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nightforce

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Everything posted by nightforce

  1. bist du dir sicher 1000Kg und nicht 1000g gelesen zu haben???
  2. die Eingangsempfindlichkeit regeln, da wird jeder Huster zum Auslöser. Das Problem ist mit den genannten Geräten nicht einfach zu lösen, aber es gibt Möglichkeiten die Geräuschstruktur des Schusses festzuhalten und Fremdgeräusche rauszufiltern. Einfachste Methode wäre, dem Mic. Eingang einen PC vorzuschalten, der die Muster überprüft, aber wer kann das dann auch bezahlen???
  3. Ein PKW mit der Zuladung von 730 kg Mun. und ein Hänger , 2,5 t gebremst, das ist ein Transporter, kein echter PKW. Ich würde da schonmal einen Feuerlöscher dabeihaben wollen und auch die orangen Zeichen, aber für Eigenbedarf doch schon recht unreal.
  4. Haarspalterei, erst kauf ich ein,dann verbringe ich.
  5. iss doch alles Schwachsinn, wie will ich als Benutzer eines PKW die Nettomenge des verwendeten Sprengstoffes ermitteln können, die in meinen gekauften Patronen lagert? Und wie will die kontrollierende Behörde (wenn ich hops genommen werde) mir nachweisen, daß ich überschritten habe beim Einkauf? Wenn es danach geht, dann braucht jeder Camper/Campinghänger so ein Sicherheitskennzeichen, denn 20 kg Propan sind auch nicht ohne...
  6. insofern gebe ich dir Recht, aber bei reiner Munition in einem PKW werde ich das wohl nicht schaffen. davon abgesehen habe ich immer einen Feuerlöscher an Bord und die Begleitpapiere sind meine "Rechnung", ihr denkt zu gewerblich, es geht um den Eigenbedarf.
  7. ich sehe das anders, man muß die Gebindegröße beim Pulvertransport einhalten, insoweit richtig ist die Aussage vom alten Herrn aber... jede Patrone ist ansich ein eigenes kleines Gebinde mit einer erheblichen Masse an Gehäuse, daß obendrein noch druckfest ist, dazu kommt noch das Geschossgewicht. Sowas wird in einem PKW, wie Uli richtig erwähnt hat, wohl eher zum Achsenbrecher. Eine Stückzahlbegrenzung gibt es bei Patronen für den Eigenbedarf nicht. Eine Begrenzung liegt nur nach SprengG vor, dazu zählt Fabrikmunition nicht, da diese vom Hersteller nach den Forderungen des SprenG hergestellt wurde. Da das SprenG für Wiederlader und Schwarzpulverkonsumenten gilt und im WaffG unter Erwerb von Munition keine Gewichtseinschränkung erkennbar ist, bleibt es so, wie ich oben gepostet habe.
  8. @uli, deshalb sprach ich ja auch vom Eigenbedarf, du redest vom gewerblichen Transport.
  9. Für den Munitionstransport für Eigenzwecke gilt der Munitionserwerbsschein. Sprich, eingetragene Munition kannst du in unbegrenzter Menge für deinen Eigenbedarf transportieren.
  10. Ich kenn auch eine Geschichte, als wir für uns die Schußwaffe erfanden, in der DDR. Unsere Erbsenpistole...
  11. ich würde ihn retten, nicht weil er berühmt ist, ein Staatsmann, ich würde ihn retten, weil er ein Mensch ist so wie ihr alle.
  12. hier das Ergebnis meiner Tochter, Luftgewehr 10 m , offene Visierung, Anschlag stehend frei
  13. ach Harry, deine Traumfabrik schonwieder.... Da gibt es nur eines, geh zum nächsten Kiosk und kauf ne Flasche Fusel, dann bringst du die den beiden Pennern, und alles ist wieder in Ordnung. Die haben sich sicher nur wegen der letzten "Heizkostenabrechnung" gestritten. Richtig wäre die Polizei zu rufen und nicht einzuschreiten, aber wie ich Harry kenne, zieht er seine Schreckschußwaffe und schaltet beide mit maximaler Effizienz aus.
  14. Hab jetzt schnell mal bei Alljagd nachgeblättert, leider nix gefunden. Wenn du genauere Angaben machen könntest, würde es besser aussehen. Davon abgesehen werden hier auch die Waffen für den Export beschossen. Wenn kein Zeichen dran ist, dann siehe obiges Posting von mir.
