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grouse450

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Everything posted by grouse450

  1. Er bekommt Gebühren so oder so nach der BRAGO. Wir sind nicht in den USA wo Erfolgshonorare erlaubt sind. Bei uns ist das m.W. verboten Gruß
  2. Ich habe am TV miterlebt wie er sagte: Er hätte Freunde, die seien Jäger und hätten 2 Waffen und wer mehr als 2 Waffen hätte, der hätte was zu kompensieren...... Ist das nicht herrlich??
  3. Habe mir das neueste LexdeJur Büchlein gekauft! 5. Auflage. Einfach super und klar verständlich für die Hemdentasche! Sehr zu empfehlen!
  4. Ja Kriegerlein, denn vieles hängt von der Definition "Wochenendwohnung" ab und vom Wort "überwiegend" = nur soundsoviele Tage bewohnt = WE-Wohnung. Meines Wissens sind die gesetzlichen Vorgaben, die Behältnisse betreffend, für Waffen und Munition erfüllt und den Behörden durch Rechnungen und Fotos bekannt und nachgewiesen. Mit diesen spitzfindigen Definitionen kann man ja wirklich mit der Zeit durchdrehen und was in einem Landkreis ok ist, ist es lange nicht im anderen . Manche Ämter bohren und bohren und bohren.... Man möchte fast meinen, die wollen auf Teufel komm raus irgendetwas finden. Man hat mir übrigens auch gesagt, dass das Amt wissen wollte, welche Waffe in welchem Schrank und an welchem Ort steht. Verständlich und wichtig und erleichternd für eventuelle Kontrollen. Aber da gibt es meines Wissens keine Vorschrift. Also eine Hase und Igel Situation für das Amt. Versteht Ihr jetzt warum der Betroffene alles 100% korrekt haben will?
  5. Danke Coltfan! Leider haben wir im 2. Satz: Wochenend-, Ferienhäuser und Ferienwohnungen. Wenn man jetzt advocatus diaboli spielen will, so könnte man sagen, eine Nebenwohnung in die man nur zum Wochenende fährt, ist eine "Ferienwohnung oder eine Wochenendwohnung" mit allen bekannten Konsequenzen, also nur Luftgewehre im Panzerschrank, oder?
  6. Ich neheme an dass das von Deinem SB stammt. Nur leider ist dies sicherlich einem anderen SB Wurst. Es ist nur schade, dass man selber immer misstrauischer werden und immer mehr um die Ecke denken muss. In der SZ vom WE war wieder mal eine komplette Seite über das alte Thema und natürlich wieder einseitig. Es ist frustrierend wie hartnäckig Reporter Schmarren kolportieren und wie schlecht recherchiert wird. Es artet in Hetze aus.....
  7. Danke Euch beiden! Mit "offiziell festgestellt" meinte ich: Aufgrund der Meldegesetze steht fest, welche Wohnung Haupt- und welche Wohnung Nebenwohnsitz ist (KFZ Anmeldung, etc. etc.) Man kann also keine 2 Lebensmittelpunkte haben.... Der Betreffende mußte sich also entscheiden welche Wohnung was ist. Gruß
  8. Hallo Kriegerlein, der erste Teil betrifft kurzzeitiges Verlassen und offensichtlich auf Hauptwohsitze. Eigentümer B ist meines Wissens kein Pendler sondern Rentner. Es wurde auch offiziell festgelegt, dass seine Wohnung eine Nebenwohnung ist. Also nicht der Ort der den "Lebensmittelpunkt" darstellt. Eigentümer A wird dort nicht mehr seinen Hauptwohnsitz haben und in seinen Teil langjährige Ferienwohnungsmieter wechselnd reinsetzen. Ein SB meinte, das könnte eventuell dazu führen, dass das Objekt dann ähnlich zu behandeln sei wie eine "Jagdhütte", da es sein kann, dass es einige Tage unbeaufsichtigt und leer wäre. Es hätte ja keiner der Eigentümer seinen Hauptwohnsitz dort......
  9. Hallo Klaus! wie kommst Du auf: "egal wo er steht" dies ist von einer Behörde in Süddeutschland angezweifelt worden! Es wurde ein Unterschied gemacht zwischen offizieller Hauptwohnung und Nebenwohnung... Gruß
  10. Folgende Fakten: Ein-Familienwohnhaus auf dem Land. 2 Eigentumer, einer Parterre, der andere 1. Stock. Eigentümer A wird vielleicht seine Wohnung irgendwann als FeWo vermieten, die bis dato als Hauptwohnsitz genutzt wurde. Eigentümer B hat in seiner Wohnung B-Schrank und Stahl-Muni-Kiste. B hat zwei Wohnsitze, ist aber bei beiden gleich oft anwesend da nicht mehr berufstätig. Sollte A wirklich nicht mehr dort regelmässig wohnen, darf dann B in seiner Wohnung noch die Muni in der Edelstahlkiste belassen? (Das Haus bekommt doch dann womöglich Status einer nicht dauernd bewohnten Jagdhütte) Der Fall mit den Waffen ist klar: Nur noch zwei Langwaffen in höherwertigem Schrank oder Waffen mitnehmen und immer wieder bei geplanter Anwesenheit zurückbringen. Eure Meinung? Gruß Grouse450
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