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nightforce

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Posts posted by nightforce

  1. Das Lokalblatt von Hoss hat völlig Recht, überreagiert, ich nenne es Schwachsinn.

    Übrigens wer den Luftraum über und um Berlin durchfliegen will muß sich bei Berlin-Radar anmelden, und zwar vor Einflug über Funk

    Die Anmeldepflicht bei Berlin-Radar besteht deshalb, weil gerade Berlin sehr eisenhaltige Luft, sprich ein sehr hohes Aufkommen an Luftfahrzeugen hat.

    Auch ohne Transponder wird man ab einer bestimmten Flughöhe vom Radar geortet, der Transponder hingegen macht es möglich, ein Luftfahrzeug eindeutig zuzuordnen, zusätzlich zum Radarsignal wird in der Radarstation die Flugzeugkennung mit empfangen.

    Da ich nun auch öfters in der Gegend um Berlin in die Luft gehe, weiß ich das so genau.

    Doch nun nochmal zur besagten Flugverbotszone, ich frage mich, was wollen die da tun, falls jemand beabsichtigt oder auch unbeabsichtigt in diese Zone eindringt, Abschießen wäre auf jeden Fall hier nicht die richtige Wahl.

    Sowas hätten sich unsere Herren Politiker wohl ein paar Jahre früher überlegen sollen und ihren Reichstag nicht in Berlin, sondern auf einem ehemaligen Übungsgelände der sowjetischen Armee mitten in der Pampa errichten sollen, da kann man ohne weiteres eine Flugverbotszone einrichten und gegebenen Falles auch abschießen, aber nicht im Zentrum von Berlin.

    Diejenigen, die sowas vorhaben hält auch diese Flugverbotszone nicht davon ab, nur die vernünftigen Piloten, so wie ich, haben das Nachsehen und den Mehraufwand dafür zu tragen.

  2. naja Hoss, Pistole oder Revolver, darüber könnte man streiten, zumindest sieht man es den meißten Pistolen an, wenn der letzte Schuß raus ist, dann bleiben die nämlich offen, das ist beim Revolver eben nicht so.

    und m.E. kann man mit ner Pistole mit weniger Mun. beginnen, das Magazin muß ja nicht immer randvollgestopft werden, beim Revolver mußt da schon genau aufpassen wenn die Trommel eingeschwenkt wird, wenn sie nicht voll geladen ist.

    Die meißten dieser Unfälle passieren nämlich dann, wenn etwas nicht so geht, wie es gehen soll.

    Ladehemmung, fehlerhafte Munition oder auch die Munitionfühligkeit einer Waffe sind meißt Auslöser der kritischen Situationen und die kommen eben bei allen Geräten mal vor.

    Natürlich sollte man den Anfängern nicht gleich solche, ich sag mal exotische, Waffen zur Verfügung stellen, die z.B. keinen Schlittenfang oder Abzugssicherungen besitzen, und da kenne ich halt eben auch einen Revolver aber auch ne Pistole, die ich für Anfänger nicht empfehlen würde.

  3. Zweifelsohne ist das Schießen im Schießkeller gesundheitsschädlicher als Blümchen pflücken auf einer Bergwiese.

    Doch die Absauganlagen der Schießkeller halten das Meißte dieser Abgasmischung vom Schützen fern, sofern sie auch benutzt werden.

    Rugers Maske ist aber in jedem Fall bei Reinigungsarbeiten zu empfehlen, denn man glaubt kaum, was sich nach geraumer Zeit an den Wänden eines Schießkellers so alles absetzt.

    Auch der Metallkugelfang mit zertrümmernder Wirkung erhöht die Schadstoffbelastung nocheinmal.

    In geschlossenen Anlagen dieser Art ist deshalb eine Absaugung im Kugelfang erforderlich, in offenen Anlagen zu empfehlen, da man ja sonst nach ein paar Schüssen die Ziele nicht mehr erkennt.

    Alles in Allem ist aber die Belastung nicht höher als in nem Strassencafe' an einer vielbefahrenen Kreuzung.

    Übrigens, eine Schädigung durch Schwermetalle, wie etwa Blei, hat einen süßen Beigeschmack :lol:

  4. Erst nicht, dann doch, dann dochwieder nicht......,da soll einer noch durchblicken :shock:

    Für Alle nochmal zum mitlesen, ich habe nicht um die Zurückversetzung in den Status "Moderator Level 2" gebeten.

    Ich hab lediglich festgestellt, das die "Degradierung" ziemlich flott vonstatten ging, mehr nicht.

    Auch die neuerlichen Probleme sind schnell geklärt;

    Ich beende hiermit offiziell meine Moderatorentätigkeit,

    da ich nicht gewillt bin meine private Homepage so zu gestalten, wie es hier wohl erforderlich wäre.

