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo), hätten sich weniger die Sportschützen, als eher die der Traditionspflege verpflichteten Vereine widersetzen wollen. Dennoch könne nicht allein von ?Gleichschaltung? gesprochen werden. ?Schon vor 1933 hat man auf den Schützenfesten Wünsche nach einem neuen Führer ausgesprochen und eine geeinte Volksgemeinschaft gefordert.? Nach der Machtübernahme habe man die Schützenfeste als ?Feste der Volksgemeinschaft? inszeniert. Es habe keine personellen Veränderungen in dieser Zeit gegeben. ?Man muss die Entwicklung eher als Transformationsprozess begreifen?, sagt der Historiker: eine allmähliche und freiwillige Aneignung und Übernahme der NS-Ziele. "Hattingen war das braune Nest des Ruhrgebiets" Teilweise haben die Schützenvereine die Ziele des NS-Regimes aktiv unterstützt. Zum Teil in vorauseilendem Gehorsam, etwa beim Ausschluss der Juden aus den Vereinen 1934. Zum Teil in der ?Wehrhaftmachung? der männlichen Jugend. Borggräfe konzentrierte sich auf drei unterschiedliche Vereine: Lippstadt, eine katholisch geprägte Gemeinde. Lünen, wo eher die Linke dominierte. Und Hattingen, evangelisch dominiert und Nazi-freundlich. ?Hattingen war das braune Nest des Ruhrgebiets?, sagt Borggräfe. Schon 1930 habe die NSDAP hier über 30 Prozent der Stimmen bekommen, 1933 mehr als 40 Prozent. ?Die Hattinger SA war ebenso stark wie die Essener. Sie wurde mit Lastern zu Wahlkämpfen gefahren. Einer der reichsweit wichtigsten SA-Führer kam aus Hattingen. Die Nazis prägten früh die Stadt.? Der Autor stellt die drei Schützenvereine in ein neues historisches Licht: ?Mit ihrer Gemeinschaftspflege und dem Schießen berührten die Schützen zwei Kernziele des Nationalsozialismus: die Realisierung der Volksgemeinschaft und die Vorbereitung auf den Krieg.? So lautete die Parole der westfälischen Schützen für das Jahr 1939: ?Wir kämpfen und schießen für Adolf Hitler und sein Großdeutschland.? http://www.derwesten.de
  7. München - In München werden rund 140 000 scharfe Waffen gehortet ? die Hälfte davon illegal. Die Stadt will nun schärfer kontrollieren und die Waffenbesitzer anschreiben. Sie sollen nachweisen, dass ihre Waffen sicher Zudem appelliert die Stadt an alle, nicht mehr benötigte oder gar illegale Waffen abzugeben. Rund 20 000 Münchner, die ihre Waffen legal besitzen, bekommen in den nächsten Wochen Post von der Stadt: Sie sollen die sichere Verwahrung der Waffen nachweisen. Gibt es keine Antwort oder wirken die Auskünfte fadenscheinig, will das Kreisverwaltungsreferat (KVR) nachbohren. Richtig eng wird es für den Waffenbesitzer, wenn das KVR beginnt, an dessen Zuverlässigkeit zu zweifeln. Dann könnte die Waffenbesitzberechtigung entzogen werden. Besonders hartnäckige Verweigerer, die glauben, sie könnten die Anfrage aussitzen, müssen am Ende sogar damit rechnen, dass die Polizei ins Haus kommt und das Heim-Arsenal ausräumt. Der Besitz scharfer Waffen ist in München 3500 Jägern und 1400 Sportschützen erlaubt. Auch 150 ?besonders gefährdete Personen? können zum eigenen Schutz Revolver oder Pistole unterm Jackett tragen. Polizei und Sicherheitsdienste rüsten ihre ?Streitkräfte? ebenfalls mit Feuerwaffen aus. Die Masse der Schießprügel ist aber woanders zu finden. Opas alte Vogelflinte und die Militär-Pistole sind den aktuellen Besitzern oft durch Erbschaft zugefallen. Viele Erben sind aber gar nicht berechtigt, Waffen zu haben. Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle rät dringend: ?Die Waffe einfach abgeben.? Das sollten auf Anraten der Ordnungsbehörde alle tun, die illegal Waffen besitzen. Wie das ohne Scherereien gehen kann, ist beim Kreisverwaltungsreferat unter der Rufnummer 089/233- 446 22 zu erfahren. In der Diskussion um die Lagerung scharfer Waffen hält Blume-Beyerle wenig von einem zentralen Aufbewahrungsort ? etwa bei der Polizei, wie jüngst von Promi-Anwalt Lutz Libbertz vorgeschlagen (wir berichteten). Der werde womöglich gewaltsam geöffnet und beschere den Einbrechern fette Beute. Die Waffen seien beim Privatmann gut aufgehoben, wenn sie stets eingeschlossen in einem Spezialschrank ruhen. In zwei Monaten werde das Ordnungsamt härtere Bandagen anlegen. Welche, das wollte Blume-Beyerle gestern noch nicht verraten. http://www.merkur-online.de
