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ReinickendorferFuchs

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About ReinickendorferFuchs

  • Birthday 01/26/1962

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • Wohnort
    12345
  • Interessen
    vorhanden
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    Keine Angabe

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  1. Ziemlich genau 5 1/2 Stunden, dann sind die 27 Jahre rum, als mir die Anarchos mit Zwillengeschossen das linke Schlüsselbein angebrochen, und meinen Schutzhelm zerfurcht haben. Das solches Pack von Knüppelbullen spricht, damit kann ich zähneknirschend lebend. Aber hier? Um auf deinem Niveau zu bleiben... nee, das verbietet mir meine Erziehung. Viel Spaß noch!
  2. Bitte entschuldige meine Reaktion. Kannst ja nicht wissen as die alles so treiben.
  3. Du hast anscheinend wie ich keinen Bedarf an Combatlehrgängen im Ausland. Prima, ist damit kein Thema für dich. Ich finde es zumindest interessant sich darüber Gedanken zu machen, denn eines der Ziele der GRA ist ganz offensichtlich die Erweiterung/Änderung des § 19 WaffG. Ich glaube zwar nicht dass das hier durchsetzbar ist, finde das aber unterstützenswert.
  4. Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste. In diesem Sinn mal dran denken, dass IDPA hierzulande als Übung im Verteidigungsschießen gesehen wird. Womit zumindest das Verwenden der eigenen Waffen fraglich erscheint. Um sich da abzugrenzen ist beim IPSC ja auch der Bravo-Bereich der Classicscheibe verschwunden... weltweit.
  5. Das Waffengesetz ist jedenfalls nicht aufgeführt. PS.: Jetzt könnt ihr euch erschöpfend zu diesem Thema informieren.
  6. Es gibt genügend Anbieter, In- wie Ausland, wo du deine eigenen Waffen mitbringen kannst oder sogar sollst. Finde ich auch durchaus sinnvoll damit zu üben mit dem ich arbeiten möchte...
  7. http://www.deutschesheer.de/portal/a/heer/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9jNTUIr2S1OSMvMxsvYzEvJTyxLS01Dy99NTy1IyidCML_YJsR0UA56VOhQ!!/
  8. Die Fragestellung ist berechtigt. Und bei der GRA gibt es auch die richtigen Informationen dazu, insbesondere durch einen Kommentator. 1. Strafrechtlich ist alle i.O. denn hier liegt keine Auslandsstraftat vor. 2. Verwaltungsrechtlich sieht es anders aus. Da ist Vorsicht geboten, denn es sind ja Fälle bekannt in denen Waffenbehörden in engster Auslegung davon ausgehen das man mit einer Jagdwaffe, die dafür angeschafft wurde, nicht rein sportlich schießen darf, und umgekehrt. Aber wer streitsüchtig ist kann das natürlich durchziehen und am besten Foto-/Videografieren und ins Netz stellen.
  9. Aber sicher doch: http://www.radiohamburg.de/Radio-Hamburg-interaktiv/Radio-Hamburg-Aktuell-Journal-Aktuelle-News-als-Podcast
  10. http://www.morgenpost.de/kultur/tv/article127459046/Warum-Einbrecher-in-Deutschland-oft-ungeschoren-davonkommen.html Die komplette Sendung: http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/311210_menschen-bei-maischberger/21070584_vorsicht-einbrecher-opfer-schlagen-zurueck-
  11. Das geht, also die Gedanken von Toten lesen oder die letzten Bilder aus dem Sehnerv saugen. Frag mal Walter Bishop.
  12. Seite L-24, Punkt L 2.08.1 http://www.bdsnet.de/downloads/shb_langwaffe_bva.pdf Und wann du dabei auch einen Schießriemen oder nur einen Gewehr-/Trageriemen verwenden darfst, das musst du dir bei den technischen Spezifikationen jeder einzelnen Waffenart raussuchen.
  13. Für einen Mk VI, richtig? Sei doch froh, der verdaut alle Varianten, auch wenn es geCIPt alle Jubeljahre nur Mk II gibt.
  14. Wenn man dem verlinkten Artikel bei SpOn vertraut, dann sind die wesentlichen Fakten doch bekannt. Mehrfache Einbruchdiebstähle führen dazu das der Hausbesitzer eine Falle legt. Lässt das Garagentor sogar auf und legt eine Handtasche als Köder aus... Umgebrochen auf deutsches Recht: keine Notwehr da provoziert.
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