Der Eintrag auf der WBK hat nur gegenüber der Waffenbehörde Gültigkeit, es drückt keinerlei Eigentumsverhältnis aus.
Wer auf der Vereins-WBK eintragen ist darf Erwerben, Besitzen, Überlassen nach Waffenrecht und dies der Behörde entsprechend mitteilen.
Eigentümer der Waffen ist nur der Verein, nur er darf Rechtsgeschäfte nach BGB mit diesen Waffen durchführen.
Im Zweifel kann der Verein jederzeit gegenüber der Behörde andere Personen benennen oder streichen lassen und diese Personen für vom Verein ungenehmigte Handlung im Innenverhältnis in Regress nehmen.