  8. Guter Bericht. Lest euch mal die Kommentare durch da steht unter anderen dieses. Wir waren ab 9.30 Uhr vor dem Schulgebäude. Haben so kurz vor 9.45 Uhr das Piepsen gehört. Das muss um die Zeit gewesen sein, denn da kommt immer der Bäcker. Wenige Sekunden danach kamen die ersten zwei Polizeiautos. Tür aufgerissen, jeder von denen hatte ein Maschinengewehr in der Hand. Die sind reingestürmt und haben uns rausgeschmissen. Als sie reinstürmten, fiel der erste Schuss. Wenn die Polizei behauptet, dass alle schon tot waren, als sie am Tatort eintrafen, dann kann das eigentlich nicht stimmen. Wir haben bis 5 nach 10 Uhr, als die Verstärkung der Polizei kam und wir in die Evakuierungszone zum Wunnebad gebracht wurden, nur zwei Schüsse gehört. Damit tötet man nicht so viele Menschen.
  9. Warum Verbote in die falsche Richtung führen Trotz der Meinungen vom Vorsitzenden des Innenausschusses des Deutschen Bundestages Sebastian Edathy (SPD) sowie von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU), welche übereinstimmend eine weitere Verschärfung des Waffenrechtes als unnötig bezeichnen, wird diese nun diskutiert. Es wird teilweise die Ansicht vertreten, dass mit weniger Waffen auch weniger Gewalt einhergehen würde. Faktisch trifft dies jedoch nicht zu. Deutschland hat neben Großbritannien und im Gegensatz zu den USA, der Schweiz oder Finnland ein sehr restriktives Waffenrecht. Während es in Deutschland schwierig ist, an Schusswaffen zu kommen (von automatischen Waffen ganz abgesehen), darf etwa in der Schweiz jeder Milizionär sein Sturmgewehr mit nach Hause nehmen. Dennoch hört man wenig bis nichts über Amokläufe oder ausufernde Gewalt mit Schusswaffen in der Schweiz. Auch in Finnland ist fast die Hälfte der Bevölkerung bewaffnet. Dennoch war der Amoklauf an einer finnischen Schule gerade deswegen so erschreckend, weil man damit aus diesem Teil Europas überhaupt nicht gerechnet hat. Werfen wir einen Blick in die USA, in denen es mehr Schusswaffen in Privatbesitz als Einwohner gibt und in denen pro Stunde ca. 2.000 Schusswaffen produziert werden. In Texas besitzen 37 Prozent der Einwohner ein Waffe, die Mordrate liegt pro 100.000 Personen bei 12,7. In Kalifornien - auch gerne als ?Killafornien? bezeichnet liegt die Mordrate ebenfalls bei 12,7, die Zahl der Bewaffneten jedoch lediglich bei 21 Prozent. Im Staat New York liegt die Mordrate leicht darüber bei 13,2. Dort sind jedoch lediglich 11 Prozent im Besitz einer Schusswaffe. In Vermont liegt die Zahl der Bürger, welche im Besitz von Schusswaffen sind, ähnlich hoch wie in Texas, genau bei 35 Prozent. Die Mordrate liegt jedoch bei 0,7 und damit unter der Mordrate Deutschlands (1,2). Und in Washington D. C. war der private Besitz von Schusswaffen 30 Jahre lang verboten. Das Ergebnis war nicht der Rückgang der Mordrate, sondern ein Anstieg. Im allgemeinen gibt es in US-Bundesstaaten mit einem restriktiven Waffenrecht nicht weniger Gewalt durch Schusswaffen als in solchen Staaten mit liberaler Gesetzgebung. In Kennesaw (Georgia) wurde sogar ein Gesetz verabschiedet, nach dem verpflichtend in jedem Haushalt eine Waffe vorhanden sein muss. Dies führte zu einer Verringerung der Kriminalität, besonders der Gewaltkriminalität. Die oben stehenden Zahlen betreffen natürlich nur die legalen und registrierten Waffen. In Deutschland gibt es ca. drei Millionen Menschen, die zum Besitz einer Waffe berechtigt sind. Man geht weiter davon aus, dass ca. 10 Millionen legale und weitere 20 Millionen illegale Waffen im Umlauf sind. Ein Problem sind meist nicht die legalen Waffen, sondern die illegalen. Ein Verbot von Waffen hilft dem Kriminellen, der dadurch weiß, definitiv auf ein unbewaffnetes