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Coltfan

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Posts posted by Coltfan

  1. So sehe ich das auch.

    Natürlich...

    ... als alter Wahlhelfer weiß ich aber dass Wahlumschläge stets verschlossen sein müssen.

    Ein Schloss habe ich aber noch nie daran gesehen...

    Lassen wir es bei deiner obigen Definition - die mir auch in den wesentlichen Aussagen sehr viel besser gefällt als die von Busche - gut sein.

    :unschuldig: Doch, der Klebeverschluss ...

  2. In keinem.

    Herr A.B. ist mit seinen Auslegungen nicht immer sehr genau am Gesetzestext.

    Oft ist es ein Konsens, der mit Behörden so getroffen wurde. Oder auch mal seine freie Interpretation, die dann Irritationen bei SBs hervorruft.

    Das genannte findet sich so auch in seinem 770 Seiten Buch zum Waffenrecht.

    Wer einige Kurse bei ihm gemacht hat bekommt dafür ein Gespühr.

    Mal in der VwV nachlesen, ansonsten finde ich das schlüssig und nachvollziehbar. VERschlossen ist eben etwas mehr als GEschlossen !

    @Guntalker: Sei doch nicht immer so dogmatisch. Auch Gerichte müssen interpretieren und tun dies idR nach vorhandenen Materialien und bereits gesetzten Maßstäben. B. wäre nicht der einzige, der mit einem veröffentlichten Kommentar oder Buch Maßstäbe in die Welt setzt, nach der sich andere richten. Ich hätte das ebenso interpretiert, s.o., das ergibt sich doch schon aus dem Wortsinn !

  3. Daran hab ich schon gedacht aber davon will der OSM anscheinend nichts hören, oder auf dem Ellbogen ist er taub. Warum auch immer.

    Dann hast Du kein organisatorisches oder rechtliches Problem, sondern ein persönliches !

    Wählt ihn ab oder schafft Euch persönliche Waffen an und lasst ihm seine Kniften für welche Verwendung auch immer zu Hause (ich selbst bevorzuge da Großkalibriges, aber man weiss ja nie ...) :unschuldig:

  4. Nein, das ist ein weitverbreiteter Irrtum.

    Kriminologen sind sich bereits seit Jahrzehnten darüber einig, dass Abschreckung bei den meisten Deliktsgruppen nur davon abhängt, wie groß die Chance ist, erwischt zu werden. Ist sie hoch, geht der -potentielle- Kriminelle erst gar nicht los. Insofern hast Du recht, in der DDR war der Polizeidruck fraglos höher. Aber auch das bezog sich mehr auf das Risiko, weniger auf die konkrete Höhe der dahinter stehenden Strafdrohung.

    Diese Überlegung betrifft aber hauptsächlich "vernunftgesteuerte" Tätergruppen, die das Risiko genau abwägen.

    Der drogensüchtige Junkie zählt da ebensowenig zu, wie z.B. ein triebgesteuerter Sexualverbrecher.

    Auch ein Beziehungstäter, der einfach nur sein persönliches Gegenüber vernichten will, wird sich von der 100%igen Chance auf Erwischtwerden nicht abhalten lassen, dies betrifft die meisten Gewaltdelikte, denn die allermeisten davon sind eben nicht vernunftgesteuert.

  5. Wie ich Steven kenne würde und wird er das gnadenlos durchziehen.

    Meine Hochachtung dafür kann ich gar nicht in Worte fassen.

    Sorry, nichts gegen Steven, den ich persönlich kenne und schätze, aber das ist angesichts der bestehenden Rechtslage nicht besonders klug.

    Er sollte sich dann vielleicht doch lieber darauf zurückziehen, dass er sein Lagerungskonzept bereits in viel weitgehenderer Hinsicht mit der Behörde abgestimmt hat. Und dass seine Frau (sofern sie nicht selbst per WBK mitberechtigte Besitzerin ist) die Kontrolleure nicht reinlassen muss (und auch nicht reinlassen sollte), ist ja bereits klar.

  6. Und? Hat das schon mal einer bis zur letzten Instanz durchgezogen????

    Das Bundesverfassungsgericht hat die von Reiner Assmann seinerzeit organisierte Verfassungsklage nicht zur Entscheidung angenommen.

    Es hat damit zum Ausdruck gebracht, dass es einer solchen Lage keine Erfolgssaussichten beimißt. Typischerweise erfolgt solch eine Nichtannahme zur Entscheidung in Fällen, in denen vergleichbare Entscheidungen aus der Vergangenheit bereits vorliegen und das Gericht daher einer Klage keinerlei Erfolgsaussichten beimißt.

