Jump to content

laloux

Registrated User
  • Posts

    332
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    2

Everything posted by laloux

  1. Hmmm, die Erlaubnis zum Munitions besitz ist erst 2003 eingeführt worden, mit Munitionsanmeldung als Erlaubnis zum Besitz. Vorher war nur der Erwerb der Munition erlaubnispflichtig. Also lautet die Frage: Munition 2003 angemeldet?
  2. Nachtrag: https://www.thenewamerican.com/usnews/constitution/item/24225-gun-background-check-denials-not-prosecuted-appeals-not-processed
  3. Zumindest DAS ist bereits jetzt schon so! Das ATF muss normalerweise jedem NICS-Deny nachgehen und gegen den potentiellen Käufer ermitteln, tut es aber praktisch nicht (stattdessen wird illegalerweise eine Datenbank zur Registrierung aller Käufer aufgebaut, ein Verstoß gegen McLure-Volkmer). Der Artikel hier stammt aus der "guten" Obama-Zeit: http://www.thetruthaboutguns.com/2014/07/robert-farago/atf-lacks-staff-to-chase-nics-denials/ Ratet jetzt doch mal wer das Budget für das ATF bereitstellt..... Grüsse, Laloux
  4. Hi! Gerade die Ordonnanzdisziplinen sind interessant! Im BSSB gibt es zwar neu die OrdPi, aber die ist direkt vom BDS abgekupfert und wird (noch?) nicht wettkampfmäßig geschossen. Das LW-Programm wird ausschließlich liegend geschossen, welch wohltuende Abwechslung!Das Ordonnanzgewehr im DSB und dessen Pendant im BSSB werden liegend/stehend geschossen, der Stehend-Teil ist echt eklig... Ganz zu schweigen von den 300 Meter-Diziplinen. Grüsse, laloux
  5. " Welche sind das konkret, bzw, wo liegen die Unterschiede? " Soweit mit bekannt ist macht der normale PVB erst ab 90 Tagessätzen oder 1 Jahr Freiheitsstrafe "Innendienst" ohne Dienstwaffen Noch mal was zum thema Bedürfnis: - Angabe eines "Erwerbsgrundes" bei gleichzeitigem Wegfall der Bedürfnisprüfung, sprich der Erwebsgrund wird von der Behörde "zu den Akten" genommen, OHNE dass die Behörde diesen "Erwerbsgrund" prüfen darf bzw. daraus ein Versagen der Erlaubnis ableiten kann ist EU-konform!
  6. Einfache und effektive Verbesserungen: - Ersetzen der Bedürfnisprüfung durch das simple Angeben einer "Erwebsbegründung" bei Beantragung der WBK, unter Beibehaltung des Sachkundenachweises und der Zuverlässigkeitsprüfung. Das machen die Schweizer seit Jahrzehnten ganz schengen-Konform ohne Probleme. - Anpassen der Zuverlässigkeitskriterien an das Beamtenrecht, sprich gleiche Zuverlässigkeitsvorraussetzungen bei staatlichen Waffenträgern und Bürgern.
