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General

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Posts posted by General

  1. vor 16 Stunden, greyman sagte:

    Ok, Danke. einige Behörden schreiben nur den Namen des Berechtigten auf die WBK vorne und hinten im Anhang steht dann der Verein. Das hätte dann noch mehr Möglichkeiten eröffnet.

    Interessant. Bei unserer Vereins WBK (Grün) steht nur der Verein als juristische Person. Die verantwortlichen Mitglieder sind dem Ordnungsamt zu benennen gewesen, wurden "überprüft" und als verantwortliche Person "zugelassen". Ich frage mich immer nur, was denn bei einer Polizeikontrolle passiert, wenn der Kollege keine natürliche Person auf dem Dokument sieht. Das könnte lustig werden, insbesondere Freitag Abends oder Samstag Nachmittags...hehe

  2. Am 17.12.2015 at 11:52 , Der Stenz sagte:

    Sehr geehrte Familie xxx,

    vielen Dank für Ihre Nachricht vom 02. Dezember 2015 an Ministerpräsident Dr. Woidke. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.

    Zunächst bitte ich um Ihr Verständnis, dass der Ministerpräsident nicht unmittelbar in Zuständigkeitsbereiche anderer Behörden eingreifen oder außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Verfahrenswege handeln kann. Eine unmittelbare Veranlassung aufgrund Ihrer Zuschrift kommt daher nicht in Betracht.

    Der Text ist weitestgehend identisch, mit der Antwort des damalien MP (Brandenburg) Manfred Stolpe, aus dem Jahr 2002, als es um die erneute "Verschärfung" das WaffG nach der Mordserie in Erfurt ging und wir alle Bundesratsmitglieder, einschließlich des Bundeskanzlers, angeschrieben hatten. Es kam zwar noch eine detaillierte Erklärung "im Namen des MP", aber ansonsten war zumindest das Anschreiben mit dem vorliegenden Text fast Deckungsgleich. Schon lustig....wie gut dass man die alten Ablagen nicht weg wirft, mit den schönen Standardbriefen....immer wieder hilfreich. PDT_Armataz_02_23

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  3. Am 17.12.2015 at 06:12 , Immerbadisch sagte:

    Fragen Sie das BKA!Diese werden Ihnen attestieren, dass diese Zahl schlichtweg falsch  ist.

    Es können daher bei DIESER Statistik nur illegale   und legale verwendete Waffen in einen Topf geworfen worden sein und das macht einen entscheidenden Unterschied, da die bei Straftaten verwendeten Legalen Waffen deliktrelevant maximal im PROMILLEBEREICH liegen! 

    Das kann man m.E, nach so nicht schreiben, weil es so pauschaliert auch nicht korrekt ist. Auf der einen Seite bemängeln wir, dass man sich verschaukelt fühlt und mit "falschen Zahlen" operiert wird, auf der andern Seite schafft man genauso "unsauber". Da sollten wir schon emotionalfrei den Finger in die Faktenwunde legen, denn das ist das einzige was noch zählt. Und solche Aussagen werden von der Gegenseite sofort dazu genutzt darauf hinzuweisen, dass die Waffenlobby ja selbst mit falschen zahlen arbeitet. Ich weiß zwar schon was Du meinst und je nach Ansicht und Gemüt, der Angeschriebene auch, die Frage ist aber ob die Masse es auch Wissen will, was du meinst.

    In der von Dir zitierten PKS findet überhaupt keine Unterscheidung nach Legal oder Illegal statt, das ist FAKT. Hier wird allenfalls nach den Rubriken "mit Schusswaffe gedroht" oder mit "Schusswaffe geschossen" unterschieden. Zu finden unter Ziff. 2.3.1 Da sind aber alle, auch schusswaffenähnliche Gegenstände und z.B. keine Schusswaffen (Spielzeug- oder Modellwaffen) enthalten, also nicht illegal - legal. Allenfalls findest Du noch eine Subsummierung unter der Ziffer 6.5.5 "Mitführung einer Schusswaffe durch Tatverdächtige".

