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General

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  1. Also ich habe im letzten Jahr versucht einmal ein solches Exemplar zumindest mal einsehen zu können. Leider hat unsere Behörde dieses Statistik-Werk nicht. Eine befreundete Behörde hat dann freundlicherweise einmal nachgeforscht und kam zu folgendem Ergebnis. Eine Verteilung einer gedruckten Version an Behörden, wie das noch in den Neunzigern der Fall war, gibt es nicht mehr. Auszüge daraus und/oder den Bericht elektronisch, muss beim BKA angefordert werden. Damit ist dann auch klar, dass es keine "unregistriete versionen" mehr gibt. Wer heute anfordert und übermorgen wird es veröffentlicht, wird ziemlich schlechte Karten haben. Ich persönlich Frage mich aber, was um alles in der Welt steht denn da drin, dass da so ein Aufhebens drum gemacht wird. Jeder "bewaffnete Staatsdiener" der Unfug mit der Dienstplempe macht wird entsprechend zur Rechenschaft gezogen. Was ist daran also schlimm, solche statistischen Auswertungen zu veröffentlichen? Gruß
  2. Es ist halt wie immer, jedes Volk bekommt die Regierung die es verdient. Heute sind es die Waffen, morgen die Geschwindigkeitsbegrenzungen und übermorgen das Eigenheim...
  3. Wollen vielleicht schon, aber ich bezweifle mal ob der Inhaber des Gewaltmonopls überhaupt noch in der Lage ist dieses flächendeckend auch aus zuüben. Da sind bei all diesen Polizeireformen schon stellenweise hohe Zweifel angebracht. Gruß
  4. Recht hat Sie! Und General erklärte: Die Kommunisten müsen endlich raus aus Deutschen Parlamenten, weil Sie ein echtes Sicherheitsrisiko sind"!
  5. So und genauso muss man es sehen.... Vielleicht hat aber Hardy oder Roman ein neues Forum entdeckt. In ihren eigenen liest ja ohnehin keiner mehr das Gefasel.... :gulp:
  6. Lass Gut sein Füchslein, der Kumpel hört das Abendläuten nicht wirklich! :aua:
  7. Ich frage mich eigentlich die ganze Zeit, ob Euer Merkwürden tatsächlich so merkwürdig ist oder nur so tut. Versuchs doch einfach mal mit Absatz 1 des 41 WaffG, da steht doch ausdrücklich drin für Waffen und Munition für die es keine Erlaubnis bedarf. Was ist daran so schwer zu verstehen! Das einzige was Du machen kannst, ist die Frage zu klären ob ein solches Verbot und der damit verbundenen erheblichen Eingriff in Deine Privatsphäre, zwingend geboten und damit unabdingbar ist. Da könnte juristisch möglicherweise was zu holen sein. Auf der anderen Seite sind 80 Tagessätze auch ganz schön heftig. Das heisst Erssatzweise 80 Tage Haft. Das war mit Sicherheit keine "einfache Beleidigung". Da gabs noch was anderes dazu (Nötigung in Verbindung mit Tateinheit Körperverletzung, etc. etc.). Und im übrigen, wenn ich den ganzen "geistigen Dünnschiss" von Dir dazu lese bzw. das krankhafte Unverständnis einfache Normen zu verstehen, verbunden mit diesen absurden Verschwörungstheorien, würde ich als Kreispolizeibehörde in Deinem Falle, mal unabhängig von der rechtskräftigen Verurteilung, auf jeden Fall in Erwägung ziehen, Absatz 1, Ziff. 2 § 41 WaffG anzuwenden. Hier bleibt mir nur noch die Grußformel übrig: "Herr schmeiß Hirn rah, aber ziel genau"!
  8. Diese Vision ist greifbar. Mit den richtigen Leuten an der richtigen Stelle kommt ein Fundament zustande, dass tragfähig und in den nächsten Jahren sehr wohl belastbar und bebaubar ist. Es kommt nur darauf an was die "Waffenlobby" gedenkt zu bauen. Ein erster richtiger Schritt in diese Richtung war seinerzeit die Gründung der FvLW. Hier kam 2008/2009 richtig Wind auf. Kaum zu glauben, es erinnerte an eine Aufbruchstimmung wie sie bislang noch nicht zu erleben war. Schön zu sehen wie man aus einen Wind keinen Sturm sondern gerade mal ein flaues "Stubenfürzchen" machen kann. Miserabler Führungsstiel, gepaart mit Unvermögen und vermutlich noch einige andere (möglicherweise strafrechtlich relevanter) Unfähigkeiten, machten alles in kurzer Zeit zu Nichte. Angst und Druck von der Waffenlobby bei Politik und Medien...nun ja..man begann uns ernst zu nehmen! Und dann - Der völlige Absturz. Wenn heute das Wort Waffenlobby im politischen Gespräch benutzt wird, dann sicherlich nicht mit Respekt. Auch ein Vedienst dieser Zeitgenossen. Keine Frage, die Führungsriege der sich nun "neu formierenden" Waffenlobby wird es schwer haben, aber ich denke, es sitzen die richtigen Leute mit den richtigen Verbindungen am Tisch. Nun gilt es sorgsam die Kompetenzen zu bündeln und entsprechende lageabhängige Strategien zu entwickeln. Dafür wünsche ich Euch allen ein glückliches Händchen und soviel Kraft das auch durch zustehen. Ich trete nunmehr aus vielerlei Gründen ins zweite Glied zurück. Wenn ich aber gebraucht werde (bin ja schließlich auch seit Anfang an PL Mitglied ) werde ich selbstverständlich im Rahmen des möglichen wieder Aktiv. Lasst uns zumindest mal Gräben und andere Ansichten überwinden und gemeinsam um der Sache willen zusammen stehen. Dann wird diese Vison nicht nur eine Vision sondern beginnt Realität zu werden. In diesem Sinne.