  7. Hallo Quarktasche, bist Du Dir mit dem Link zu Heubrock sicher???? Das ist nämlich ein "Guter".....
  8. Die "Profs" gibt es auch: Arne Niederbacher: http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-politik-wirtschaft_artikel,-Eine-Waffensteuer-ist-Gaengelung-_arid,110663.html#nfy-reload Dietmar Heubrock: http://www.rechtspsychologie.uni-bremen.de/downloads/presse/StellungnahmefuerDeutschenBundestag.pdf Christian Westphal: http://archiv.ub.uni-marburg.de/diss/z2013/0483/pdf/dcw.pdf Gary Mauser (taucht in den deutschen Medien nicht auf!): http://www.garymauser.net/papers.html Gary Kleck (taucht in den deutschen Medien nicht auf!): http://criminology.fsu.edu/faculty-and-staff/college-faculty/gary-kleck/ Katja arbeitet viel mit dem o.g. Material Grüße, Laloux
  9. OStA Hofius war bereits bei den letzen Anhörungen im Innenausschuss zu dem Thema Sachverständiger. Wichtiger wäre es, die Stellungnahme von Prof. Feltes und die der GdP zu "zuerpflücken"! Links: http://www.bundestag.de/ausschuesse18/a04/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlMTgvYTA0L2FuaG9lcnVuZ2VuLzk2LS1zaXR6dW5nLWluaGFsdC80ODEyMjg=&mod=mod458740 Feltes: http://www.bundestag.de/blob/481232/f6168896349446ea4340bce357bb6c19/18-4-707-b-data.pdf GdP: http://www.bundestag.de/blob/481230/948014430c24b4fa8dea582bad30bd79/18-4-707-a-data.pdf Grüße, Laloux
  10. Im Grundsatz sagt uns das dann: - nicht alle illegalen Waffen befinden sich in den Händen "Krimineller", viele liegen auch bei unscheinbaren Bürgern die einfach keine Lust auf das "Waggengesetzgedöns" und die staatliche Überwachung haben - der private Waffenbesitz durch Bürger ist kein Problem, weder legal noch illegal (passiert doch einmal was, dann ist das Tatwerkzeug in der Regel "austauschbar", ob Pistole oder Küchenmesser oder Kissen ist egal) - der deutsche Staat hat ABSLOUT KEINE KONTROLLE über den Waffenbesitz seiner Bürger (mit Ausnahme der Bürger die sich den "beschwerlichen Weg des staatlich registrierten Waffenbesitzes" antun)
  11. Kurz überflogen: -> zwar gute Ansätze aber doch linke "Gewaltlosigkeizserziehung " (...Gewalt ist ansteckend....). Für mich ist die "Gewaltosigkeitserziehung" mit verantwortlich an diesen Ausbrüchen, Gewalt gab es immer und wird es immer geben, in den verschiedensten Formen. Durch die "Gewaltlosigkeizserziehung " verlernen die Menschen mit Gewalt und Aggression umzugehen. Eine Ausnahme: Psychische Gewalt ist damit nicht gemeint, die "Gewaltlosigkeizserziehung " zielt fast ausschließlich auf körperliche Gewalt und setzt psychische Gewalt/Zwang + Manipulation als "Erziehungswerkzeug" ein.
  12. Genau das ist eine der Ausnahmen! An alien admitted to the United States under a nonimmigrant visa is prohibited from shipping, transporting, receiving, or possessing a firearm or ammunition unless the alien falls within one of the exceptions provided in 18 U.S.C. 922(y)(2), such as: ......., certain official representatives of a foreign government, or a foreign law enforcement officer of a friendly foreign government entering the United States on official law enforcement business. Vielleicht haben sich die Reporter genau aus dem Grund den Lagen ausgesucht, und es ging nur um das theoretiche Kaufen. Die "wesentlichen Kleinigkeiten" lässt der Schreiberling wieder unter den Tisch fallen......
  13. Kleiner Unterschied: In D prüft der Staat und könnte daher über diesen Umweg eine Datenbank aufbauen (muss er nicht, die Registrierung ist in D eh gesetzlich vorgeschrieben!), genau das wollen ie Amis nicht. Den Strafegisterauszug kannst Du Dir für irgendwas holen, das muss kein Waffenkauf sein, da wird es mit der Registrierung durch die Hintertür schon problematisch. Ausserdem glaube ich nicht das in Ammilandanien der Verkäufer von sich aus kein entsprechendes Dokument verlangen kann (allein schon aus Gründen der eigenen Sicherheit vor Strafverfolgung -> Verkauf an Kriminelle, habe ich den Auszug vom Käufer, dann ist für den Verkäufer alles OK). Bring der Käufer nichts, dann wird eben nicht verkauft.... Noch was Nettes zum Thema NICS und BATF: Laut Bundesgesetz sind unrichtige Angaben auf der NICS-Form 4473 ein Bundesvergehen und für eine Person die laut Bundesgesetz keine Waffen besitzen darf ist bereits der Versuch sich eine zu beschaffen eine Straftat. Das NICS spuckt pro Jahr zwischen 70.000 und 100.000 Warnungen für derartige Vorgänge aus. Akiv werden in den Field-Offices des ATF davon nur 4.000 - 5.000 weiter untersucht und weniger als 100 davon führen zur Eröffnung eines Strafverfahrens. Lustig, nicht?
