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Mutter

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  1. In der Schweiz gilt für den simplen Hammer, die Fahrradkette, die Schere und den Schraubendreher etwa das selbe wie für Einhandmesser bei uns. Mitführen nur mit glaubhaft gemachter Rechtfertigung. Ansonsten werden "missbräuchlich getragene Gegenstände" beschlagnahmt. Da rege sich noch einer über deutsche Verhältnisse auf https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/sicherheit/waffen/Brosch%C3%BCre/waffenbroschuere-d.pdf
  2. Das ginge Mühli ja nicht anders, wenn er eine in der Schweiz illegale Tat vollbringen würde Nebenbei scheints recht "scharfe Regeln" zu geben https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/erwerb_und_handel.html
  3. Schau in die Sportordnung des BDS und sag mir, was ich da nicht als Bedürfnis bekomme? Waffensammler haben wir hier auch (Autosammler natürlich auch noch). Wenn du die rote WBK dafür hast, kaufst du auch einfach nur noch ein. Ich will keine Waffen sammeln. Ich will Waffen schießen. Was glaubst du was hier los ist? Waffengestapo? Es ist ein allg. recht unaufgeregter Vorgang. Ich glaub du hast zuviel WO gelesen.
  4. Geh ich in den Laden und kaufe es einfach so. Danach schicke ich meine WBK zum Eintrag. Wieviele Waffen soll ich nun als Gegenargument aufzählen, die du in AUT nicht bekommst? Ich denke wir kriegen hier deutlich mehr. Das meiste kauf ich sogar ohne Führerschein Wie siehts bei euch nochmal mit Halbautomaten aus? Das ist meine umfänglichste Waffenart. Kauf ich einfach im Laden. Muss ich niemanden für fragen.
  5. In Deutschland lasse ich mir das Bedürfnis vom Verband zusenden und beantrage den Voreintrag für diese Waffe. Dann kaufe ich sie beim Händler. Ich kann sie auch gleich kaufen und darf sie mitnehmen, wenn mein Voreintrag da ist. Anschließend wird die WBK zum Eintrag der Waffe und Eintrag Munerwerb eingeschickt. Alles also einfacher als du annimmst un etwa gleich teuer wie in der Schweiz. Dafür kann ich aber damit dann auch ausgiebig schießen gehen. Was soll oich auch mit einer Waffe, die nur im Schrank rumliegt? Das kann sie dann genausogut beim Händler tun. Ich kauf mir ja auch kein Auto um es auf den Hof zu stellen.
  6. Im Ergebnis spielt das Verfahren eine geringere Rolle, als die Besitzmöglichkeiten. Langwaffen kaufe ich so und ein Voreintrag kommt in 2 Wochen auf dem Postweg. Bleibt am Ende ein voller Schrank bei mir und in AUT wäre er leer. Was soll ich darüber lang sinnieren?
  7. Der Sportschütze mit Waffen der gelben Kategorie und der Jäger mit Langwaffen, haben es aber auch nicht komplizierter Natürlich gibts Unterschiede. SO entscheidend sind die aber im realen Leben auch nicht. Meine Lieblinge dürfte ich in AUT nicht besitzen und könnte sie in der CH nicht schießen. Am Ende ist mir persönlich die Vielfalt des deutschen Waffenrechts das mir wichtigere.
  8. Also für regelmäßiges Training wirds wohl bei euch reichen, sonst hättet ihr keine Vereine mehr. Die Schweizer können insgesamt wenig von dem schießen, was sie besitzen dürfen. Ein "privater Schießkeller" ist übrigens keine Eigeneinrichtung. Es handelt sich um kommerzielle Anbieter. Die sind in der Schweiz so selten wie in D und die Preise sind mit Vereinsständen nicht zu vergleichen. Es kostet und das MUZ ist dagegen ein Schnäppchenparadies.
  9. Dafür siehts dann mit dem Gebrauch der gekauften Ware in der Schweiz recht mau aus Private Schießkeller sind rar und sehr teuer. Den Segen der direkten Demokratie kann man dann feiern, wenn sie einen anderen Ausgang nimmt. Ist eh nur eine Frage der Zeit bis auch die Schweiz im Schengenraum einknickt.
  10. Solange die noch nicht gebeamt werden, dürfte Polen groß genug sein. Nur durch Holland kommt man in drei Tagen.
  11. Bei Bedarf öffnet man einfach die Depots als Verteilerstelle.
  12. Finde ich ein bisschen dünn als Grundlge für deine Unterstellungen.
  13. Das hat auch keiner getan. Wurde sogar mehrfach angeführt. Das kommt davon von man nur noch reflexartig auf das Vermutete springt
  14. Ich verhandele gerade mit einigen "Sponsoren" (eher Enthusiasten aus dem näheren Umfeld) für mein Shirt. Ich würde immer noch gern Gunboard mit raufnehmen.