    Das hatte ich ja nun schon mehrfach erwähnt, scheint ja aber keinen zu interessieren. Diese Unterscheidung kann schon daher in der PKS nicht vorgenommen werden, weil dem bundesweit zu nutzenden Einheitsformular zur Aufnahme einer Anzeigen (Straftat nach StGB) nur die Rubrik gedroht oder geschossen (und Mitführen einer Schusswaffe) vorgesehen ist. Da lässt sich weder so noch so eine andere statistische Auswertung ableiten.Sollte also sich der interessierte Abgeordnete tatsächlich die Mühe machen, oder eher der berühmte wissenschaftliche Mitarbeiter, dann wird er von Dir auf eine Quelle verwiesen, die diese Aussage so nicht belegen kann.  Etwas detaillierter wird es in dem Bundeslagebild "Waffenkriminalität". Diese gehört aber nicht zur PKS. Wenn diese zur Rate gezogen wird findet man gleichfalls aber keine Aufstellung der relevanten Rubriken nach legal oder illegal. Auch hier allenfalls unter Ziff. 2.3 "Sicherstellung von Schusswaffen".

    Auszug: 2014 wurden 443 Waffen sichergestellt, welche bei Taten im Zusammenhang mit Straftaten nach dem StGB mitgeführt wurden. Hierbei lag der Anteil der erlaubnisfreien bei 75,7 %, der der erlaubnispflichtigen bei 24,3 % und der aus dem Legalbesitz bei 4,9 % (also 21,7 Waffen). Wichtig, weil es so aber nicht erwähnt wird, bei diesen Legalwaffen sind aber auch alle Behördenwaffen, z.B. durch den Dienstwaffenträger wurde eine Straftat nach dem StGB verübt, enthalten. Also, wieder keine Aufschlüsselung nach Legal und illegal.Was denkst Du nun eigentlich was der Abgeordnete machen wird, wenn die von Dir zitierten Quellen nicht mal im Ansatz Deine Behauptung belegen (Und bitte ...nicht schon wieder falsch verstehen ich sehe das ganz neutral aus dem Blickwinkel eines Menschen, der nicht in die Materie involviert ist).

    Die Fakten die Du meinst, werden aber tatsächlich erfasst.  Es gibt den Sondermeldedienst "Waffen/Sprengstoff". Hier melden die jeweiligen Polizeidienststellen tatsächlich die Details nach legal, illegal, erlaubnisfrei, Behördenwaffe, usw.

    Diese Zahlen, und nur diese, fließen in die "Falldatei BKA-Waffen" ein. Diese Auswertung ist nicht öffentlich. Auch hier wie schon so oft, vermutlich aus gutem Grunde. In jedem EU Land gibt es eine vergleichbare Polizeibehörde wie bei uns das BKA. Das heißt auch EU weit werden die Daten so oder so ähnlich erfasst. Dies Daten sind aber dem jeweiligen Innenausschuss selbstverständlich zugänglich. Der angeschriebene Mandatsträger könnte diese Datei bei seinem fachlichen Innenausschuß sicherlich einsehen oder den entscheidenden Auszug bekommen, dazu muss er aber Wissen, dass es diese nicht öffentliche Auswertung tatsächlich gibt. Dass kann man sicher ausschließen, wenn der entsprechende Mandatsträger nicht dem Innenausschuß angehört oder gänzlich fachfremd ist.

    Also nochmal: Selbst wenn einer gewillt ist unserem Anliegen Gehör zu schenken, wird er mit diesen Quellen nicht zu dem Ergebnis kommen können, was behauptet wird. Der Unterschied ist aber Wichtig.

    Um die Sache ein bisschen zu beschleunigen, folgender Hinweis. Die Arbeitsgruppe Waffenrecht der Piratenpartei hat 2013 im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz die Veröffentlichung für Ihre Arbeitsgruppe juristisch erstritten und das Zahlenmaterial von 2000 - 2010 erhalten und aufgelegt. Diese nicht "bereinigten" Lagebilder Waffenkriminalität kann man auf zig Seiten laden (Piraten, DSB Mediathek, usw). Hier nochmal das "nicht öffentliche" Bundeslagebild von 2010 direkt von der Piratenpartei.

    http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/8/8a/BundeslagebildWaffen2010.pdf

    Unter der Ziff 2.2. findet man die Aufstellung aus der Falldatei BKA Waffen, die sonst so nicht zugänglich ist. Man wird feststellen, und das ist wichtig, vergleicht man die veröffentliche Version von 2011 mit der auf der BKA Seite vorhandenen Version, dass diese tatsächlich gleich sind, was aber nur eine direkte Auswirkung der Klage der Piratenpartei ist. Bereits ab dem Lagebild 2011 sind diese Daten nicht mehr enthalten und durch das BKA wird wie gewohnt die bisherige fehlende Transparenz fortgesetzt. 

