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Vereinsknecht

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  1. Gute Frage jetzt wo das zur Rede kommt, eigentlich ist es auch so das der § 7 für die Sportschützen gedacht ist, das dies auch für Berufswaffenträger zählt ist mir auch neu, ich hatte meine Prüfung auch nach den 28,29 und 35 abgelegt weil ich eben meine Waffe im Dienst tragen musste.
  2. Rob Furlong (* 11. November 1960[1] auf Fogo Island, Neufundland) ist ein ehemaliger Korporal der Kanadischen Streitkräfte und hält den Rekord über den weitesten jemals erfolgreich ausgeführten Präzisionsschuss, ausgeführt in Afghanistan im Jahr 2002.[2] Mit diesem Schuss über 2430 Meter übertraf er den bisherigen Rekord von Carlos Hathcock (2286 Meter, 1967) um 144 Meter. 2002 befand sich Furlong im Zuge der Operation Anaconda in Afghanistan. In 2430 Meter Entfernung lokalisierte Furlongs Beobachter einen MG-Schützen der Taliban, auf den Furlong daraufhin feuerte. Insgesamt benötigte Furlong drei Versuche, um ihn zu töten. Das erste Projektil verfehlte sein Ziel völlig, während der zweite Schuss den Rucksack des Taliban traf. Obwohl der Taliban dies bemerkte, verließ er seinen Schützenstand nicht[3]. Das Projektil (12,7 × 99 mm NATO) wurde aus einem McMillan Tac-50-Scharfschützengewehr abgefeuert. Wenige Monate nach diesem Treffer fanden innerhalb der Kanadischen Streitkräfte Ermittlungen gegen Mitglieder des Teams Furlongs statt. Infolgedessen entschlossen sich Furlong und weitere Scharfschützen, die Armee zu verlassen. Seitdem arbeitet Furlong als Polizist.
  3. Gaddafi-Affäre: Die Photoshop-Waffen der User Der Hintergrund: Gaddafi will die Schweiz auflösen. Jetzt bekommt der Wüstensohn die geballte Ladung scharfer Karikaturen-Munition ab. Leser schiessen scharf und schicken unzählige Photoshop-Montagen zum leidigen Thema. http://www.20min.ch/news/dossier/gaddafi/story/14466081
  4. Afroamerikanischer Waffenträger auf einer Demonstration gegen Obamas Politik Am vergangenen Montag hielt Obama in Phoenix (Arizona) eine Ansprache ab. Außerhalb des Veranstaltungszentrums hatten sich zahlreiche Kritiker seiner Gesundheitsreform und seiner Politik im Allgemeinen versammelt. Unter ihnen fanden sich auch ein gutes Dutzend US-Bürger, die offen Waffen mit sich führten, darunter jener im Video zu sehende Afroamerikaner, der nicht nur eine Pistole am Gürtel trägt sondern auch ein AR-15-Gewehr über seine Schulter gehängt hat. Wie im Video auch zu sehen revoltierten die Establishment-Medien vor Wut angesichts dieses ?frechen?, angeblich sogar die Sicherheit des Präsidenten gefährdenden Auftretens souveräner Bürger, die nur ihr verfassungsgemäßes Recht auf freien Waffenbesitz ausübten. So viel dazu: Vor der Veranstaltungshalle in der Obama seine Rede hielt wurden strenge Kontrollen durchgeführt, Waffenträger natürlich nicht durchgelassen. Der Mann steht auf der Straße, nicht einmal in Sichtweite von Obama, und trägt seine Waffen für alle offen sichtbar und nicht verdeckt. Der STERN schrieb heute in einem Artikel mit dem Titel ?Obama, der Nazi-Muslim?: ?Bei den Störern handelt es sich fast ausschließlich um weiße Amerikaner mit geringem Einkommen und Bildung, die in erschreckendem Maße Gewaltbereitschaft signalisieren. Zuletzt trugen mehrere Männer vor einem Kongresszentrum in Phoenix im Bundesstaat Arizona, in dem US-Präsident Barack Obama eine Rede hielt, Gewehre und Pistolen mit sich herum. Einer der Männer hatte den Berichten zufolge ein M4-Sturmgewehr über der Schulter. Er trage die Waffe lediglich, weil er das dürfe. ?In Arizona habe ich noch Freiheiten?, sagte der Mann.? Wie man in dem Video sieht handelt es sich bei dem Herrn mit dem Gewehr keineswegs um einen ?weißen Amerikaner mit geringem Einkommen, der in erschreckendem Maße gewaltbereitschaft signalisiert? sondern um einen gebildeten und artikulierten jungen Mann mit dunkler Hautfarbe, der mehrfach darauf hinweist, dass sein offenes Tragen der Waffe in keiner Weise provozieren sondern lediglich ein Hinweis darauf sein soll, dass er sich als Bürger der USA der Existenz und Bedeutung des Zweiten Verfassungszusatzes bewusst ist, der den freien Erwerb und in vielen Bundesstaaten auch das öffentliche Tragen von Schusswaffen erlaubt. Warum verschweigt der STERN in seinem Artikel also wissentlich, dass der Träger des Gewehres ein Schwarzer ist, der nur ein politisches Statement abgeben will? Auch ist hier eine kleine Korrektur nötig: Bei der Waffe handelt es sich nicht, wie vom STERN behauptet, um ein ?M4-Sturmgewehr? sondern um ein AR-15. Trotz seiner martialischen äußeren Erscheinung ist das AR-15 die in den USA vollkommen legale, zivile Variante des vom Militär verwendeten M16/M4-Sturmgewehres. Das AR-15 ist halbautomatisch, d.h. es feuert nur einzelne Schüsse ab, kein Dauerfeuer. Die von der Waffe verwendete Zivilmunition ist schwächer als die im Irak und Afghanistan verwendete militärische Variante. Militärmunition, die für Privatpersonen auf legalem Weg gar nicht erhältlich ist, würde das Gewehr zerstören. Natürlich ist ein AR-15 kein Spielzeug, aber man sollte deswegen auch nicht gleich wie ein aufgescheuchtes Huhn hysterisch durch die Gegend rennen und wieder einmal reflexartig nach ?schärferen Waffengesetzen? rufen, die motivierte Kriminelle und Terroristen bekanntlich noch nie sonderlich interessiert haben. Zu beachten ist in diesem Fall auch, dass es schon in den frühen Jahren des ?Land of the Free, Home of the Brave? bereits restriktive Waffengesetze gab ? nur betrafen diese in erster Linie unterdrückte Minderheiten wie die indianischen Ureinwohner sowie die afrikanischen Sklaven und deren Nachkommen. Freie Bürger durften Waffen tragen, Sklaven nicht. Eric Holder, Justizminister afroamerikanischer Abstammung, der sich seit seinem Amtsantritt als besonders aktiver Bekämpfer des Rechtes auf privaten Waffenbesitz profiliert hat, möchte Anno 2009 nun ausnahmslos allen US-Bürgerinnen und Bürgern jenes Recht aberkennen. Anders als oft gerne behauptet ist die aktive Ausübung des Rechtes auf Schusswaffenbesitz auch keine ausschließliche Vorliebe reaktionärer Rechtsextremisten oder konservativer und libertärer Republikaner sondern geht quer durch alle Schichten und politischen Ecken. Auch immer mehr Linksliberale und der Demokratischen Partei zugeneigte Bürger rüsten ihre privaten Arsenale zur Selbstverteidigung auf, eben weil die Obama-Administration mehrfach offen angekündigt hat energisch gegen privaten Waffenbesitz vorzugehen und weil derartige Gesetzesvorschläge auch bereits