Opfer zu treffen. Denn wer eine Waffe für eine vorsätzliche kriminelle Handlung erwirbt, wird sich von einem Verbot nicht abschrecken lassen. Weiter bestätigen Inhaftierte in US-Hochsicherheitsgefängnissen, dass das, was sie am meisten fürchten (mehr noch als die Polizei), ein bewaffnetes Opfer sei. Sie scheren sich nicht darum, ob ein Gesetz ihnen verbietet, eine Waffe zu tragen. Sie tragen sie sowieso. Doch was hat das mit dem Amoklauf von Winnenden oder vergleichbaren Ereignissen zu tun? Zunächst ist die Tatwaffe nicht wie gesetzlich vorgeschrieben in einem Sicherheitsschrank aufbewahrt worden. Da jedoch Waffe und Munition getrennt gelagert werden müssen bleibt die Frage offen, wie Tim K. an die Munition kam. Momentan gibt es noch widersprüchliche Meldungen, die von einer ebenfalls ungesichert gelagerten Munition bis hin zur Kenntnis des Täters der Geheimzahl des Waffenschrankes reichen. In diesem Zusammenhang wies Innenminister Wolfgang Schäuble darauf hin, dass eine Verschärfung des Waffenrechtes diese tragischen Ereignisse nicht hätte verhindern können, da es sich um eine legal erworbene und registrierte Waffe handelt. Werden legale Waffen unsachgemäß genutzt oder gelagert, bringen noch restriktivere Gesetze nichts. Ein weiterer Punkt ist das jeweilige Ziel von Amokläufen. Sie finden hauptsächlich in Schulen oder Hochschulen statt. Häufig waren oder sind die Täter Schüler oder Studenten der jeweiligen Einrichtungen. Wieso, fragt etwa der Blogger Marco, finden solche Amokläufe nie in einer Polizeistation oder bei der Bundeswehr statt? Er führt dies darauf zurück, dass die Täter keine Gegner suchen, sondern Opfer. Und in einer Bildungseinrichtung kann ein Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, auf Unbewaffnete zu treffen. Ähnliches belegen auch Aussagen über verhinderte Amokläufe in den USA, bei denen Polizeibeamte und bewaffnete Zivilisten das Feuer erwiderten und den Amokläufer dazu zwangen, in Deckung zu gehen und nur noch ungezielte Schüsse abzugeben. Ebenso der Fall vor einigen Jahren, bei dem Studenten Schüsse auf dem Campus hörten und zu ihrem Wagen eilten, in dem sie eine Handfeuerwaffe hatten. Sie konnten den Amokläufer in Schach halten, bis die Polizei ihn festnehmen konnte. Die Tatsache, dass solche grauenhaften Taten meist in waffenfreien Zonen stattfinden, führt uns zu den sogenannten ?Killerspielen?. Sowohl aus Teilen der CSU als auch vom stellvertretenden Vorsitzenden der Unions-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach (CDU) werden ? wieder einmal ? Rufe nach Verboten laut. Doch wie sind solche Spiele eigentlich aufgebaut? Beim meistgenannten Spiel ?Counter Strike? ? welches bei weitem nicht das brutalste, sondern lediglich das wohl weitverbreitetste seiner Gattung ist ? spielt man im Team gegen ein anderes Team. Vereinfacht gesagt versuche ich den Gegner und der Gegner mich zu erledigen. Aber gerade so laufen Amokläufe wie der von Winnenden nicht ab. Dort hat der Täter gerade unbewaffnete Schüler und Lehrerinnen getötet. Als die ersten Polizeibeamten in der Schule eintrafen und beherzt dem Täter entgegentraten, flüchtete dieser. ?Killerspiele? funktionieren gerade umgekehrt. Dort ist jeder bewaffnet, und das weiß man auch. Es gibt sogar nur relativ wenige Spiele, bei denen man seine Waffe auch wegstecken kann. Man setzt sich gerade der ?Gefahr? aus, auch getroffen zu werden. Ziel des Spiels ist es gerade, besser zu sein als der bewaffnete Konkurrent. Es ist ein Kampf mit gleichen Mitteln, Winnenden hätte ungleicher nicht sein können. In den letzten Jahren gab es in Deutschland drei traurige Ereignisse an Schulen: Erfurt, Emsdetten und nun auch Winnenden. Jedoch gibt es seit Jahren allein in Deutschland Millionen von Spielern solcher Spiele. Müsste die Zahl der Amokläufe in Deutschland und weltweit nicht höher sein, wenn ein eindeutiger Zusammenhang hergestellt werden könnte? Übrigens spielen auch viele Erwachsene mit. Und mit welcher Begründung will man einem