Jump to content

Coltfan

Registrated User
  • Posts

    1428
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    1

Everything posted by Coltfan

  1. Bleibt auf dem Teppich. Ein Mensch ist tot und der Schuß saß im Rücken. Da ist eine gerichtliche Klärung eigentlich ein Muß. Dennoch sind meine Sympathien eindeutig verteilt.
  2. Nich immer gleich draufhaun, bopper. Wir haben hier im östlichen Ruhrgebiet in weitem Umkreis nur die große Handelskette, und die hat absolute Apothekenpreise und nur selten mal die große Massenverkaufsaktion. Und die unterstützen wir eher ungern, weil die nämlich die kleinen Händler auch eher kaputtmacht. Nur machen diese kleineren Händler immer seltener Postversand und ich meine, oben gelesen zu haben, dass TorstenM etwa das zehn- bis dreissigfache deines Munitionsverbrauchs umsetzt. Und da sollte man schon mal auf den Preis gucken, sonst leistet man nämlich auch noch der Zigarettenmentalität im Munhandel vorschub (Preis egal, gekauft wird immer). Das kanns ja auch nicht sein. Ansonsten geh ich mit Dir konform, was ich brauch, versuch ich auch immer erstmal bei Katja zu eruieren.
  3. Dieser Typ schreckt vor gar nichts zurück ... http://www.sportmordwaffen.de/Reaktion-Barbara-Nalepa.pdf
  4. Ich komme am Donnerstag, habe aber wenig Lust, mich bis Sonntag morgen dort aufzuhalten. Können wir uns nicht am Freitag treffen ?
  5. Hab gesehen, dass UE den Thread auch gelesen hat. Sollen wir das nochmal explizit an Visier schicken ?
  6. Vermutlich hält er die Grenztruppen de ehem. DDR für "Sportschützen". Der hat da irgendwo ein tiefsitzendes Trauma, das er nicht los wird. Aber da es die Grenztruppen nicht mehr gibt, muss er wohl auf jemand anderes losgehen. Aber du hast natürlich recht, Picket, letztlich können wir uns keinen lohnenderen Gegner wünschen, der diskreditiert sich ja eh nur selbst.
  7. Ich fass es nicht, er hat unter dem gleichen Datum noch eine zweite Presseerklärung losgelassen: Roman Grafe Sprecher der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" www.sportmordwaffen.de 2. Presseerklärung vom 15. Februar 2013 zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Beschwerden gegen das Waffengesetz Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Nichtannahme der Beschwerden gegen das Waffengesetz eine politische Falschspielerei bestätigt: Die Scheinpolitik nach dem Winnenender Schulmassaker hat allein Pseudo-Sicherheit vorgetäuscht. Das Gericht hat das Placebo "verschärftes Waffenrecht nach Winnenden" legitimiert. Das Gericht hat selbst die Beschwerden zweier Eltern, deren Töchter beim Winnender Schulmassaker von einem Sportschützen erschossen wurden, mit einer Nichtannahme vom Tisch gefegt. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht wie beantragt überprüft, ob die Schutzfunktion des Waffengesetzes im Sinne des Grundgesetzes wirksam ist. Es hat sich damit zufrieden gegeben, daß es im Waffengesetz überhaupt gesetzliche Bestimmungen zur Sicherheit gibt, egal, wie wirksam sie sind. So genügt es den drei Karlsruher Richtern beispielsweise, daß eine sichere Aufbewahrung von Waffen gesetzlich angeordnet ist. Wer sich alles nachgewiesener Maßen nicht daran hält, fragen die Richter nicht mehr. Die Botschaft des Bundesverfassungsgerichts an deutsche Politiker lautet: Scheinpolitik genügt. Die Botschaft des Bundesverfassungsgerichts an die Bürger in Deutschland lautet: Scheinsicherheit genügt. Was das bedeutet - siehe hier: Volltext meiner Beschwerde unter http://www.sportmordwaffen.de Gerichtsentscheidung unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130123_2bvr164510.html Eigentlich nur die erste Presseerklärung in etwas anderer Wortwahl. Ich glaube, er kann jetzt nicht mehr aufhören ...