dem Kongress zur Absegnung vorliegen. Erwähnt sei hier auch, dass sogar zahlreiche republikanische Abgeordnete und Senatoren eine ähnliche Haltung vertreten. Die Bush-Regierung konnte aus taktischen Gründen nicht ganz so offen gegen den Zweiten Verfassungszusatz vorgehen, wie man es traditionell von demokratischen Administrationen gewohnt ist, sie expandierte in den acht Jahren ihrer Amtszeit jedoch Größe und Budget der Waffenkontrollbehörde BATFE (Bureau of Alcohol Tobacco, Firearms and Explosives) auf massive Weise. Die mit dem bewaffneten Demonstranten diskutierende Frau sagt in dem Video schließlich, dass ihr Bürger mit Waffen ?unheimlich? seien. Gar nicht unheimlich sind ihr offenbar dagegen: - eine ständig wachsende Zahl von Überwachungskameras auf öffentlichen Straßen und Plätzen. - biometrische Ausweise, am besten noch mit RFID-Technologie. - landesweit koordinierte ?Threat Fusion Centers? in denen verfassungsfeindliche Datenkraken wüten und die Arbeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten mit Militär und Geheimdiensten verschmelzen. - militarisierte Polizisten, die schwerstbewaffnet mit vollautomatischen M4-Gewehren, Panzerwesten und Kevlarhelmen auf Straßen und durch U-Bahnen patrouillieren. - lokale und föderale Polizeien, die zunehmend militärische Schützenpanzerfahrzeuge einsetzen. - der schleichend eingeführte Einsatz des Militärs für reguläre Polizeiaufgaben (was dem Posse Comitatus Act von 1878 widerspricht). - ständige Androhungen der Ausrufung von ?Martial Law? (Kriegsrecht), die seit Jahren wie ein Damoklesschwert über dem Land hängen. - US-Militär, das (teilweise zusammen mit ausländischen Soldaten) Manöver in US-Städten durchführt um den Einsatz gegen die Bevölkerung im Häuserkampf zu trainieren. - übermächtige, komplett durchföderalisierte (*) Zentralstaatsbehörden wie FEMA und Homeland Security, die sich in immer mehr Belange der Menschen einmischen und sich dabei einer demokratischen Kontrolle weitgehend entziehen. - zweifelhafte ?Sicherheits?-Programme wie TIPS, TIA und InfraGard sowie die von FEMA koordinierten Clergy Response Teams, die Pastoren und Kirchenmitarbeiter de facto zu Spitzeln und Handlangern von Behörden machen sollen. - ?Anti-Terror-Gesetze? wie der USA PATRIOT Act und viele andere, die normale Bürger pauschal unter Kriminalitäts- und Terrorismusverdacht stellen. - illegale Angriffskriege im Nahen Osten und Zentralasien, die seit 2001 hunderttausende bis Millionen Tote gefordert haben und noch fordern werden. - ein Netzwerk hunderter US-Militärbasen rund um den Globus, auf fast allen Kontinenten. - eine zweifelhafte Innen- und Außenpolitik, die sich auch unter Obama, dem Darling der Establishment-Medien, nicht signifikant zum Besseren gewendet hat. Bevor sich also jemand über legale Waffen tragende Einzelpersonen aufregt sollte man doch bitteschön die richtige Perspektive beibehalten. Und nur nebenbei bemerkt: Staatlicher Terror und illegale Angriffskriege bescherten der Menschheit allein im 20. Jahrhundert weit über 250 Millionen Tote. Die Gewalt ging dabei stets von straff organisierten Diktaturen und außer Kontrolle geratenen Armeen aus, nicht von zum Selbstschutz bewaffneten Privatpersonen. Auch ist es ein klassisches Merkmal autoritärer und insbesondere totalitärer Regime, ihre Untertanen nach der Machtübernahme erst einmal gründlich zu entwaffnen. Genau deshalb haben die Gründerväter der USA auch damals im Jahre 1791 den Zweiten Verfassungszusatz in die Bill of Rights geschrieben: Nicht um den Bürgern das Jagen oder die Selbstverteidigung gegen Kriminelle zu erleichtern, sondern um ihnen eine letzte Versicherung gegen eine tyrannische, repressive Regierung in die Hand zu geben. Das ist eine historische Tatsache, nachzulesen in den Federalist Papers Nr. 28, 29 und 46. Das Bild jenes Mannes, der seine Waffen so offen trägt, mag im ?politisch korrekten? Westeuropa viele ?empören?, ihnen bestensfalls vielleicht als naive Wildwestromantik erscheinen. Es bleibt jedoch klarzustellen, dass weder irgendwelche Politiker bedroht werden sollten noch dass es irgendetwas mit ?Rassismus? zu tun hat. Es ist ein politisches Statement im Rahmen einer legitimen Demonstration. Nicht mehr und nicht weniger. Ich will hier kein Urteil abgeben in welcher Weise die USA ihre Waffengesetze regeln sollen. Das müssen die Bürgerinnen und Bürger des Landes selbst entscheiden. Auch wenn man es speziell in Europa vielleicht nicht gerne hört und noch weniger gerne sieht: Das Recht auf freien Waffenbesitz und die offene Ausübung dieses Rechtes ist eine ur-amerikanische Tradition, welche dort sogar verfassungsrang hat und die es nunmal zu respektieren gilt. Andere Länder, andere Sitten. ?? (*) ?Föderalismus im deutschen Sinne betrifft die Beziehungen zwischen dem Bund und den Einzelstaaten, ?federalism? im amerikanischen Sinne schließt zusätzlich (?) die Städte und Gemeinden ein. Darüber hinaus muß ein weiterer Bedeutungsunterschied festgehalten werden: ?federal power? meint in Amerika die Macht des Bundes und nicht ? wie man nach deutschem Sprachgebrauch annehmen könnte ? die Machtposition der Einzelstaaten.? (aus: Emil Hübner, ?Das politische System der USA?, C.H. Beck, 2007, S. 46). ?? UPDATE: Sogar das Weiße Haus selbst hat in einer Mitteilung nun bestätigt, dass Menschen, die auch in der Nähe derartiger Veranstaltungen ihre Waffen mit sich führen im Recht sind, sofern es die lokalen Gesetze erlauben: http://www.prisonplanet.com
  5. 1. Kabinett berät waffenrechtliche Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden / Handlungsbedarf vor allem bei sicherer Aufbe-wahrung von Waffen / Intensive Diskussion mit renommierten Ex-perten - Maßnahmenpapier für nächste Woche angekündigt Der Ministerrat hat heute nochmals über die politischen Schlussfolge-rungen aus dem Amoklauf von Winnenden beraten. Als externe Exper-ten haben an der Sitzung der renommierte Kriminologe und Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. Prof. Dr. Christian Pfeiffer sowie der Vorsitzende für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring teilgenommen. Der Ministerrat hat die Ressorts beauftragt, die Ergebnisse bis nächste Wo-che in einem Maßnahmenpapier zusammenzufassen. Im Hinblick auf das Waffenrecht betonte Innenminister Joachim Herr-mann: ?Der Amoklauf von Winnenden hat drastisch vor Augen geführt, dass die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition unverzichtbare Voraussetzung für Waffenbesitz ist. Nachlässigkeiten bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition sind unverzeihlich. Die