    Maßstab hierfür waren mE wohl einige Klagen, die bereits in weiter Vergangenheit wegen anderer Betretungsrechte, z.B. des Schornsteinfegers, abgewiesen wurden.

    Hierbei wurde im wesentlichen argumentiert, dass die Grundrechtseinschränkung des Art. 13 GG wegen des andernfalls erhöhten Gefährdungspotentials (Brandgefahren als Risiko für die Allgemeinheit) hinnehmbar ist. So hat man hier wohl auch gedacht. Dagegen könnte man auch einwenden, dass der typische (aber statistisch eben nicht besonders häufige) Fall des Waffemißbrauchs idR durch den Berechtigten selbst erfolgt und die anlasslose Kontrolle daher keinen höheren Sicherheitsgewinn erzeugt.

    Aber das hätte schon eine deutlich differenziertere Auseinandersetzung mit der Materie bedeutet. Ihr könnt ja mal Reiner fragen, ob seinerzeit auch so in der Klageschrift argumentiert wurde, ich weiss es nicht.

  7. So, hab mich nun auch bei der internen SPD-Diskussion in deren Homepagebereich angemeldet.

    An alle Diskutanten:

    Viele unterliegen hier scheinbar dem Irrtum, man rede gleich immer komplett einer Partei das Wort, sei es FDP, SPD oder meinethalben auch AfD.

    Das stimmt nicht.

    Es geht darum, die Diskussion an möglichst vielen Fronten zu führen, andernfalls geht immer etwas flöten, spätetstens dann, wenn entweder auf EU-Ebene mit anderen Parteien geredet werden muss, oder nach der nächsten Bundestagswahl. Und es gibt Ansätze in der SPD, so what ?

    Wer immer das torpedieren oder schlechtreden will, soll sich erstmal selbst fragen, was er damit eigentlich erreichen will !

  8. Waffenrecht ist momentan nicht auf der Agenda der großen Parteien. Bei der CDU eh nicht.

    Die SPD hat sich seinerzeit als Opposition sicherlich in den Chor der Waffengegner eingereiht, aber die sehen dass noch lange nicht so dogmatisch wie die Grünen. Und immerhin haben sich mit Edathy und Fograscher ja auch Befürworter, bzw. Belehrungszugängliche gefunden. Die relevanten Koalitionsthemen sind doch ganz andere, die stecken nicht im Waffenrecht.

    Sogar die Grünen haben derzeit andere Probleme. Die müssen sich erst wieder neu sortieren und auch noch den Pädo-Ballast loswerden; da wird nämlich noch einiges kommen, wenn der Herr Professor mit seinem Abschlußbericht um die Ecke biegt.

    Jetzt wird es wichtig werden, innerhalb der SPD die Waffendiskussion aufzunehmen und sie zu entdogmatisieren.

  9. so ist es Dagobertreiten - leider

    ich habe sowohl mit Herrn Wiefelspütz als auch mit Herrn Edathy im Rahmen der Sitzungen des Innenausschuß im Juni 2009 persönlich zu tun gehabt (Herr Skrobanek/VISIER war da auch involviert)

    für die SPD sind diese Personen sicherlich absolut ein Gewinn für den allgemeinen Wähler - für uns können sie leider nicht über ihren SPD-Schatten springen

    die Anstrengungen von cheaptrick in allen Ehren aber es wird uns nicks nutzen

    es ist absolut ein Fehler in der SPD eine Waffen - pro - Partei zu sehen, eher geht ein Kamel durch das sprichwörtliche Nadelöhr

    da sich cheaptrick erst vor 2 Tagen hier angemeldet hat gehe ich mal davon aus dass er für die SPD hier eine " Lanze " brechen möchte

    WOanders hatte da schon jemand mal " den Fuss in der Tür .. " - ebenfalls nothing :wallb:

    wünsche ein gutes Nächtle

    Klaus

    Meintest du damit mich ?

    Ich hatte mal (als SPD-Mitglied) in verschiedenen SPD-Foren mitgepostet, war aber dort von einem sehr speziellen Genossen (Oliver-Benjamin Hemmerle) niedergebrüllt worden.

    Dennoch war diie Diskussion seinerzeit recht produktiv, sie zeigte nämlich, dass bis auf diesen Herrn und einige wenige Gutmenschen grundsätzlich vernünftig diskutiert werden konnte.

