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Der Reservist

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  1. Du kannst ihr ja mit dem Ausdruck des Bedauerns mitteilen, daß deine Im Fall der Ablehnung zu treffenden Maßnahmen nicht gegen sie persönlich gerichtet sind. Sie muß dann leider das verquere Verhalten ihres Vorgesetzten ausbaden. Notfalls kannst du sie ja bitten, daß der "Cheffe vons Ganze" dat Dingens unterschreibt - dann tritts du gleich den richtigen "Mitarbeiter" vor das Schienbein. Keine Angst vor Behörden.
  2. Der Datenschutz scheint den Behördenleiter nicht zu interessieren bzw. er kalkuliert ihn ein. .....in der Regel von der Ermächtigung zur Bewilligung einer Ausnahme vom Mindestalter Gebrauch zu machen. Das interpretiere ich einmal so, daß bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestände (Geeignetheit, gesundheitliche Unbedenklichkeit usw.) diese Ausnahmeermächtigung vom Mindestalter angewendet werden sollte - also zu Gunsten des Antragstellers entschieden werden sollte. Der Behördenleiter kann den ablehnenden Bescheid m. A. n. nicht vernünftig und gesetzeskonform begründen. Auch wenn KK-Schießen nicht extra im Gesetz erwähnt wird, könnte ein guter Anwalt das durchaus hinbekommen. Dieser Fall wäre dann für alle interessant
  3. Wäre auch mein Favorit - ist leider meist nicht realisierbar. Deshalb die Registratur als Parkdeck.
  4. Du irrst - vor Klagen haben Ordnungsämter zunächst einmal "Respekt" - sie sind immer ein "zu vermeidendes Ärgernis". Allein die Tatsache, daß ich die Frage des SB "Wenn ich ablehne, dann klagen Sie bestimmt" mit einem freundlichen Lächeln beantwortet habe, hat zu der Bearbeitung des Vorganges und zu der Berücksichtigung meiner Argumente geführt. Es gab einen positiven Bescheid - und es hat das Verhältnis keineswegs gestört, weil auch der SB oder dessen Chef weiß, daß das nur neuen Ärger bzw. neue Klagen einbringt. Man muß sich nur darauf einstellen, daß man nur das bekommt, was nach Recht und Gesetz möglich/nötig ist - damit kann ich leben [muß ich das Gesetz eben besser kennen, als der SB ] Wie ich schon sagte: Verlange erst einmal einen rechtsfähigen Bescheid zur Vorlage beim Anwalt und als Grundlage für eine eventuelle Klage, dann kannst du weitersehen. Deine Behörde muß unmißverständlich erkennen, daß du nicht gewillt bist, persönliche Ansichten als Rechtsgrundlage zu akzeptieren. Abgesehen davon gehören solche Behördenleiter in die Registratur, da sind sie mit ihren "persönlichen Ansichten" besser aufgehoben.
  5. Dieser Herr sollte einmal Bekanntschaft mit einem anständigen RA machen. Seine persönliche Meinung ist nicht das Maß aller Dinge. Verlange einen rechtsfähigen Bescheid und sage, daß du ihn als Grundlage für eine Klage brauchst (ich hoffe, du hast die 10,- € RS-Versicherung abgeschlossen)
  6. Macht mal - Jäger haben wir, Angler haben wir und irgendeiner wird ja vielleicht auch Auto fahren können. Dazu noch einer, der mit Hammer und Säge umgehen kann - fertig ist das Team
  7. Ich kann das nur voll unterstreichen, was er da sagt wenn er damit meinen würde, daß die Abholzung des Regenwaldes und die Aufforstung mit Ölpalmen auch eingestellt werden müßte, weil dadurch das Land zur Ernährung der Bevölkerung fehlt und diese verhungert. Das Interview zeigt, wes Geistes Kind er ist - er "erzählt" ohne sich unterbrechen zu lassen seinen grüngeistigen Dünnschiß
  8. Das sollten eher diejenigen tun, die diese Verbotsfanatiker immer wieder wählen und das in relativ großer Anzahl
  9. Ich hab immer "Urlaub" ; d. h. aber nicht, daß mir immer langweilig ist - aber immer öfter. So, wie z. B. heute:drinks:
  10. Schade, daß nicht alle beim Fernsehen arbeiten können. Noch einmal - es geht mir nicht darum, was er "verdient" oder berkommt - wenn er die Leistung bringt, soll er es haben. Dann wäre da noch zu klären, wieviele Intendanten (es gibt ja nicht nur Herrn Bellut) wir uns für das ÖRFs leisten. Und erfüllen sie wirklich ihre Aufgabe im ÖRFs? - Information, Kultur, Nachrichten, ausgewogene Berichterstattung (siehe unseren Schießsport) usw. Ich denke da auch einmal an Sendungen wie Panorama u. ä. Wieviele Rundfunkorchester leisten wir uns? Wieviel Hupfdohlen? Also reichlich Betätigungsfelder für die vielen Intendanten. Wärest du lieber Krankenpfleger? Ich bleibe einmal bei diesem Beruf. Single - 40 Jahre - Brutto ohne Zulagen ca. 32.000,- € - mit Zulagen ca. 34.000,00 €. Laß dir von deinem Nettorechner sagen, was übrigbleibt. Was wäre dir diese Arbeit wert, wenn du auf Gedeih und Verderb diesen Pflegekräften "ausgeliefert" bist. Wenn´s auf die Rosette drückt und keiner hat Zeit - "Kollege kommt gleich". 