konsequente Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften ist unabdingbar, um Missbrauch vorzubeugen." Skeptisch äußerte sich der Minister gegenüber Forderungen nach umfassenden Verschärfungen des Waffenrechts: "Wir haben bereits nach dem Amoklauf in Erfurt vor einigen Jahren das Waffenrecht deutlich verschärft. Erneute vorschnelle und reflexartige drastische Änderungen des Waffenrechts, bringen nichts. Eine reine Placebo-Politik lehne ich ab. Wir konzentrieren uns auf Konzepte, die echten Sicherheitsgewinn versprechen. Vor allem im Hinblick auf eine sichere Aufbewahrung und beim Jugendschutz sind weitere Verbesserungen sinnvoll." Folgende Maßnahmen im Waffenrecht sind laut Herrmann notwendig: Die bayerischen Waffenbehörden werden erstens die sichere Aufbe-wahrung von Waffen noch stärker kontrollieren. Bei jeder Eintragung einer Waffe in eine Waffenbesitzkarte muss ein Nachweis zur sicheren Aufbewahrung vorgelegt werden. Sofern bei Altfällen ein solcher Nachweis nicht vorgelegt wurde, werden ihn die Waffenbehörden nachträglich verlangen. ?Bei Zweifeln an der sicheren Aufbewahrung werden die Waffenbehörden konsequent jedem Fall nachgehen und im Übrigen auch, gegebenenfalls angemeldet, anlassunabhängig stichprobenartig die sichere Aufbewahrung kontrollieren", betonte Herrmann. Der Ministerrat sprach sich zweitens für die Verwirklichung eines bundesweiten elektronischen Waffenregisters bereits bis zum Jahr 2012 aus. Hauptziel eines solchen Registers ist, über die lückenlose Verfolgung, beginnend bei der Herstellung bis zum Verkauf und zur Verwendung der Waffe, den Bestand an illegalen Waffen zu verringern und Ermittlungen bei Straftaten mit Waffengebrauch zu erleichtern. Nach Schätzungen der Innenministerkonferenz werden 95 Prozent der Straf-taten mit Waffengebrauch mit illegalen Waffen begangen. Der Ministerrat sprach sich drittens dafür aus, biometrische Sicherungssysteme für Sicherheitsbehältnisse und Waffen konsequent weiterzuentwickeln. Für die Sicherung von Waffen gegen Missbrauch komme dabei entweder eine biometrische Erkennung des Fingerabdrucks, zum Beispiel auf dem Griff der Waffe, oder ein Blockiersystem in Frage, das nur mittels eines Zahlencodes oder über die Erkennung biometrischer Merkmale entsperrt werden könnte. Biometrische Siche-rungssysteme sind ebenso für die Aufbewahrungsbehältnisse denkbar. Der Innenminister: "Bislang gibt es nur wenige Hersteller biometrischer Sicherungssysteme. Kurzfristig werden solche Systeme daher nicht großflächig zu realisieren sein. Wir müssen aber diese Technik unbedingt weiterentwickeln, um die Verwendung und Aufbewahrung von Waffen vor allem gegen Missbrauch bestmöglich zu sichern. Ziel könnte die möglichst breite Verwendung zertifizierter biometrischer Sicherungssysteme sein." Der Ministerrat befürwortete viertens im Waffenrecht auch eine Erhöhung des Mindestalters zum Schießen mit großkalibrigen Kurz- und Langwaffen auf 18 Jahre, demnach die Einschränkung des Kinder- und Jugendschießsports auf Kleinkaliber und Druckluftwaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche an Waffen mit höherer Gefährdung nicht ausgebildet werden. Diese Beschränkung wird vom Bayerischen Sportschützenbund ausdrücklich akzeptiert. Außerdem appellierte Innenminister Herrmann an die Waffenbesitzer, Waffen freiwillig abzugeben. Herrmann: "Unser Ziel muss es sein, die Anzahl der Waffen so gering wie nötig zu halten. Die Waffenbehörden haben bereits in der Vergangenheit positive Erfahrungen mit Aufrufen an die Bevölkerung gemacht, nicht mehr benötigte legale Waffen freiwillig abzugeben. Entsprechende Aktionen sollen regelmäßig wiederholt werden. Aber auch für illegale Waffen müssen wir durch eine Sanktionsverzichtsregelung einen Anreiz zur Abgabe schaffen, indem bei der Abgabe bis zu einem bestimmten Stichtag auf eine Strafe oder Geldbuße verzichtet wird. Eine solche Regelung gab es auch bei der Waffengesetznovelle 2002/2003, bei der innerhalb von 5 Monaten Waffen straffrei abgegeben werden konnten. Voraussetzung dafür bleibt freilich, dass die Waffen nicht im Zusammenhang mit einer Straftat verwendet werden". http://www.bayern.de
  6. Hier noch ein Bericht der mich zum Kotzen bringt, besonders der Satz der Grünen Großkalibrige Waffen sollen nach dem Willen der SPD nicht mehr zum Arsenal von Sportschützen gehören. Bei der anstehenden Reform des Waffenrechts wolle man als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden ein Verbot dieser Waffen erreichen, teilte SPD- Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper am Freitag in Berlin mit. Gegen ein Verbot solcher Waffen, die auch der Schüler in Winnenden benutzt hat, gibt es erhebliche Widerstände. Die SPD befürwortet auch eine befristete Amnestie für Besitzer illegaler Waffen, um eine freiwillige Rückgabe zu erreichen. Die FDP hat dazu bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Um den Waffenmissbrauch effektiv einzudämmen, will die SPD- Fraktion außerdem biometrische Sicherungssysteme für großkalibrige Waffen und Waffenschränke vorschreiben sowie die ordnungsgemäße Verwahrung überprüfen lassen. Zudem will die SPD eine Sportart verbieten, die kampfmäßigem Schießen sehr nahe kommt. Nach den Regeln der 1976 in den USA gegründeten International Practical Shooting Confederation (IPSC) wird mit Kurzwaffen in schneller Folge auf auch bewegliche Ziele geschossen. Zu dem Forderungskatalog der SPD gehört ferner ein zentrales Waffenregister. Dies verlangt auch die Europäische Union (EU). Die Vorbereitungsmaßnahmen dafür laufen schon. Bund und Länder ringen weiter um Neuregelungen im Waffenrecht. Das Bundesinnenministerium wies einen Pressebericht zurück, wonach eine drastische Verschärfung des Rechts offenbar gescheitert sei. Breite Mehrheit für Amnestieregelung wahrscheinlich Laut dem Bericht der "Berliner Zeitung" konnte sich eine Arbeitsgruppe der Innenministerien von Bund und Ländern nicht auf ein Verbot großkalibriger Waffen für Sportschützen einigen. Die Gespräche liefen nach einem ersten Treffen am Dienstag weiter, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. In der kommenden Woche gebe es einen weiteren Termin. Die Darstellung, dass eine Verschärfung des Waffenrechts gescheitert sei, sei "falsch". Zu den Inhalten der Verhandlungen wollte er keine Angaben machen. Die Arbeitsgruppe war nach dem Amoklauf von Winnenden eingesetzt worden, bei dem ein 17-Jähriger im vergangenen Monat 15 Menschen und sich selbst getötet hatte. Die Mehrheit der Länder lehnte laut "Berliner Zeitung" das Verbot großkalibriger Waffen für Schützen ebenso ab wie eine Begrenzung der Anzahl der Waffen pro Schütze. Offen blieb demnach die Sicherungspflicht von Schusswaffen mit biometrischen Vorrichtungen sowie eine Amnestie für Bürger, die ihre illegalen Waffen abgeben wollen. Der Sprecher der unionsregierten Länder, Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU), rechnet allerdings mit einer breiten Mehrheit für eine Amnestieregelung. Das könne aber keine Massenwirkung entfalten, sagte Bouffier der Tageszeitung "Die Welt". Es zeichnet sich zudem ab, dass Schießübungen mit großkalibrigen Waffen künftig erst ab 18 Jahren und nicht schon ab 14 Jahren erlaubt werden. Er gehe davon aus, dass die Altersgrenze auf 18 Jahre angehoben werde, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel als zuständiger Obmann der CDU/CSU-Fraktion dem Blatt. Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth kritisierte die Innenminister scharf. Es sei nicht zu rechtfertigen, wenn sich die Minister aus der Verantwortung stählen, erklärte Roth. Es werde eine "drastische Abrüstung" beim privaten Schusswaffenbesitz gebraucht, vor allem bei den großkalibrigen Waffen. Schützensport sollte nach Ansicht der Grünen-Chefin überhaupt nicht mehr mit tödlichen Schusswaffen betrieben werden. http://www.fr-online.de
  7. Bluttat in Landshut: Familiendrama im Landgericht Landshut: Ein 60-Jähriger hat in einer Prozess-Pause plötzlich einen Revolver gezogen und seine 48 Jahre alte Schwägerin erschossen. Zwei weitere Personen verletzte der Krankenhauskoch mit Schüssen schwer. Nach der Bluttat richtete sich der Täter selbst. Ein Erbschaftsprozess ist am Dienstagvormittag im Landgericht Landshut mit zwei Toten und zwei Verletzten zu Ende gegangen: In der Sitzungspause der Zivilverhandlung erschoss ein 60-Jähriger seine 48 Jahre alte Schwägerin, verletzte zwei weitere Prozessbeteiligte und tötete sich anschließend selbst. Der Bluttat war nach Angaben der Ermittler ein jahrelanger familiärer Streit ums Erbe zwischen sieben Geschwistern und dem angeheirateten Täter vorausgegangen. Das Verbrechen ereignete sich nach Angaben der Polizei gegen 10.15 Uhr: Die Verhandlung, bei der der Täter als Beklagter auftrat, war gerade unterbrochen worden, als die Prozessbeteiligten vor den Sitzungssaal gingen, wo es auf dem Flur zu der Auseinandersetzung kam. Der Streit eskalierte: Der 60-jährige Krankenhauskoch aus Dingolfing zückte einen Revolver und gab insgesamt sechs Schüsse ab. Er schoss seiner Schwägerin in den Kopf und feuerte auch auf die beiden anderen Prozessbeteiligten, eine weitere Schwägerin und deren Anwalt. Anschließend ging er laut Staatsanwaltschaft in einen anderen Sitzungssaal und richtete dort die Waffe gegen sich selbst. Der Polizei zufolge konnte die 48-jährige Schwägerin zunächst wiederbelebt werden, erlag dann aber ihren Verletzungen. Die beiden anderen Opfer wurden mit einem Rettungshubschrauber abtransportiert. Sie schwebten aber nicht in Lebensgefahr. Bei dem mehrere Jahre dauernden Erbstreit ging es den Angaben zufolge um eine Größenordnung von 200.000 Mark. Bei dem Verfahren habe es sich um eine sogenannte Auskunftsklage gehandelt. Hintergrund einer solchen Klage ist meist, dass ein Erbe befürchtet, ein anderer Erbe verheimliche etwas über den Nachlass. Gerichtspräsident Karl Wörle sagte, dass das am Dienstag verhandelte Verfahren vor der Pause im Wesentlichen schon erledigt gewesen sei und dass es bereits Signale für eine gütliche Einigung gegeben habe. Ein spezielles Motiv habe man jedenfalls aus dem Verlauf der gegen 09.15 Uhr begonnenen Verhandlung nicht ablesen können. Die Stimmung sei nach Einschätzung des Richters nicht anders als sonst üblich gewesen, betonte Wörle. In den vergangenen Jahren habe es in der Familie mehrere zivilrechtliche Auseinandersetzungen um das Erbe gegeben. Aufschluss könnte nach Angaben der Ermittler noch ein Brief des Täters geben, den sie von dessen Schwiegersohn erhalten hätten und derzeit prüften. Ob es sich dabei um einen Abschiedsbrief handelt, war zunächst unklar. Der verheiratete Täter hatte als Sportschütze seit 1974 eine Waffenbesitzkarte für drei Waffen, darunter auch die bei der Tat verwendete Smith&Wesson des Kalibers .357 Magnum. Zeugen des Vorfalls erlitten einen Schock und wurden vor Ort von Ärzten und einem Kriseninterventionsteam betreut, einige wurden ins Krankenhaus gebracht. Am frühen Nachmittag wurden die Justizmitarbeiter per Durchsage aufgefordert, ihren Dienst zu beenden und nach Hause zu gehen. Das dreistöckige Justizgebäude, in dem Amts- und Landgericht untergebracht sind, wurde großräumig abgesperrt. Auch Mitarbeiter in einem größeren Nachbargebäude wurden sofort evakuiert. "Diese Amoklage hat sich aus heiterem Himmel ergeben", sagte Polizeisprecher Mayer. Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sprach in Berlin von einer "unbegreifbaren Tat?. Er kündigte an, der Freistaat werde sich nach der Osterpause mit dem Waffenrecht beschäftigen. Vor allem gehe es darum, den Vollzug der entsprechenden Vorschriften deutlich stärker zu kontrollieren. Die bisherige Kontrolle erscheine ihm als Schwachpunkt. Bayerns Justizministerin Beate Merk kündigte als Konsequenz aus der Schießerei schärfere Sicherheitsmaßnahmen an Gerichten an. "In Zeiten zunehmender Gewalt in unserer Gesellschaft müssen wir die Konsequenzen ziehen. Hierzu gehört ein verstärkter Einsatz von Sicherheitsschleusen an den Gerichtseingängen", erklärte Merk in München. http://www.stern.de
  8. Die passenden Worte für den Amoklauf an der Albertville-Realschule in Winnenden zu finden, fällt schwer. Der Spagat einer Zeitung, ihrer Informationspflicht nachkommen zu müssen, ohne Tätern ein nachträgliches Forum einzuräumen, auch. Auf den Tag genau drei Wochen nach der schrecklichen Tat steht jedoch noch immer die Frage nach dem "Warum" und "Hätte man die Bluttat verhindern können?" im Raum. Wie ein Nachbeben zieht sich der Wunsch durch die Reihen politischer Akteure, Rahmenbedingungen zu schaffen, die den nächsten Amoklauf verhindern. Doch ist das wirklich möglich? Neben der kontroversen Diskussion über sogenannte "Killerspiele" halten vor allem Sportschützen die Luft an: Was kommt jetzt? Eine noch schärfere Waffengesetzgebung? Ein Verbot des Hobbys? Im Gespräch mit dem Bergsträßer Anzeiger nutzten Harald Berger, Vorsitzender der "Privilegierten Schützengesellschaft Auerbach" und Geschäftsführer einer Sicherheitsfirma sowie Norbert Benick, Polizeibeamter und ebenfalls Sportschütze, die Gelegenheit, um vor Aktionismus in der Politik zu warnen. Beide lassen keinen Zweifel