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Coltfan

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  1. Grundsätzlich gilt: Eine Fläche gilt als befriedetes Besitztum, wenn sie erkennbar abgegrenzt bzw. eingehegt ist. Im Wesentlichen kommen mit Zäunen, Mauern, Hecken oder anderen Einfriedungen umgebene Höfe, Gewerbeflächen und Parkplätze in Betracht. Nicht erforderlich ist, dass die Fläche zu allen Seiten hin eingefriedet ist. Hierbei ist nicht wesentlich, ob die Einfriedung in der Lage ist, das Eindringen zu unterbinden, sondern dass es für jedermann erkennbar ist, dass ein Eindringen nicht erwünscht ist, da reicht dann auch ein Flatterband. Diese Definition ist alt und bewährt. Coltfan (ass. iur)
  2. Ist halt die Presse, dass die Behörde denen das so gesagt hat, ist wohl eher nicht zu vermuten. Zeigt doch mal wieder, dass Mäurer und Tschöpe die Kontrollen eher als politische, denn als statistisch notwendige Maßnahme sehen. Die Praktiker bleiben entspannt, die Politiker nicht. Schlußfolgerung: Wenn das finanziell ruinierte Bremen alle Altbesitzer durchgeprüft hat (wofür man sich angesichts der eher nichtexistenten Bedrohungslage durchaus auch zwei bis drei Jahre Zeit nehmen könnte), müsste man die Kontrollen spätestens dann wieder auf das tatsächlich nötige Maß herunterfahren. Ein derartiger Aufwand ist ja wohl nach Aussage der Behörde eher nicht notwendig.
  3. Die Antwort ist einfach: Gar nicht ! Sofern überhaupt ein Verschulden der Eltern festgestellt werden kann, bekommest Du 10 Gramm Spachtelmasse und vielleicht die Tapete für den Raum ersetzt. Blut und Hirn gehen gut mit kaltem Wasser aus dem Teppich. Entscheidend ist dabei, dass der Schaden auch kausal auf die Tat zurückzuführen sein muss. Wenn sich die Stadt nach der Tat eine neue Schule baut, hat das aber mit dem Schaden nichts mehr zu tun. Dabei gilt als ein allgemeiner Grndsatz das sog. Bereicherungsverbot: Der Geschädigte soll so gestellt werden, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde - aber nicht mehr. Das sollte sich selbst auch der Referendar beim Rechtsamt in Winnenden schon denken können; wieso also eine Gemeinde auf die abstruse Idee kommt, sich so den Schulumbau finanzieren zu wollen, ist kaum nachvollziehbar.
  4. Sperrgebiete beziehen sich idR nur auf die Strassenprostitution. Und in der Wohnung ist das gewerbliche Nutzung. Der Vermieter muss das nicht dulden, die Nachbarn aufgrund der damit verbundenen Belästigungen idR aber auch nicht.
  5. Ist eine Selbstverständlichkeit ! Grundsätzlich kann ich meine Mietwohnung für alle nicht verbotenen privaten Tätigkeiten nutzen. Und wenn der Gesetzgeber Kriterien dafür aufgestellt hat, was sicher ist, dann kann der Vermieter dies nicht anders definieren. Dafür bedarf es nicht erst eines Urteils.
  6. Alles, was ich damit sagen wollte: Grafe kann und wird nie einsehen, dass er nicht die allseligmachende Wahrheit verkündet. Und das ist gut so: Er ist einer unserer VERBÜNDETEN !
