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Wodan

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Everything posted by Wodan

  1. Die "Notwehrlage" liegt so lange vor, wie der Einbrecher/Räuber noch nicht weg ist. Wenn der Räuber vor mir weg läuft, kann ich den Angriff auf ein Rechtsgut (mein Eigentum) noch erwehren. Ich weiß, viele Leute sehen das anders, aber ich interpretiere das Gesetz so. - Werde ich "geschlagen" und der Schläger rennt weg, ist die Notwehrlage beendet (Der Angriff ist abgeschlossen). Angriff auf das Rechtsgut: Körperlicher Unversehrtheit bzw. Leib und Leben. - Werde ich bestohlen oder gar beraubt und der Täter flüchtet vor mir, dauert der Angriff so lange an bis er verschwunden ist (oder halt eben nicht), oder eben die Beute aufgibt. Angriff auf das Rechtsgut: Eigentum (Wenn ich den Täter am nächsten treffen sollte, dauert die Notwehrlage natürlich nichtmehr an) Beide Rechtsgüter sind Notwehrfähig. In meinen Augen ist es, entgegen der Annahme des Richters, immer noch eine Notwehrlage gewesen.
  2. Notwehr bezieht sich nach deutschem Recht eben auch auf Eigentum, als Notwehrfähiges Rechtsgut. Auch wenn es vieles, sogar "Schützen", nicht wahr haben wollen.
  3. "Shoot them to the ground" mit einem Schuss?? Aber 5000 Schuss sind echt nicht die Welt. Ich hab deutlich weniger als 31 Kanonen und mindestens genausoviel Munition im Haus ^^
  4. Das Reparieren von einigen (selbst wenn tausende wären) Einschusslöchern kostet 9,4 Millionen Doppelmark? Muss ich mir merken. Wenn mir mal wieder jemand eine Beule ins Auto macht, soll er gefälligst auch die Umrüstung zum Cabrio und das Tuningprogramm bezahlen …
  5. Erfahrungsgemäß sind aber besagte „kleinere Mängel“, wie das Nichtübereinstimmen der Seriennummer mit dem (Nationalen Waffen)Register, ja häufig keine durch den Legalwaffenbesitzer verursachten „Verstöße“. Schon interessant auch von einigen (!!) schwarzen Scharfen zu sprechen, wenn schon überhaupt nur 5% Überhaupt „Mängel“ aufweisen. Also vermutlich (meine Vermutung) gravierende Mängel nur in etwa 1% der Fälle auftreten. Zeigt aber im Umkehrschluss wunderbar, dass wenn eine Behörde „alle“ LWBs kontrolliert und nicht nur die Handvoll, welche sich auf Rückfragen nicht meldet, auch nicht zu Werten von 30% Verstöße und mehr kommt, sondern schlicht die üblichen 2-3%, welches es bei jedem Themengebiet gibt.
  6. Ich kenne jetzt die Österreichischen Gesetze nicht, in D wäre der Schuss aber durch die Notwehr gedeckt. Schließlich flüchtet der Dieb (soweit ich das dem Text entnehmen kann) mit Motorrad, also dauert der Angriff auf mein Notwehrfähiges Rechtsgut weiterhin an. Wenn der Dieb von seine Tat aufgibt und ohne (!!) Beute flüchtet, sähe die Sache natürlich anders aus (was aber aus dem Text nicht zu entnehmen ist). Bei genauerem betrachten fällt sogar auf, dass von Flucht oder „Abhauen“ in dem Artikel überhaupt gar keine Rede ist, nur das Dieb – trotz Wahnschuss – weiterhin an seiner Tat festhält und versucht das Motorrad zu stehlen (ein Angriff auf einer Notwehrfähiges Rechtsgut).
  7. Kenne bis dato nur die englische (amerikanische) Version. Wie ist denn so die deutsche Synchro - gerade im Bezug auf derbe und „Funk“sprache und dem Humor – im Vergleich zum Original.
  8. Was ich interessant finde, oder viel mehr erschreckend, ist das immer wieder Begründungen gefordert werden, warum etwas nicht verboten, eingeschränkt oder verschärft werden soll. Meinem Verständnis nach, muss begründet werden, warum etwas verboten, eingeschränkt oder verschärft werden soll… Aber meine Bild über dieser Partei wird wieder bestätigt…
  9. Das ist richtig. Diese Apothekenpreise sind echt zum abgewöhnen. Kaufe da (wenn nicht ein super Angebot ist (also so gut wie nie)) so gut wie garnichts.
  10. Du meinst diesen Hammer? Nur so nebenbei, der einzige CZ-Werksschütz in der Schweiz ist überhaupt kein RO und spricht demzufolge auch keine DQs aus. Laut seiner Aussage kann nur ein Experte eine getunte Shadow von einer Mamba unterscheiden, wenn auf dem Sheet nichts anderes drauf steht. Dies überprüft aber in der Realität kein Mensch.