daran, dass Vorfälle wie in Erfurt oder Winnenden tragische Einzelereignisse sind. "Ich habe selbst zwei Kinder und das, was da passiert ist, ist das Schlimmste, was ich mir vorstellen kann", sagt Berger. Die Entscheidung eines Amoklaufs treffe der Täter allerdings nicht, nur weil er zu Hause eine Waffe habe. "Die Gründe liegen in der Psyche der Person." Keine Motivation des Tötens Wichtig ist ihm eine Unterscheidung zwischen der Diskussion um Killerspiele und die Freizeitbeschäftigung der Sportschützen. Bei einem Killerspiel gehe es tatsächlich um eine Motivation des Tötens, beim sportlichen Schießen dagegen um innere Konzentration im Wettbewerb - mit dem Ziel, auf einer Scheibe eine möglichst hohe Ringzahl zu schießen. "Ich schieße gerne, da kann jetzt ein Tiefenpsychologe viele Gründe für finden. Ich mag den Knall und die Technik. Wichtig ist, dass das Schießen sozialadäquat stattfindet", sagt Norbert Benick, will sich auch den Sport nicht verbieten lassen. Dass Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, in einem Interview im ZDF die Frage stellte, wofür man Sportschützen überhaupt brauche, wenn es nicht möglich sei, Waffen sicher bei den Schützen zu verwahren, bringt Benick "auf die Palme". "Die Frage ist da doch, wen wir als Nächstes nicht brauchen? Vielleicht die Menschen, die ein großes Auto fahren? Ich denke, solche Zeiten haben wir eigentlich überwunden. Der Staat ist doch immer so stolz auf seine demokratischen Tugenden", will Benick sich gegen die Einschränkung von Grundrechten wehren. Harald Berger betont, dass alles getan werde, um im Schützenverein Menschen fernzuhalten, die für den sportlichen Umgang mit einer Waffe nicht geeignet erschienen. Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts hält er jedoch nicht mehr für möglich. "Es geht dann wohl wirklich nur noch darum, ob unser Hobby verboten wird." Dass im Zusammenhang mit Winnenden und dem Waffenbesitz des Vaters die vermeintlich große Menge von Munition diskutiert wurde, kann Berger nicht verstehen. Während eines Wettkampfs würden schnell 40 bis 50 Schuss benötigt. Unter 1000 Patronen würde fast kein Sportschütze einkaufen, auch deshalb, um Munition aus einer Charge zu erhalten. Geringste Abweichungen bei der Produktion der Munition erschweren die sportliche Höchstleistung beim Schießen. Keine Sicherheits-Garantien "Hundertprozentige Sicherheit wird es in keinem Bereich geben", betont Berger. Auch ein Auto könne als Waffe verwendet werden, trotzdem würde nicht das Autofahren verboten. Dass der Vater des Amokläufers eine Waffe "unter dem Kopfkissen" und damit nicht ausreichend vor dem Zugriff gesichert habe, sei ohne Frage ein Verstoß gegen die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und "unentschuldbar". Wenn das sportliche Schießen aber nun verboten würde, dann müsse man auch beim Internet und Fernsehen den Stecker ziehen, glauben die beiden Vereinsmitglieder. "Früher gab es beim Tatort kurz eine Leiche zu sehen, dann wurde nur noch ermittelt. Heute muss überall Blut spritzen. - Diese Bilder prägen junge Menschen in ihrer Entwicklung." http://www.morgenweb.de
  9. Hier einer der dümmsten Webauftritte seit Menschen Gedenken. Kommentar von Wolfgang Huste, Bad Honnef Schützenvereine sind aus meiner Sicht so überflüssig wie ein Kropf! Unsere Forderung sollte demnach lauten: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Mitglieder von Schützenvereinen werden! Zur Zeit liegt das Eintrittssalter bei 12 (!) Jahren; in diesem Alter dürfen Kinder schon mit Luftgewehren schießen. Noch jüngere Kinder dürfen in Schützenvereinen mit "virtuellen Pistolen" (!) hantieren (siehe hier: www.hubertusschuetzen-selhof.de )! Ausserdem sollten wir (wo noch vorhanden) die Aberkennung der Gemeinnützigkeit bzw. der öffentlichen (steuerlichen und politischen) Förderung von solchen Waffenliebhaber -Vereinigungen fordern. Traditionell gesehen haben die Schützenvereine die Funktion, "Zivilisten" an Waffen, Uniformen und öffentlichen Aufmärschen zu gewöhnen; es handelt sich hier also - im weitesten Sinne - um eine Art "Militarismus-Propädeutik". Das ist ein "Brauchtum", eine "Tradition", die wir keinesfalls pflegen und mit unserer Teilnahmslosigkeit indirekt mit unterstützen sollten! Kurz nach dem Kriegsende haben die Alliierten angeordnet, dass Mitglieder von Schützenvereinen bei ihren öffentlichen Umzügen nur Holzgewehre tragen dürfen. Diese Anordnung bestand einige Jahre. Zumindest der oftmals zitierte Satz von Franz - Josef Strauß: "Wer noch einmal eine Waffe in die Hand nimmt, dem soll der Arm abfallen!" ist zumindest bei uns älteren Menschen in Erinnerung geblieben. Es gibt auch negative Traditionen- wer will das bestreiten? Nicht ohne Grund arbeitet die Bundeswehrführung eng mit Schützenvereinen und ähnlichen konservativen bis reaktionären "Traditionsvereinen" zusammen. Ein solches "Brauchtum" sollten wir selbstbewußt und offensiv öffentlich ächten. Noch nie war die Zeit so günstig wie jetzt, um breite Bevölkerungskreise für eine solche Forderung zu gewinnen; nutzen wir diese Situation im besten Sinne. Dieses Thema darf keinesfalls aus wahltaktischen Gründen von uns beiseite geschoben werden. Das wäre dann keine "Wahlkampftaktik", sondern schlichter Opportunismus und ein Kotau gegenüber dem spießigen Kleinbürgertum! Wir sollten - beim Schielen auf mögliche Wahlprozente - niemals unsere politische Identität, unsere Grundsätze, über Bord werfen! Wir, DIE LINKE, verstehen uns "auch" als eine pazifistische Partei. Das Heranführen an Waffen - auch wenn man das unter "sportliche Betätigung" subsumiert und dadurch versucht, eine solche Betätigung zu legitimieren, zu relativieren -, darf niemals unser Ziel sein. Ich rufe hiermit alle kritischen AktivistInnen auf, bei den sommerlichen Schützenvereinsumzügen eine breite Gegen - Öffentlichkeit zu schaffen und entsprechende kreative, anti- militaristische Aktionen "vor Ort" zu organisieren! Solche "Verbände" dürfen nicht "unter sich" bleiben! Das sind wir auch unseren Kindern und den Jugendlichen gegenüber schuldig! Neueste Forschungsergebnisse belegen im übrigen, dass sogenannte "Baller"spiele" und auch die "sportliche" Betätigung mit Waffen "intrinsische Aggressionen" signifikant verstärken. Oder anders: gewaltbereite Menschen werden durch solche "Aktivitäten" noch aggressiver gestimmt. Es ist demnach eine ausgezeichnete und unterstütenzwerte Entwicklung (zu Gunsten des allgemeinen Friedens), wenn solche "Vereine" festellen, dass immer weniger Jugendliche Bock auf Schützenvebände haben. http://www.scharf-links.de