  7. Es bleibt aber letztlich der einzige Weg, illegale Waffen soweit raus zu bekommen. Klar, Kriminelle u.a. erreicht man damit sicher nicht. Es sei denn, man geht einen Schritt weiter und macht eine Amnestie, nach der die Waffen angemeldet werden und dann auch behalten werden dürfen, sofern Zuverlässigkeit gegeben ist und die Waffe nicht Objekt oder Subjekt einer Straftat war. Dann gibts aber wieder das Problem mit der Blockierpflicht und der Aufbewahrung: Erst kauf ich mir ne schwarze Waffe für x Euro und dann soll ich nochmal je 200 Euro für das Blockieren und den Tresor ausgeben. Genau deshalb geben viele Erben ihre Knarren doch lieber ganz ab, als sie vollkommen legal zu behalten. Weils zu teuer ist. Ausserdem kann man auch argumentieren: Erst kauf ich mir eine illegale Waffe, dann meld ich sie an und darf sie dann auch behalten. Letztlich hilft nur der Schritt zum österreichischen Modell, wenn man vom deutschen Waffengestzwahnsinn weg will.
  8. Da bin ich ja mal gespannt. Grafe sagt dem Bundesverfassungsgericht, was es alles falsch gemacht hat. Heil Grafe, er ist unser neuer, all(esbesser)wissender Führer. Mit ihm kann jetzt nichts mehr schiefgehen, ich konvertiere zum Grafezismus. Das BVerfG wird schon sehen, was es davon hat.
  9. Yessir. Jeder, der eine legale Waffe im Haus gehabt hätte, wäre dem Täter ebenso ausgeliefert gewesen wie die anderen Nachbarn.
  10. Hm, das wäre nicht unbedingt als Voreintrag kenntlich, insbesondere fehlt eine Frist zum Erwerb. Zudem bleibt es dabei, ich muss auf diesen "Voreintrag" ja nicht mal was erwerben ...
  11. Ich glaub, beim Waffenrecht sind die am authentischsten ... nur eben nicht logisch !
  12. Helft mir mal: Wie bitteschön soll man auf einer gelben WBK einen Voreintrag eintragen ???
  13. Die Bescheinigung für die gelbe ist kein Machtinstrument, zumindest beim BDS nicht, da ist es nur lästig.
  14. Die Antragsformulare des BDS LV 4 haben bereits eine entsprechende Rubrik, die füllt man aus und gut is. Waffenart und Kaliber Repetiergewehr 7,62 x 54 R; oder .30-06 Disziplin nach BDS Sporthandbuch Dienstsportgewehr offene Kimme (DSG o.K.) Kennziffer (vierstellig) 3106 Der BDS erteilt die Bescheinigung, die Behörde nimmt sie entgegen. Wohlgemerkt nur für die Erstausstellung der WBK, nicht für weitere Waffen. Meines Wissens verfolgen die Waffenbehörden dann nicht weiter, ob man sich die entsprechend bescheinigte Waffe dann auch als Erste, Xte oder überhaupt nicht kauft. Probleme gibts erst dann, wenn eine gekaufte Waffe nicht gem. irgendwelcher Sportordnungen geschossen werden kann. Ich nehme an, die Behörde erspart sich damit die eigene Begutachtung, was der Schütze damit schiessen will. Die Verwaltungspraxis führt dies zugleich ad absurdum, denn danach kann ich mir eh alles per § 14 Erlaubte kaufen und die Behörde muss eh noch mal prüfen, ob diese Waffen dann eintragungsfähig sind. Ob die Behörde dies in jedem Fall tut, wage ich zu bezweifeln, allerdings ist natürlich jeder Schütze gut beraten, dies bei jedem Erwerb selbst genau im Auge zu haben.
  15. In NRW wollen die Waffenbehörden (wohl eine zentrale Weisung des IM) für die Erstbeantragung eine Bedürfnisbescheinigung für eine Disziplin des jeweiligen Sportverbandes sehen. Danach geht alles normal geregelt weiter. Nachgewiesen werden soll damit wohl das Bedürfnis. Voreinträge werden in die gelbe WBK nicht gemacht (wie auch ?).
  16. Die Frage macht aber in der Verbindung keinen Sinn. Entweder ich will legale Waffen anprangern oder die Gefährdung durch sie relativieren. Das aber macht mit den kaum vorhandenen Terroranschlägen (in Deutschland) aber nicht wirklich Sinn.
