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General

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Everything posted by General

  1. Ich kann mir nicht helfen, irgendwie erinnert mich Habitus und Duktus an Nemiad oder Ken.....
  2. Es geht hier nicht um "irgendeine geldgeile Finanzdirektion" sondern um das Bundesministerium der Finanzen. Und das hat schon daher eine völlig andere Tragweite, weil es eben damit Bundesweit für alle zuständigen Finanzverwaltungen verbindlich ist. Das ist schon ein kleiner aber feiner Unterschied. Insbesondere wegen der damit einlegbaren Rechtsmittel.
  3. Nun ist es auch bei uns soweit. Mit Datum letzten Samstag habe ich als Vorsitzender unseres Vereines ein Schreiben des für uns zuständigen Finanzamtes (Körperschaften) erhalten. Sie teilen uns darin mit, dass bis zum 31.12.2015 eine einmalige Übergangsfrist gilt und danach die Gemeinnützigkeit unseres Vereins nicht mehr durch das Finanzamt für Körperschaften anerkannt wird (Begründung siehe bereits bekannter Text). Nun waren wir seinerzeit "so schlau" in die Satzung nur rein zuschreiben Schießsport gem. den anerkannten Sportordnungen von DSB, BDS und BDMP (ohne weitere Aufschlüsselung), aber die Herrschaften habend je Homepage des Vereines ausgewertet sowie die Protokolle der JHV und festgestellt, das IPSC geschossen wird. Dass das Waffenrechtlich keine Auswirkungen hat ist ja nicht das Thema, das Thema ist die Gemeinnützigkeit des e.V. Das mit dem Zweckbetrieb ist zwar eine Lösung, aber keine Praktikable. Zumal Einnahmen aus dem Zweckbetrieb gleichfalls eine gewisse Größenordnung (sonst steuerschädlich) nicht übersteigen dürfen. Da wir schon einen haben, wird es u.U. da kritisch. Auf der anderen Seite finde ich das einen nicht hinnehmbaren Zustand, dass sich die Finanzverwaltung meint dahingehend Regelungen treffen zu wollen, welche klar den des Fachministeriums IM (zumindest derzeit) und damit der sportlichen Anerkennung von IPSC, zu widerlaufen. Das würde bedeuten man grenzt eine Abteilung aus der Gemeinnützigkeit aus, welche genauso Schießsport betreibt, wie die sonstigen Kurz- und Langwaffendisziplinen. Notwendige Ausrüstungsgegenstände können somit nicht über das allgemeine Vereinsvermögen, ohne eine steuerliche Schädlichkeit zu verursachen, getätigt werden. Wir sind am überlegen, noch ist es ja kein rechtsfähiger Bescheid, sondern eine Ankündigung, nach dem Bescheid des FA, sollte dieser eine Aufhebung der Gemeinnützigkeit verfügen, rechtlich dagegen zu klagen. Kunstgriffe wie "Zweckbetrieb" u.ä. sind keine Lösung sondern stellt ein "Schwanzeinknicken dar". Gruß
  4. wird es eben gerade nicht. Das haben wir in den letzten Jahren nun mehrfach mit entsprechenden Aufbereitungen, Darstellungen, und Publikationen hinreichend veröffentlicht. Für Dich mag das vielleicht neu sein, neu sind nur die Zahlen. Statistischen Material aus 2000, 2005 und, und und.... würden ähnliche Relationen zu tage fördern. Bei den Antis geht es nicht um Fakten hier geht es ausschließlich um eine Doktrin also darum, Dinge zu sehen wie man es möchte und nicht wie sie sind. Antis mit Fakten zu überzeugen ist ein sinnloses Unterfangen. Der "normale" und unbedarfte Bürger muss überzeugt werden, nur wenn der Legalbesitz eine breite Masse der Bevölkerung erreicht, werden die gesammelten und vor allem belegbaren falschen Darlegungen der Antis verpuffen. Aber nicht weil die das verstehen, sondern weil sie der Rest der Menschheit diese nicht ernstnimmt. Gruß