  10. Das tatsächlich nur 0,2 % der Straftaten mit Schusswaffen verübt werden wird meist erst gar nicht erwähnt.
  11. Und was ist mit Polizisten die Ihre Waffen auf dem WC vergessen ??? Ist denke ich schon öfters vorgekommen.
  12. Forscher warnt, Terroristen könnten Insekten als Bio-Waffen einsetzen Noch kommen sie mit Bomben, Gewehren und Gewalt. Doch schon bald könnten Terroristen ihre Anschläge statt mit Waffen auf ganze andere Weise verüben ? mit Hilfe von Insekten! Für den Entomologen (Insektenforscher) Jeffrey Lockwood kein Hirngespinst aus einem Science-Fiction-Thriller: Er glaubt, dass mit einem Schwarm Krabbler tödliche Krankheiten wie das Rift Tal Fieber (RVF) verbreitet werden könnten. Und das sogar ?ziemlich leicht?. Die RVF-Infektion wird von Stechmücken übertragen. Vom Ursprungsland Afrika hat sich die Krankheit (Symptome: Fieber, Muskelschmerz, Hirnentzündung) schon nach Saudi-Arabien ausgebreitet. ?Eine kleine Terror-Zelle könnte eine solche Insekten-Waffe entwickeln?, erklärte Lockwood im BBC Radio. Das sei ?vermutlich viel einfacher? als an neuen atomaren oder chemischen Waffen zu basteln. ?Das Material dazu findet man in jedem Hinterhof.? Auch sei es kein Problem, die tierischen Angreifer an ihr Ziel zu transportieren. Ein Koffer und ein Flugticket genügten schon. Lockwood rät Regierungen deshalb zu einer funktionierenden Schädlingsbekämpfung, um schnell handeln zu können. Allerdings sei es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht realistisch, alles an der Grenze abzufangen. www.bild.de
  13. Es sind zwei Fälle, die sprachlos machen: In den USA haben ein zwölfjähriger und ein vierjähriger (!) Junge unabhängig voneinander auf einen anderen Menschen geschossen. Der Zwölfjährige tötete dabei seine Mutter. Fall 1: Jackson, Bundesstaat Ohio: Aus Wut darüber, dass ihm der Babysitter (18) versehentlich auf den Fuß getreten ist, holt ein kleiner Junge (4) eine Schrotflinte aus dem Wandschrank und schießt. Der Babysitter wird dabei nur leicht verletzt. Der junge Mann hatte am Sonntag in einem Wohncontainer den Jungen und einige andere Kinder beaufsichtigt. Fall 2: Phoenix, Bundesstaat Arizona. Eine Mutter (34) und ihr Sohn (12) streiten sich um die Hausarbeit. Der Junge weigert sich, seinen häuslichen Aufgaben nachzukommen, die Mutter wird wütend, schreit ihn an. Nachdem die Frau das Haus verlassen hat, holt sich der Sohn eine Pistole aus dem Schlafzimmer und wartet auf ihre Rückkehr. Dann erschießt er seine Mutter vor den Augen ihres Lebensgefährten ? mit acht Schüssen! Ein Richter befand das Kind in dem Fall, der sich im August ereignet hatte, jetzt des Mordes für schuldig. Das Strafmaß soll am 23. Januar verkündet werden. Nach dem Jugendstrafrecht von Arizona kann der Junge bis zu seinem 18. Lebensjahr in einer Einrichtung für jugendliche Straftäter festgehalten werden. Haben die Kinder tatsächlich eiskalt geschossen? Im Fall des Zwölfjährigen sagte dessen Tante vor Gericht aus, dass ihre Schwester den Jungen häufig misshandelt und angebrüllt habe. ?Er ist ein lieber, ruhiger Junge?, sagte die Tante. Der Anwalt des Jungen argumentierte, die Mutter sei in ihrer Kindheit selbst misshandelt worden. Es handele sich um einen ?tragischen Kreislauf? der Gewalt. bild.de
  14. Bei nur 11 Grad Celsius und schneidend kaltem Herbstwind ist eine 32-jährige Juristin mit ihrer völlig nackten, eineinhalbjährigen Tochter durch die Münchner Innenstadt geradelt. Die Begründung, die die Schwabinger Rechtsanwältin dafür anführte, ist bizarr. Die junge Frau auf dem Fahrrad fuhr an einem Streifenwagen der Münchner Polizei vorbei. Sie hatte fast schon die Streife passiert, als den beiden Beamten plötzlich das splitternackte Kind auf dem Kindersitz auffiel. Das digitale Thermometer des Streifenwagens zeigte elf Grad an. Die Beamten stoppten daraufhin am 29. September gegen 12 Uhr die junge Frau auf der Sandstraße in der Münchner Maxvorstadt, wie die Polizei erst gestern mitteilte. Das kleine Mädchen habe ?erbärmlich gefroren?, die Nase sei dem Kind ?bis zu den Lippen? gelaufen und die Mundwinkel waren ?bläulich verfärbt? ? selbst die zwei hart gesottenen Münchner Polizisten waren beim diesem Anblick ?völlig perplex?, erzählt Polizeisprecher Gottfried Schlicht. ?Auf Streife halten die Kollegen normalerweise Motorradfahrer mit verschmutztem Kennzeichen oder Autofahrer mit Handy am Ohr an?, sagt Schlicht. ?Aber eine Mutter mit einem nackten Kind auf dem Fahrrad, mitten im Herbst ? das ist einzigartig.? Ebenso einzigartig wie der Vorgang war auch die Erklärung, die die junge Frau den Polizisten präsentierte: Das Kind habe sich nicht anziehen lassen wollen. Und weil das kleine Mädchen ?seine eigenen Persönlichkeitsrechte? habe, wie die 32-jährige Rechtsanwältin aus dem Stadtteil Schwabing bei der Kontrolle erklärte, habe sie diese Weigerung respektiert. Also habe sie ihre Tochter völlig nackt in den Kindersitz gesetzt. ?Diese Erklärung setzt dem ganzen die Krone auf?, sagt Polizeisprecher Schlicht. Zumal die Mutter sogar Kleidung für das Kind dabei hatte. Nach Aufforderung durch die Beamten habe sie schließlich auch ihre Tochter angezogen, berichtet Schlicht. Die Frau durfte weiterradeln. Einer Anzeige wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen konnte die Rechtsanwältin aber nicht entgehen: Jugend- und Gesundheitsamt wurden informiert, die Frau wurde von der Kriminalpolizei vernommen, die Staatsanwaltschaft ermittelt. ?Ich kann das alles gar nicht fassen?, sagt Heidrun Kaspar, Vorsitzende des Kinderschutzbund München. ?Die Frau hat nicht realisiert, dass das Kind nicht selbst einschätzen kann, was passiert, wenn es sich nicht anziehen lässt.? Kaspar, seit 1999 Vorsitzende in München, kann sich an einen vergleichbaren Fall nicht erinnern ? erst recht nicht bei einer 32-jährigen Rechtsanwältin. ?Die Frau hat völlig unter ihrem Niveau gehandelt?, sagt Kaspar (69), zweifache Mutter und siebenfache Großmutter. ?Sie hat ihrem Kind nicht den notwendigen Schutz gegeben. Das ist Dummheit ? bei allen intellektuellen Fähigkeiten, die sie als Anwältin haben muss.? http://www.welt.de
  15. Dann haben wir Pech gehabt, aber ich würde dir empfehlen, BUDDLE und bau dir nen Bunker. Ach ja , nicht vergessen, Lebenmittel, Wasser und Kerzen für die nächsten 5 Jahre einbunkern, sonst bringts dir nix.