  11. Werkschütze CZ aus der Schweiz? Herr R? Hat mir schon einige Tipps zu meiner Shadow-Mamba gegeben. Woran stellt er denn fest, dass es eine Mamba ist, wenn auf dem Sheet steht Shadow? Ist mir nicht ganz klar. Hab noch keine Mamba gesehen, wo auf der Waffe Mamba drauf steht. Ich hab eine mit Herstellerteilen getunte Shadow. Tut doch nichts zur Sachen wer die Teile drangeschraubt hat.
  12. Habe meine WBKs noch nicht sooo lange und kein Schreiben bekommen. Dafür halt damals schon, bei der Beantragung, Fotos mit Sicherheitsstufe eingereicht. Eine erneute „Überprüfung“ finde ich zwar albern, aber immer noch besser so, als eine „richtige“ Nachschau. Den Text mit dem Stangenriegelschoss würde ich schlicht ignorieren. Es wird ja auch keine Nachweis über die Lagerung der Munition gefordert. Mit den Sachbearbeitern Hr. S. und Hr. H., kann man aber eigentlich (meine Erfahrung) gut reden. PS: Krefeld ist kein Kreis
  13. Die Dualtone Mamba wurde schon letztes Jahr mit diesen Griffschalen ausgeliefert. Liegend wirklich sehr gut in der Hand
  14. Der Fall ist gar nicht so einfach zu bewerten, zumindest nicht mit den Informationen die uns vorliegen. Das kleinere Bild: Dort hat ein Man eine Waffe auf Polizisten gerichtet. Diese haben mMn richtig gehandelt, was einen tödlichen Schuss zur Folge hatte. Das große Bild: Polizisten drangen in die Wohnung des Mannes ein und überraschten in schlafend und im Bett. Der alkoholisierte Man erschreckt, erkennt Angreifer und versucht sich mit seiner Gaspistole zu verteidigen. Ein normaler Bürger würde vermutlich angeklagt werden, wegen einer Notwehrprovokation. Schließlich wurde die Notwehr Situation erst durch das Handeln (in diesem Fall der Polizisten) provoziert und herbeigeführt. Wäre der Man nicht verstorben und hätte vielleicht noch einen der Polizisten verletzt, hätte er mMn in Putativnotwehr gehandelt. PS: Warnschüsse hin oder her, und ohne auf diesen speziellen Fall einzugehen, halte ich Solche in Notwehrsituationen (also ohne Putativ oder Provokation) sogar für höchst gefährlich. Genauso wie geforderte Schüsse auf Arme oder Beine…
  15. Ich sehe das etwas anders, weil ich seiner Klage keine große Chance einräume. Der Idealfall sähe er so aus: Karlsruhe nimmt den Fall an, entscheidet aber Pro privatem Waffenbesitz. Damit hätten wir dann eine Verfassungsgerichtet Entscheidung für uns, in der Hinterhand. Ich hoffe drauf, und halte es gar nicht für so unrealistisch, dass der Fall für Grafe mal wieder nach hinten losgeht…
  16. Hmm, in Bezug auf Langwaffen könnte man tatsächlich über eine Freigabe für Erwachsene nachdenken. In anderen Ländern geht es auch und man ist die Kriminalität los.
  17. Entweder den Sordin mehr aufdrehen oder bei den Surfires zummindest die "Nöppel" rausmachen. Benutze die Surfires zusammen mit einem Bilsom Impact Sport. Superkombiantion, bei jedem Kaliber man kann dennoch die Maus tapsen hören. Flache Aktive Kabselgehörschützer alleine, dämmen mir entschieden zu wenig (auch Sordins mit Gelposltern!) Gerade wenn neben mir noch jemand .357, .44 oder mehr ballert.
  18. Bei uns im Verein gibt es den Fall, zwar nicht das die Daten bei der Waffenbehörde geklaut wurden (noch nicht), aber dass die Ermittlungsbeamten davon ausgehen, dass der Kollege auf dem Heimweg „ausspioniert“ worden ist. Zwei Safes komplett geklaut (Wert Summa-Summarum 10-12.000 Eur). War übrigens ein B-Würfel bei, der mit 200 Kg Abrisskraft verankert war (Aussage vom Sachverständigen von der Versicherung(!!): „Hach wissen Sie, mit einem vernünftigen Stemmeisen, hebelt Ihnen jeder Hänfling den Kasten aus der Wand…“). Knarren Weg, Safes weg, Einrichtung und Wand an einigen Stellen Kaputt. Verfahren nach 3-4 Wochen eingestellt. Versicherung (Hausrat?) zahlt und die Verbände haben schon die Bedürfnisse neu ausgestellt. Der SB hat auch keinen Aufstand gemacht. Der Kollege heult halt, weil er sich, obwohl er die Kohle hat, sich an 2/6 halten muss und seine gute alte 210er (ich glaube es war eine -5) „deutlich“ besser war, die aktuelle … Nur wenn die Daten, wo was zu holen ist, erst einmal „öffentlich“ sind, wird so etwas bestimmt öfters passiert…
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