    Noch ein Hinweis: Auch die von den Piraten veröffentlichte Versionen sind nicht vollständig., Das Original ist als Verschlusssache eingestuft und von daher sind diese freigegebenen Versionen "leicht bereinigt" die zahlenmäßige Aufschlüsselung z.B. der Behördenwaffen "fehlt schlichtweg"

    Aber ich denke die Zahlen von 2000-2010 sind Aufschlussreich, belegt doch eindeutig die offizielle Bundesstatistik, dass z.B. 2010 bei Straftaten nach dem StGB gerade einmal 27 Legal Waffen (und bitte daran denken, darin ist die Unbekannte X (Behördenwaffen) mit subsummiert) zur Anwendung in Straftaten gekommen, Diese Zahlen Ändern sich in den ganzen Jahren nur maginal. Das sind die FAKTEN!

    Bei weiteren Aktionen also die Mandatsträger auf diese "BKA Datei" verweisen, entweder diese mit senden oder den Hinweis auf den Innenausschuß hinzufügen, sonst kommt der nicht zu diesem Ergebnis, was die Legalwaffen anbelangt.

    Ich hoffe es wurde nun deutlich. Viel Erfolg bei der weiteren Lobby-Arbeit.

    Gruß

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  4. Gut gemacht, inhaltlich für "Wissende" nicht neu, aber für nicht in der Materie stehende Menschen eine wirklich gut aufgemachte Präsentation, die die ersten fragen schon voll umfänglich befriedigen kann und ggf. den Einstieg für Fragen zu fundmentaleren Hintergründen bilden kann.

    Mit das beste was ich in der letzten Zeit gelesen habe, wohlgemerkt immer aus der Blickrichtung des "Nichtwissenden" gesehen und das ist ja zunächst unsere Zielgruppe.

    Respekt.

    • Like 1
  5. vor 20 Stunden, Immerbadisch sagte:

     

    Sachlich habe ich alles versucht, auch die Fakten gebracht, interessiert aber nicht, also was soll ich dann bitte tun?

     

     

    Was sagte ich Dir vorher voraus? Genau das, aber nimm es nicht persönlich. Hartnäckig aber sachlich bleiben. Ich mach das nun seit 98, da könnte man Bücher füllen. Einer der letzten Aktion von mir, wurde übrigens 2013 auf immerhin vier Seiten in Caliber veröffentlicht.

    Mach so weiter!

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  6. vor 57 Minuten, Medizinmann sagte:

    Hmm das nicht öffentlich einsehbare Lagebild Schusswaffenkriminalität gibt diese Unterscheidung doch her oder?

    Jaein.... das ist so ne Sache. Schau Dir mal das Werk an, dass damals die Piratenpartei eingeklagt hat. Hier das von 2010

    http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/8/8a/BundeslagebildWaffen2010.pdf

    Gemeint ist das Bundeslagebild "Waffenkriminalität" welches in der Form nicht öffentlich ist. Auch diese Version die die Piraten damals im rahmen des Informationsfreiheitsgesetz "eingeklagt" haben ist nur die abgespeckte Version. Interessant ist in dem vorliegenden Beispiel die Seite 5. Nicht in der PKS (siehe meine Ausführungen zum Thema Anzeigenformular) werden die Umstände des/der tatmittel gemeldet, sondern durch die jeweiligen Polizeidienststellen durch den "Sondermeldedienst Waffen/Sprengstoff" Diese Zahlen, und nur diese, fließen in die Falldatei BKA-Waffen ein. Ein nicht öffentliches Werk, vermutlich aus gutem Grund, und sicherlich den meisten Abgeordneten nicht bekannt (Ausnahme: Innenausschuß). Für das Jahr 2010 wurde bei der Rubrik "Straftaten nach StGB" folgende Waffen nach art und Herkunft, welche bei den Straftaten Verwendung fanden, erfasst:

    Erlaubnisfreie Waffen 344 (69,3 %)'
    Illegale Waffen: 125 (25,3%)
    Legale Waffen: 27 (5,4%)

     

    Gleichfalls sehr wichtig, belegt es doch geradezu Beispielhaft, warum uns die EU auf das übelste verschaukelt.

