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coltdragoon

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Posts posted by coltdragoon

  1. Nee, ist meine Meinung - mußt sie ja nicht teilen

    Deine Meinung hört da auf wo sie beleidigend und herabsetzend ist und das ist sie. Ich muss eine Beleidigung auch nicht teilen. Da du das hier sogar öffentlich machst könnte ich den rechtlichen Weg beschreiten. Nur weil du hier unter einem Nickname agierst heisst das nicht das du im Internet alles darfst und unerkannt bist. Das kann sich schnell ändern.

  2. Und ich darf als deutscher Staatsbürger darüber nicht diskutieren ?

    Natürlich darf man darüber diskutieren, aber bevor ich hier wieder als Nazi hingestellt werde, es gibt Meinungen die so dermassen daneben sind das sie nicht in ein öffentliches Forum gehören und schon gar nicht als legaler Waffenbesitzer.

    Schusswaffen gehören nicht (ohne Aufsicht) in Kinderhände und dürfen nicht frei zugänglich sein. Selbstjustiz ist verboten (übrigens auch in Amerika) Notwehr erlaubt. Da gibt es nicht mehr viel zu diskutieren.

  3. ...Denn wenn die DDR die BRD aus einer Position der Stärke übernommen hätte, wären sowjetische Gulags als Campingplätze durchgegangen.

    Ja, deswegen schrieb ich das ja :up:

    Denen von drüben wäre das nicht passiert, stattdessen muss ich aus der SBZ was von "gebrauchten Bundesländern" lesen. :teufel88:

    Vielleicht hätte ich dann die "Torte" mal selber von innen kennen gelernt.

    http://www.augenzeuge89.de/wp-content/uploads/2009/11/Freigangtorte-Stasiknast-NB.jpg

  4. ...Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten...

    Hat der Azubi auch gedacht und sich frei in Schrift über seinen Chef geäußert das er ein Menschenschinder sei.

    Jetzt ist er arbeitslos, in zweiter Instanz bestätigt.

    Mach das doch mal als Soldat in der Kaserne...

    Mach das doch mal als Arbeitnehmer in deiner Firma...

    Mach das doch mal als Beamter im Finanzamt...

    Besonders häufig knirscht es zwischen Chef und Mitarbeiter. Meist ist es der frustierte Arbeitnehmer, der sich im sozialen Netzwerk über den Chef auslässt. Je nach Formulierung und Cheftyp ist es dann bis zu einer Kündigung nicht mehr weit. "Über den Arbeitgeber sollte man unwahre Tatsachenbehauptungen tunlichst vermeiden", sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Michael Terhaag. Und auch Meinungsäußerungen seien nur in Grenzen erlaubt. "Sie dürfen nie die Schwelle zu Beleidigungen überschreiten." Beschimpfungen seien daher ein absolutes Tabu. Ebenfalls verboten ist Schmähkritik. Dies ist eine Meinungsäußerung, die offensichtlich ausschließlich dazu gedacht ist, einen anderen in der Öffentlichkeit zu diskreditieren, erklärt der Jurist.

    So mancher Chef sucht übrigens gezielt nach kritischen Posts seiner Mitarbeiter, gerade wenn er den Mitarbeiter ohnehin loswerden will. "Facebook ist für die Arbeitgeber ein gutes Feld geworden", sagt Terhaag. Über die Plattform ergebe sich nämlich so mancher Kündigungsgrund, den man sonst nicht gehabt hätte.

    Hier ist es her: http://www1.wdr.de/fernsehen/aks/facebookitrecht100.html

  5. ... Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze...

    ...So, und die Vorschriften soll mir der Behördenleiter jetzt mal zeigen. Wo sind wir denn hier ?

    Beleidigung, Gewaltandrohung, Bedrohung allgemein, Planung eines Verbrechens, üble Nachrede, Androhung einer Sachbeschädigung, auch durch Frazenbook übermittelt nicht straffrei.

    Wir sind hier in Deutschland, wo bist du ? Im jeder darf anderen alles durch Frazenbook androhen und ist dadurch nicht strafbar Land ?

    Frage doch mal die 40 Männekens die im Frazenbook diverse Zustimmung und Pöbeleien nach dem Mord an der Argemitarbeiterin angedroht haben. Der Rechtsanwalt wird sowas von teuer und die Strafe erst.....

  6. ...Last blos nicht den Steinbrück ans Ruder, sonst gehen hier die Lichter aus. Nicht nur bei uns LWB. Wenn ich mir da so sein ges...(bitte jeder selber ergänzen) anhöre....:pani:

    Peter

    Genau das ist auch meine größte Befürchtung. Er kündigt auch die Koalition mit den Grünen an und dann ist Schicht im Schacht bei uns !!!!!

  7. In NRW dem größten Bundesland ist er rausgeflogen und hat jetzt die Frechheit als Kanzlerkandidat aufzutreten. Ich glaube der merkt nichts mehr.

    Das er in der Schweiz nicht beliebt ist kann ich mir vorstellen, aber durch ihn sind Millionen Euronen an ursprünglich verloren geglaubten Steuern wieder "aufgetaucht".

    An hervorgehobenen Positionen in Politik und Showgeschäft muss man sich Satire wohl gefallen lassen.

  8. In der "Bild" ist er schon zum "Schwerbewaffneten" geworden und weil es ein "Priester" ist trägt er auch sogleich eine Kutte. So werden Schlagzeilen generiert !

    Frankfurt – Waffen-Schock im Flughafen! Im Transit-Terminal überwältigten Sicherheitsbeamte einen Schwerbewaffneten. BILD erfuhr: Der katholische Priester (52) aus Nigeria wollte mit einer geladenen Pistole einen USA-Flieger besteigen!

    ► Alles beginnt Mittwoch auf dem Murtala Mohammed International Airport in Lagos (Nigeria). Der Geistliche besteigt den Lufthansa-Flieger „LH 595“ nach Frankfurt.

    ► Offenbar merkt niemand, was der Priester unter seiner Kutte trägt: Eine geladene „Ceska CZ 50“ (Kal. 7,65 mm). Weitere Munition hat er im Handgepäck.

    ► Nach sechseinhalb Flugstunden landet die Maschine am Donnerstag auf Rhein-Main. Mehrere Stunden hält sich der Bewaffnete im Transitbereich auf. Gegen 10 Uhr geht er zum Gate: Weiterflug mit „LH 440“ nach Washington ...

    ► Das ist ein „Risikoflug“, es gibt spezielle Kontrollen!

    ► Flughafen-Mitarbeiter bemerken die Pistole, überwältigen den Afrikaner. Riesen-Aufruhr, Polizisten führen den 52-Jährigen ab zum 19. Revier.

    Warum hatte der Priester eine Waffe dabei?

    Im Verhör behauptet er, Angst vor Übergriffen in seiner Heimat zu haben. Warum er die Waffe an Bord eines LH-Fliegers schmuggelt, damit in die USA reisen will, kann er nicht begründen ...

    Polizeisprecher André Sturmeit: „Wir ermitteln gegen den Beschuldigten wegen Verstoßes gegen das Luftsicherheitsgesetz. Ein Richter erließ Haftbefehl gegen den Mann.“

    Quelle

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