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opimuc

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  1. Genau Du hast es auf den Punkt gebracht, das einzige was an der Zuverlässigkeit bei diesem Scheiss §5 WG zuverlässig funktioniert ist der zuverlässige Entzug der WBK bei jeder Kleinigkeit ! Ich denke es geht dann soweit daß sich kaum noch einer darum schert ob seine Waffe registriert ist oder nicht nur um den Behörden kein Angriffsziel zu bieten. So nach dem Motto, Du darfst alles, nur eben erwischen lassen darfst Du dich nicht.
  2. opimuc

    Kaschi out!

    Habe ich auch schon gelesen und geschmunzelt. Die haben noch ein Problem in Russia, denn die Waffenlager sind randvoll bis oben hin mit neuwertigen AK47 Geräten, wobei ich wohl auch ne AK74 vorziehen würde. Wie kann man den armen nur helfen die Dinger in die BRD zu verkaufen und damit noch was zu verdienen! Dann hätten sie wenigstens wieder Geld für eine Neuentwicklung. Bei der Masse an AK47 wird aber der Preis wohl nicht über den Schrottwert von 10 Euro hinausgehen. Wer weiss allerdings ob die Nachfolgerin auch die legendäre Zuverlässigkeit dieser Waffe je erreichen wird. Könnte also ein Schuss ins Knie werden.
  3. Der Kaugummiparagraph im Waffengesetz wurde mal wieder missbraucht und meine legal besessene Erbenwaffe eingezogen. Mehr nicht, aber das reicht ja, das KVR will alle grünen WBKs aus dem Verkehr ziehen und zwar systematisch, da sie kein Bedürfnis benötigen wie die Gelben. Vielleicht weiß jemand wie man dies rechtsgültig widerlegen kann. NB: Ich war Soldat, Z4, habe Waffensachkundeprüfung mit null Fehlern bestanden und eine Unterrichtung nach §34a Gewo genossen. Keine Punkte in Flensburg und einwandfreies Führungszeugnis beim BKA. Es wird höchste Zeit für eine Änderung dieses "Volksentwaffnungsparagraphen". Das Verwaltungsgericht (Bayern, Ansbach) beruft sich auch auf seine Lebenserfahrung und Zukunftsprognose (wahrscheinlich aus der Glaskugel gelesen). So ein Land habe ich mal in Uniform verteidigt, unglaublich !
  4. Hallo Kollegen, möchte hier eine Korrektur zur Emailadresse der obersten Waffenschützer des KVR München beitragen, falls jemand diesen sauberen Waffenhändlern und Händlmarken-Entgegennehmern (vor ein paar Wochen stand sowas in einem Münchener Boulvard Blatt auf der Titelseite) mal seine Meinung mitteilen möchte: Chef ist noch immer Manfred Thalhammer >> manfred.thalhammer.kvr.muenchen.de Einer seiner wichtigsten Helfershelfer zuständig u.a. für den Einzug von Faustfeuerwaffen mit Amtshilfeaufträgen an die Polizei bzw. in München widerrechtlich immer mit SEK (Einbruch,Nötigung,Freiheitsberaubung,Körperverletzung als Rechtsfolgen) auch wenn keinerlei Gefahr im Verzug ist. s.a. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz Fassung vom 27.5.2011 §46 Abs. 4 Satz 2 "Hierbei ist das Grundrecht der Unversehrtheit der Wohnung Art. 13 Abs. 2 GG zu beachten !!!!! Herr Anton Wimmer anton.wimmer.kvr.muenchen.de Kommentar dieser Herren zum Vorgang: Oh sans wieder mit der grossen Blasmusik angruckt, des tuat ma aba leid ! :mad: Lex Bavaria = | Lex Monacensia q.e. d. Passt auch wunderbar zu dem Verhalten des obersten "Rosenheim Cop" letzte Woche. Zuständig in München Stadt für Grobmotoriker der Bayrischen uniformierten Polizei ist übrigens das Fachdezernat für Amtsdelikte K11 in der Bayerstrasse 35-37. Die freuen sich sicherlich riesig über jegliche Unterstützung aus der geschunden und geprügelten Bevölkerung. Nice weekend
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