[Zitat]§17a:
(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.
(2) Es ist auch verboten,
1. an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,
2. bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern..[/Zitat]
[Zitat]
Im Mitführen solcher Schutzwaffen sehe der Gesetzgeber ein sicheres Indiz für offenkundige Gewaltbereitschaft[/Zitat]
Damit verbinde ich auch z.B. den Fan-Schal oder Tuch, den ich als friedlicher Fussballfan natürlich mitnehme, den aber manche hirnlose Hooligans als Schutz gegen Tränengas und Identifizierung benutzen.
Also reicht mittlerweile schon wieder der Verdacht möglicherweise eine Straftat begehen zu wollen aus, um verurteilt zu werden? Man lernt nie aus, das habe ich nicht gewusst. Minority Report lässt grüßen.
Ich will ich doch nur friedlich meine Mannschaft anfeuern und dazu gehört halt auch die Fan-Kleidung(EIN MUNDSCHUTZ GEHÖRT FÜR MICH ALLERDINGS NICHT DAZU !!!!!)
Kipphase