erwachsenen, mündigen Bürger solche Medien vorenthalten? Mit der Begründung, auch Kinder könnten darankommen? Das können sie auch an die Autoschlüssel, Küchenmesser Spiritus und Feuerzeug kommen. Dazu kommt: Gerade das Verbotene lockt. Besser wären also stärkere Kontrollen beim Verkauf von Medien an Jugendliche, damit 14jährige nicht an Material kommen, das man erst ab der Volljährigkeit erwerben darf. Absolute Sicherheit kann und wird es nie geben. Es sollte den Kindern und Jugendlichen mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Nun in Aktionismus zu verfallen und über Symbolpolitik und weitere Verbote zu diskutieren, ist mal wieder der falsche Weg. von Christian Spernbauer http://ef-magazin.de
  10. Deutscher Schützenbund gegen Aufbewahrung von Waffen und Munition im Schützenheim Der Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes, Jürgen Kohlheim, hat sich strikt gegen ein Verbot der Aufbewahrung von Schusswaffen zu Hause ausgesprochen. Würden die Waffen zentral in einem Schützenverein gelagert, wäre das Risiko eines Einbruchs viel höher als bei der dezentralen Lagerung. Eine große Anzahl von Waffen und Munition an einem Ort wären "ein begehrtes Ziel für Einbrecher", sagte Kohlheim. Bettina Klein: Schärfere Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen und Munition. Das ist nach dem Amoklauf in Winnenden eine der wichtigen Fragen, die sich stellt, eine der Fragen, die wir mit den Schützenvereinen besprechen sollen, sagte Innenminister Schäuble gerade, und das wollen wir auch direkt umsetzen. Wir sind jetzt verbunden mit Jürgen Kohlheim. Er ist Vizepräsident und Waffenrechtsexperte des Deutschen Schützenbundes. Guten Morgen, Herr Kohlheim. Jürgen Kohlheim: Einen schönen guten Morgen. Klein: Lassen Sie mich zunächst fragen: Spüren Sie eigentlich so etwas wie eine Mitverantwortung für das schreckliche Geschehen in Winnenden? Kohlheim: Eine Mitverantwortung sicherlich nicht. Wir spüren natürlich auch die Trauer. Wir sind betroffen und wir können es eigentlich alle gar nicht fassen, was hier passiert ist, weil dies so außergewöhnlich ist und weil es für mich auch als Vater von Kindern nicht nachvollziehbar ist, dass ein junger Mann sein Leben wegwirft und dabei eben auch noch viele andere Unschuldige mit sich nimmt. Klein: Der Sohn des Mannes, der Mitglied bei den Schützen ist, durfte die Waffen benutzen. Ist das eigentlich normal in Schützenvereinen? Kohlheim: Nein. Es ist grundsätzlich so, dass in einem Schützenverein Jugendliche unter Aufsicht, vor allen Dingen auch unter Aufsicht eines zur Kinder- und Jugendarbeit befähigten und lizenzierten Trainers schießen können. Dies bedeutet aber nicht, dass sie die Waffen dann anschließend an sich nehmen oder mit nach Hause nehmen dürfen. Das geht nicht. Es bleibt eine Waffe, die im Verein verbleibt, und ein Minderjähriger, so wie der Schütze hier, kann grundsätzlich keine Waffe, keine eigene Waffe erwerben. Klein: Kontrollieren Sie das? Kohlheim: Das kontrollieren die Behörden! Die Voraussetzungen für den Waffenerwerb - einer großkalibrigen Pistole - legen fest, dass ein Schütze mindestens 21 Jahre alt sein muss. Und wenn er unter 25 Jahre alt ist, dann wird sogar ein fachpsychologisches Gutachten gefordert, ob er die erforderliche Eignung für den Umgang mit Waffen besitzt. Dies prüfen die Ordnungs- beziehungsweise die Polizeibehörden nach, wenn der Betreffende die anderen Voraussetzungen, nämlich Zuverlässigkeit, Alter, was auch Voraussetzungen sind, die die Behörden überprüfen, und eben auch ein Bedürfnis geltend gemacht hat. Das heißt, er muss darlegen, dass er die Waffe für seine schießsportlichen Zwecke braucht. Aber ein 17-Einhalbjähriger kommt grundsätzlich eigentlich nicht an eine eigene Waffe heran. Klein: Aber er kam an die Waffen des Vaters. Die Waffen sind im Tresor zu verschließen, getrennt von der Munition. Das ist Gesetzeslage, wenn ich richtig verstehe. Das ist in Winnenden nicht so gewesen. Wer kontrolliert das? Kontrollieren