  5. Damit hast Du völlig Recht mein Gutster!
  6. Na ja, ich denk mir mal, dass man die komplette Charge codiert. Der Nachweis von wem und wann das Treibladungsmittel gefertigt wurde dürfte natürlich nur an Hand des Originalpulvers und nicht an möglichen Verbrennungsrückständen identifizierbar sein. Und dann wie schon gesagt betrifft das die gesamte Charge und nicht einzelne Dosen (was den Inhalt anbelangt). Gruß
  7. Ganz einfach, sie sind Aufwandsbezogen Willkürlich. Derzeit sind Gebühren im Sinne eines Rahmensatzes möglich. Nun kann die Kommune bzw. die Landkreise sich in diesem Rahmen bewegen. Wir sind uns natürlich alle darüber im klaren, dass der Aufwand z.B. für die Erstüberprüfung eines WBK-Antragstellers (grün) mit anschließendem Voreintrag i.d.R. gleich ist. Lassen wir mal die persönliche Arbeitszeit des jeweiligen SB außer Betracht (der eine ganz neu, der andere schon 10 Jahre im Geschäft). Da das also Bundesweit gleiche standardisierte Abläufe sind, ist der unterschiedlich berechnete Aufwand nicht sachlich erklärbar. Allerdings könnte ich mir denken, dass in Länder und damit in den unteren Landebehörden in denen Waffen je nach Landespolitik zu den ungeliebten Gegenständen gehören, Gebühren deshalb so horrent sind, weil eben unerwünscht. Man müsste das einmal mit den Ländern und Städten vergleichen, welche seinerzeit den Unsinn mit der Waffensteuer einführen wollten. Ohne es nun im Detail zu Wissen würde ich da von vorneherein vermuten - Waffensteuer einführungswillig gewesen heute = hohe Gebühren im Zusammenhang mit allen Ordnungsaufgaben für Waffenangelegenheiten. Gruß
  8. Warum sollte er das auch tun, nach den medialen Attacken als er sich als Legalbesitzer "geoutet" hat und sogar einen Waffenschein sein eigen nannte. aber er hatte immer ein gesundes Gegengewicht zu der Waffenhysterie im Ländle gebildet. Wollen wir hoffen dass dies auch zukünftig so bleibt.
  9. Verwechselst Du da nicht Herrn Gall mit Herrn Goll. M.W. nach hatte Herr Gall noch nie einen Bezug zum Schießen. Er ist engagierter Feuerwehrler. Herr Goll dagegen war und ist noch Waffenbesitzer. Gruß
  10. Das kommt natürlich hinzu. Was mich an der Sache nur wundert, ich hatte ja nun schon einige Male die Gelegenheit mich mit dem guten Mann zu unterhalten. Er wirkte nie unsympatisch. Lassen wir mal Ansichten und politische Ziele außen vor. Gerade daher frage ich mich, wenn ich diese Ansichten höre oder lese, warum so auf den "Legalbesitz" eingedroschen wird. Ein Innenminister hat schließlich alle Fakten zu der Thematik zur Verfügung. Wenn man persönlich keine Waffen mag, einverstanden, er muss sich ja keine kaufen. Aber wider besseren Wissens Anträge im Bundesrat zu stellen, das kann es ja wohl nicht sein. Auch in einer solchen Position darf man selbstverständliche eine eigene Meinung haben, egal ob richtig oder falsch. Das gesteht man auch jedem zu. Nur eine persönliche Meinung kann wohl nicht die Grundlage für eine Gesetzesänderung sein, zumal die entsprechenden Statistiken etwas anders aussagen.
  11. Die geschickte Vermischung von Fakten und Wunschdenken ist schon Genial. Das man die genannte Anzahl an Waffen vernichtet hat, ist richtig. Doch dass es sich hierbei überwiegend um Waffen handelt die nicht dem Legalbesitz zuzurechnen sind, sondern z.B. um sichergestellte wird natürlich geschickt "nicht gesagt". Danach kommt dann der Hinweis auf die Anzahl der registrierten Waffen und dass somit im Schnitt jeder registrierte Waffenbesitzer über sechs Schusswaffen verfügt. Was suggeriert daher dieser Artikel dem Unbedarften Leser? Zum einen dass es offensichtlich keinerlei Unterschiede zwischen Legal- und Illegal gibt, sondern nur Waffenbesitzer und an daran geschickt gefeilt wird, so dass im laufe der Zeit gar nicht mehr hinterfragt wird. Zum anderen ist diese These, dass durchschnittlich jeder registrierte Besitzer sechs Schusswaffen hat eben nur ein statistischer Wert, es wird weder nach Sammler , Jäger und Schützen unterschieden. Aber es ist ja Weihnachten und damit auch die besinnliche Zeit der Geschichten und Märchen.