    Man kann immer gern mit mir reden, aber so wie das hier abgeht, sorry, tut mir echt leid.

    mit vielen Grüßen euer "Stammuser Level 8" nf

  5. Ich hab ja hier nix zu melden, aber wenn der Herr Beitler in seinen Angeboten etwas ungesetzliches hätte, dann wäre er ganz schnell weg von Fenster, so einfach ist das.

    Er ist halt der Provokateur, der der die Gesetzeslage bis an das Äußerste ausreitzt und eben manch einen der Gesetzesmacher auf den Gedanken bringt, hier müssen wir was nachbessern.

    Insofern ist das vielleicht schädlich, aber vielleicht auch seine eigene Art zu sagen:" schaut mal, was ihr für einen Blödsinn zum Gesetz macht" .

    Und verkaufen darf er die Dinger ja auch nur an Berechtigte, diejenigen unter uns, die vom Staat die Erlaubniss dazu bekommen haben.

    Denkt mal darüber nach...

    Zitat karaya: Staub aufwirbeln, wie das Beitler macht, schadet uns allen.

    Staub aufwirbeln kann man nur da wo auch Staub liegt, das ist meine Meinung.

    Vielleicht soll er das ja auch tun, ich weiß ja nicht von wessem Gehalt er vielleicht gesponsort wird, den Begriff "IM" vekneif ich mir jetzt mal lieber.

  6. nach einer 3-monatigen Pause hier bin ich wieder zurück.

    Ihr wollt natürlich wissen wo ich abgeblieben bin, nunja, ich war mal schnell fürn Vierteljahr nicht erreichbar. :wink:

    Sehr schnelllebig hier mußte ich feststellen, als mein Passwort nichtmehr ging und ich mir halt ein Neues zulegen mußte, welches ich aber trotz Lupe nicht entziffern konnte, hab ja nur nen 14 Zoller.

    Naja, das habe ich aber nun geschafft.

    Dank an Megashooter für den Statuswechsel, ging aber recht zügig, bei Anderen hier wurde wenigstens ein halbes Jahr abgewartet.

    Nun sei es wie es sei, oder wie die Anwälte sagen:"auch ein Blatt Papier hat zwei Seiten...", auf der einen Seite bin ich auch froh darüber, so wie es jetzt ist und es ist auch schön zu wissen, daß ihr auch so über die Runden gekommen seid.

    Also ihr Moderatoren und Administratoren, ich bin euch nicht böse wegen euerem Entschluß, in diesem Sinne euch Allen auch weiterhin gut Schuß.

  7. @Neuser,

    Ich hoffe dass ich wegen dem Link keinen Ärger bekomme. Aber ich dachte es könnte helfen.

    Deshalb gibt es gewiss keinen Ärger, im Gegenteil, ich finde es Klasse, daß du dieses Forum der Öffentlichkeit zugänglich machst.

    So haben unser Nachwuchs und auch älteren Schützen nun die Möglichkeit, konkret mit euch in Kontakt zu treten.

    Gruß nf

  8. @Hoss,

    Kann man die zeitlich irgendwie eingrenzen ?

    Du müsstest doch den Leitfaden noch besser kennen als ich, schließlich ist "Erich Weiß" ein Bayer, es handelt sich um sein aktuelles Werk, also keine Vorkriegsware.

    Mal abgesehen davon dass an mir sicher kein "dahergelaufener Fremder" vorbeikommt der an der Feuerlinie die Waffe eines Kameraden nimmt um damit zu schießen, finde ich diese "drei ums Eck" etwas hochgegriffen. Sollte sich tatsächlich ein absoluter "Newbie" (ohne Sachkunde und WBK)auf dem Stand befinden gilt für ihn ebenso wie für die anderen die Standordnung bzw. das WaffG.

    Soweit so gut, aber weißt du ob der Newbie das WaffG überhaupt kennt,

    bzw nach der Standordnung richtig handeln kann?

    Viele derer, die eine Waffe so einfach übergeben, können doch überhauptnicht einschätzen was der Newbie da macht beim ersten Schuß.

    Ich red jetzt nicht von deinem Kumpel, der durch dich angestachelt mal mit dir zum Schießen kommt, nicht jeder Schütze ist auch ein guter Lehrer.

  9. @impulse,

    zurückfliegende Geschosse hält eine Schießbrille auch nicht wirklich in ihrer Flugbahn auf.

    Schießbrillen haben ihre Funktion darin begründet, das Sichtfeld kontrastreicher zu machen, deshalb sind auch viele derer gelb angehaucht, als Schutzbrille haben sie nur die Funktion feinste Pulverrückstände, die vor allem bei SP-Schützen vorkommen, nicht in das Auge gelangen zu lassen.