    Interessant ist die Auswertung, dass 2010 6.636 erlaubnispflichtige Schusswaffen (und Teile) illegal im Besitz waren, bzw. geführt und damit beschlagnahmt wurden. Bei Nur 1.641 handelte es sich um erlaubnisfreie Waffen, 4.935 waren erlaubnispflichtig. Ein eindeutiger Beleg dafür, dass das Problem die "scharfen" Waffen welche illegal besessen und verwendet werden, das Problem sind und nicht die registrierten.

    Zum Vergleich der Link zum aktuellen Lagebild von 2014. Und was wird der geneigte Leser feststellen? Die Angaben zur Thematik Legal/Illegal sind wie gewohnt wieder nicht veröffentlicht. Warum wohl? Würden sie vermutlich wieder das bestätigen, was die eingeklagten Versionen von 2002-2010 gleichfalls belegen. Nicht die legalen, sondern die illegalen sind das Problem.

    Hier der Link zum "öffentlichen Werk 2014"

    http://www.bka.de/nn_193360/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Waffenkriminalitaet/waffenkriminalitaetBundeslagebild2014,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/waffenkriminalitaetBundeslagebild2014.pdf

    Die "aufgelegten" Lagebilder, findet Ihr u.a. beim DSB in der Mediathek, bei Katja und natürlich auch bei den Piraten (Arbeitsgruppe Waffenrecht).

    Das muss man den Abgeordneten einmal im freien Gespräch mit auf den Weg geben. Die meisten haben sich bislang " verwundert die Augen gerieben", was soll man auch zu amtlichen Dokumenten sagen. Eine Gesetzesverschärfung ist immer dann notwendig, um Probleme zu lösen oder Erfordernisse zu realisieren. Nicht aber, wenn es keine gibt.

    Noch ne kleine Anmerkung, wer zu einem persönlichen Gespräch mit Politikern geht und noch ein wenig komprimierte Fakten sucht zu den verschiedenen Problematiken, dem sei auch das im Link aufgeführte "Faktenpapier" empfohlen:

    http://www.slg-stuttgart.de/waffenrecht/Diskussionspapier_2013.pdf

    Gruß

     

     

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  7. Am ‎13‎.‎12‎.‎2015 at 20:41 , Mike57 sagte:

     

    General ich war sofrei bzw. frech Deine Ausarbeitung zu klauen, passt hier hervorragend ins Konzept.;))

     

    Hallo Mike, Grüße in die Reha. Dazu sind ja solche Werke da, um sie zu verteilen. ich habe mir die Zahlen noch einmal angeschaut. es ist mir ein Rätsel, wie man auf den Durchschnittswert von 999 Tote durch Schusswaffen/Jahr, in dem genannten Zeitraum kommt. Die amtliche Todesfallstatistik ist wesentlich besser wie die PKS für die Belegung geeignet. Mann müsste dafür den selben Zeitraum als Referenzwert nehmen. Auch da kommt man nicht auf "diesen Schnitt". Das Problem an der PKS ist, dass keine Unterscheidung zwischen "legal und illegal" statt findet. Betrachtet man einmal den amtlichen Vordruck zur Anzeigenaufnahme wird man dort feststellen, dass es das Feld zum ankreuzen gibt "Straftat mit Schusswaffe" und "Straftat ohne Schusswaffe". Eine Aufschlüsselung, ob die Straftat durch den Täter mit einer legalen bzw. nicht legalen Schusswaffe durchgeführt wurde, erfolgt dort nicht und fliest damit auch nicht in die Statistik ein. Oberflächlich betrachtet wird z.B. in dem Straftatenkomplex Mord, Totschlag, etc. mit Schusswaffe schon klar, dass hier geschossen wurde. Nicht klar ist jedoch um welche Art von Schusswaffe es sich handelt, dass kann eine erlaubnispflichtige Schusswaffe sein, aber auch eine erlaubnisfreie (z.B. Luftdruck oder aufgesetzter Schuss mit einer Schreckschusswaffe. Auch hier erfolgt keine Aufschlüsselung in legal oder Illegal.

