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oxota

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  1. Das ist mir schon alles klar, mir geht es aber um derartige Pressemeldungen.
  2. Als professioneller Erbsenzähler würde mich aber auch die Negativ-Probe interessieren: gibt es auch Berichte, in denen der Einsatz von Spray oder Gaspistole wirkungslos waren oder sogar gegenteilig?
  3. Sei froh! Ich zB. überlege seit Tagen, was ICH am Silvesterabend in Köln gemacht hätte bzw. hätte überhaupt machen können... Keine Ahnung. Insofern versuche ich mich auch nicht in guten Ratschlägen zu ergehen bei Situationen, die ich nicht im Entferntesten nachfühlen kann (obwohl man ja im ersten Impuls immer meint, man wüßte es besser).
  4. Ja verstehst du denn nicht, das Teile dieser Geheimbesprechung dich nur beunruhigen würden? Das ist alles nur, um deine Gesundheit zu schonen.
  5. Nuja. das Stichwort heisst für mich "verfassungsfeindliche Bestrebungen" Diese haben auch nichts mehr mit Religionsfreiheit zu tun. Und damit besteht seitens des Staates wohl ein Interesse, sich zu schützen. Wer an solchen Veranstaltungen teilnimmt, riskiert zB auch seinen Beamtenstatus, sofern vorhanden. Zu Recht. Und offenbar konnte der Kläger nicht ausreichend darlegen, dass er sich zB nur informieren wollte. Das Beispiel mit dem journalistischen Berichterstatter hinkt, denn die sind durch die Pressefreiheit geschützt.
  6. Nuja, also ich weiß GENAU, wieviele Pillen ich mitführe. Beim Entladen am Auto (nach dem Ansitz) im Dunklen ist mir auch schon mal ne Patrone irgendwohin geflutscht, aber das merk ich dann doch, wenn eine fehlt, und suche, oder? Insofern habe ich für DREIZEHN Stück in verschiedenen Kalibern auch keinerlei Verständnis. Das spricht für einen ziemlich sorglosen Umgang -> Zuverlässigkeit? Durch solche Idioten kommen wir dann wieder ALLE in Verruf; da glaubt dann auch keiner an einen "bedauerlichen Einzelfall".
  7. keine Ahnung, vielleicht Cargohose? Wie auch immer, ich hoffe seine Olle verklagt ihn bis zum St. Nimmerleinstag!
  8. Vielleicht hatte man Angst, einen Präzedenzfall zu schaffen.
  9. Also ganz sachlich gesehen hat der Mann sich nicht mehr in einer objektiven Notwehrsituation befunden, das ist auch völlig richtig so bewertet worden. Wann das subjektive Notwehrempfinden jedoch aufhört, lässt sich (und da bin ich bei den Ausführungen seines Anwalts mit der Vergleichssituation vom Bund, die er beschreibt) weder generell, noch als Aussenstehender erfassen, zumal wenn noch ein tatsächlicher körperlicher Angriff zwecks Herausgabe des Tresorcodes voranging. Ein "in dubio pro reo" wäre hier angemessener gewesen. Was mich viel mehr interessiert: Hat der eigentlich schon ne neue Freundin?
  10. Nunja. Grundsätzlich hat das Bübchen den ersten Fehler begangen. Ich weiß, dass man von einem 14jährigen nicht unbedingt Mitdenken erwarten kann, was das für einen Eindruck machen kann, wenn man in Volltarnung durch den Urban Jungle pirscht. Dass die berliner Hundertschaften nicht gerade für ihr pädagogisches Konzept berüchtigt sind, ist aber auch bekannt. Abgesehen davon ist absolut nichts über die Begleitumstände bekannt, zB ob das Würstchen schon anderweitig bekannt war, zB KV, Waffenbesitz blablabla.. Der Rest ist halt typisch deutscher Amtsschimmel.
  11. Ich drück euch die Daumen, dass ihr ihn unversehrt findet.
  12. Vollhonk! Das einzige Wort das mir zu so einem Vollhonk einfällt! nee, doch: Das ist des Jägers höchst Gebot, was du nicht kennst, das schieß nicht tot.
  13. Meine Güte, "nicht natürlicher Tod" ist halt der Terminus Technikcus im amtlichen Sprachgebrauch. Mehr gibts dazu nicht zu sagen. Statt einfach mal über die deutsche Pingeligkeit zu lachen, macht ihr einer anderen deutschen "Tugend", nämlich der ewigen Meckerei über auch wirklich jeden Furz, alle Ehre.