  15. Da es sich nicht um eine Anscheinswaffe, sondern um eine Kriegswaffe handelt, dürfte dies erhebliche Probleme nach sich ziehen.
  16. Das ist ja auch gut, aber ich bekomme das nicht in den Zusammenhang zur offensichtlichen Lügenpropaganda.
  17. Warum empfinden hier im Forum so viele Misstrauen gegenüber den Grünen? "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht!" altes deutsches Sprichwort. Sich selbst als unglaubwürdig darzustellen kann ich in keinen Zusammenhang mit nationalen und internationalen Sozialisten bringen.
  18. Du bist dicht dran, bei dem um was es mir tatsächlich geht. Wer auf diese Art "Beweise" anführt, wird durch die von mir angewandte Methodik als unglaubwürdig entlarvt. Dadurch steht man schlechter da als zuvor. Damit wird dann auch jedes belegte Faktum in Frage gestellt. Ich mag diese ganzen fehlerhaften Ableitungen beider Seiten nicht. Man muss diese Faktenfälschung nicht selbst anwenden, da es valide Aussagen gibt. Der Fehler der Zivilwaffenverteidiger ist das man mit Macht einen grundsätzlichen Positiveffekt verbreiten möchte. Schusswaffen spielen dabei aber insgesamt überhaupt keine Rolle. Die gesellschaftlichen Aspekte sind der limitierende Faktor. In diesem Umfeld gestalten sich die zahlen. Alle Übertragbarkeiten sind sinnloses Müll. Man kann US ebensowenig auf auf Deutschland anwenden, wie die Schweiz. Alle sind durch ganz verschiedene Bedingungen verschieden. Im vorliegenden Viedeo war es aber zu offensichtlich was einem da untergejubelt werden soll. Das Kinderzitat war bewusst als plakativ gekennzeichnet. 3000 Kinder und darunter die Mehrheit durch Unfälle mit Schusswaffen im Haushalt sind jedoch mehr als alarmierend. Ich bin nebenher auch nicht über den erschossenen drogendealenden Gangbanger (auch wenn er in der Statistik eine verschwindend geringe Minderheit ist) froh.
  19. Eindeutig ja. Deshalb findet man das auch als Begleiterscheinung verschiedenster psychischer Krankheitsbilder. Auch wenn man die freie Selbstentscheidung betonen kann, ist es ein von der Norm abweichendes Handeln und nahezu ausschließlich mit einem hohen Leidensdruck versehen. Die Höhe der Selbstmordrate geht in der Schweiz eher mit psychischen Erkrankungen (etwa Depressionen) einher. Ein gesellschaftliches Problem bzw. ein Problem in der Gesellschaft. In der Schweiz wird das sicher nicht im kulturellen Kontext zur Bewahrung eines abstrakten Ehrbegriffes geschehen. Da ist einem die deutsche Petze schon sehr sympathisch, auch wenn man da besser den Österreicher Adolf ins Spiel bringen kann
  20. Doch. Gerade juristisch ist das absolut korrekt. Ein Lampe mit verbrauchter oder entnommener Energiequelle ist grundsätzlich funktionsfähig. Ich hatte jedoch noch nicht einmal von einer Lampe geschrieben, sondern von einem Gegenstand Hier auch nochmal mein Originalzitat. Dabei will ich es dann aber auch belassen
  21. Eben. Das unterstreicht doch genau meine Argumentation. Eine Lampe in ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung ist grundsätzlich funktionsfähig. Daran ändert eine verbrauchte und wechselbare Energiequelle und/oder ein erneuerbares verschliessenes Betriebsmittel (Leuchtmittel) nichts. Eine Gegensatnd der lediglich wie eine Lampe aussieht und keinerlei Funktionsteile auufweit (Aufnahme Leuchtmittel, Stromversorgungsmöglichkeit etc.) ist dies grundsätzlich nicht. Ein Auot bleibt auch mit leerem Tank grundsätlich funktionsfähig.
  22. Ich. Um Schaden zu vermeiden, hatte ich unter hinzufügen der Rechtsgrundlage gefragt, ob es sich hier auch um eine solche legale Attrappe handelt, was er zum Glück bejahen konnte. Damit konnte das Angebot dann die unklare Formulierung präzisieren, so dass Deutschland sicherer wurde. Es soll ja Idioten geben, die lieber anzeigen.
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