    Die klassische Schießbrille aber verschließt das nichtzielende Auge mit einer Blende und das ziehlende Auge wird in seinem Sehfeld eingeschränkt, nicht unbedingt die erste Wahl für Polizeianwärterinnen.

  10. ... wahrscheinlich trägt sie schon die neuen Hochsicherheits-Unsichtbarkeits-Gläser von Fielmann ...

    Mal davon abgesehen, bei uns ist nur zum Schwarzpulverschießen eine Schutzbrille zu tragen.

    Dem wegfetzenden Schlitten einer KW oder dem zurückfliegenden Verschluß einer Langwaffe hält auch eine Schutzbrille nicht stand, im Gegenteil, durch die Splitterwirkung der Schutzbrille wird die Verletzungsgefahr noch verstärkt.

  11. @Dirty Harry,

    Nach dem alten WaffG/VW Vorschriften war so etwas gang und gäbe (zumindest in meinem Ordnungsamtbereich): Ein Mitglied eines Schützenvereins konnte eine Waffe kaufen - noch vor der WBK bzw. Voreintrag. Selbstverständlich war der Zugriff darauf aber erst mit dem Vorliegen und dem endgültigen Eintrag in die WBK möglich ! Aber im Endeffekt konnte ein Schütze so mit der "eigenen" Waffe trainieren wenn z.B. der Händler auch regelmäßig zum Schiessen ging und die Waffe mitbrachte und natürlich auch wieder mitnahm. Der Kauf und die tatsächliche Gewalt darüber ausüben sind zwei verschiedene Dinge !

    Du schreibst es ja selbst, ein Mitglied eines Schützenvereines...

    Klar, ich kann eine Waffe Kaufen (bezahlen, aber nicht mit nach Hause nehmen nenne ich halt finanzieren), sie ist dann zwar mein Eigentum, aber ich muß sie einem Berechtigten überlassen.

    So tun es etwa jene deren Erlaubnis widerrufen wurde, sie geben die Waffe(n) an Berechtigte ab, man sagt dazu auch "sie wurde ausgelagert", ließt man oft auch in Anzeigen.

    Die tatsächliche Gewalt über eine Waffe hat derjenige der zum gegenwärtigen Zeitpunkt Zugriff auf die Waffe hat, praktisch wer sie in der Hand hat.

    (vgl auch Erich Weiß; "Waffensachkunde für Schützen")

    Der Berechtigte kann auf einen Schiesstand die tatsächliche Gewalt über sie vorübergehend einem anderen Nichtberechtigten einräumen, muß diese jedoch erst dem Schießleiter übergeben.

    Dieser übergibt die Waffe dann weiter.

  12. @Völker,

    @Nightforce:

    Nix für ungut - Du hast es sozusagen aus Deiner persönlichen Vereinspraxis beschrieben (ist bei uns ganz anders!), ich von der rechtlichen Seite.

    Z.B., wenn ich einem anderen Schützen ohne WBK auf dem Stand meine Waffe leihe, muß ich die nicht über den Schießleiter übergeben. Wird (bei uns) nicht gefordert und ist auch so im Gesetz nicht niedergelegt - der Schießstand ist nämlich dafür "erlaubnisfreier Raum".

    Du hast es immer noch nicht kapiert....

    Bei euch auf dem Stand kann also ein dahergelaufener Fremder vor zur Feuerlinie und sich von einem Kameraden dort ne Waffe nehmen um damit zu schießen, na bravo...., ist ja ein erlaubnisfreier Raum, klar da ist ja auch so im Gesetz nichts niedergelegt....

    Frag ich mich nur, zu was hab ich da jetzt die Prüfung Waffensachkunde abgelegt, war doch bestimmt rausgeworfenes Geld. :dr:

    Warum bin ich Schießleiter geworden????? :dr:

    Nix für ungut, aber ich rede mehr von der rechtlichen Seite als du.

    Du redest von einem anderen Schützen, nur ist der Fragesteller ganz oben am Anfang einer derer????

    Ich sprach oben nicht von einem Schützenkamerad mit Waffensachkunde und WBK

    Denk mal genau nach...... :aua:

  13. @Völker,

    2)

    Zitat:

    ein Nachtrag noch, einfach so eine Waffe kaufen wäre illegaler Waffenerwerb, die Waffe in einem Schützenhaus unterzubringen müßte durch deinen Verein in seine Vereins-WBK eingetragen werden, ich glaube nicht, daß der Verein das für dich tuen wird, obwohl du dort nicht Mitglied werden willst.

    Eine Waffe kann erst erworben werden wenn dafür eine Erwerbsberechtigung vorliegt.