  14. Kann jemand von den Admins mal bitte das h aus dem Wort Autor entfernen. mich schüttelts jedesmal vor Angst, dass mich Thor's Hammer treffen könnte...
  15. dazu suche ich ja Literatur, wo man das nachlesen und belegen kann. Es gibt auch die Version, dass der Lametta-Heini in seiner unendlichen Gier, seinem Geiz und Neid Angst hatte, man könnte ihm sein Rotwild mit dem Pfeil wegschießen... Es gibt ein paar alte Bücher über die Zeit und das RJG, aber die sind sehr teuer im Antiquariat, drum hab ich meinen Wissensdurst nicht weiter gestillt.
  16. Verbieten, sofort verbieten, dieses Teufelszeug! Mein Gott, und Millionen Menschen gehen tagtäglich mit so einer tödlichen Waffe um!
  17. Tja, weil, vermutlich auf den Reichsjägermeister zurückgehend (ich konnte das noch nicht abschliessend recherchieren), ein Bogenjagdverbot zunächst im Reichsjagdgesetz verankert wurde, was dann kommentar- und kritiklos 1952 ins BJG übernommen wurde und daher quasi in Stein gemeißelt steht. Ungeachtet jedweden technischen Fortschrittes sowie der Eigenheiten der Bogenjagd, die sich doch prägnant von der Büchsenjagd unterscheidet. Aber das erste was ich immer höre ist *quäkige Stimme "sind das denn auch mind. 1000 J?" /quäkige Stimme off*
  18. Der Artikel ist doch schon alt, und der Typ aus Berlin hat ü-ber-haupt keine Ahnung, wovon er spricht. Wie schon anderweitig mal geschrieben, bei Gelegenheit, und wenn ein paar Leute zusammenkommen, halte ich gern mal wieder einen Vortrag über die Bogenjagd, dann kann sich jeder sein eigenes Urteil über die Waidgerechtigkeit derselben bilden. Den Artikel oben gebe ich dann übrigens gern meinen Vortragsbesuchern an die Hand, damit sie registrieren, wer da so alles meint, seinen Senf dazutun zu müssen.
  19. Ja ist doch prima. Warten wir auf das Urteil und verwenden es bei nächster Gelegenheit als Präzedenzfall. ... Oder hat die entsprechende "Familia" den Staatsanwalt mal "zum Kaffee eingeladen", dass der die Anklage so entschärft hat? Die Frage darf man sich doch mal stellen...
  20. Bwahaha!, Soll ich jetzt auch noch mit nem kleinen Köfferchen mit Formularen rumlaufen, für den Fall, dass einer mal ad hoc nen Perso beantragen oder nen Voreintrag machen lassen will? Oder in der Mittagspause mal eben ne Steuererklärung... oder auch nen Lottoschein zum Ausfüllen.... .... ok, ich steigere mich da grad in was rein...
  21. Das dachte ich mir auch grad... und was zum Teufel ist eine "Zeugenkarte der BP"?
  22. Interessant finde ich, dass es offenbar zeitgleich, bzw. kurz vor den taten, IS-basierende Twittermeldungen mit örtlichem Bezug gab, so à la "ihr werdet gleich euer blaues Wunder erleben" etcetc.
  23. Naja, ohne jetzt, wie du schon richtig vermutest, alle Details zu kennen; die Häppchen aus der Bordküche werden ja fertig verpackt angeliefert, richtig? Und da wir ja Weltmeister im Regulieren und Verordnen sind, meinst du, dass auch der Fahrer des LKW, der ja auch ein- und auslädt, ein Gesundheitszeugnis nach Lebensmittelrecht hat, so wie die, die den Fraß direkt handeln? Und wenn ja, warum nicht auch der Torwächter? Das ist für mich kein Argument, keine gründliche Fahrzeugkontrolle durchzuführen. Dass das Ganze öffentlich gemacht wurde, stimmt mich natürlich bedenklich, andererseits: wenn ein einfaches Reporterteam das so einfach rausgefunden hat, dann schafft das jeder Turbanaffe auch, oder? Aber genau das meinte ich ja auch mit "sowas fängt man anders an, wenn man seriös berichten möchte"). Man hätte sicherlich die Verantwortlichen darauf stoßen können, und nach Abstellen dieses Zustandes einen Bericht mit etwas anderer, positiver Tönung senden können.
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