Ja, gilt auch für andere Waffen z.B. VZ 52/57, M14
Diese Waffe wird mit regelmäßig mit 10 Schussmagazin, entferntem Visierschweisspunkt, entfernter Bajonetthalterung oder eingebautem Bajonett angeboten.
Kauf oder Verkauf so einer Waffe bringt den Entzug sämtlicher Waffengenehmigungen und Knast mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe.
Selbstverständlich gibt es Ausnahmen mit roter WBK oder Waffensachverständige.
Interessant sind auch SLG95, M14 mit MFD