    Das wären aber die entscheidenden Tatsachen. Die von Dir genannte Zahl 62 Tötungsdelikte mit Schusswaffen ist aber schon gemessen an den über 2000 Taten (einschließlich Versuche) verschwindend gering.

    Die amtliche Statistik der Todesfallursachen ist zwar ohne Auflistung von Legal und Illegaler Tatmittel daher aufschlussreicher, weil jeder tatsächlich verstorbene erfasst wird. Zudem wird durch die ICD 10 Zähl- und Erfassungsweise eine EU weite Vergleichbarkeit gegeben. Betrachtet man dort z.B. die Bereiche Suizid (ICO X60 - X84) dann ergibt das für das Jahr 2014 (Bundesrepublik) eine Sterbeziffer von 10.209 Suizid-Opfer. Bemerkenswert, das/die Tatmittel Schusswaffe (ICD X.72-X.74) forderte 719 Opfer. 4.863 Menschen strangulierten oder erhängten sich selbst. Gemessen am Gesamtsuizid erfolgte der Schusswaffeneinsatz in  7,42 % der Suizidfälle.

    Deutlicher wird die Zahl der vorsätzlichen Sterbefälle aufgelistet.  Keine "Verwässerung" mit Versuch, sondern nur vollendet. Für den Bereich Schusswaffen (X.93.0 -X.95.9) ergibt dies eine Sterbefall Zahl von 42 Opfern, dagegen z.B. die Zahl der Tötungen mit scharfen Gegenständen (X.99 - X99.9) ergibt die Summe von 144 Opfer.

    Bei all diesen Zahlen wird eines deutlich, die Herkunft der Zahlen der EU Kommission sind nicht belegbar,  weder durch eine PKS noch durch die direkt EU weit vergleichbare Todesfallstatistik (ICD 10 Fälle). Das Gegenteil ist eindeutig amtlich belegt. 2014 42 Tote durch Vorsatzhandlungen mit Schusswaffen und 719 belegbare Tote durch Suizid mit Schusswaffe.  Dann vergleiche man bei den gewaltsamen Delikte z.B. Tatmittel Schusswaffe vs. Tatmittel scharfer Gegenstand. Das sind öffentliche Zahlen, die auch und/oder gerade den EU Gremien zugänglich sind. Hier muss man den Abgeordneten verdeutlichen, dass entweder ein Fehler vorliegt (wer's glaubt...lach) oder Sie eher vor einen Karren gespannt werden, der mit geschönten Statistiken auf den Weg gebracht werden soll. Diese Zahlen sollten die sich mal genau erklären lass. Auf diese wäre ich im übrigen auch sehr gespannt.

    Gruß

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  8. vor 6 Stunden, Zylinderbohrung sagte:

    Mit den Mails ist es wie mit Dreckwerfen: Irgendwas bleibt hängen.

    Ja ich verstehe schon was Du meinst. Aber hier gab es schon desshalb keine "Hintertürpolitik" weil diese Herrschaften haben keine Hintertür. Im übrigen ist das der falsche Denkansatz, denn die beiden Herrschaften wirst Du mit keinem Argument jemals Überzeugen. Andere allerdings schon. Ich darf mal daran erinnern, dass die Anträge zur Änderung des WaffG des Landes BaWü bis lang grundsätzlich gescheitert sind (ich spreche ausdrücklich nicht vom Jagdgesetz). Man sollte also Zeit und Nerven nicht mit denen verschwenden, die gar keine Fakten kennen wollen. Das macht man dann schon mit den anderen, die gleichfalls am Tisch sitzen und mit entscheiden. In dem Falle gehts aber um EU-Recht und das EU Parlament ist nicht zwingend mit dem Bundestag gleich zusetzen. Die sind da wesentlich empfindlicher und streitbarer (klar die Abnicker gibt es auch) Nur die Streitbaren, die muss man überzeugen.

    vor 5 Stunden, Der Stenz sagte:

    Sag ich doch. Wir müssen uns ergänzen, motivieren und bestärken und nicht negative Einschätzungen verlautbaren, die nur demotivieren. Beides ist wichtig, aber eben doch auch ein möglichst breiter Streukreis.