24 h-Rundumbetreuung - incl. Feiertage. Na gut, als Privatpatient geht es einem ein bißchen besser. Na ja, was die Wahrheit im ÖRFs angeht - Panorama hatte ich ja schon angesprochen, Klimakatastrophenberichte in Massen - andere Info (!) - Fehlanzeige. Programm insgesamt - Wer schaut nöch die ÖR? Warum wohl die Haushaltsabgabe für diese Medien - und es reicht denen immer noch nicht. Was hat das mit dem Lohngefälle zu tun? - Nebelkerze? Abgesehen davon - das sind die Auswüchse der freien Marktwirtschaft, der das "Sozial" abhanden gekommen ist. Wo wir dann beim Thema "Arbeitsbedingungen" angelangt wären, die dann zwar immer noch nichts mit dem Lohngefälle zu tun hat, sondern gern noch obendrauf gepackt werden darf. Über die "Arbeitsbedingungen" für Pflegekräfte sollten dann diese Berichten - wird glaubwürdiger - aus meiner Sicht: Lieber mit einem guten Gehalt in einer Tupolev, als mit wenig Geld am infektiösen Patienten werkeln. Auch die Pflegekräfte dürften froh sein, wenn sie den (jeden) Tag überstehen, ohne sich eine der vielen Infektionen von einem Patienten einzufangen. Wir können uns gern über die Funktionärsgehälter der Organisationen wie DFB, Gehälter von Fußballspielern, Rennfahrern usw. unterhalten oder darüber, wie DFB o. a. abzocken - hat aber wieder nichts mit dem Lohngefälle im Normalbetrieb zu tun. Und nur darum geht es mir. Es hat nichts- aber auch rein gar nichts mit Neid zu tun, wenn man bestimmte Leistungen und Entlohnungen einmal hinterfragt. Diese Vokabel ist nicht anderes als die "Nazikeule" im Gehaltssegment, mit der man jede Diskussion über "gerechte Löhne" erschlagen kann. Wir können es jetzt noch erweitern um das Thema Abgaben und darum, wo diese Abgaben "mehr schmerzen", aber das wäre dann einen eigenen Thread wert.
  11. Wer glaubt noch irgendwelchen staatlichen Statistiken? Ist wie mit dem statistisch ermittelten Warenkorb - es darf geschmunzelt werden. Nein - es nicht das Problem der Konzernvorstände und es ist auch kein internationales Problem. Es ist einfach ein Problem, daß die Gewinne aller - und ich meine auch aller - Betriebe auf dem Rücken der Arbeitnehmer erzielt werden. Warum nehmen denn wohl bestimmte Krankheiten zu? Wenn man sich dazu die Tarifverhandlungen der Gewerkschaften einmal ansieht, ist es mehr ein Balzritual mit bunten Prozenten, die die Schere nur weiter auseinandertreibt. Warum nehmen die Beschäftigten im Niedriglohnsektor zu (nicht statisitisch)? Warum entsprechen die Einkommen denen der 80er Jahre? Warum konnte in dieser Zeit ein Erwerbstätiger allein eine Familie versorgen? - nicht gut, aber es ging. Es ist immer dann ein "internationales Problem", wenn wir ein Problem auf deutscher Ebene nicht lösen wollen. Unsere Regierung, unsere Konzerne (auch die international agierenden) und unsere Betriebe sind für den deutschen Arbeitnehmer zuständig. Und da bin ich verdammt national Und das ist dann der Trost für die jetzige Situation? Und Gott sprach "Mensch, sei froh - es hätte noch schlimmer kommen können. Ich lachte und war froh und siehe da - es kam noch schlimmer.
  12. Das - lieber Mike - hat mit Neid nichts zu tun. Das Gehalt sei ihm gegönnt - wenn seine "Mitarbeiter" aus der untersten Lohngruppe mindestens 1/10 davon verdienen. Aber die untersten Lohngruppen sind wahrscheinlich alle "autgesorst" bzw. durch 1,-€-Jobber abgedeckt; der da nicht unterzubringende Teil wird dann von "Aufstockern" abgedeckt. Ich gönne jedem ein hohes Gehalt bei entsprechenden Leistungen, sehe aber auch noch, wie sich auch qualifiziertes Personal (z. B. Pflegekräfte) krummlegen muß, um ein einigermaßen auskömmliches Einkommen zu erzielen. Ohne die Schichtzulagen hätten sie einen "Hungerlohn", der ihren Leistungen noch nicht einmal annähernd gerecht wird - sie würden dann wohl etwas über den "Nebeneinkünften" des Intendanten mit ihrem Jahresgehalt liegen. Für "Nebeneinkünfte" hat z. B. diese Berufsgruppe entweder keine Zeit, keine Kraft mehr oder beides. Wenn ihr diese Diskrepanzen als "Neiddebatte" abtut, tja - da halt ich dann doch ausnahmsweise einmal meine Klappe.