  8. Hier noch mal Grafes Text, direkt von seiner Webseite: Roman Grafe Sprecher der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“ www.sportmordwaffen.de Presse-Erklärung vom 15. Februar 2013: Bundesverfassungsgericht bestätigt den Wahnsinn tödlicher Sportwaffen – eine moralische Kapitulations-Erklärung Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seiner heute veröffentlichten Entscheidung den Wahnsinn tödlicher Sportwaffen. Es erklärt das deutsche Waffengesetz für „nicht verfassungswidrig“. Eine moralische Kapitulations- Erklärung unserer Gesellschaft. Ein Triumph krimineller Unvernunft. Das Gericht lehnte die Beschwerden von drei Mitstreitern der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“ vom Juli 2010 ab. Ziel der Beschwerdeführer, darunter Eltern von in Winnenden erschossenen Schülerinnen, ist ein Verbot aller tödlichen Sportwaffen, egal welchen Kalibers.* (Az. 2 BvR 1645/10) Das Bundesverfassungsgericht hat einen unbedingten menschlichen Maßstab aufgegeben: Das Freiheitsrecht auf Spaß mit tödlichen Schußwaffen darf weiterhin das Recht auf Leben überwiegen. Die Verfassungsrichter hatten nicht den Mut, den Irrsinn tödlicher Sportwaffen zu beenden. Gegen die kaltherzige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden wir umgehend Beschwerde einlegen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Zudem hofft die Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“ auf mehr Unterschriften unter ihrem Appell zum Verbot tödlicher Sportwaffen. Das moralische Versagen ist nahezu umfassend – keine Partei, keine Regierung, keine Bundestagsmehrheit kämpft für ein Verbot aller tödlichen Sportwaffen. Keine Kirche und keine Gewerkschaft. Und das Bundesverfassungsgericht billigt diese tödliche Ignoranz. Nicht einmal die erschossenen Schüler und Lehrer der Sportwaffen-Massaker von Eppstein (1983), Erfurt (2002) und Winnenden (2009) sind Grund genug für unsere Gesellschaft, die legalen Tatwerkzeuge zu verbieten. Allein eine kleine Bürger-Initiative kämpft gegen die Sportmordwaffen – ein paar Dutzend Menschen, die nach dem Winnender Schulmassaker sagten: So etwas darf nicht mehr geschehen! So leicht darf man es Mördern nicht mehr machen. Seit vier Jahren kämpfen wir für das Verbot aller tödlichen Sportwaffen, egal welchen Kalibers. Wir kämpfen gegen den kollektiven Egoismus der Sportschützen- Funktionäre und gegen die Machtgier der ihnen hörigen Politiker. Wir kämpfen gegen die Gleichgültigkeit einer Gesellschaft, die dem Konflikt um das lasche Waffenrecht bisher mehrheitlich ausgewichen ist und sich zu wenig mit den Opfern tödlicher Sportwaffen solidarisiert hat. In Großbritannien unterschrieben nach dem Grundschul-Massaker in Dunblane 1996 innerhalb von vier Monaten eine Million Bürger eine Petition für ein Verbot tödlicher Legalwaffen. Jeder sechzigste Brite sprach sich also dafür aus. Und sie hatten Erfolg. – Den zuerst von bekannten deutschen Künstlern unterzeichneten Appell der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“ haben in vier Jahren achttausend Bürger unterschrieben, also von 10.000 Deutschen unterzeichnete einer! Wir trauern um die Menschen, die in den vergangenen sechs Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland mit Waffen von Sportschützen getötet wurden. Mindestens hundertdreißig Opfer waren es allein in den vergangenen zwanzig Jahren – Mädchen, Jungen, Frauen und Männer. (Das sind mehr Menschen, als an der Berliner Mauer in 28 Jahren erschossen worden waren.) Wer begehrt auf gegen das lasche deutsche Waffengesetz, das solche Tötungen ermöglicht? Mehr als dreißig Menschen wurden nach der angeblichen Verschärfung des Waffengesetzes im Juli 2009 mit Waffen von Sportschützen getötet.** Das lasche deutsche Waffengesetz ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es ist Unrecht, weil es den wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Waffenmißbrauch nicht weitestgehend gewährleistet, ja nicht einmal anstrebt, sondern einen solchen Schutz offensichtlich nur vortäuscht. Das deutsche Waffenrecht läßt Angriffen mit tödlichen Sportwaffen freien Lauf. Es erlaubt Millionen private Schußwaffen, die für das Töten oder Verletzen von Menschen hergestellt wurden und mit denen man leicht und schnell viele Menschen töten kann – Kriegswaffen also, Mordwaffen. Auch das halbautomatische, kleinkalibrige Bushmaster-Sturmgewehr, mit dem in Newtown zwanzig Kinder und sechs Lehrer erschossen wurden, wird von deutschen Sportschützen legal verwendet. Ebenso die Glock-Pistole, wie sie der Newtown- Mörder bei sich trug. Bei den Sportschützen-Massakern