    Nun ich sehe, wir sind eigentlich gar nicht weit auseinander. Mir ging es darum an Hand der damaligen Aktionen die dann stattgefunden Ergebnisse und Erfahrungen aufzuzeigen. Ich empfinde das nicht als Demotivierend sondern eher als Realitätsnah jemanden zu sagen, Leute nicht nur einfach was schreiben, sondern Fakten bringen. Was sich bereits 2000/2002 bewährte war folgende Taktik: Gemäß dem Motto, getrennt marschieren, vereint schlagen, gelang doch einiges. Zig Mails sind sicherlich ein guter Stimmungsbarometer, wie sieht es emotional beim Stimmvieh aus. Das schadet nicht hat, aber auch nicht die Zugkraft wie mancher ausschließlich vermutet. Die zweite Linie müsste dann den/die Abgeordneten in persönlichen Schreiben bzw. Gesprächen einmal die Märchen der EU Kommission verdeutlichen und was das zur Folge hat, wenn das umgesetzt wird und eben beileibe es gerade nicht so sein wird, wie immer verkündet " es nicht darum gehen wird den Jägern und Schützen (und natürlich den Sammlern) ihr Hobby verderben zu wollen". Sondern gerade das eben die Folge ist, weil an dem Zeitpunkt genau das alles nicht mehr möglich sein wird. Das sollten nicht nur die übernehmen, die da sonst immer "auftauchen" sondern durchaus alle interessierten Bürger, z.B. im Wahlkreisbüro mit dem Abgeordneten des Vertrauen. Ich kann es verstehen, das erste mal war ich völlig aufgeregt, das lässt aber nach und die Erfahrungen in solchen Gesprächen war eben die, dass die/derjenige nicht nur zu hörte sondern sehr wohl auch Fragen stelle und in einem Fall z.B. der Besagte (obwohl Fachausschuss) das so noch nicht gesehen hat. Wie schon gesagt die Papiere von Katja sind da Goldwert.

    Gruß

  9. vor 6 Stunden, Der Stenz sagte:

    Wenn die aber ALLE hier ermuntert werden, hunderte von Mails, so personalisiert wie es geht, rauszuhauen, dann IST DAS IMMERHIN MEHR ALS ZU SAGEN: BRINGT EH NIX. Aber das wirst du vermutlich nicht verstehen. Also demotiviere weiterhin. Motivationsfähigkeit in Punkten: 0.

    Ich glaube Du hast den Inhalt meiner Mail bei Leibe nicht verstanden. Ich habe niemals gesagt "ES BRINGT NIX", ich habe die Erfahrungen der  letzten 2o Jahre zu diesem Punkt geschildert und dargelegt wie die im übrigen völlig gleichen Aktionen wie und was, wo bewirkt haben. Nicht mehr und nicht weniger. Das Anschreiben mag ja gut und gerne sein wird aber keinesfalls den von Dir propagandierten Erfolg bringen. Dazu sind die Muster- und Standardbriefe schon viel zu gleich. Dieses "Emotionalen Geschichten" gehen den Damen und Herrn Diäetenemfängern am Allerwertesten vorbei. Das müsstest Du doch schon an den meisten Antworten sehen (natürlich gibt es Ausnahmen). Wer also schreiben will, der soll das tun. Sinnvollerweise mit einem Faktenpaket, auf die Gründe für die Forderungen der EU-Kommission eingehen und deren "Unsinnigkeit" im Kampf gegen den Terrorismus belegen. 

    I.d.R. hat der angeschriebene Politiker keine Ahnung von der Thematik, er wird sich auf den Fachausschuss seiner Fraktion und deren Empfehlung verlassen. D.h. ein "Faktenpapier" welches Interesse weckt und belegbar ist wird vermutlich dazu führen, dass kritisch hinterfragt wird. Hier gebe es genügend Material z.B. von Katja.

    So ist das gemeint mit dem Anschreiben und mailen. Ein "normales Rundmail" wird aus den dargelegten Gründen in der Rundablage verschwinden und bestenfalls ein Standardbrief zurück kommen. Ist das etwa das Ziel?
     