  17. Glaub ich eher nicht. Dann wäre der Zuammenhang mit anderen Daten (Sportwaffen) oder legal besessenen Waffen erfragt worden, nicht die Vergleichszahlen zum Terrorismus. Ich denke, das war eher ein etwas kurz denkender LWB. Aber die Zahlen sind doch trotzdem ganz interessant, ich kann sie im Moment nur nicht so recht in einen Bezug zu den Zahlen des BKA setzen. Der Grund dafür liegt wahrscheinlich darin, dass das BKA auch versuchte Taten erfasst, während hier nur die unmittelbaren Todefälle gezählt werden, nicht die Verletzten. Ausserdem wird auch hier nicht zwischen legal und illegal besessenen Waffen differenziert.
  18. Die Probleme, die Du ansprichst sind die Vollzugskosten des Waffengesetzes. Und da der Vollzug Ländersache ist, regeln die Bundesländer das eben selbst mit ganz eigenen Regelungen, die wiederum der Bund nicht selbst deregulieren kann. Da kann er noch so schön in die Begründung schreiben, dass der Vollzug im öffentlichen Interesse ist, wenn die Länder das machen wollen, dann tun sie es eben.
  19. Man kann sich sicher darüber streiten, ab wann man Kinder an Waffen heranführen kann. Worüber man sich NICHT streiten kann, ist die Aufsichtspflicht der Eltern !
  20. Ich fand die Berichte über den grünen Parteitag (insbesondere im Spiegel) eigentlich erstaunlich antigrün. Ich kann da jedenfalls momentan kein besonderes pushing erkennen. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/gruenen-parteitag-kommentar-von-ralf-beste-a-897018.html Und ist das hier etwa eine wirklich positive Berichterstattung ? http://www.spiegel.de/politik/deutschland/die-gruenen-claudia-roth-begeistert-auf-bundesparteitag-a-897028.html
  21. Ja, aber das wird sie nicht stoppen, wenn sie erstmal dran sind ...
  22. Nun, die gemachten Aussagen sind ja sehr wohl genau entgegengesetzt ! Da gibts nicht viel zu deuteln. Im Übrigen keine unvernünftige Rede - solange man übersieht, dass er mE am liebsten auf ein Totalverbot hinausginge ..., "Begrenzung über Geschoßenergie", "massive Enteignung" etc.. Und der Eindruck, an dieser Stelle sachverstänfdig zu sein, verwischte sich sehr schnell, als er immer noch von über 10 Mio. Legalwaffen sprach, und dass drei Monate nachdem die Zahl mittlerweile hochoffiziell bei ca. 5,5 Mio. festgestellt wurde.
  23. Die Polizisten reagierten prompt und machten den 52-Jährigen, der als registrierter Sportschütze laut Stenzel völlig legal eine Schusswaffe im Haus hatte, mit einer bislang noch unklaren Anzahl an Schüssen in den Oberschenkel handlungsunfähig. Das scheint mir schon konkret zu sein
  24. Back to topic: Anscheinend doch ... allerdings muss man sich dann ernsthaft fragen, was die im Kopf hatten, als sie die Frau da reingehen liessen. Und ob sie von dem Waffenbesitz wussten, insbesondere, ob die Ehefrau es ihnen gesagt hat, und schließlich, warum das neue nationale Waffenregister das nicht verhindert hat. Angeblich soll jetzt ja doch alles gut sein. Fragen über Fragen ... http://www.derwesten.de/staedte/unser-vest/polizei-streckt-sportschuetzen-nach-schiesserei-in-recklinghausen-mit-kugeln-ins-bein-nieder-id7760749.html
  25. Weil Höflichkeit eine Grundbedingung für die Art von Kommunikation ist, mit wir ALLE gemeinsam unsere Hobbies erhalten wollen ? Du wirst von Kollegen, die Du beschimpfst, sicherlich selbst auch keine Höflichkeit und Toleranz für Deine Belange erwarten können. Und warum muss ICH das eigentlich erwachsenen Menschen erkären ? Desertfan hat immerhin aus seiner Sicht begründet , warum die AR-Varianten für ihn eher keine Option sind.
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