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g1zmo

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  1. zwischen Schwarzenburg und Heitenried, Richtung Fribourg.
  2. Travis Tomasi beim Magazienwechsel http://www.m90.org/index.php?id=18792
  3. Der Ausdruck Generalmajor ist ein militärischer Rang und bezeichnet den dritthöchsten Rang bei Heer und Luftwaffe der Bundeswehr. Die Reihenfolge ist dabei: Brigadegeneral (1 Stern) Generalmajor (2 Sterne) Generalleutnant (3 Sterne) General (4 Sterne) Diese Reihenfolge muss aus der geschichtlichen Entwicklung der Rangbezeichnungen begriffen werden. Folgende Rangbezeichnungen gab es in den einzelnen Befehlsstufen. Kompanie: Hauptmann - Leutnant - Wachtmeister Regiment: Oberst - Oberstleutnant - Oberstwachtmeister General: General - Generalleutnant - Generalwachtmeister Als in Deutschland der Titel "Major" aufkam, verdrängte dieser den Rang "Oberstwachtmeister". Das blieb auch nicht ohne Einfluss auf den Rang "Generalwachtmeister". So wurde aus dem "Generalwachtmeister" der Generalmajor.
  4. So hielt ich es auch. Als Ausbilder ging ich auch immer voll Aufgerödelt mit meinen Rekruten in die Gefechtsausbildung. Ich war genau so nass und dreckig wie die Rekruten. Abends saßen wir dann gemeinsam zusammen beim Waffenreinigen. Es herrschte gegenseitiger Respekt, was sich dann auch auf die Leistung der Rekruten übertug. Gemeinsam sind wir stark, wir alle sitzen im selben Boot, wenns auch doof klingt einer für alle alle für einen. Quertreiber gabs auch aber das waren ausnahmen.
  5. erinnert mich an meine BW Zeit. Hatten ein Vergleichsschießen mit unseren amerikanischem Patenbattalion. Wir schossen mit ihren waffen und sie mit unseren. Einem Weiblichen Second Lieutenant viel dabei nach den ersten Schuß das G3 aus der Hand. Sie war total überrascht mit was wir so schießen
  6. http://www.city-buffalo.com/Files/1_2_1/Police/Buffalo%20Police%20Home%20Page.htm
  7. Land Berlin will im Rahmen der Waffenverwaltungsvorschriften IPSC-Schießsportverbot durch die Hintertür erreichen! (24.04.2006) Nachdem der IPSC-Schießsport in Deutschland durch das Waffengesetz bereits erheblichen Einschränkungen unterworfen ist, versucht nun das Land Berlin durch einen Änderungsantrag zu den von der Bundesregierung vorgelegten Waffenverwaltungsvorschriften (WaffVwV) dem IPSC-Schießen endgültig den Garaus zu machen. Das Land Berlin will sämtliche Übungseinbauten, auch die aus transparentem Material, in Zukunft verbieten lassen. Das moderne IPSC-Schießen ist jedoch auf Parcour-Steuerungselemente durch Aufbauten angewiesen, da es sonst ein reines Mehrdistanzschießen ist und sich größere Parcours nicht realisieren lassen. Zudem soll die Geschwindigkeit des Schießens durch ?objektive Maßstäbe? eingeschränkt werden. Welche objektiven Maßstäbe dies sind bzw. wie diese festgelegt werden, bleibt dabei völlig im Dunkeln. Diese auf die Vernichtung des IPSC-Schießsports zielenden Verschärfungen wurden vom Land Berlin, neben einer Vielzahl anderer Vorschläge desselben Landes, zur Änderung der von der Bundesregierung vorgelegten Version der WaffVwV in den Innenausschuss des Bundesrates eingebracht. Dort wurde der obige für den IPSC-Sport wichtige Punkt 64 mit einer knappen Mehrheit von sieben zu sechs Stimmen bei zwei Enthaltungen vom Innenausschuss gebilligt und somit dem Plenum des Bundesrates zur Abstimmung empfohlen. Die Sitzung des Plenums des Bundesrates soll am 19. Mai 2006 stattfinden. Die Bundesregierung hat auf die Beschlüsse des Innenausschusses des Bundesrates bereits reagiert und in einem Papier 12 Punkte aufgeführt, welche Abweichen von ihrer ursprünglich vorgelegten Fassung der WaffVwV sie nicht akzeptieren wird. Unter diesen als nicht hinnehmbar auf geführten Änderungsvorschlägen des Innenausschusses befindet sich auch der Vorschlag des Landes Berlin zum Punkt 15.6. Für den IPSC-Schießsport würde eine Verabschiedung und Inkraftsetzung der WaffVwV in der vom Land Berlin angeregten Version faktisch das Ende bedeuten. Laufparcours in der dem IPSC eigenen Form sowie ein sinnvolles Trainieren für internationale Meisterschaften wären nicht mehr möglich. Wir versuchen zu erreichen, dass es im Rahmen der WaffVwV bei der bereits sehr restriktiven Version der Bundesregierung zum Punkt 15.6 bleibt und der Berliner Vorschlag nicht realisiert wird. Es ist anzunehmen, dass sich im Innenausschuss des Bundesrates nur sehr wenige Länder über die faktische Tragweite der Vorschläge des Landes Berlin bewusst waren. Wir hoffen, dass ein Einlenken erfolgen wird, wenn wir den politisch Verantwortlichen aufzeigen, was die Vorschläge des Landes Berlin wirklich bedeuten. Friedrich Gepperth Präsident Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.
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