Nach der neuen Waffenverordnung sie wurde uns ja verordnet kann die Behörde wiederholt das Bedürfniss überprüfen.In meinem Verein sind einige ältere Kollegen noch älter wie ich kaum vorstellbar die regelmäßig zum Schießen kommen und Ihre Teilnahme im Schießbuch eintragen und sich durch Vereinstempel und Unterschrift Ihre Aktivität bescheinigen lassen,aber an keinen Wetkämpfen Vereins,Kreis,Bezirksmannschaften teilnehmen.Nach dem Motto ich brauch keinen Stress um Spass zu Haben.Bei meiner Überprüfung vor ca.15 Monaten wurde ich gebeten Ergenisslisten oder Urkunden vorzulegen was ich auch konnte.
Abschließend die Frage:Ist man verpflichtet diese Nachweise zu erbringen?