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CarlFriedrichvonBöttcher

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  1. Dazu muss man nicht Hirnamputiert sein. Da ist von Natur aus dann zuviel Druckluft im Hohlkörper.
  2. Ooch, es gibt genug Zueg in den Dächern alter Scheunen und Häuser die so langsam in teure Villen für Städter mit Zug auf Land mit preiswerten und größeren Grundstücken haben.
  3. Ja, aber dann in irgendeinem Privatunternehmen und nicht mehr im Waffenrecht als Entscheider.
  4. Nee, aus dem Dienstverhältnis als Beamte entlassen und keine Pensionsansprüche.
  5. Kein Ziel ist zu g roß oder zu nah um daran vorbeizuschießen. Besonders bei nur 40 Schß Training im Jahr ist das mehrheitlich garantiert..
  6. Wer was abgibt hat bestimmt noch mehr, da muss man doch mal nachschauen eh durchsuchen. Ist doch logisch, das da mehr sein muss.
  7. Wie blöd sind die, dass Sie nicht verstehen, dass die Etgbenisse nie das sein werden, was sie sich erhoffen? Amnestie mit Registrierung = fortbestehendem Besitz und Eigentum dauerhaft und politisch glaubwürdif dürfte in eine bessere Lösung sein. Aber das will man ja nicht, also kreigt man das, was man nicht will. Die Dummheit der Politiker und der NGO's ist unendlich.
  8. Ja, ich erinnere mich. Mir ist schlecht und ich bin wütend. Hinterfotzige Begründung durch den Richter, ist meine persönliche Meinung.
  9. Ja, hast Recht. Bin gespannt, was wieder an merkwürdigem Rechtsverständnis dabei raus kommt. Bei uns will ein Schießstandbetreiber, der den Stand vermietet und keine Aufsicht stellt, Kopien der Nachweise der Befähigung zur Standaufsicht haben.
  10. Dem Amt mitteilen, dass die Forderung rechtswidrig ist und sie es von Amts wegen wissen müssen? Mit Information an den Datenschutzbeauftrgaten des Landes Hamburg und den Innensentaor, dass seine Behörde vorsätzlich rechtswidrig handelt und dies strafbewehrt ist? Im Sinne von Anstiftung zur Straftat in Verbindung mit Nötigung in besonders schwerem Fall?
  11. Streit unter Mafiaangehörigen, könnte man wegen Pizza vermuten. Und wieder Rems-Murr-Kreis. Schütten da die Grünen irgendwas Bewußtseinveränderndes Mittelchen ins Trinkwasser?
  12. Also prinzipiell fordert das Amt den Verein zu einer strfabewehrten Handlung auf. Die Weitergabe der Mitgliederdaten zu anderen Zwecken als die Meldung an den Verbband auf Grund der Vereinssatzung, Verbandssatzung ist rechtlich für die Waffenbehörde nicht verboten. In dem Bereich ist alles was nicht erlaubt ist, veboten. Könnte bei einem sauer werdenden Mitglied 50.000 € kosten. Mal den Sachbearbeiter einen Schrieb mit Haftungserklärung für Amt und persönlich konfrontieren?
  13. Ab zurück nach Bosnien für alle Mitglieder beider Familien. Können sich da gerne gegenseitig abschlachten, wenn das in ihrem Kulturkreis normal ist.
  14. Sollte der Behörde aus Datenschutzgründen u.a. verweigert werden. Aber den heutigen Verwaltungsgerichten ist nichts mehr so, dass es dem Rechtsempfinden des Normlabürgers entspricht.
  15. Das sehen die nur solange so, bis doe Feuerwafffen verbotener als verboten sind. Dann müssen die Grünen ihre Verbotsenergie in anderen Verbotsorgien umsetzen.
  16. Das gluck gluck lassen die sich nicht verbieten. Dann wird halt mehr schwarz gebrannt.
  17. Sag ich doch seit Jahren, dass die Grünen und die anderen ihren eigenen wahren Charakter in der Waffengestzgebung ganz freiwillig offenlegen.
  18. Volksbewaffnung wäre ja die Ausgabe von Waffen an das Volk durch die Vertreter des Staates zur Verteidigung des selbigen, oder ?
  19. Ja, und besonders durch Teilnehmer an den BDS Disziplinen wie 2113, 3108, 3117, 3118, 3119 und 3111. Ähnliche Disziplinen auch in anderen Verbänden erweitern den Kreis noch. Da haben ein Herr Oppermann und andere Abgeordnete im Großdeutschen Gesangsverein viel Angst.
  20. Ist das nicht der SPD-Repräsentant mit zweifelhaftem Ruf in der Edathy Affäre (Pädophilie) ?
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