Damit sind auch sämtliche Aussagen von Politiker, die geplanten EU Richtlinien haben bei uns keine Auswirkungen hinfällig.
Seit heute können 30er Magazine (und grössere) völlig legitim zur Jagd erworben und benutzt werden.
Und für alle die die meinten es Jäger hätten ja nie Klagen dürfen gegen den zwei-Schuss-Eintrag in der WBK:
Ich hoffe ihr entschuldigt Euch jetzt alle, diese zwei Jäger haben ein grosses Übel aus dem Waffengesetz/Bundesjagdgesetz entfernt bekommen
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/armee-vermisst-mehrere-kilogramm-sprengmittel/story/11696567
Na hups.
Aber gut das SP und NC so gut nachverfolgbar ist.
Einspruch, hypothetisch.
Sie könnte dann genausogut auch Tod sein, mitsamt ihrer Kinder.
So ein Bruder der die Familienehre wieder herstellen will tritt auch eine Tür ein wenn das dafür nötig ist.
Und verteidigen konnte sie sich ja nicht, ist ja alles verboten.