  12. Könnte mal wieder ein guter Beginn sein, mal schauen wie in bewährter Weise "der Gaul zu tote geritten wird". Gruß
  13. Ich muss Mutter auch da wieder durchweg Recht geben. Emotional mag ich durchweg die Positionen des Waffenbesitzers teilen, aber objektiv betrachtet muss man sich mal angewöhnen, die Dinge zu sehen wie sie sind und nicht wie man sie gerne haben möchte. Da hat Mutter Recht. Die Wertung "Schandurteil" und davon ableitend "Sesselfurzer und Scheiss -Staat" sind weder angebracht noch im Grundsatz auch nur Ansatzweise gerechtfertigt. Das Urteil bekennt sich klar zum Notwehrrecht, nur diese Situation lag in diesem falle nach Einschätzung des Gerichtes eben zum Zeitpunkt der Schussabgabe nicht vor. Da kann man geteilter Auffassung sein, aber die Argumente sind auch keinesfalls völlig von der Hand zu weisen. Was mich eher bedenklich stimmt ist der Umstand, dass diese Wertung erst nach Gewichtung der Aussage des Angeklagten zu Stande kam. Nicht dass mich da jemand falsch versteht, es soll ja keiner die Unwahrheit sagen, nur denke ich das Handlungsmotiv des Angeklagten ist und war glaubhaft, nur seine Aussage "kippte" den Verlauf des Prozesses. Hier wäre es die Aufgabe des Anwaltes gewesen die Aussage/Darstellung für den Mandanten zu machen und den nicht einfach "ins unreine" los plappern zu lassen (wie schon ein anderer User hier beschrieb). Man könnte den Fall auch durchaus anders bewerten. Wieder einmal zeigt sich, es ist vielleicht besser erst mal gar nichts zu sagen und vor der Aussage Rücksprache mit einem (erfahrenen) Juristen zu halten. Nicht umsonst steht einem diese Recht auch zu. Gruß Gruß
  14. Mal ne ganz andere Frage, zeigt Dein Avantar Dich oder ist das ein Pseudobild? Gruß
  15. Ich meinte mit Anscheinswaffe nicht jene Waffen welche im WaffG verankert sind. Gemeint ist ein Ausdruck oder Teile welche zusammengesetzt optisch dass Aussehen einer Schusswaffe haben, ohne tatsächlich eine zu sein, also kein nach derzeitiger Rechtslage, Gegenstand der eine Schusswaffe ist oder eine gewesen ist und nun wieder schussunfähig ist. Also eher ein 3D-Modell, nicht schussfähig. Gruß
  16. Genauso ist es! Wieder ein Stückchen mehr Sicherheit in der EU gewonnen. Der gläserne Widerlader ist Real geworden. Gruß
  17. Und wie funktioniert dass dann in der Praxis? Treibladungspulver erwerben. Verwahren Nein? Das bedeutet, Du erwirbst das Treibladungspulver, fährst damit zur Ladewerkstatt und verlädst sofort den gesamten Inhalt des gerade gekauften Behältnisses? Gruß
  18. Die sind sogar hoch interessant! Nur bringen sie die Meinung des Angefragten zum Ausdruck oder wie sich die jeweilige Fraktion dazu stellen wird?
  19. Ich wollte es gerade sagen, ohne den Artikel gelesen zu haben, hört sich verdächtig nach Migrationshintergrund an...
  20. Am 19. und 20. September führt die SLG Bundeswehr Stuttgart e.V. den mittlerweile 14. Stuttgarter Behörden-Cup durch. Teilnehmen können Mannschaften aus dem Bereich Bundeswehr, Polizei, Justiz und Zoll. Hier die Ausschreibung: Anmeldungen bzw. Rückfragen bitte an die angegebenen Ansprechpartner. Einladung_2014.pdf
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