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pancho lobo

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Posts posted by pancho lobo

  1. Hola amigo FWG,

    das hängt in zuerst mal von der Zulassung des Standes ab, natürlich muss der Standeigentümer das auch zulassen.

    Z.B. ist nich jeder Stand mehrdistanzfähig bzw. für IPSC geeignet.

    Hola amigo MC,

    der Schütze muss bei dem entsprechenden Verein ein Aufnahmeantrag stellen, d.h. es muss vom Schützen zuallererst was kommen,

    der Verein entscheidet dann ob sie Ihm aufnehmen.

    saludos de pancho lobo 

    • Thanks 1
  2. hola amigo bopper,

    schreib doch folgendes in dem Kaufvertrag: XXXXX als Vermittler mit Vollmacht der Erbin YYYYYY für den Waffenverkauf, einetragen

    in der WBK WWWWWW vom Amt AAAAAAA mit Datum DDDDDDD auf den Name des Verstorbenen VVVVVVVV, verkauft hiermit

    folgende Waffe(n) 11111111, 22222222 usw. an dem WBK Inh. IIIIIIIIII, ausgestellt von Amt A1A1A1A1A1 mit Datum D1D1D1D1D1.

    Datum , Adressen, Unterschriften

    Da steht alles .

    saludos de pancho lobo

    • Thanks 2
  3. Hola amigo Califax,

    der BDS ist wegen des Wegfalls der Gemeinnützigkeit vor Gericht am klagen, und die BDS Vereine führen -z.ZT. unter Vorbehalt- trotzdem IPSC

    Wettbewerbe durch, nur werden diese erstmal STEUERPFLICHTIG, falls der BDS vor Gericht Recht bekommt müssen die bezahlte Steuern dem

    BDS zurück erstatet werden.

    saludos de pancho lobo

  4. Hola amigo c-4,

    ist deine Frage ernst gemeint?

    WaffG: 2 Waffen innerhalb 12 Monate, bedeutet am 01.01. kann ich 2 Waffen erwerben, die nächsten 2 dann wieder erst ab den 01.01. des folgenden Jahres,

    oder 1 Waffe am 01.01.18 und die nächste (wenn wieder Geld vorhanden ist) z.B. am 02.04.18, für die 1. Waffe sind die 12 Monate am 01.01.19 abgelaufen, d.h.

    man kann schon wieder eine Waffe erwerben...und nach den 02.04.19 sind die 12 monate für die 2.Waffe abgelaufen--->man kann wieder 1 Waffe erwerben.

    Saludos de pancho lobo

  5. hola amigo MC,

    Merkblätter von behördliche Stellen sind nur Hinweise aber nicht dem WaffG gleichgestellt, es wird in dem Merkblatt vom BKA nirgendwo der §12.1.1.2 als Bezugsquelle genannt, sondern §13 §14 und §36, auch wird nicht die WaffVwV als Quelle benutzt, die WaffVwV ist die Quelle als Erklärung und Anwendung des WaffG für die Ämter somit auch für die SBs.

    saludos de pancho lobo -der im Zweifelsfälle auch den Verwaltungsrechtschutz benutzen würde, BDS/VDW-

  6. Hola amigo herki

    Rechtsanwalt Eichener ist der richtige! Dein SB sollte mal die WaffVwV. Abschnit 1 §12.1.1.2 lesen und Verstehen, da steht nur dass das Ende absehbar sein muss (4 jahre sind absehbar), ausserden wirst du doch mal bei deiner Adresse (Eltern/Verwandten z.B.) in De zu besuch kommen...

    Falls Du in deinen Schrank -bei Eltern/Verwandten wo Du in De weiter gemeldet bist- deine Waffen lagerst, kannst du  dem 2.Schlüssel in einem geschlossenen

    Umschlag bei einem WBK Inh. deponieren mit der Aufschrift nur im Notfall öffnen, eine Kontrolle ist kein Notfall.

    saludos de pancho lobo

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  7. Hola amigo rennstädter,

    eigentlich haben die keine Vorurteile...sondern sind nur durch die Medien skeptisch gegenüber Waffen un deren Besitzer geworden.

    Skepsis und keine Ahnung sind eine Mischung die deren Meinung leicht in die falsche Richtung lenken kann.

    In unsere SLG haben wir eine Kameradin die der HH Judikative -auf ziemliche hohen Niveau- angehört...trotz ihre anfängliche Skepsis

    hat sie sich in eine begeisterte Schützin verwandelt, sie wird auch schon mal von ihren Kollegen zu Waffen/Geschosse und Ballistik gefragt.

    Wenn sie bei Gericht ihren Wissen benutzt da staunen nicht nur ihre Kollegen sondern auch die Gegenpartei.

    saludos de pancho lobo

  8. Hola amigos,

    ich habe mittlerweile der HH Judikative und OA Mitarbeiter schon ein Angebot für ein Probeschießen incl. Einweisung gemacht...bislang sind von deren Seite keine Anfragen gekommen.

    Die Einweisung beinhaltet fast alle "erlaubnispflichtigen " "eintragungs (WBK) pflichtigen" "Deko" "Salut" "SSW" "Druckluft" "Spielzeuge" "Modell" Waffen: LW: Repetierer, HA, VL; 

    KW: Pistolen, Revolver, einschüssige, VL.

    saludos de pancho lobo

    • Like 1
  9. Hola amigos,

    ihr habt die "Sichere Fremdverwahrung" vergessen, die kann auch mehrere Jahre dauern...das WaffG verlangt nur einem ENDE Datum,

    gibt auch keine Probleme bei der "anlasslosen Kontrolle".

    Warum von 2 waffen trennen? Magst du die nicht mehr?

    Der Tipp mit der Anmeldung bei den Eltern/Verwandten ist auch gut. 

    Ausserdem kann das Ordnungs Amt auch Ausnahmen zulassen bei arbeitsbedingten Auslandsaufenthalt.

    saludos de pancho lobo

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