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Webster

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  1. Als ich per Email angefragt hatte wurde mir mitgeteilt, dass ich das Ganze schriftlich machen muss. Seit Anfang Januar 2013 ist meine schriftliche Anfrage raus. Bisher habe ich noch nichts davon gehört. Vielleicht liegt es daran, dass die Waffenbehörden erst angefragt werden.
  2. Ist der Mist wirklich zur Entscheidung angenommen worden? Seltsam das die Klage der LWB nicht angenommen worden ist..
  3. Jup, sehe ich auch so. Ich kann nicht nachvollziehen wie er sich nun als Opfer einer Verschwörung darstellt. Ich finde es nur schade, da er doch im Allgemeinen zu den eher vernünftigen Journalisten gehört. Seine Äußerungen sind nicht immer positiv für die LWB aber meistens weiß er zumindest wovon er spricht.
  4. Der Transport ist Führen. Wenn es kein Führen wäre. wäre die Erlaubnisfreiheit gem. §12 (3) Nr.2 sinnlos, denn die bezieht sich auf das Führen. Die Unterscheidung von Transport und Führen gibt es seit der Gesetzesnovelle 2003 nicht mehr. Darauf wollte ich hinaus. Jägermeister hat es treffend formuliert. Insofern wussten der Richter und der Staatsanwalt in diesem Bezug durchaus was sie taten. So wie ich das Urteil verstanden habe, hätte LW das Interview nur beim Waffenhändler stattfinden lassen müssen und alles wäre gut gewesen.
  5. Ich bin mir nicht sicher, aber so wie ich das verstanden habe, bedeutet die Tatsache, dass die AG positive Einstellungen zu einem vernünftigen Waffenrecht hat nicht das das die Parteilinie darstellt. Solche sachen müssen noch durch Abstimmungen bestätigt werden und da nehmen überwiegend links angehauchte Personen dran teil. Aber vielleicht kann ja Frau Triebel dazu erläuternd wirken. War das nicht letztens in Bremen wo der Landesvorstand der Piraten sich nicht von der "Waffenlobby" vor den Karren spannen wollte und eher Meinungen des linken Spektrums in Bezug auf Waffenrecht vertreten hat?
  6. Es tut mir leid das das Dich so belastet. Ich immer bemüht dazu zu lernen, deswegen schreibe ich meistens auch "soviel ich weiß" etc., was gleichzeitig eine Aufforderung an die Leute die es besser wissen mich aufzuklären. Im Gegensatz zu den meisten Leuten lasse ich mich gerne belehren insofern bitte ich um Deine Vergebung und bitte um Aufklärung wo ich falsch liege, vielen Dank.
  7. @Reinickendorfer Fuchs Ich danke für die Aufklärung. Mir war es so bewusst, dass Beamte den Teil den die Beihilfe nicht übernimmt privat versichern, sozusagen also eine 50-60% Privatversicherung abschließen müssen, die in der Summe günstiger ist als jede andere private Krankenversicherung. Die Vorfinanzierung ist eine andere Geschichte. Da ist auch viel Verhandlungsspielraum mit dem Arzt möglich. Insbesondere auch bezüglich der Sätze die berechnet werden. Die verdienen an privatversicherten Personen so viel, dass die gerne auch mal runter gehen. Das man im Notfall net verhandeln kann ist mir aber auch klar. Insgesamt gibt es eine große Menge an anderen Leuten die ich in Bezug auf das Einkommen bedaure, Beamte gehören nicht dazu. Sicheres Einkommen und die Altersversorgung gibts quasi umsonst soviel wie ich weiß. Ich weiß ja nicht wieviel Ihr alle so verdient. Aber der größte Teil der Bevölkerung in den alten Bundesländern verdient netto so um 1.000,00 bis 1.500,00 Euro netto, je nach Steuerklasse. Ich war regelrecht geschockt als ich nach Berlin kam, was mir da so angeboten worden ist. Zum Glück habe ich jetzt einen Arbeitgeber, der weiß was ich wert bin und mich auch entsprechend bezahlt.
  8. Ich denke Ihr überschätzt die Expertise der Berichterstatter. Wenn die von 1.800,00 Euro Gehalt reden kann das sowohl netto als auch brutto sein. Ich denke hier eher mal netto. Davon müssen Beamte einen Teil in die private Krankenversicherung stecken um die Differenz der Beamtenbeihilfe abzudecken. Das wars dann. Also ca. 1.600,00 Euro Netto. Es gibt leute die von weniger eine Familie ernähren.
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