Sie es überhaupt? Kohlheim: Grundsätzlich können die Behörden die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Schützen kontrollieren. Klein: Kontrollieren Sie es als Verein? Kohlheim: Wir als Verband sind verpflichtet, unsere Vereine auf die Einhaltung der waffenrechtlichen Vorschriften zu kontrollieren. Das machen wir auch. Aber wir können natürlich keine Kontrolle ausüben über den einzelnen Schützen. Dafür ist in dem Waffengesetz die Zuständigkeit der Behörde geregelt. Klein: Das heißt, Sie schieben den Schwarzen Peter jetzt zu den Behörden und sagen, die müssten eigentlich Stichproben durchführen, oder wie verstehe ich das? Kohlheim: Nein, das ist kein Schieben eines Schwarzen Peters. Nur wir haben gar nicht die Möglichkeiten, bei jedem einzelnen der 1,5 Millionen Mitglieder, die wir haben, in irgendeiner Form die Aufbewahrung zu kontrollieren. Das geht einfach nicht und das hat auch mit Schwarzem Peter gar nichts zu tun. Wir weisen unsere Schützen bei jeder Gelegenheit darauf hin, dass sie die Vorschriften der Aufbewahrung sorgsamst beachten werden, weil daran auch ihre Zuverlässigkeit hängt. Wer seine Waffen nicht ordentlich aufbewahrt, ist unzuverlässig und hat zu befürchten oder zu gewärtigen, dass die Waffenbesitzkarte widerrufen wird und er seine Waffen abgeben muss und er dann den Sport an den Nagel hängen kann. Klein: Herr Kohlheim, die Minister des Innern und der Justiz, Schäuble und Zypries, sehen die Schützenvereine, auch den Deutschen Schützenbund in der Verantwortung, sich stärker für diese Kontrolle zu engagieren. Sie sagen jetzt, wir haben die Möglichkeit gar nicht. Kohlheim: Wir haben keine Möglichkeit dahingehend, dass wir gewissermaßen Kontrollpersonen als Deutscher Schützenbund in die einzelnen Haushalte der 1,5 Millionen Schützen schicken. Das geht nicht. Das Waffengesetz sieht eben auch ausdrücklich vor, dass dies Aufgabe der Behörde ist, die auch die erforderlichen Möglichkeiten hat, dann in die Wohnung eines Schützen hineinzugehen. Klein: Aber wenn Sie zustimmen und sagen, das muss in Zukunft stärker kontrolliert werden, damit eben solche Amokläufe nicht passieren, was wäre denn Ihr Vorschlag, wie man das kontrollieren kann? Kohlheim: Das ist natürlich jetzt schwierig, da konkrete Vorschläge zu machen. Sie können natürlich auch nicht von der Behörde verlangen, dass sie jeden Tag jeden Schützen aufsucht. Und das, was hier passiert ist, dass ein Schütze ganz offensichtlich bewusst die erforderlichen Aufbewahrungsregelungen nicht eingehalten hat, das kann auch unmittelbar nach der Kontrolle passieren. Wenn sich die Behörde anmeldet und kommt, dann hat der Schütze natürlich seine Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt. Das schließt aber nicht aus, dass aus Unachtsamkeit oder aus welchen Gründen letztlich auch immer dann jemand die Regelungen, die rechtlichen Regelungen nicht einhält. Dafür kann niemand seine Hand ins Feuer legen. Klein: Das spricht doch nun aber wiederum dafür, dass es eben doch Sinn haben würde, dass man die Lagerung von Munition und Waffen in Privathaushalten verbietet. Kohlheim: Nein, weil das Risiko, wenn sie das Ganze in einem Schützenverein lagern, viel größer ist. Wir haben hier eine dezentrale Aufbewahrung, die sich aufgrund der sehr scharfen Vorschriften im Grundsatz bewährt hat. Wenn sie Waffen und Munition in die Schützenhäuser verlagern, dann haben sie das Problem, dass sie dort eine große Ansammlung von Waffen haben, die ein begehrtes Ziel für Einbrecher sind oder für Leute, die sich Waffen beschaffen wollen, denn Schützenhäuser liegen nicht irgendwo unmittelbar in der Mitte der Stadt, eines Ortes, sondern sie liegen meistens am Ortsrand, sie sind grundsätzlich nicht bewohnt und wenn am Sonntagabend der Vorsitzende das Schützenhaus abschließt und dann am Mittwochnachmittag zum Training wieder aufschließt, dann hätte jemand, der sich Waffen beschaffen will, genügend Zeit, dies zu tun. Da helfen auch noch so große Sicherheitsvorkehrungen