Jump to content

Geli

Unüberprüfte Benutzer
  • Posts

    631
  • Joined

  • Last visited

About Geli

  • Birthday 08/01/1980

Persönliche Angaben

  • Sex
    Frau
  • Wohnort
    Berlin
  • Beruf
    Staatsanwältin
  • Interessen
    Schießsport und mein Beruf
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    DSB

Recent Profile Visitors

795 profile views

Geli's Achievements

Advanced Member

Advanced Member (3/5)

10

Reputation

  1. Das Buch gibt es schon länger, ob es aber lohnenswert ist, ist Geschmackssache. Einige Artikel mögen wohl der Wahrheit entprechen, vieles ist aber sehr übertrieben.
  2. Vollzugshinweise Waffenrecht für die Bayrischen Behörden. Vollzugshinweise des StMI vom 26. Oktober 2009 für die bayerischen Waffenbehörden Az. ID5-2131.67-21 Das Waffengesetz wurde durch Art. 3 Abs. 5 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17.7.2009 (BGBl. I S. 2062) geändert, wobei die Änderungen weitgehend am 25.7.2009 in Kraft getreten sind. Die Waffenbehörden wurden gebeten, die Änderungen wie im Folgenden dargestellt, umzusetzen. Hier klicken
  3. Warum auch nicht, das sind im groben Sinne auch Soldaten, man nimmt immer an das diese Terroristen aus dem tiefen Hinterland kommen, wäre den Westpolitikern auch lieb, aber meist sind es Leute aus der Oberschicht, viele haben Studiert, die wissen auch welche Waffen gut oder weniger gut sind. Eine Heckler Koch ist in der Verarbeitung garantiert hochwertiger als ein Duplikat der AK 47 aus China, das wissen diese Leute auch. Die Deutsche Waffenschmiede ist schon seit Jahrunderten eine der besten der Welt, mich würde nur Interessieren auf welchen Weg die Taliban an diese Waffen gekommen sind.
  4. § 7 Sachkunde (1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist. (2) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Anforderungen an die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, über die Prüfung und das Prüfungsverfahren einschließlich der Errichtung von Prüfungsausschüssen sowie über den anderweitigen Nachweis der Sachkunde zu erlassen. [hr:3902d5112e] § 28 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal (1) Ein Bedürfnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen wird bei einem Bewachungsunternehmer (§ 34a der Gewerbeordnung) anerkannt, wenn er glaubhaft macht, dass Bewachungsaufträge wahrgenommen werden oder werden sollen, die aus Gründen der Sicherung einer gefährdeten Person im Sinne des § 19 oder eines gefährdeten Objektes Schusswaffen erfordern. Satz 1 gilt entsprechend für Wachdienste als Teil wirtschaftlicher Unternehmungen. Ein nach den Sätzen 1 und 2 glaubhaft gemachtes Bedürfnis umfasst auch den Erwerb und Besitz der für die dort genannten Schusswaffen bestimmten Munition. (2) Die Schusswaffe darf nur bei der tatsächlichen Durchführung eines konkreten Auftrages nach Absatz 1 geführt werden. Der Unternehmer hat dies auch bei seinem Bewachungspersonal in geeigneter Weise sicherzustellen. (3) Wachpersonen, die auf Grund eines Arbeitsverhältnisses Schusswaffen des Erlaubnisinhabers nach dessen Weisung besitzen oder führen sollen, sind der zuständigen Behörde zur Prüfung zu benennen; der Unternehmer soll die betreffende Wachperson in geeigneter Weise vorher über die Benennung unter Hinweis auf die Erforderlichkeit der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Behörde unterrichten. Die Überlassung von Schusswaffen oder Munition darf erst erfolgen, wenn die zuständige Behörde zugestimmt hat. Die Zustimmung ist zu versagen, wenn die Wachperson nicht die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 erfüllt oder die Haftpflichtversicherung des Bewachungsunternehmers das Risiko des Umgangs mit Schusswaffen durch die Wachpersonen nicht umfasst. (4) In einen Waffenschein nach § 10 Abs. 4 kann auch der Zusatz aufgenommen werden, dass die in Absatz 3 bezeichneten Personen die ihnen überlassenen Waffen nach Weisung des Erlaubnisinhabers führen dürfen. Unterabschnitt 5 Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes § 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes (1) Die Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) und sonstiger Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, in den Geltungsbereich des Gesetzes kann erteilt werden, wenn 1. er Empfänger zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt ist und 2. der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten gewährleistet ist. (2) Sollen Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (Mitgliedstaat) in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, wird die Erlaubnis nach Absatz 1 als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt.