in Erfurt und auf Utøya schossen die Täter ebenfalls mit einer Glock. Aufgrund der staatlichen Schutzpflicht muß der Staat dort, wo er Risikobereiche nicht ausreichend absichern kann, Verbote aussprechen – insbesondere dann, wenn die drohende Grundrechtsverletzung irreparabel ist oder die drohende Gefährdungslage unbeherrschbar ist. Die Gefährdungslage durch legale, tödliche Sportwaffen ist trotz der gesetzlichen Regelungen – wie die entsprechenden Mordserien der vergangenen Jahre gezeigt haben – unbeherrschbar. Wer erlaubt, daß tödliche Schußwaffen millionenfach als Sportgeräte verteilt werden, muß damit rechnen, daß diese Waffen zum Morden benutzt werden. Wer millionenfach Schußwaffen legal im Land verteilen läßt, riskiert Legalwaffen-Morde, ja er ermöglicht sie. Das Risiko legaler Waffen ist nicht beherrschbar – unabhängig davon, welches Kaliber diese Waffen haben und wie ordentlich sie registriert und aufbewahrt werden bis zum Tattag. Noch immer überwiegen im deutschen Waffenrecht die Freiheitsrechte einer organisierten Minderheit die Schutzrechte der Mehrheit. Das Waffenrecht muß endlich die Gewährleistung der persönlichen und öffentlichen Sicherheit in den Mittelpunkt stellen. Das Verbot aller tödlichen Sportwaffen wäre nicht das Ende des deutschen Schießsports: Druckluftwaffen und Lichtpunktgewehre/-pistolen sind erfolgreiche Alternativen, selbst Olympia-Schützen verwenden sie schon heute. Eine Gesellschaft, in der der private Waffenbesitz weitestgehend untersagt ist, ist sicherer. Das Beispiel Japan zeigt es seit 1971: Dort ist die Wahrscheinlichkeit, mit einer Schußwaffe getötet zu werden, zwanzig Mal geringer als in Deutschland. Auch Großbritannien und Australien haben nach den Amokläufen 1996 mit Erfolg den Weg zur Entwaffnung gewählt. Bald hoffentlich beschließen neben Deutschland weitere Länder endlich wirksame Legalwaffen-Verbote, nicht zuletzt auch die USA und Norwegen. Doch soll es künftig nicht mehr die Aufgabe einer kleinen Bürger-Initiative sein, das Lebensrecht in Deutschland zu verteidigen. Die ganze Gesellschaft hat die Verantwortung dafür. „Es gibt, so scheint es, einen menschlichen Maßstab, den wir nicht verändern, sondern nur verlieren können“, notierte der Schweizer Schriftsteller Max Frisch kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in sein Tagebuch. Was für ein menschlicher Maßstab sollte derart unverrückbar sein, wenn nicht zuerst das Recht auf Leben? Was für eine Gesellschaft sind wir, wenn wir uns nicht einmal darauf einigen können? Wozu haben wir ein Bundesverfassungsgericht, wenn es unsere Kinder nicht davor schützt, in der Schule mit legalen Sport- und Spaßwaffen ermordet zu werden? Das Gericht hat zweieinhalb Jahre gebraucht, um festzustellen, daß dies ein vertretbares Risiko ist. Das Bundesverfassungsgericht hat das in Artikel 2 des Grundgesetzes zugesicherte Grundrecht auf Leben unter Vorwänden aufgegeben. Ab heute tickt die Zeitbombe des nächsten Sportwaffen-Amoklaufs mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts. * Am 21. Juli 2010 hatten in Karlsruhe Juri Minasenko und Barbara Nalepa, deren Töchter Viktorija und Nicole beim Winnender Schulmassaker erschossen wurden, gemeinsam mit dem Sprecher der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“, Roman Grafe, Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz eingelegt. Dieses Gesetz stelle unzulässig das Recht auf Ausübung des Schießsports über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 des Grundgesetzes), so die Beschwerdeführer. siehe: http://sportmordwaffen.de/verfassungsbeschwerde.html ** Hier der Link zur aktuellen Deutschlandkarte mit den Opfern tödlicher Sportwaffen; die Karte darf kostenfrei veröffentlicht werden (auch auszugsweise, unter Quellenangabe: sportmordwaffen.de): http://www.sportmordwaffen.de/Sportwaffen-Opferkarte.pdf. Wer bis jetzt noch nicht wusste, wie der Typ tickt, kann es jetzt nachlesen. Der ganze Staat baut Scheiße, das Bundesverfassungsgericht hat eine ganz neue unmenschliche Rechtsprechung erfunden und alle haben unrecht, ausser ihm ... .
  9. Hallo steven, garantieren muss ich sicherlich nicht dafür, dass eine unangekündigte Kontrolle stattfinden kann, wenn ich nicht da bin, bin ich nicht da. Ansonsten versuche ich eben auch, meine Schränke stets so in Ordnung zu halten, dass da nichts anbrennen kann. Wir müssen leider nun mal davon ausgehen, dass diese Kontrollen derzeit Bestandteil des Waffenrechts sind. Und wenn einige immer noch nicht den Schuß gehört haben und ihre Waffen im Küchenschrank haben, dann weiss ich es auch nicht.