  14. Die Waffenregistrierung war in der Schweiz ewig lange Tabu (sonst wüsste ja der Feind wo die Milizwaffen zu finden sind) und die Nachregistrierung wurde auch dort erst kürzlich abgelehnt!
  15. Kleine Hintergrundinfo: Es gibt keine Regularien wie und wer auf diese Watchlisten kommt, genau so gibt es keine Möglichkeit wieder von so einer Liste entfernt zu werden. Die Meissten auf der Liste wissen nicht mal dass sie drauf stehen. Statement der NRA dazu: https://www.nraila.org/articles/20160615/nra-statement-on-terror-watchlists "Due Process" ist in den USA ein Grundrecht, die NRA ist für die Listen, wenn diese den verfassungsmäßigen Anforderungen genügen (und das tun sie bis dato nicht!!). https://en.wikipedia.org/wiki/Due_process
  16. Ich dachte da eher ans so was wie "Rückbaubarkeit"/Umbaubarkeit! Dass es bei deutschen PTB-SSW nicht machbar ist daraus scharfe Munition zu verschießen oder diese so zu modifizieren ist klar. Wenn allerdings von "scharfen Waffen mit blockiertem Lauf" die Rede ist, dann ist das die selbe Argumentation wie die der EUdSSR-Kommission. Die impliziert dass man daraus "janz einfach" scharfe SW machen kann! Grüsse, Laloux
  17. Leute, ich gehe davon aus dass Heubrock sich in der Materie auskennt! Der Artikel ist einfach nur schlecht gescrieben, die Aussage zu den Schreckschusswaffen kann durchaus auch vom Journalisten kommen. Grüsse, Laloux
  18. Islamistische Messerattacke auf Polizisten und seine Frau, beide tot. Nur das 3-jährige Kind hat überlebt.
  19. Noch ein Nachtrag (sorry aber es tröpfeln die Gedanken....): Das Argument: "Mit dem Anstieg des legalen Waffenbesitzes bei Anerkennung des Bedürfnisgrundes Selbstschutz wäre auch ein möglicher Angreifermit höherer Wahrscheinlichkeit im Besitz einer legalen oder illegalen Schusswaffe, die Waffengleichheit wäre somit wieder hergestellt, die innere Sicherheit und Ordnung durch den dann massenhaften Waffenbesitz eher verschlechtert" Die Gegenargumente: - Der Angreifer hätte KEINE LEGALE WAFFE, der würde bei der Zuverlässigkeitsprüfung rausfallen, denn Verbrecher bekommen keine Waffen! (Abgesehen davon ist die Aussage eine versteckte Frechheit!) - Die "Waffengleichheit" ist jetzt schon zu Ungunsten des rechtstreuen Bürgers verschoben, der Bürger durch illegal bewaffnete Verbrecher gefährdet. - Dem Argument folgend muss die Polizei ZWINGEND auf ihre Dienstwaffen verzichten, da ein mit der Polizei konfrontierter Verbrecher immer aufrüstet (die Realität zeigt jedoch den gegenteiligen Effekt, Verbrecher meiden die Konfrontation mit der bewaffneten Polizei, bis auf wenige Ausnahmefälle) Grüsse, Laloux
  20. Nachtrag: Den behaupteten Schutzzweck (sowenig Waffen wie möglich im Volk) kann das WaffG gar nicht leisten! Dazu haben wir zuviele (25 Mio) illegale Schusswaffen, und das seit Jahrzehnten. Das WaffG hat bereits seit 1972 total versagt, die politik würde das aber nie zugeben.... Grüße, Laloux
