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Huissier

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About Huissier

  • Birthday 02/13/1955

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • Wohnort
    26789
  • Interessen
    Waffen
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    DSB

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  1. Da gibt es doch etwas: AWaffV Abschnitt 4 Benutzung von Schießstätten § 9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten (1) Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn 1. die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt, 2. geschossen wird a) auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung, im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22), c) zur Erlangung der Sachkunde (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) oder d) in der jagdlichen Ausbildung, oder 3. es sich nicht um Schusswaffen und Munition nach § 6 Abs. 1 handelt. Passiert etwas und hinterher stellt sich heraus Person X durfte garnicht mit der Waffe schießen, wird die Versicherung nicht zahlen und die verantwortliche Aufsichtsperson machte "dicke Backen"
  2. die meisten Haftpflichtversicherungen der Vereine sind so gestaltet, dass man eine pauschale Anzahl von Nichtmitgliedern die Schießen wollen mit angeben kann. Aus meinem Verein wurde mir mitgeteilt, dass pauschal 150 Gäste versichert sind. Einfach mal in die Versicherungsunterlagen schauen oder bei der Vertretung der Vers. anrufen.
  3. ein Anruf genügt und es wird durchsucht. Anruf anonym "der Mann hat illegale Waffen und die eigenen nicht sicher aufbewahrt. Weiterhin Amokgefährdetet 16 Jähriger Sohn im Haus" Den Durchsuchungsbeschluss habe ich noch irgendwo liegen.
  4. schon etwas her: 1. Hannover (ddp-nrd). Bei einem erneuten Zwischenfall mit einer Dienstwaffe ist am Freitagnachmittag in Hannover ein Polizist ums Leben gekommen. Der Beamte war auf dem Gelände der Zentralen Polizeidirektion in Hannover tot aufgefunden worden, wie ein Polizeisprecher auf ddp-Anfrage sagte. Derzeit gehe man von einem Unglücksfall aus. Vermutlich habe sich der Schuss beim Reinigen der Dienstwaffe gelöst. Nähere Angaben zur Identität des Opfers wollte die Polizei zunächst nicht machen. 2. Erst am Dienstag hatte sich in Hannover ein 57-jähriger Polizeibeamter mit seiner Dienstwaffe selbst angeschossen und schwer verletzt. Er hatte die Waffe aus dem Waffenschrank genommen und in sein Schulterholster gesteckt, als sich ein Schuss löste. Der unter Fall 2 genannte Beamter hat sich angeblich bei einer Vorführung wie die Sache passiert war ein zweites mal in die Brust geschossen
  5. ist glaub ich schon älter: http://www.rincke-ruebartsch.de/uploads/media/Wie_strafbar_darf_ich_sein.pdf
  6. ich bestelle seit Jahren bei Stopper. Laut Gesetz darf Munition nicht an Privatleute versandt werden sondern nur an Gewerbetreibende (Aussage Stopper). Klappt immer gut. Mun. kommt mit DPD 9,80 Euro (Gefahrgut) pro 30 KG Gewicht.
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