  5. Wenn ich mir die Schlagzeile aus einer Münchner Tageszeitung durchlesen kann ich nur den Kopf schütteln, wie ignorant muss man sein um den Behörden noch mehr Zündstoff gegen den legalen Waffenbesitz zu geben. 80 Prozent der Waffen nicht sicher verwahrt! München - Die Zahlen sind beängstigend: 65 000 legale Schusswaffen befinden sich in München in den Händen von 18 000 privaten Waffenbesitzern! Und: Die meisten Schießprügel sind völlig unzureichend vor dem Zugriff Unberechtigter gelagert. KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle schlägt jetzt Alarm: „Nahezu 80 Prozent der Waffenbesitzer haben keine Waffenschränke, die dem geltenden Recht entsprechen. In vielen Fällen fehlt ein Waffentresor sogar gänzlich.“ 52 000 Waffen sind in München also nicht sicher verwahrt! Wegen des schlampigen Waffen-Umgangs besteht stets die Gefahr, dass eines der Mordinstrumente in falsche Hände gerät. Wie etwa in die des Amokläufers von Winnenden am 11. März. Nach dieser Bluttat hat der Bundestag im Eiltempo das Gesetz verschärft, das den Behörden nun erlaubt, bei den Besitzern unangemeldete Kontrollen durchzuführen. Schon im April hat das Kreisverwaltungsreferat die Waffenbesitzer in München angeschrieben und aufgefordert, die Waffen zurückzugeben oder einen Nachweis über die sichere Verwahrung vorzulegen. Der Erfolg vorweg: 5330 Schießeisen wurden freiwillig abgegeben. Wer übrigens eine illegale Waffe besitzt, kann diese noch bis 31. Dezember zurückgeben – ohne mit einer Bestrafung rechnen zu müssen. Von den 18 000 Waffenbesitzern sind etwa 2000 Jäger und 3000 Sportschützen. Der größte Teil hat irgendwann einmal eine legale Waffe geerbt. 15 000 Waffenbesitzer haben auf das Anschreiben bislang geantwortet, knapp 10 000 Antworten sind ausgewertet. Das Ergebnis ist erschreckend. Blume-Beyerle kündigte unangemeldete Kontrollen an: „Wird festgestellt, dass eine Waffe nicht ordnungsgemäß verwahrt ist, führt dies zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. Die Waffen werden sofort sichergestellt und von den Mitarbeitern der Waffenbehörde direkt mitgenommen.“ In diesem Zusammenhang kritisiert Blume-Beyerle die Staatsregierung, weil „noch immer keine Vollzugsvorschriften zum neuen Waffengesetz vorliegen“. Im Gegenteil, der bayerische Innenminister rudere zurück: „Auch empfiehlt er, die Kontrollen vorher anzukündigen.“ Blume-Beyerle: „Aber das ist der falsche Weg!“ http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/prozent-waffen-nicht-sicher-verwahrt-tz-495606.html
  6. War doch von an fang an klar das dieser Vorschlag nur dümmlich ist. Hier haben die Einbrecher 40 Waffen auf einmal erbeutet, andersrum hätten Sie in 40 Wohnungen einbrechen müssen und 40 Tresore knacken müssen. Ja liebe Politiker, erst denken dann Gesetze machen.
  7. Habe einen netten Brief erhalten das ich nachweisen muss wie meine Schusswaffen und Munition aufbewahrt werden. Habe denen einen netten Brief geschrieben, ein paar Bilder meines Tresors dazu und fertig. Habt Ihr auch schon Post erhalten ?
  8. Wenn man die Technik beherscht kann man auch eine Mini-Mag als Kubotan einsetzen, viele Polizisten aus meinem Bekanntenkreis nutzen diese Mini Mag Technik.
  9. In dem Fall Winnenden hätte das auch nichts geholfen wenn die Waffe ungesichert im Schlafzimmer rumliegt, wann kapieren das die Spacken endlich ? Warum müssen Tausende für die Ignoranz eines einzelnen haften ?? Verurteilt den wirklichen Schuldigen und zwar den Vater, und laßt uns unseren Sport und Hobby in Ruhe. PS: In den Niederlanden war ein Amok mit einem Auto, muss man jetzt das Auto auch biometrisch sichern oder bekommt man erst mit 25 den Führerschein. Wie ich schon in anderen Berichten geschrieben habe, wenn so ein Irrer Menschen töten will braucht er keine Schusswaffe dazu.
  10. Job, 50 ? und eine Strafanzeige wegen unerlaubten Waffenbesitz, gar nicht dumm unsere Politiker.
  11. Ich könnte immer kotzen wenn ich sowas lese Warum werden immer die Nazis ins Spiel gebracht wenn etwas passiert was die Schmierfinken in keine Kategorie unterbringen. Damals war eine ganz andere Zeit, hätte der Schmierfink der diesen Artikel geschrieben hat zu dieser Zeit gelebt und nicht auch " Heil Hitler " gebrüllt hätte wäre er mit Sicherheit im KZ gelandet, genauso ist es mit den Schützenvereinen, hätten die Quergelenkt, denke man kann es sich denken wie es weitergangen wäre. Meine Oma war ganz bestimmt kein Nazi, aber auch Sie hat dem Führer vertraut und hat sich blenden lassen von diesem Regime, wie Millionen andere Deutsche auch, warum also wird diese dunkle Vergangenheit von den Möchtegern Reportern immer wieder aufgewärmt, klar ließt sich gut und man kann die Schützen wieder einmal mehr anschwärzen, der dumme Deutsche läßt sich gerne von solchen Schmierereien aufstacheln, wir sind ja alle solche Gutmenschen, die Raser und Verkehrsraudis die 100derte Tote fordern, die Dialer die 100sente Menschen töten, alles Gutmenschen aber wir Sportschützen sind die Buhmänner ( Frauen ) der Nation.