  21. Zum Thema höchstrichterlich bestätigte Bedürfnisnorm: Die Misere hat das BundesVERWALTUNGSgericht (ist nun ja wieder mal aktuell!) 1965 verzapft. Das hier ist das Urteil das dann allen folgenden Entscheidungen: https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/1965-11-04/BVerwG-I-C-11564 Zitat: "Die Bedürfnisprüfung hat den Zweck, daß möglichst wenige Faustfeuerwaffen (Anmerkung, hier wird NUR von FFW gesprochen) "ins Volk" kommen. Dabei hat die Behörde auch die Gefahr, daß dem - zuverlässigen - Besitzer die Waffe entwendet und zu Straftaten benutzt wird, in Betracht zu ziehen." Zu diesem Zeitpunkt war in der BRD das Reichchswaffengesetz von 1938 gültig und darauf bezieht sich der Bedürfnisbegriff.(Lustigerweise hat das NS-Regime höhere Funktionäre der einschlägigen Orgas vom Waffengesetz dann komplett freigestellt) Die Folgeentscheidungen finden sich hier: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20C%20115/64 Immer wieder interessant zu lesen: http://kuhn24.net/Brenneke_Durchsetzung.pdf Die Behauptung Dass durch eine Liberalisierung des Waffengesetzes die öfffentliche Sicherheit gefährdet werden würde (Aufrüstungsspirale) gibt es ebenfalls mindestens seit 1972. Wissenschaftlich nachgewiesen ist das jedenfalls nicht, unsere Nachbarstaaten geben empierisch den Gegenbeweis. Zudem behauptet der Verfasser des Schreibens implizit dass der Bürger Bedrohungen hinzunehmen hat, wie hoch der Bedrohungsgrad dann zu sein hat entschiedet die Politik. Im Übrigen, beziehe ich mich auf das Urteil aus 1965, dann hat der Staat durch Einführung der Aufbewahrungsrichtlinien den Hauptzweck der Bedürfnisanforderung bereits anderweitig erfüllt, vom Waffenbesitzer selbst geh (durch dei Zuverlässigkeitsprüfung) keien Gefahr aus. Hope this helps! Laloux
  22. Korrektur!! Die MEDIAL WEIT PUBLIZIERTEN Amokläufe in D konnten bisher eindeutig legal erworbenen Schusswaffen zugeordnet werden. Freising 2002: -> Illegale schusswaffen und selbstgebaute Rohrbomben Emsdetten 2006: -> Illegal erworbene Schusswaffe Die Liste ließe sich weiter führen.
  23. Der englische Originaltext: "We agree that an authorization should not apply for an unlimited period without verification of whether the conditions for an authorization continue to be fulfilled. However, it should be discussed whether or not verifying these conditions at certain intervals is be sufficient" Übersetzung: Wir stimmen (mit der Kommission) darin überein dass Erlaubnisse nicht unbegrenzt gelten sollen, ohne dass das Fortbestehen der Grundlagen für die Erlaubniserteilung gegeben ist. Obschon es dikutiert werden sollte ob eine Überprüfung der Erlaubnisgrundlagen nicht ausreichend ist. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor: - Erlaubnisse automatisch nach Ablauf der Zeit zu terminieren Der deutsche Vorschlag sieht vor: - Die Erlaubnisgrundlagen zyklisch zu prüfen und auf Grund der Prüfung zu entscheiden Damit würde aus deutscher Sicht zum Beispiel die im Moment einmalige Wiederholungsprüfung des Bedürfnisses nach 3 Jahren duch ein Dauerprüfungsmodell (Bedürfnisprüfung alle 3 Jahre) ersetzt. Grüsse, Laloux
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)