     

  10. vor 47 Minuten, Der Stenz sagte:

    und ich würde mich gerade im Moment nicht in Statistiken verlieren, sondern Gas geben und schreiben, was das Zeug hält.

    Ja und was außer Deinem bedauerlichen Einzelschicksal schreibst Du....PDT_Armataz_02_23.

    Hier werden konkrete Fakten durch die EU-Kommission benannte als Begründung der "Verschärfung". Es gilt aber genau diese Mondscheinzahlen durch die vorhandenen amtlichen Zahlen zu widerlegen. Werden die EU Gründe sozusagen als falsch belegt, wird man, verbunden mit seinem persönlichen Protest an seinen EU-Abgeordneten, zumindest einmal erreichen, dass dieser genau nachliest und das Papier nicht einfach durchwinken wird. Sicherlich wird bei manchen Abgeordneten weder das eine noch das andere Schreiben etwas bewegen.

  11. vor 10 Stunden, Mike57 sagte:

    Bei  mir ging es 83 Seiten. Kurz mal reingelesen, da ist die Zahl 10.000 her. Ich bezweifel aber die Zahlen die da drinnen stehen.

    Table 5: Firearms-related deaths in 33 European countries, 2000-2012

    Angeblich für D im Schnitt 999 pro  Anno Tote durch Schussverletzungen incl. Suicide. Wären ca.2,7 am Tag, wenn dies so wäre würden die Printmedien "Amok" laufen....

    Da bin ichganz bei Dir Mike. Was da publiziert wurde ist entweder fehlerhaft, oder bewußt falsch aufgearbeitet worden. Zumindest für die Bundesrepublik liegen die offiziellen Zahlen für 2013 vor. Andere Länder führen selbige Statistik, um eine Vergleichbarkeit zu erzielen. Die kenne ich aber inhaltlich nicht.

     

    Nun zu der Bundesrepublik für 2013. Das Zahlenmaterial findet man unter dem Link:

    https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Todesursachen/Todesursachen.html#Tabellen

    Wichtig ist das Tabellenwerk "Tiefgehende Todesursachendaten".

    Auszugsweise möchte ich folgende Sterbefälle  (nicht natürliche Todesursachen) aufführen.

    Vorsätzliche Selbstbeschädigung

    PosNr ICD-10        Todesart                                                                                 Gesamtzahl (M/W)

    X.72                        vorsätzliche Selbstbeschädigung durch Handfeuerwaffe      380
    X.73                        vorsätzliche Selbstbeschädigung durch
                                    Gewehr, Schroftflinte od. schwere Feuerwaffe                       62

    Tätliche Angriffe

    X.93- X95.9             Tätlicher Angriff mit Handfeuerwaffe                                       54
    X.91-X.91.9             Tätlicher Angriff, durch Erhängen, Ersticken und
                                     Strangulieren                                                                          64
    X.99-X.99.9              Tätlicher Angriff mit scharfem Gegenstand                          129
    Y.oo- Y.9                   Tätlicher Angriff mit stumpfem Gegenstand                          98

    diese ICD Statistiken werden von den anderen Nationen gleichfalls mit selbiger Kennziffer erstellt. Dazu bedarf es also nicht einmal einer Kriminalstatistik, welche aber ohnehin ähnliche "traurige Zahlen" belegt. D.h. der ganze "Zahlenschund" welcher von der EU Kommission ins Felde geführt wird, ist "erstunken und erlogen". Liebe Leute für Blöd verkaufen können wir uns selber. Es ist jetzt an der Zeit zu handeln.

    Gruß

     

  12. Am ‎01‎.‎12‎.‎2015‎ ‎19‎:‎06‎:‎45 , Immerbadisch sagte:
     
    Eine Anmerkung zum Schluss:
    "Ein Staat ist so frei wie sein Waffengesetz"(Zitat von Gustav Heinemann,dem ersten Bundespräsident der BRD)
     
    Mit freundlichen Grüßen,
    XXXX, Stutensee
     
     
     
     
     

    Mit dem angeblichen Zitat wäre ich ein wenig vorsichtiger, dass hat er so nämlich NIE gesagt, also kann es kein Zitat sein.
     

     

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