  15. Wenn keine Zeichen auf einer Waffe angebracht sind, dann handelt es sich um eine Dekowaffe, einen illegalen Import, oder um einen Eigenbau. Während Ersteres keine Probleme macht, sind die beiden anderen Punkte sehr bedenklich, da funktionsfähige Schußwaffen, auch Schreckschußwaffen und Böller beschossen werden müssen, und dies nicht erst seit gestern. Die Frage die mich quält ist, handelt es sich um eine reine Schreckschußwaffe, gibt es einen Beschuß?
  16. @Hoss, Ich hab eine Seriennummer auf meiner P99 rechts neben dem PTB-Zeichen, also kein Scherz. Wenn du den Hauptkatalog 2003/2004 von Frankonia hast, dann schau mal bitte auf Seite W221. Dort ist oben eine HW 94 abgebildet, mit Seriennummer.
  17. Eine Ordnungswidrigkeit liegt nichtmehr vor, wenn Personen zu Schaden kommen, dann handelt es sich immer um Körperverletzung. In einem solchen Fall wird neben dem StGB, die den Tatbestand der Körperverletzung abdeckt und dem Waffengesetzverstoß eine Gesamtstrafe gebildet. Die Höhe eines Bußgeldes nach §53 WaffG wird also je nach Schwere des Verstoßes festgelegt und nicht von einem Gericht, sondern von der zuständigen Behörde (in der Regel das Ordnungsamt) erhoben. Der Rest ist dann analog zum Knöllchen zu sehen, heißt: Nehme ich den Bußgeldbescheid nicht an und lege dagegen Beschwerde ein, wird sich erst dann ein Gericht damit beschäftigen müssen.
  18. Es handelt sich dann um eine Ordnungswidrigkeit nach §53 Abs 3 WaffG mit einem Bußgeld bis 10000 Euro und gegebenenfalls wird die Waffe nach §54 Abs 2 eingezogen.
  19. clifford hat bezüglich der Dauer Recht, bei unserem OA dauert es ca 4 Wochen. Es wird bei uns aber gefragt, wofür man den kleinen WS braucht, die Angabe " für Silvester" reicht dafür aus. Es wird beim Bundesgerichtshof ein Führungszeugnis und bei der örtlichen Polizeidienststelle eine Unbedenklichkeitserklärung (Stellungnahme der Dienststelle) angefordert, denn auch Prügelknaben, die nicht abgeurteilt sind, bei denen Verfahren laufen, die aber polizeilich schon aufgefallen sind, bekommen hier Schwierigkeiten. Wichtig ist noch die Angabe des Modells und der Seriennummer der Schreckschußwaffe(n). Die Kosten dafür belaufen sich auf 50 Euro.
  20. Nicht alle Schreckschußwaffen sind aus Zinkdruckguß, es gibt da durchaus sehr hochquallitative Modelle (Walter P99 z.B.) die mit 9mmPA sehrgut klarkommen. Und Hörschäden kann man auch mit herkömmlichen Silvesterknallern bekommen.
  21. Michel muß nochmal schießen, denn die Regeln lauten: "Jede Dose muß getroffen werden." Die Anzahl der Schüsse entscheidet über die Platzierung, die dann allerdings hier ausdiskutiert wird.
  22. Hier erstmal mein Ergebnis mit Luftgewehr offene Visierung
  23. @mark, auch von mir ein ein herzliches Hallo !! Wenn du nun öfters hier reinschaust, dann wird dir sowas in Zukunft erspart. Ich habe dem Ordnungsamt Kassel auch den Vorschlag gemacht, den Zugang anders zu regeln, doch für dieses Jahr war eben die Genehmigung unter der Auflage "ab 18" durch. Ich hatte dem Amt folgende Regelung vorgeschlagen, Zutritt ab 18 Jahren, oder wenn die Altersgrenze nicht erreicht wird mit einem gültigem Mitgliedsausweis eines Sportschützen- oder Jagdvereins. Ich hab vom Amt auch eine Antwort bekommen, ich stell sie mal rein....
  24. Unsere thüringer Presse ließt sich so: Quelle: Allgemeiner Anzeiger zum Sonntag
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