  13. Der Kommentar von Capt. Data v. 05.08. 14:42 "Wieso ein "Supergrundrecht auf Sicherheit" Blödsinn ist" enthält einige gute Gedanken.
  14. Mit dem Unterschied, daß der "normale und fleißige Bürger" immer weiter abrutscht, während sich eine "kleine (?) Schicht" hemmungslos bedient und weitestgehend verschont wird. Wofür bekommt ein FS-Intendant über 300.000 € p. a. ? - um nur ein Beispiel zu nennen.
  15. Sie haben wieder eine neue Verbotsmöglichkeit "entdeckt" (leider noch keinen Link gefunden) Reiinaaade K. fordert einen fleischfreien Tag in den Kantinen - wäre gut für das Klima, gegen die Massentierhaltung und gut für die Gesundheit. Na, wenn euch also so viel gutes wird beschert, daß ist doch einen .............. wert. War´s vielleicht einer zuviel davon? Läuft schon hier: http://www.gunboard.de/gb_vb/showthread.php?t=74953
  16. Tja, damals gab es den ganzen Satz (2,5" - 8") komplett im Koffer (mir fehlte leider die Kohle dafür). Wenn ich damals den 3" und 8" hätte verwenden wollen - was macht man dann mit dem 2,5"? Zersägen? Der Revolver wäre seinerzeit wohl mit allen Läufen eingetragen worden.
  17. Hätte nicht jemand den Stöpsel aus der Weste ziehen können? http://www.wsj.de/article/SB10001424127887323681904578643641189143814.html?mod=top_news_finanzen
  18. Es soll da so eine Art Kalmar geben, die kennen weder Freund noch Feind.
  19. Also - keine Paddelboote sondern Schwimmwesten verbieten
  20. Ob man die Herstellung und die Schießversuche einmal als Video zu sehen bekommt? Vermutlich hat man einen Unterhaltungsfilm für den nächsten Wohltätigkeitsball der Polizei gedreht. Vor lauter Gelächter dürften die Bilder allerdings sehr verwackelt sein.
  21. Warum sollte es dann nicht möglich sein, gegen die psychologische Untersuchung beim Erwerb von GK-Waffen zu klagen? Hier wird auch eine ganze Gruppe (die, die ein bestimmtes Hobby ausüben) diskriminiert. Wie groß wäre da erst der zu erwartende Erfolg, da die gleiche Gruppe vom Staat zum Töten von Menschen (mit gleichen oder ähnlichen Waffen) ausgeschickt wird.
  22. Damit kann die Opposition die Regierung aber nicht "in die Pfanne hauen"
  23. Hier einmal einmal einen Auszug aus der AWaffVwV: § 14 Absatz 3 Satz 1 billigt Sportschützen als Grundausstattung zur Ausübung des Schießsports drei halbautomatische Langwaffen und zwei mehrschüssige Kurzwaffen zu. Will der Schütze dieses Kontingent überschreiten, muss er dies gegenüber seinem Verband begründen und das gesteigerte schießsportliche Bedürfnis darlegen. Um die Anzahl der Waffen von Sportschützen stärker vom Bedürfnis abhängig zu machen, erweitert die Vorschrift die Anforderungen für die Befürwortung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses. § 14 Absatz 3 lässt eine Überschreitung des Grundkontingents nur zu, wenn der Schütze seine regelmäßige Wettkampfteilnahme (zumindest auf der untersten Vereinsebene, die auch für einfache Sportschützen zugänglich ist, um sich sportlich mit anderen zu messen) nachweist. Wettkampfebene: Schießsportwettkämpfe im Sinne des § 14 Absatz 3 sind alle nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschriebenen schießsportlichen Veranstaltungen mindestens auf Vereinsebene, die einem Leistungsvergleich dienen. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Veranstaltung auf überörtlicher oder gar landesweiter Ebene stattfindet. Die Voraussetzungen erfüllt vielmehr auch ein organisierter vereinsinterner Wettkampf oder ein Wettkampf zwischen Vereinen. Ausreichender, verlässlicher Ansatzpunkt für das Erfordernis eines organisierten Wettkampfes ist, dass er nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschrieben wurde. Eine „regelmäßige“ Wettkampfteilnahme im Sinne des § 14 Absatz 3 verlangt daher nur eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt. Die unterschiedlichen Verbandsregeln und Wettkampforganisationsformen lassen es nicht zu, wie bei § 14 Absatz 2 eine konkrete Mindestzahl festzulegen. Es möge jeder das herauslesen, was ihm gefällt.
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