  16. Auch die strengsten Waffengesetze helfen nicht viel, siehe England. Und wenn ich an eine Waffe kommen möchte kriege ich die auch, trotz Waffenverbot. Waffenverbote und strenge Waffengesetze dezimieren die Amokläufer auch nicht, gerade was verboten ist wird Interessant.
  17. Ja klar waren das wieder die bösen Waffen die den Trottel angestiftet haben Menschen zu töten.
  18. Weichen für die zweite Bahnreform Für die Sicherheit im öffentlichen Verkehr soll eine private Transportpolizei sorgen können. Ob sie dabei Schusswaffen trägt, soll der Bundesrat entscheiden. Auch vorläufige Festnahmen darf die Transportpolizei vornehmen. Dieser umstrittene Entscheid des Nationalrat wir nun vor den Ständerat kommen. Weiterhin Securitrans in Zügen Das Gesetz über die Sicherheitsorgane in Transportunternehmen gehört zu den rasch realisierbaren Teilen der Bahnreform 2, die 2005 vom Parlament zurückgewiesen worden war. Der Nationalrat hiess es als Erstrat mit 118 zu 62 Stimmen gut. Damit kann die SBB weiter ihre 51-Prozent-Tochter Securitrans patrouillieren lassen. Bundesrat entscheidet über Ausbildung und Ausrüstung Mit verschiedenen Anträgen möchte die Linke, dass die Transportpolizisten zertifiziert und vereidigt sein müssen. Die Mehrheit des Nationalrats überliess die Ausbildung von Sicherheitsdienst und Transportpolizei aber dem Bundesrat. Die Landesregierung muss demnach ebenfalls regeln, ob die Transportpolizei mit einer Schusswaffe ausgerüstet werden soll. Vorläufige Verhaftungen Gegen den Willen des Bundesrates und der Kommission setzte der Nationalrat durch, dass die Transportpolizisten vorläufige Verhaftungen vornehmen dürfen. Der Bundesrat wollte Delinquenten der nächsten Polizei zuführen. Ständerat gegen erweiterte Kompetenzen der Privaten Folgt der Ständerat dem Willen seiner Kommission, schlägt er die Richtung der grossen Kammer in Bezug auf die Privatisierung der Bahnpolizei ein. Allerdings dürfte er sich gegen erweiterte Kompetenzen aussprechen. Die Kommission lehnte es einstimmig ab, der Bahnpolizei Durchsuchungen oder Festnahmen von Personen zu erlauben, die im Verdacht stehen, Bundesgesetz zu verletzen. http://www.drs.ch --------------------------------------------------------------------------------
  19. Deutschland im Fadenkreuz radikal-islamistischer Terroristen! Die Terrorbedrohung wird immer konkreter: Al-Qaida und andere Terror-Organisationen hätten auf höchster Ebene entschieden, Anschläge in Deutschland zu verüben, warnt BKA-Chef Jörg Ziercke. Das geht aus den jüngsten Erkenntnissen des Geheimdienstes hervor, die Ziercke in einer Vorlage für den Bundestagsinnenausschuss (tagt Montag über das BKA-Gesetz) zusammengefasst hat und die BILD.de vorliegt. Ziercke schreibt: ?Der internationale Terrorismus ist mit seinen aktuellen Ausprägungen und Dimensionen zu einer zentralen Bedrohung für Staat und Bevölkerung geworden.? Bisherige Anschlagsversuche konnten vereitelt werden oder gingen teils zufallsbedingt nicht über das Versuchsstadium hinaus ? mit einer Entspannung der Lage könne in Deutschland aber nicht gerechnet werden. ?Sauerlandgruppe?, Kofferbomben in Regionalzügen und Deutsche in internationalen Terrorcamps: Lautet jetzt die Frage nicht ob, sondern wann den Terroristen ein Anschlag in Deutschland gelingt? Deutschland liegt unverändert im unmittelbaren Zielspektrum des islamistischen Terrors. Das würden das gleichbleibend hohe Ermittlungsaufkommen im islamistisch-terroristischen Gefahrenbereich und die zahlreichen insbesondere über das Internet verbreiteten Drohbotschaften zeigen. Die al-Qaida will den Terror in Deutschlands Mitte tragen! Ziercke: ?Dies wird sich kurzfristig auch nicht ändern.? http://www.bild.de
  20. Die Bilder von georgischen Soldaten mit deutschen Gewehren rufen es uns ins Bewusstsein: Deutsche Unternehmen der Rüstungsindustrie gehören zu den größten Waffenexporteuren. Sie profitieren vom Boom der Rüstungsbranche: Denn die strengen Ausfuhrregeln können sie leicht umgehen. Der vergangene Montag hätte ein guter Tag werden können für Martin Newton, Chef des oberschwäbischen Waffenherstellers Heckler & Koch (H&K). Das ARD-Magazin ?Report? zeigte Bilder von Elitesoldaten aus Georgien beim Einmarsch in die Provinz Südossetien. Die Kämpfer trugen das H&K Sturmgewehr G36 und waren offenbar sehr zufrieden damit. Das hätte eine gute Werbung sein können für Newtons Unternehmen und sein Vorzeigeprodukt. Doch es wurde ein kleiner Albtraum. Mehrfach hatte die Bundesregierung verboten, ?die äußerst effiziente Waffe? (H&K-Eigenwerbung) nach Georgien zu verkaufen. So sah sich Newton im Verdacht des illegalen Waffenhandels, und darauf stehen bis zu zehn Jahre Haft. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf ein heikles Thema. Denn Deutschland gehört ? obwohl aus historisch gutem Grund weit weniger militärisch präsent als andere Nationen ? zu den größten Rüstungsexporteuren. Und selbst die auf den ersten Blick sehr strengen Ausfuhrbestimmungen haben Schlupflöcher ? ein deutsches Sturmgewehr findet seinen Weg in jedes Krisengebiet. Und das nicht mal unbedingt illegal. H&K-Chef Newton ließ denn auch seinen Sprecher schnell klarstellen, ?Heckler & Koch liegen keinerlei Erkenntnisse vor, wie G36-Gewehre nach Georgien gelangt sein könnten.? Schützenhilfe bekam H&K von der Bundesregierung. In Deutschland seien die Ausfuhrbestimmungen für alles Kriegsgerät besonders streng. Zudem müssten Waffenkäufer nachweisen, dass sie Rüstungsgüter nicht weiterverkaufen. ?Darum?, so Regierungssprecher Thomas Steg, ?können die Gewehre nur auf illegalem Weg in den Kaukasus gelangt sein.? Das sieht Michael Brzoska, Direktor des renommierten Instituts für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität zu Hamburg, nicht unbedingt so. ?Es gibt einige Wege das strenge Exportverbot zumindest teilweise zu umgehen?, so der Professor, ?ohne sich dabei strafbar zu machen.? Zu dieser Grauzone zählen Tochtergesellschaften in weniger strengen Ländern oder Lieferungen unverdächtiger Vorprodukte. Zudem ist aus seiner Sicht die Kontrolle, wo die Waffen am Ende landen, halbherzig. Auch darum konnten die deutschen Waffenschmieden in den vergangenen Jahren gut zulegen. ?Der Markt ist stark