    Auch das Ziel vom BDS ist es, weiterhin die Diskussionsmöglichkeiten mit der SPD offenzuhalten. Und das halte ich für eine gute Idee. Es geht doch gar nicht darum, jedesmal die betreffende Partei und alle ihre Ziele hochzuloben, sondern Diskussionsgrundlagen zu schaffen.

    Insofern kann ich cheaptricks Vorhaben nur unterstützen und werde mich mal da anmelden..

  10. http://www.salzgitter-zeitung.de/lokales/Salzgitter/schiesserei-in-salzgitter-polizei-streitet-vorwuerfe-ab-id1091230.html

    .... Häring räumte aber ein, dass die Situation vor allem für Beteiligte, Passanten und Anwohner „schon sehr gefährlich“ gewesen sei. „Wenn ,scharf‘ geschossen wird, kann man nur von einer hochbrisanten Situation sprechen“, sagte der Vize-Polizeichef weiter.

    Mehr als 15 Beamte sollen mit der Vernehmung der Beteiligten befasst sein, soweit diese dazu in der Lage sind. Bei dem Kampf wurden sieben Männer verletzt, einer lebensgefährlich.

    Dem Vernehmen nach lässt sich die Auseinandersetzung zweier Großfamilien ethnischen Clans zuordnen, die sich seit Jahren in Norddeutschland ausbreiten: die sogenannten Mhallamiye-Kurden, M-Kurden.

    „Insbesondere im Drogenhandel sind die einzelnen Sippen aktiv“, sagt Rainer Bruckert, ehemaliger Abteilungsleiter beim LKA. Die Clans lebten komplett abgeschottet in einer Parallelgesellschaft ....

    Alles klar, legale Waffen waren nicht beteiligt und die Gefährdung der Bevölkerung erfolgte nicht durch Sportschützen oder Jäger. Die Waffen konnten wohl nicht sichergestellt werden, sie schwirren also weiter herum und müssen, da nicht legal, auch nicht in Tresoren verwahrt werden.

    Also alles im grünen Bereich und nicht so schlimm. DESWEGEN brauchen wir also keine weiteren staatlichen Maßnahmen. Was wollt ihr eigentlich ? :laugh1:

  11. Das Problem ist nicht die Waffe, bewaffnen kann man sich mit den vorgenannten Dingen irgendwie immer.

    Aber man muss ja auch ständig "alert" sein. Letztes Jahr haben wir aus dem Wald eine Walkerin geholt, Mitte 40. Sie war von einem hinter ihr laufenden "Jogger" (17 Jahre) mit einem Ast über den Schädel gehauen worden und hatte eine dicke Platzwunde.

    Ich traf sie ein Jahr später wieder und sie erzählte mir: In der Hauptverhandlung hatte der Typ ganz klar ausgesagt, dass er im Wald war, um jemanden zu töten ! Auch ein Jahr später hatte sie noch Kopfschmerzen und Beschwerden.

    Wer rechnet denn ständig damit, dass der Läufer hinter einem ein Mörder sein kann ?

  12. Hi zusammen, war auch erst spät wieder zurück und auch gestern den ganzen Tag bis fast Mitternacht unterwegs, deshalb leider jetzt erst meine Impressionen:

    Ja, diese Äußerung der Grünen hat allgemeine Heiterkeit erregt, niemand traut ihnen offenbar irgendeinen Sachverstand bei dem Thema zu, und das beweisen sie ja auch immer wieder.

    Reiner Assmann begrüßte die Anwesenden und stellte die Teilnehmer, auch mich als Vertreter der 5 Bürger, einzeln vor.

    David Schiller gab als Einführung einen (nicht ganz so kurzen) Abriß der Geschichte des deutschen Waffenrechts, fand ich sehr interessant, vor allem die Wurzeln der Unsinnigkeiten des heutigen deutschen Waffenrechts kamen gut rüber. Man konnte auch gut daraus ableiten, wie wenig das Waffenrecht eigentlich mit dem heute so propagierten allgemeinen Sicherheitsgedanken (Schutz der Bevölkerung) im Umgang mit Waffen zu tun hat, es war eigentlich schon immer ein Gesetz zur Kontrolle der Waffen staatlicherseits.

    Die Diskussion wurde sehr ansprechend moderiert, Harry Seelhof als Moderator verlas auch ein Grußwort des eingeladenen, aber leider verhinderten Vertreters der SPD (den Namen muss ich nochmal erfragen :3???:, er war mir überhaupt nicht geläufig), was allgemein recht gut aufgenommen wurde.

    Denn er führte darin (sinngemäß) aus, dass die Bundestagsfraktion der SPD keine Absichten hinsichtlich einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts oder eines Großkaliberverbots habe.