  10. Nicht wirklich ... Der Weg zur WBK ist 2009 nicht wirklich anders geworden.
  11. Eben das halte ich für einen Irrtum, weil es unterstellt, dass die Polizei bei jedem Einsatz ne NWR-Anfrage macht. Und genau das glaube ich einfach nicht ... .
  12. Naja, wer glaubt, dass er damit leichter einen WS bekommen kann ... wenn das Buch seriös ist, stellt es die Sinnlosigkeit eines solchen Versuchs auch gleich dar !
  13. 4. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die unauslöschliche Markierung von in Deutschland oder von deutschen Firmen produzierten Klein- und Leichtwaffen sowie Munition im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen vorschreibt und ein entsprechendes zentrales Waffenregister einführt Sie wollen ja nicht nur die Waffen "unauslöschlich" markieren, sondern auch die Munition. Offenbar soll das aber nur für als Kriegswaffen produzierte Waffen gelten.
  14. Was Streitberger damals geschrieben hat, hatte mich seinerzeit schon verwundert. Wer die Aufbewahrung der gemeldeten Waffen kontrollieren soll, muss dazu den Bestand abgleichen, das ergibt sich bereits aus Wortlaut und -sinn des Gesetzes. Die Verwaltungsvorschrift erläutert dies lediglich, sie verschärft den Sinn mE nicht. Und ihr braucht Euch nicht darüber zu streiten. Das Gericht hat das durchaus richtig gesehen, nur eins nicht: Wer als Waffenbesitzer bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle den Zutritt zum Aufbewahrungsort der Waffen oder Munition verweigert, muss wegen der zu respektierenden Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG) zwar nicht mit einer Durchsuchung gegen seinen Willen rechnen; dennoch bleibt eine nicht nachvollziehbare Verweigerung der Mitwirkungspflicht nicht folgenlos. Denn wer wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des WaffG verstößt, gilt gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 5 regelmäßig als unzuverlässig und schafft damit selbst die Voraussetzungen für den möglichen Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 45 Absatz 2. Ob die nächste Instanz das als gröblichen Verstoß ansieht, werden wir sehr genau beobachten.
  15. Naja, wolln wir yoyo mal nicht gleich vergraulen. So wie das in seinem Verein gehandhabt wird, ist dies wohl eher die Regel, als die Ausnahme. Und was 10er da über den Einstieg mit KK gesagt hat, ist natürlich auch sehr sinnvoll. Man muss die Interessenten ja auch nicht gleich mit .44 Magnum verschrecken.
  16. Naja, wir sind ein GK-Verein. Auch (und gerade) die Neuen können alles schiessen, was die Taschen und die Bereitschaft der anderen Mitglieder hergeben, schließlich sollen sie ja auch erstmal schauen, was ihnen liegt (auch Kleinkaliber). Da fast alle Neuen über einen persönlichen Kontakt reinkommen, gibts da auch kein Problem. Aber ich verstehe auch nicht, wieso KK in vielen Vereinen erstmal das "Muss" ist. Für mich hat das keine Logik. Man unterstellt, dass nur derjenige "ernsthaft" interessiert ist, der das Jahr Kleinkaliber "durchhält". Und dass man quasi den "Auftrag" hat, dafür zu sorgen, dass man "nicht ernsthafte Interessenten" vom GK möglichst lange weg hält, was ja so eigentlich unsinnig ist ! Könnte mir vorstellen, dass danach auch viele am KK gar keinen Spaß mehr haben, wenn man das gezwungenermaßen ein Jahr lang betreiben muss und danach auch erstmal nur KK schiessen soll. Ich würde nicht in einen solchen Verein gehen, denn ich bin ein erwachsener Mensch und brauche da keinen Vormund mehr.
  17. Was erwartest du ? Wenn ich irgendwo GK schiessen will, dann muss ich schon irgendwie mit den Rahmenbedingungen leben.
  18. Meine Güte nochmal, ihr seid wirklich geschickt darin, das Elend selbst herbeizureden. Katja hört bei PL auf, das ist zwar nicht schön, bedeutet aber auch nicht das Ende der Welt, so wie wir sie kennen. Sie wird weiter ihre Infos sammeln und verbreiten und wir werden weiterhin gemeinsam an dem Netzwerk arbeiten, das uns letztlich allen in der einen oder anderen Form vorschwebt. Weder ist Katja´s Arbeit hier oder woanders verloren, noch ist da sonst was Schlimmes passiert.
  19. Ich will hier keine breite Diskussion vom Zaun treten. Wenns nicht passt, ist es doch erstmal o.k., wenn es an anderer Stelle weitergeht. Und die Beteiligten hier können mit solchen Sachen offenbar besser umgehen, als dies WOanders der Fall war. So lets keep up the good work and stay tuned !
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)