nicht. Klein: Das heißt, Sie sagen aber auch, Sie können an der Situation eigentlich nichts ändern und die Gesellschaft muss mit diesem Risiko leben? Kohlheim: Es ist ein Restrisiko, was wir ja in vielen anderen Bereichen auch haben. Wir können immer nur daran appellieren, dass Gesetze eingehalten werden. Wir sehen auch in vielen anderen Bereichen: wenn Sie an die vielen Zahlen der kriminellen Taten denken, die wir ja leider auch hier in diesem Lande haben, dann wird deutlich, dass grundsätzlich scharfe Gesetze kriminelle Taten nicht verhindern können. Wir können nicht verhindern, dass sich jemand außerhalb der Grenzen des Gesetzes stellt. Und wenn ich das noch sagen darf: Wenn die Waffe im Schützenverein aufbewahrt würde und der Täter dort ja auch einging, was hätte ihn denn bei seinem Plan gehindert. Er wäre am Vormittag ins Schützenhaus gegangen, hätte sich eine Waffe zum vorgeblichen Schießen auf der Schießstätte aushändigen lassen und hätte vielleicht als erstes die Aufsicht und den Schützenmeister erschossen und hätte dann seine Bluttat angerichtet. Klein: Herr Kohlheim, wir müssen leider zum Ende kommen. Ich bedanke mich für das Gespräch. - Das war Jürgen Kohlheim, der Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes. Danke Ihnen für das Gespräch und einen guten Tag. http://www.dradio.de
  11. Jab aber du hast eines Vergessen. Wir haben WAHLJAHR, also müssen wir wieder erhalten
  12. Hab mal so einen " Artikel " gefunden wo die bösen Waffen schuld sind. Fast 16000 registrierte Waffen in Münster Nach dem Amoklauf von Winnenden ist der Besitz von Waffen erneut in den Blickpunkt gerückt: Allein in Münster hat die Polizei nach eigenen Angaben fast 16000 Schusswaffen registriert. Dabei handelt es sich im Einzelnen um 11679 Gewehre sowie 4091 Pistolen und Revolver. Das Gros der Waffen, rund 10000, befindet sich demnach bei den 2200 Jagdscheininhabern. Eine weitere große Gruppe von Waffenbesitzern bilden die 300 Sportschützen: Sie haben laut Polizeistatistik 1200 Waffen. Das Waffenwesen ist in Nordrhein-Westfalen ausschließlich Sache der Polizei. Dazu zählt die Ausgabe von Waffenscheinen sowie die Kontrolle der Aufbewahrung. Von den Waffenbesitzern wird laut Polizeisprecher Alfons Probst eine besondere Eignung und Zuverlässigkeit gefordert: ?Wer beispielsweise betrunken Auto fährt und erwischt wird, muss seine Waffe abgeben.? Nach Auskunft der Polizei hat in Münster niemand die Erlaubnis zum Waffenbesitz, weil er sich bedroht fühlt. Aufsehen erregte vor knapp 20 Jahren der Fall eines Schülers, der in Münster mit dem Jagdgewehr seines Vaters einen Freund versehentlich beim Spielen erschossen hatte. http://www.mv-online.de
  13. Gesetzliche Vorschriften zu Feuerwerk Feuerwerkskörper gelten nach deutschem Recht als pyrotechnische Gegenstände und unterfallen dementsprechend dem deutschen Sprengstoffrecht. In den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes und der zugehörigen Verordnungen trägt der Gesetzgeber der hohen Verletzungs- und Unfallgefahr, die von Feuerwerkskörpern ausgeht, Rechnung. Zu den häufigsten Verletzungen durch Feuerwerk gehören Verbrennungen oder Brüche an den Fingern oder sogar der Verlust einzelner Finger. Ebenso dramatisch können Splitterverletzungen im Auge sein. Am meisten unterschätzt wird jedoch das Risiko des Gehörverlustes: Die lauten Knallgeräusche können nicht nur ein vorübergehendes Knalltrauma mit Hörbeeinträchtigung verursachen, sondern sogar Risse im Trommelfell und eventuell lebenslange Hörbehinderungen. Wer darf Feuerwerke zünden Grundsätzlich gilt, dass nur ausgebildete Pyrotechniker Feuerwerke zünden dürfen. Pyrotechniker bedürfen einer besonderen Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller mindestens 21 Jahre alt ist und die erforderliche Sachkunde sowie seine persönliche Zuverlässigkeit und Eignung nachweisen kann. Lediglich für die Neujahrsnacht ist auch Privatpersonen das freie Abschießen von Feuerwerkskörpern bestimmter Klassen erlaubt. Wer