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g1zmo

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Posts posted by g1zmo

  1. Und der DPolG Vorsitzende meint sich auch aus dem Winterschlaf zu melden müssen....

    Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) forderte angesichts der Schießerei eine zentrale Vernetzung aller Schusswaffenregister in Deutschland

    Nach Angaben der Polizeigewerkschaft sind in mehreren hundert lokalen Registern bundesweit mehr als zehn Millionen Schusswaffen registriert. Mehr als 20 Millionen weitere seien Schätzungen zufolge völlig unkontrolliert um Umlauf.

    So wenn mir jetzt noch jemand plausiebel klar machen kann wie man 20 Mio illegale Waffen Kontroliert, der hat meine volle Unterstüzung.

    http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinnord/duisburg/nachrichten/duisburg/531113

  2. Heilbronn (dpa) - Nach der Attacke dreier junger Männer auf einen Rentner in Heilbronn haben zwei der Tatverdächtigen Teilgeständnisse abgelegt. Der dritte Festgenommene habe die Aussage verweigert, sagte ein Polizeisprecher.

    Da sich die Aussagen der zwei Männer widersprächen, sei unklar, ob es einen Haupttäter gebe. Weitere Vernehmungen seien notwendig. Details über den Tatverlauf versprechen sich die Ermittler von der Ehefrau des Opfers, die derzeit psychologisch betreut wird. Sie sollte im Laufe des Donnerstags befragt werden.

    Die drei junge Männer hatten den Rentner am Mittwoch bewusstlos geschlagen. Der 73-Jährige wurde schwer am Kopf verletzt. Er hatte die Männer von der Schändung einer Gedenktafel für eine ermordete Polizistin abhalten wollen. Bei den Tätern soll es sich um einen Bosnier, einen Türken und einen Deutschen handeln. Sie wurden festgenommen

    http://de.news.yahoo.com/dpa2/20080110/twl-teilgestndnisse-nach-attacke-auf-ren-107395c_1.html

  3. .....doch, zu dem vom Bedürfnis umfassten Zweck (noch) PDT_Armataz_01_13

    Wenn es jedoch zu einem generellen Verbot kommt, von dem die Sportschützen bzw. das Führen auf dem Schießstand nicht ausgenommen wird, können diese ihre (Anscheins-)Waffen einmotten, da das Bedürfnis, die Waffe auf dem Schießstand zu führen, ungesetzlich wäre. PDT_Armataz_01_02

    PDT_Armataz_01_17 Ich liebe es ...... PDT_Armataz_01_17

    Ähm soweit ich weiß bedarf es eines Waffenschein, wenn man eine Waffe führen will.

    Wenn ich meine Püster zum Schießstand mitnehme, spricht man meines Wissens von Transport.

    Ach ja §12 Abs. 3 sagt ja alles

    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

    1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem

    Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

    2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem

    anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem

    Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

    3. eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer

    an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt;

    4. eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines

    Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen

    führt;

    5. eine Schreckschuss- oder eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder

    Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder

    akustische Signalgebung erforderlich ist.

    und der, wird bisjetzt keiner Änderung unterzogen

  4. .....doch, zu dem vom Bedürfnis umfassten Zweck (noch) PDT_Armataz_01_13

    Wenn es jedoch zu einem generellen Verbot kommt, von dem die Sportschützen bzw. das Führen auf dem Schießstand nicht ausgenommen wird, können diese ihre (Anscheins-)Waffen einmotten, da das Bedürfnis, die Waffe auf dem Schießstand zu führen, ungesetzlich wäre. PDT_Armataz_01_02

    PDT_Armataz_01_17 Ich liebe es ...... PDT_Armataz_01_17

    Ähm soweit ich weiß bedarf es eines Waffenschein, wenn man eine Waffe führen will.

    Wenn ich meine Püster zum Schießstand mitnehme, spricht man meines Wissens von Transport.

    Ach ja §12 Abs. 3 sagt ja alles

    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

    1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem

    Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

    2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem

    anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem

    Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

    3. eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer

    an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt;

    4. eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines

    Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen

    führt;

    5. eine Schreckschuss- oder eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder

    Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder

    akustische Signalgebung erforderlich ist.

    und der, wird bisjetzt keiner Änderung unterzogen

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