  9. Tja was soll man dazu noch sagen? Genauso ist es. Aber verwirre doch unseren "Euer Ehren" und promovierten Hobbyjuristen nicht mit solchen Fakten. Aber ich habe da noch was für unseren rechtskundigen Freund. Der Augangspunkt war ja das Waffenverbot für erlaubnisfreie Waffen wo "seine Merkwürden" ja höchste juristische Zweifel hat und die Rechtmäßigkeit (rechtliche Grundlage) des Entscheides der Kreispolizeibehörde in Frage stellt. Nun auch auf die Gefahr dass "seine Merkwürden" mit zuviel Fakten verwirrt wird, gibt es dafür eine Rechtsgrundlage... § 41 Waffenverbote für den Einzelfall (1) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder Munition untersagen, 1.soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist oder 2.wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der rechtmäßige Besitzer oder Erwerbswillige abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist oder sonst die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt oder ihm die für den Erwerb oder Besitz solcher Waffen oder Munition erforderliche Zuverlässigkeit fehlt. Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist der Betroffene darauf hinzuweisen, dass er die Annahme mangelnder persönlicher Eignung im Wege der Beibringung eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung ausräumen kann; § 6 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. (2) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, untersagen, soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist. (3) Die zuständige Behörde unterrichtet die örtliche Polizeidienststelle über den Erlass eines Waffenbesitzverbotes. ... Ich hoffe es war nicht zu verwirrend, aber ich denke für einen Hobbyjuristen ein Recht enfacher Fall, wenn es darum geht die zuständige Rechtsnorm zu benennen. Ob Sie zutreffend ist, dass wäre nun der Punkt gewesen dies juristisch prüfen zu lassen. Aber ich denke 80 Tagessätze sprechen doch eine deutliche Sprache, das wären immerhin im "Ersatzfalle" 80 Tage Haft.
  10. Schwieriger Fall. erinnert mich irgendwie an das dunkle Forum! Der wird aber zumindest versuchen das "Bestmöglliche" für Dich "herauszuholen, ohne das Recht zu beugen, Wer denn auch sonst? Ein anderes wäre der Unterschied zwischen Amtsträgern und Dienstpersonen, Amtsträger haben Amtsausweise und die Befugnis zu entscheidung, Dienstpersonen haben Dienstausweise und sind von den weisungen des Dienstherrn abhängig und damit keine entscheidungsbefugnis! Richter haben Dienstausweise und damit de jure keine entscheidungvollmachten! Völliger Humbug! Was ist denn ein Amtsträger und eine Dienstperson? Meinst Du den Status Angestellter und Beamter? Im übrigen sind alle von den Weisungen des Dienstherren abhängig, in vielen Bereichen gibt es aber Entscheidungsspielräume. Auch da kann ein Angestellter ebenfalls mit Weisung des Dienstherren hoheitlich tätig werden. Du scheinst es immer noch nicht begriffen zu haben. Als Hobbyjurist hätte ich ein wenig mehr Sachverstand erwartet. Das zuständige Ordnungsamt (z.B. die Kreispolizeibehörde) kann Dir sehr wohl den Besitz und Umgang im Interesse der öffentlichen Sicherheit verbieten (siehe den Beitrag weiter oben im Thread). Dies kann z.B. insbesondere bei Personen erfolgen, die Straftaten begangen habe; was in Deinem Falle durch eine rechtskräftige Verurteilung -und das über 65 Tagessätze hinaus- erfolgt ist. Damit ist Dir behördlicherseits -zur Warung der öffentlichen Sicherheit- jedlicher Besitz mit Waffen untersagt worden. Es spieltd abei keine Rolle ob erlaubnisfrei- oder pflichtig. Das hat nichts damit zu tun, dass Du erlaubnisfreie Waffen kaufen kannst. Das kannst Du zwar wohl (wer soll es kontrollieren), aber der Besitz ist Dir mit Strafandrohung untersagt, ist das so schwierig zu verstehen?
  11. Wohl wahr! Entweder neues Hobby suchen, oder einfach mal sich mit der Materie ausgiebiger beschäftigen, ode rnoch Besser - Rechtzeitig die machen lassen, die sich damit auskennen.
  12. Was aber nur darauf zurück zu führen ist, dass es diese Partei bislang noch nicht gab. Gruß
  13. an diese Zeiten kann ich mich auch noch Gut erinnern. mein Vater hatte so um 1970 einen Unterheblrepetierer ganz ohne WBK auf der Waffenmesse in Stuttgart (dmals noch Killesberg) gekauft. Komisch das sich die Deutschen damals nicht ausgerottet haben bei solchen Zuständen. Gruß
  14. Aber nicht doch El, natürlich ist diese problematische Persönlichkeit ein angesehener Experte. Eine ausgewiesene Kapazität in Sachen "Fachliche Inkompetenz". Dessen Einschleusung in die damalige Bundesrepublik war eine der genialsten HVA Operationen getreu des Leitspruches: "Hockeckers Rache an der freien westlichen Welt"! Gruß
  15. Ich fürchte.... er wird ne 25 m Tapetenrolle ausgerollt haben....
  16. Na ich denke lieber David, da werdet Ihr noch genügend Impulse von hier bekommen. Aber nu findet Euch erst mal. Liebe Grüße
  17. So, bin auch da....allen anderen ein herzliches Willkommen!
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