    Die Waffe kaufen kann Todd schon - nur eben nicht erwerben (er wird Eigentümer, aber nicht Besitzer), also die Gewalt darüber ausüben. Auf gut deutsch: Die Waffe ist bezahlt, liegt beim Händler, ist noch im Buch des Händlers eingetragen - aber darf nicht mit nach Hause genommen werden.

    Und auch nicht auf den Schießstand, da Todd ja noch keine WBK hat und damit sowohl für den nichtgewerblichen Transport als auch für das Ausleihen nicht "qualifiziert" ist.

    Todd müßte also - wenn der Händler überhaupt mitspielt - immer einen WBK-Besitzer mitnehmen, um mit "seiner" Waffe auf den Schießstand zu gehen. Solch Aufriß lohnt sich doch nun wirklich nicht für einen 98er, es sei denn, es handelt sich um ein ganz besonderes Sammlerstück.

    er meinte ja wahrscheinlich den Schießstand des Händlers, Frankonia hat sowas z.B., dort bleibt die Waffe doch im Haus, lese dir bitte alle meine Ausführungen durch, alles verstanden???????

  14. @Völker,

    Deinen Ausführungen muß ich widersprechen, auch wenn das Ergebnis in praxi das gleiche bleibt:

    1) Zitat:

    Der andere Weg wäre als Sportschütze, dort mußt du in einen Verein eintreten und mindestens 12 Monate Mitglied sein, ferner mußt du den Kurs Waffensachkunde absolviert haben und mit der Waffe (oder gleichen Kaliber) für die du ein Bedürfnis ausgestellt bekommen möchtest auch schon erste praktische Erfahrungen gesammelt haben, sprich, du mußt vorher mit einer Leihwaffe des Vereins, oder mit Waffen deiner Vereinskameraden üben und erste Erfolge verzeichnen.

    Nach Ablauf der 12 monatigen Mitgliedschaft stellt dir dann dein Vereinsvorstand ein Bedürfnis zum Erwerb einer WBK aus.

    Der Sportschütze muß nicht 12 Monate Mitglied im Verein sein, sondern 12 Monate als Sportschütze schießen. Dieses bestätigt der Verein seinem Dachverband und der Dachverband bestätigt dann das Bedürfnis.

    Machst du jetzt hier einen auf Kümmelspalter, ich hab doch geschrieben, das mit der zu erwerbenden Waffe vorab geübt werden muß und erste Erfolge zu verzeichnen sind, für dich nochmal auf Hochdeutsch, "es sind Wettkämpfe mitzuschießen"und mehrere Trainingseinheiten im Schießbuch zu verzeichnen.

  15. @Völker,

    3)

    Zitat:

    Selbst wenn du von einem Schützenkamerad die Waffe mal schießen möchtest, so hat dieser die Waffe erst an den Schießleiter zu übergeben, und dieser gibt sie dann an dich weiter und ist zusammen mit dem WBK-Inhaber haftbar falls Unfälle entstehen.

    Nein, das war einmal - und zwar der nichtgewerbsmäßige Transport zum Schießstand durch "Nichtberechtigte" (z.B. Sohnematz nimmt, erlaubterweise, das Gewehr des Vaters zum Training auf den Stand). Wurde aber mit der Novellierung des WaffG ebenfalls abgeschafft - jetzt nur noch Transport durch WBK-Inhaber oder gewerblich.

    Du verstehst da sicher etwas falsch, in meinen Ausführungen geht es nicht um den Transport, sondern um die Übergabe einer Fremdwaffe im Schießstand, alles klar.......

  16. solange du noch keinen Waffensachkundelehrgang absolviert hast und eine Waffe nicht in deiner eigenen WBK eingetragen ist, bekommst du die Waffen des Vereines nur unter Anleitung eines Schießleiters ausgeliehen, auch wenn es die wäre, die du selbst bezahlt hast, der Inhaber der WBK haftet dafür.

    Selbst wenn du von einem Schützenkamerad die Waffe mal schießen möchtest, so hat dieser die Waffe erst an den Schießleiter zu übergeben, und dieser gibt sie dann an dich weiter und ist zusammen mit dem WBK-Inhaber haftbar falls Unfälle entstehen.

    Eine Waffe im Geschäft zu finanzieren und auf dem geschäftseigenen Stand zu schießen ist eine äußerst fragliche Angelegenheit, da du ja als Sportschütze an einen Verein gebunden bist, der dir das Bedürfnis erst befürworten kann, nach einem Jahr Mitgliedschaft.

    Außerdem, so kenne ich das, wollen Händler ihre Ware abgeben, glaube nicht das ein Waffengeschäft die von dir finanzierte Waffe ein Jahr lang noch in ihrem Bestand haben möchte, da ist auf beiden Seiten zu viel Unsicherheit.

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