Jump to content

CarlFriedrichvonBöttcher

Sponsoren
  • Posts

    4129
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    4

Everything posted by CarlFriedrichvonBöttcher

  1. Dann sofort. Denn er wird von uns über die Mitgliederbeiträge an den Landesverband, welcher an den Bundesverband abführt mitgesponsort.
  2. Von den 236 waren 7, bei denen es zur Strafanzeige kam. Das sind bei der Bezugsgröße 236 dann gerundet 2,97 % der per Nachschau überprüften Waffenbesitzer. Dabei hat es sich wohl um verdachtsabhängige Kontrolen gehandelt. Bei 213 gab es Ordnunsgwidrigkeiten; also können wir davon ausgehen, das es sich in der Regel um Altbesitzer und Erben gehandelt hat, die alle keine aktiven Schützen sind und im Prinzip seit 1976 die Änderungen im Waffenrecht nicht wirklich mitbekommen haben und zum Teil ihre Altbestände längst vergessen haben. Die Behören haben sich auf jeden Fall nicht an die LWB vor 2009 gewendet. Ordnungswidrigkeiten begehen die Mehrzahl der Bundesbürger im Stundentakt; besodners im Straßenverkehr und manche Straftaten, die schwerer wiegen als die Ordnunsgwidrikeiten im Waffenrecht. Wollen die Gutmenschen aber nicht wahrhaben.
  3. Ist alles nicht mehr taufrisch, aber mag als Anregung immer noch nützlich sein: Sieghart Ott Vereine gründen und erfolgreich führen Satzung, Mitglieder und Vorstand, Versammlungen, Haftung, Gemeinnützigkeit Beck Rechtsberater 7. Auflage Stand 1. Juni 1998 ISBN 3 423 052317 Joachim Lehmann Handbuch Vereinsarbeit Arbeitshilfen für die erfolgreiche Führung und Organisation im Verein Sparkassen Kundenservice Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Vereien und Steuern Arbeisthilfe für Vereinsvorstände und Mitglieder Stand 15.2.2000 Vereinsrecht ist im wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. §§ 21 - 79. (Stammt im Ursprung aus dem Jahre 1900 http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch) Dazu ist im wesentlichen das Handelsgesetzbuch HGB anwendbar. Ein Verein kann eher eine Personengesellschaft sein, dann nicht e.V. und mehr zu eienr KG bzw. GmbH tendieren in Form des e.V. Die Größe des Vereins und besonders wichtig, bezahlte "Künstler" und Veranstaltugnen mit Verkauf von Getränken und Speisen sowie bezahlte Sportler verlangen mehr Augemnmerk auf steuerliche Aspekte (Schützenverein) als ein Schießsportverein mit 24 Mitgliedern der sich aus Mitgliedsbeiträgen finanziert und nur Ausgaben für Startgelder, Standmieten und Sportmaterial hat. Bei einem eigenen Schießstand wird das mit den Finanzen auch schon wieder aufwendiger; besodners wenn mit Einahmen aus Vermietung an Vereine und Standgebühren für Gastschützen.In Mönchengladbach hat vor ca. 10 Jahren die SG Bungt angefangen, für Gastschützen auf die Standgebühren die Mehrwertsteuer , genauer die Umsatzsteuer anzugeben. Bestimmt nicht freiwillig.
  4. Interessant ist, was verschwiegen wird bzw. die permanent unvollständigen Angaben zur Bezugsgröße oder was man alles an Hintergudninformation weglässt. Es gibt in einem Studiengang eine Vorlesung, wie man mit falschen Interpretationen und manipulierten Statistiken Meinungen manipuliert.
  5. Steinschlosspistole, wettkampftauglich wäre eher was. Funktionsfähiger Zündnadelrevolver wäre ein alternatives Angebot oder die Zündnadelpistole mit Anschlagschaft von der nur 152 oder so hergestellt wurden.
  6. Habe ich schon an anderer Stelle gefragt. Mal abwarten. Geht ja gerade erst los.
  7. Kostenloses Konto wäre schön, aber haben wir nicht. Volksbank könnte kostenlos sein. Das kann jede Sparkasse aber anders handhaben, da es die eine Sparkasse ja nicht gibt. Die Haftungsbeschränkung des Vorstandes war der Grund eV zu werden. Für die 50€ (kann inzwischen mehr sein) schreibt der Notar keine maßgeschneiderte Vereinssatzung. Da legt man ein Standardkonstrukt vor und es wird nach kurzer Prüfung bemängelt oder akzeptiert. Seht zu, das der geschäftsführende Vorstand 1. begrenzt ist und zweitens nicht jedes jahr wechselt. Ihr rennt sonst dauernd zum Notar. Kostet und bedeutet in der Regel Ärger. Und steckt gleich zu Beginn Arbeit in die Satzung. Spätere Änderungen könen zur Stolperfalle werden. Genauso mit den Kontovollmachten und wie der Kassenwart bzw. Geschäftsführer das handhaben kann. Da gibt es unertschiedliche Modelle. Hängt auch ven der Höhe der Geldbeträge ab, die da bewegt werden.
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)