nachfragegetrieben?, sagt Brzoska. ?Und deutsche Produkte haben meist die beste Technologie und sind besonders begehrt.? Der tatsächliche Wert deutscher Waffenexporte lässt sich nur schätzen. ?Objektive Daten sind schwer zu kriegen?, sagt Mark Bromley, Waffenhandelsexperte des Stockholmer Forschungsinstituts Sipri. Bereits nach den offiziellen Statistiken war Deutschland mit Ausfuhren von 5,6 Milliarden Euro im Jahr 2006 viertgrößter Exporteur weltweit, gleichauf mit Israel. Doch das ist nur ein Teil des Geschäfts. Die 5,6 Milliarden des deutschen Rüstungsexportberichts 2006 erfassen nur einzeln genehmigte Ausfuhren von ?Kriegswaffen? genanntem schweren Gerät wie Kampfschiffen (ThyssenKrupp) oder Panzern (KMW) sowie todbringenden Hilfsmitteln wie Hubschraubern (EADS), Munition (Rheinmetall) oder Rüstungselektronik (Diehl) ? penibel aufgelistet vom U-Boot Klasse 209 für Südafrika für 183,5 Millionen Euro bis zu den 5,70 Euro teuren ?Bestandteilen für Gewehre? für Argentinien. Doch da fehlt einiges. Etwa die 3,5 Milliarden Euro für ?Sammelgenehmigungen?. Das sind Pauschalbeträge bis zu denen Unternehmen exportieren dürfen, ohne noch mal beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft fragen zu müssen. ?Hier wird nicht erfasst, wie sie genutzt werden?, sagt Sipri-Experte Bromley. Ebenfalls zu den Rüstungsexporten zählt Bromley Dinge, die wie Ausbildung quasi kostenlos oder ? wie Waffen, die den eigenen Militärs nicht mehr gut genug sind ? unter Wert abgege-ben werden. Mit diesen Posten ist Deutschland weltweit drittgrößter Waffenexporteur. Strenge Exportauflagen werden leicht umgangen Das Auftauchen der Heckler & Koch-Gewehre in Georgien zeigt jedoch: Auch diese Zahl ist wohl unvollständig. So streng die Exportauflagen deutscher Behörden auch sind: Sie werden offenbar umgangen. Nur ein kleiner Teil davon ist offen illegal. Für die Jahre 2003 und 2004 meldete das Zollkriminalamt Dutzende Ermittlungsverfahren wegen der Ausfuhr von Waffen oder anderen Rüstungsprodukten. Doch angesichts der Kontrollen ist Waffenschmuggel über Deutschland hochriskant und ? so ein Insider der Branche ? letztlich unnötig: ?Es gibt bewährte unauffällige Alternativen, aus denen einen ein guter Anwalt immer rauspaukt?, sagt der Insider. Grundregel ist: Man solle es nicht übertreiben und ?ganze Panzer oder Lenkwaffen zu verkaufen?, sagt der Insider. ?Aber in Randbereichen geht immer was.? Einfachster Weg ist eine Fertigung in einem Land, das wie Großbritannien aus deutscher Sicht unverdächtig ist, aber liberalere Ausfuhrregeln hat. Zwar prüfen die Behörden eine Verlagerung streng. Dafür sorgt etwa die Erfahrung mit dem Iran, der zu Schah-Zeiten eine Lizenz zum Bau von H&K-Gewehren bekam und diese nun unter der islamistischen Regierung weltweit verkauft. ?Doch wenn die Fabrik mal steht und Aufträge kommen, die beim Bau nicht erwartet werden konnten, haben sie wenig Kontrollmöglichkeiten?, sagt Brzoska. So, glauben Brancheninsider, sind auch die H&K-Gewehre nach Georgien gelangt. H&K produziert in den USA und könnte sie einer US-Behörde mit guten Drähten nach Tiflis verkauft haben. Solange in den G36 keine in Deutschland gefertigten Teile stecken, gilt auch keine Meldepflicht. ?Wird gar in einem Joint Venture mit einem lokalen Partner gebaut, ist unter Umständen nicht nachweisbar, dass ein deutscher Unternehmenschef von dem Geschäft überhaupt gewusst hat?, sagt der Insider. Auch die Lieferung von Vorprodukten ist kein Problem, vorausgesetzt, sie sind unverdächtig ? wie nicht fertig ausgebaute Schiffe ? oder sie machen bei einem größeren Projekt nur einen relativ kleinen Anteil vom Gesamtwert aus. ?Bei weniger als zehn Prozent vom Projektwert sind die Prüfungen nicht so streng?, sagt Brzoska. Und selbst wenn größere Teile aus Deutschland drinstecken, geht noch was. Das zeigt der Eurofighter. Der ist zwar ein Gemeinschaftsprodukt von Deutschland, Italien, Spanien und Großbritannien. Doch um den Export kümmert sich jedes Land auf eigene Faust. Darum verkauften eben die Briten den Flieger nach Saudi-Arabien. ?Das?, sagt Brzoska, ?wäre in Deutschland wohl so nicht durchgegangen.? Deutschen Behörden sind die Hände gebunden Neben den Produktionsauflagen gilt die Endnutzer-Bescheinigung als wichtigster Schutz gegen illegalen Waffenhandel. Dabei muss jedes Unternehmen den deutschen Behörden eine Erklärung vorlegen, in der sein Abnehmer bestätigt, die Waffen nicht weiterzuverkaufen. ?Das System hat große Schwächen?, sagt Brzoska. Zum einen begnügt sich Deutschland mit schriftlichen Dokumenten, deren Echtheit oft schwer zu prüfen ist. ?Es braucht oft lange Recherchen, um zu klären, ob der General, der da unterschrieben hat, wirklich zuständig ist?, sagt ein Rüstungsmanager. ?Und das können deutsche Behörden nicht immer leisten.? Werden die Waffen gar über ausländische Unternehmen an einen Kunden verkauft, haben deutsche Behörden fast keine rechtliche Handhabe, einen Weiterverkauf zu verhindern. Zudem erfährt die deutsche Behörde oft auch gar nicht oder zu spät von einem Weiterverkauf. Systemänderung? Nicht in Deutschland Dabei gäbe es längst bessere Kontrollmöglichkeiten. So genehmigen die USA Verkäufe nur, wenn sie vor Ort prüfen können, ob die Waffen noch da sind. Zudem wollen die Amerikaner Waffen mit Funkchips ausstatten, mit denen sie vom Weltraum aus orten können, wo die Panzer, Kanonen oder Munitionspakete gerade sind. Pläne, das System zu ändern, gibt es in Deutschland praktisch nicht. Zwar erwarten die betroffenen Unternehmen, dass es künftig fast unmöglich wird, noch Genehmigungen etwa für Ausfuhren nach Russland oder in den Kaukasus zu bekommen. ?Doch die Schlupflöcher werden wohl nicht weiter verkleinert?, sagt ein Rüstungsmanager. So werden Manager wie H&K-Chef Newton wohl weiter gelegentliche Albträume haben. Aber nur kleine. http://www.wiwo.de/
  21. Wenn ich das richtig lese wurden die Angriffe durch die Bank mit Messern durchgeführt, eine Schusswaffe kam nicht zum Einsatz, was soll dann der Mist ?
  22. Da muss ich Sheriff recht geben, eine gewisse Qualifikation sollte schon vorhanden sein.
  23. Wenn es soweit ist werde ich wissen wo ich mein Kreuz machen werden.
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