zu einem anderen Datum als Silvester ein Feuerwerk veranstalten möchte, z.B. zu einer Hochzeit oder anderen Festlichkeiten, muss sich dafür von der örtlich zuständigen Behörde die Erlaubnis holen. Diese Erlaubnis legt fest, wo und in welchem exakten Zeitfenster das Abschießen gestattet wird. Einteilung von Feuerwerks-Klassen Die Sprengstoffverordnung unterscheidet nach der Gefährlichkeit von pyrotechnischen Gegenständen vier Klassen: Klasse 1: "Kleinstfeuerwerk" z.B. Knallbonbons, Knallerbsen, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk. Sie sind ganzjährig verkäuflich, sogar an Jugendliche. Klasse 2 : "Kleinfeuerwerk" z.B. Chinaböller, kleine Feuerwerksrakten, Fontänen, Kanonenschläge, sogenannte Batterie- oder Verbundfeuerwerke mit hoher Schusszahl und unterschiedlichen Effekten sowie letztmalig auch Luftheuler (ab 2008 verboten). Klasse 3: "Mittelfeuerwerk" z.B. Feuerwerksraketen mit begrenzter Steighöhe und weniger Sprengmitteln als Klasse IV. Klasse 4: "Großfeuerwerk " z.B. Kugelbomben für Höhenfeuerwerke, besondere Raketen für Großfeuerwerke. Klasse T: "Technisches Feuerwerk" lässt sich unterteilen in die Klassen T1 mit frei ab 18 Jahren erhältlichen Feuerwerkskörpern und T2, die nur an Pyrotechniker verkauft werden. Was ist zu Silvester erlaubt Mit Ausnahme der ganzjährig erhältlichen Kleinstfeuerwerke wie Knallbonbons oder Wunderkerzen findet der freie Verkauf von Feuerwerkskörpern an Privatleute ausschließlich an den drei Tagen vor Silvester statt. Verkauft werden dürfen lediglich Feuerwerke der Klasse II. Das Zünden der Feuerwerke aus Klasse II darf schließlich vom 31.12 bis zum 1.1. stattfinden. Hinweis: Seit 2006 verboten sind Luftheuler, die sich durch den Rückstoß selbst fortbewegen, weil ihr Flugverhalten zu unkontrolliert ist. Grundsätzlich verboten bleibt in jedem Fall Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- oder Kinderheimen. Rechtsfolgen bei Verstößen Der Verstoß gegen das Verbot der Feuerwerkszündung vom 2.1. bis zum 30.12. eines Jahres ist nach § 46 Nr. 8 SprengV eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 16 SprengG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann. Es genügt hierfür bereits fahrlässiges Handeln. Strafbar macht sich darüber hinaus auch, wer ohne die erforderliche Erlaubnis mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, sie vertreibt, einführt oder durchführt oder sie Personen überlässt, die nicht mit ihnen umgehen dürfen. Die Strafe kann Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sein, bei Gefährdung von Leib und Leben Dritter oder von Sachen mit besonderem Wert sogar Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Darauf sollten Sie besonders achten Aber auch wenn Sie sich an alle Vorschriften und Regeln halten, sollten Sie zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit Dritter darauf achten, nur ordnungsgemäß gekennzeichnetes Feuerwerk zu kaufen. Am besten bei einem Händler, der sich damit auskennt. Vorsicht auch beim Internet-Kauf, hier werden häufig ungeprüfte Billigprodukte angeboten. Hinweis: Feuerwerkskörper aller Klassen (außer Klasse IV) müssen von der Bundesantalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Ob die Zulassung vorliegt erkennt man am abgedruckten Zulassungszeichen (z.B. BAM-PI- Nummer, BAM-PII-Nummer). Beachtet man dann noch die Gebrauchsanweisungen und geht sorgsam mit den Sprengkörpern um, bleibt das Silvesterfeuerwerk für alle eine ungetrübte Freude und der Start ins neue Jahr wird nicht von Unfällen oder Verletzungen überschattet. http://www.anwalt.de