  12. Was hat jetzt diese Tat mit dem Waffenrecht zu tun ?? Oder bessere Frage, was hat es damit zu tun ob jemand seine Waffe ordentlich verschließt ?? Der Täter war kein Amokläufer sondern ein alter Mann der genau wusste was er tut, da nützt es kaum was wenn man schaut ob der seine Waffen ordentlich verswchlossen hat, und ich wette der hatte seine Waffen ordentlich verschlossen, bis er ein rausholte und zum Gericht fuhr. Fakt ist das hier ein Gerichtsgebäude nicht abgesichert war, um hier eine Bluttat zu verüben braucht man nicht mal eine Schusswaffe. Wenn ich mir andere Artikel durchlese könnte ich kotzen, oft wird wieder von einem Amoklauf geschrieben, ich denke die Schmierer sollten erst mal nachlesen was ein Amoklauf ist Und wer war Schuld an der Tat, klar Counter Strike und Gewaltvideos
  13. Ich könnte in der Luft zerplatzen wenn ich in die Zeitung schaue und lese welchen Schund und Hetzereien auf die legalen Waffenbesitzer geschrieben wird. Jetzt wird sogar schon aufgerufen seine Kinder nicht mehr in die Schule zu schicken wenn kein absolutes Waffenverbot angestrebt wird. www.sportmordwaffen.de Denken diese Leute überhaupt ??? Oder ist diesen Gutmenschen die Vergangenheit in der Geschichte nicht bewusst ??? Jetzt zu den Fakten: In meiner Juristischen Laufbahn und auch in der Laufbahn meines Vaters der als Richter tätig war sind von 1000 Fällen gerade mal zwei Fälle bekannt wo mit einer registrierten Schusswaffe ein Raubüberfall stattfand, richtig gelesen, Raubüberfall und kein Mord !!! Morde oder Tötungsdelikte wurden zu 78 % mit Hieb und Stichwaffen begannen, 7 % mit dem Auto ( Vorsatz ) mit Schusswaffen 0,189 % !!!! und mit 14 % diverse Schlagwaffen. Das sind aber nur die Mord und Tötungsdelikte. Straftaten die in den bereich Körperverletzung oder versuchten Totschlag gehen sind legale Schusswaffen gar nicht in der Statistik aufgeführt da diese unter 0,002 % fallen. Wenn man es so genau nimmt müsste jede Hausfrau Ihre Küchenmesser wegschließen, jedes Autohaus dürfte nur an Personen ein Auto verkaufen wo ein Psychologisches Gutachten vorliegt und sämtliche anderen Sportgeräte ( Baseballschläger usw. ) müssten dem Waffenrecht unterliegen. Was bringt es wenn man die legalen Schusswaffen verbietet, man hat dann ca. 10 Millionen weniger Waffen, aber wer kontrolliert die anderen 20 Millionen Schusswaffen die illegal im Verkehr sind, und meist in Händen solcher die diese Waffen nicht zur Sportlichen Betätigung nutzen ?? Haben diese Gutmenschen schon einmal darüber nachgedacht das die eigentliche Gefahr nicht von uns legalen Waffenbesitzern ausgeht, unsere Waffen sind registriert, jeder Sportschütze hat seine Prüfung abgelegt und der Umgang mit der Waffe ist den meisten bekannt. Wer aber kontrolliert die Leute mit den illegalen Waffen ??? eben keiner. Wären alle legalen Schusswaffen eingezogen könnte man eigentlich ein Schild an die Haustüre anbringen wo man jeden Einbrecher Willkommen heißt Jetzt ist das FWR oder die E.L.F gefordert um diese Missstände zu klären. Ich persönlich finde es in Ordnung wenn man seine Waffen mit einem Blockiersystem sichert, das mache ich schon seit 2 Jahren, und sollte eigentlich wo Kinder und Jugendliche im Haushalt leben eine Selbstverständlichkeit sein. Nur das hindert keinen Psychopaten einen Amoklauf durchzuführen, illegale Waffen bekommt man einfacher als an eine legale, leider ist das dass Hauptproblem in Deutschland, und wie möchten die Gutmenschen das verhindern ??? Wer Morden will der Mordet auch, da helfen keine harten Gesetze oder Vorschriften, in den USA gibt es die Todesstrafe, hindert das die Kriminellen, ich denke nein. Und die Zeit der Schusswaffen ist abgelaufen, wie in einem anderen Beitrag bereits geschrieben werden Chemische oder Biologische Waffen die Führung übernehmen, die sind für einen Studenten einfach herzustellen und haben eine größere Resonanz als Schusswaffen. Liebe Gutmeschen denkt lieber darüber nach, alles verbieten hilft nichts, das führt in eine Diktatur und schreckt keinen Mörder oder Psycho ab weiterhin zu Morden. Greetz Geli
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)