    Dieses Grußwort werde ich jedenfalls von Reiner oder David nochmal besorgen, mit ihm würde ich dann nochmal beim Kanzlerkandidaten Steinbrück nachhaken und uns diese Aussagen schriftlich -insbesondere für den Fall einer Rot-Grünen Koalition bestätigen lassen.

    Friedrich Gepperth gab einen sehr interessanten Überblick über einige gegenwärtige Sachstände im Bereich der Verbände. Mittlerweile klagen ja alle Sportverbände auf Anerkennung ihrer Sportordnungen und er schätzt die Erfolgsaussichten, auch in der Diskussion mit den beteiligten Stellen, als grundsätzlich gut ein. Eine gerichtliche Entscheidung erwartet er für den frühen Herbst. Auf der personellen und argumentativen Ebene habe sich eine Menge getan, auch bei den beteiligten Behörden. Die bisher nicht genehmigten Disziplinen (insbesondere Kleinkaliber-IPSC) könnten im Rahmen der geltenden Vorschriften auch jetzt weiter trainiert werden, es gebe aber dafür bis zur gerichtlichen Entscheidung keine Bedürfnisbefürwortungen und die Vereine sollte dahingehend auch keine Wettbewerbe auf Verbandsbene ausrichten, auf der Vereinsebene würde er dies nicht als problematisch betrachten. Soweit sich die Betätigung im Rahmen des Waffenrechts und der Standzulassungen hält, ist sie vollkommen abgedeckt.

    Serkan Tören sprach natürlich ebenfalls zum Waffenrecht und seinen privaten Berührungspunkten mit dem Thema aus Niedersachsen, wo die Schützenvereine ja eine sehr breite Basis haben und in der Regel im gesellschaftlichen Leben eine feste Rolle haben.

    Er schilderte nochmal die letzten Verschärfungsversuche auf Bundesebene und die Bremer Ansätze, erst über die Waffensteuerpläne, jetzt über die Kontrollgebühren, den Waffenbesitz finanziell zu "steuern". Dies habe u.a zu einer Landflucht der Waffenbesitzer geführt. Ganz ohne Reaktionen sind also offenbar auch diese Ansätze der Bremer SPD nicht geblieben :laugh1:.

    Diskutiert wurde anschließend vor allem auch über die Wahrnehmung der Waffenbesitzer in der Öffentlichkeit, über Ansätze der Öffentlichkeitsarbeit und was die einzelnen an der Basis dazu tun können.

    In diesem Zusammenhang habe ich dazu aufgerufen, sich (nicht nur) an unserem Forum zu beteiligen, um in den Online-Kommentarfunktioinen auch weiter die Beteiligung einer großen, aktiven und vor allem vernünftigen Schar von Waffenbesitzern aufrecht zu erhalten.

    Insgesamt eine positive Veranstaltung, leider eher wieder mit dem bekannten Insider-Charakter. Auch schade, dass kein Vertreter des DSB da war.

    Viele Grüße,

    Michael

  13. Das war die Frage: Was gilt als befriedetes Besitztum?

    Und darauf habe ich geantwortet.

    Die Frage lautete nicht: Wo ruht die Jagd, oder für welche Rechtsgebiete ist der Begriff von jeweils welcher Bedeutung ?

    Der Begriff des Befriedeten Besitztums ist durchaus einheitlich. Klassisch werden mit ihm die Bereiche unterschiedlicher privater Herrschaft, bzw. der privaten Sphäre vom öffentlichen Raum abgegrenzt. Unterschiedlich sind nur die Rechtsfolgen, die sich in verschiedenen Gesetzen daraus ableiten.

    Und wenn ich jetzt noch mehr Krempelkram lese, verlange ich demnächst ein Honorar !

  14. Grundsätzlich gilt:

    Eine Fläche gilt als befriedetes Besitztum, wenn sie erkennbar abgegrenzt bzw. eingehegt ist. Im Wesentlichen kommen mit Zäunen, Mauern, Hecken oder anderen Einfriedungen umgebene Höfe, Gewerbeflächen und Parkplätze in Betracht. Nicht erforderlich ist, dass die Fläche zu allen Seiten hin eingefriedet ist.

    Hierbei ist nicht wesentlich, ob die Einfriedung in der Lage ist, das Eindringen zu unterbinden, sondern dass es für jedermann erkennbar ist, dass ein Eindringen nicht erwünscht ist, da reicht dann auch ein Flatterband.

    Diese Definition ist alt und bewährt.

    Coltfan (ass. iur)

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