  14. Die westlichen Länder sind nicht hinreichend vor Atom- und Bio-Waffen geschützt. Das geht aus einem Bericht hervor, der im US-Kongress vorgestellt wurde. Schon innerhalb der nächsten fünf Jahre könnten Terroristen Massenvernichtungswaffen einsetzen, heißt es darin. Die Gefahr eines terroristischen Anschlags mit Massenvernichtungswaffen ist offenbar erheblich größer als bislang angenommen. Ein Bericht der US-Kommission zur Verhinderung von Massenvernichtungswaffen kommt zu dem Schluss, dass die Weltgemeinschaft sofortige und entscheidende Maßnahmen ergreifen müsste, um einen Anschlag innerhalb der nächsten fünf Jahre zu verhindern. Die größte Gefahr droht demnach aus Pakistan: "Wenn man eine Landkarte über Terrorismus und Massenvernichtungswaffen zeichnen würde, dann würden sich alle Wege in Pakistan überschneiden". Der Leiter der Kommission bezeichnete Pakistan als "das Epizentrum vieler Gefahren." Welches Ziel die Terroristen anvisieren könnten, lässt sich dem Bericht zufolge aber nicht vorhersagen: Die USA sind gefährdet, ebenso könnten die Anschläge aber andere Teile der Welt treffen. Besonders groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass Terroristen zu Bio-Waffen greifen. "Es dürfte für die Terroristen einfacher sein, an eine biologische Waffe zu kommen und diese zu benutzten, als eine Atomwaffe", heißt es in dem Bericht. Doch auch gefährliches Nuklear-Material ist an vielen Orten der Welt nicht hinreichend gesichert. Die Kommission zur Verhinderung von Massenvernichtungswaffen hatte sechs Monate lang im Auftrag des US-Abgeordnetenhauses gearbeitet. Sie führte die Arbeit der Kommission fort, die den Anschlag vom 11. September 2001 untersucht hatte. Für den Bericht wurden rund 250 Gespräche mit Wissenschaftlern, Analysten, Geheimdiensten und Militär-Vertretern geführt. Das 132 Seiten starke Dokument legt unter anderem Sicherheitsmängel in US-Laboren und russischen Atomlagern offen. So war es Ermittlern der Kommission gelungen, sich problemlos Zugang zu US-Forschungslaboren zu verschaffen, in denen mit gefährlichen biologischen Substanzen gearbeitet wird. Al-Qaida versuche bereits seit langem, größere Mengen genau dieser Materialien zu bekommen, hieß es ? wären sie und nicht die Ermittler der Regierung in das Labor eingedrungen, hätten sie dort eine wahre Fundgrube vorgefunden. Die mehr als 400 Labore in den USA, die mit Substanzen arbeiten, die für tödliche Bio-Waffen verwendet werden könnten, müssten daher stärker gesichert werden. Trotz der großen Bemühungen der Behörden in den USA, das Land zu schützen, seien die Vereinigten Staaten nicht sicherer geworden, sondern die Risiken gestiegen: "Die Terroristen waren auch aktiv". Vor der Veröffentlichung des Berichts waren Analysten davon ausgegangen, dass der Transport von Massenvernichtungswaffen für terroristische Gruppen zu kompliziert sein könnte. Zudem sei die Reichweite sogenannter "schmutziger" Atombomben vergleichsweise gering, war bislang der Konsens. Die Ergebnisse der Kommission zur Verhinderung von Massenvernichtungswaffen jedoch widersprechen dieser Annahme: "Die Wahrheit ist, dass die Risiken, mit denen wir uns heute auseinander setzen, sich schneller weiterentwickeln als unsere vielschichtigen Reaktionen", heißt es in dem Bericht. Nicht nur staatenlose, terroristische Gruppen machen der Kommission Sorgen. Auch das Atomprogramm des Iran und die unsichere Regierungssituation in Pakistan werden als mögliche Gefahrenquelle genannt. An die Regierung des gewählten US-Präsidenten Barack Obama ging daher die dringende Empfehlung, Teheran daran zu hindern, seine Nuklear-Kapazität auszuweiten und das das wachsende Aufrüsten mit Atomwaffen in Asien einzugrenzen. Darüber hinaus drängt die Kommission zur Verhinderung von Massenvernichtungswaffen in ihrem Bericht darauf, diplomatische, ökonomische und militärische Aktionen zur Zerstörung von Terroristen-Verstecken zu stärken und Strategien zu entwickeln, extremistischen Ideologien entgegen zu wirken. Die Vereinigten Staaten hätten in der Vergangenheit zu wenig getan, um die Verbreitung von Massenvernichtungs-Waffen zu verhindern, sagte dazu der gewählte US-Vizepräsident Joe Biden: "Wir tun nicht alles, was wir können, um zu verhindern dass die tödlichsten Waffen der Welt in die Hände von Terroristen gelangen", sagte Biden. http://www.welt.de
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