Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, da waren 30 Seiten mit VL und Westernknaller im Katalog zu finden... jetzt darf man froh sein, wenn das 3 Seiten sind...
Bei mir kam mein SB selber, das war dann kein Problem, alles i. O. bis auf eine KW die er vermisst hat.... hat sich dann rausgestellt, das er einen VL mit 20" Lauf und abnehmbaren Schaft als KW gezählt hat
Ob er ihm die Innenseiten der WBK gezeigt hat?
Es steht doch Name und auszustellende Behörde außen drauf, was interessiert im Regelfall einen Schützenbruder noch? Bei einem Ankauf wäre er ja nach ein paar Wochen aufgeflogen...
Wenn der Täter noch seine WBK in Händen gehalten hat, wie soll da ein "potentieller" Verleiher im Bekantenkreis merken, das er die Waffen nicht verleihen darf????