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Mutter

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Posts posted by Mutter

  1. Ich würde meinen, dass man den Auftrag SO nicht erfüllen kann.

    Man soööte dem Auftragnehmer den Auftrag grundsätzlicher untersuchen lassen. Was bedarf es tatsächlic (und nicht anhand vorgegebener Kriterien des BJagdG) um wirkungsvoll und tierschutzgerecht zu töten.

    Die Trefferlage ist dabei jedem Jäger bekannt. Haupt und Träger, danach hohe Kammer, dann tiefe Kammer. Aus jagdpraktischer Sicht ist der hoher Kammertreffer der empfehlenstwerte.

    Dann muss man schauen, was bei welchem Wild dort wirkt. Das ist dann aber deutlich umfangreicher und sehr viel teurer.

    Anders meine ich aber, wird man zu keinem belastbarem ergebnis kommen. Der hier gewählte Ansatz hat sich bereits selbst widerlegt. errechnete Werte und Realität passten nicht zusammen. Die gewählten Parameter damit offensichtlich falsch.

    Ich bin mir bspw. sicher einen durchschnittlichen Keiler sicher mit einer. 223 Rem mit geeignetem Geschoss erlegen zu können. Das wird aber garnicht erst geprüft. Anders herum ist bemerkt worden dass das Prüfschema bei 223 nicht passt.

  2. Wenn am Ende die ermittelten Daten nicht mit der jagdpraktischen Realität übereinstimmen, kann dies an den genannten Schätzungen und erfahrungswerten liegen, die man einfließen lasen hat. Damit erhält man dann eben ein falsches Ergebnis.

    Den zweiten Punkt den ich hinterfrage, ist der Gelatine-/Seifenbeschuss. Bei den bevorzugten und tödlich wirkenden Kammerschüssen werden diese Zielwiderstände nicht erreicht und dadurch sind auch diese Energieabgaben illusorisch. Trotzdem ist ein Treffer dort wirksam.

    Leider orientiert man sich auch in dieser Studie unnötig an den Vorgaben im BJagdG. Der Auftraggeber hat leider versäumt einen bessere formulierten AUftrag abzugeben. Man hätte ja mal ganz global erforschen können, was denn bis wohin tötet.

  3. Das steht in den Versicherungsverträgen. Auch hier ist jeder selbst verantwortlich wie und wo er sich versichert. Das gleiche gilt für den anderen Vertragspartner-die Versicherung.

    Beide sind frei zu entscheiden, ob man einen Vertrag bekommt und zu welchen Konditionen.

    Weiter werde ich aber auf nicht auf dich eingehen. Ich hab das nur durch die Zitate geantwortet. Du bist auf ignore und dabei bleibts dann auch.

  4. Wenn man die Scheuklappen abnimmt, sieht man gar keinen Einzelfall mehr.

    Wer einen Schaden (mit-)verursacht hat auch daür zu entschädigen. eine einfache, klare und liberale Regel. Eigenverantwortung.

    Es ist nur konsequent. Den Schaden zum Verursacher und abgestuft den anderen "begünstigenden Beteiligten". Warum soll die unbeteiligte Gemeinschaft für den Schaden aufkommen, wenn ein Verantwortlicher da ist?

     

    P.S.: Gerade aus dem Kfz Bereich kennt man ähnliche Urteile. AUch dort sind Sorgfaltspflichten geboten. Dort ist solch ein Schaden aber auch durch die Versicherung mit abgedeckt. Also klassisches Fehlbeispiel herausgesucht.

  5. Solchen Blödsinn kannst Du gerne für Deutschland fordern. In Österreich würden speziell Exekutivbeamte dazu neigen, deine Psychiatrierung zu fordern.

    ...

    Zu deinem ersten Absatz: Ich kannte einen Polizisten der bei einer "indienststellung" ums leben kam. Das hatte durchaus damit zu tun, daß die Wahl seiner privaten Tragewaffe etwas unglücklich war.

    Ich schau mir halt einfach die Zahlen und die Notwendigkeiten an. Dann ist die Schlussfolgerung sachlogisch.

    Zum Beispiel: Jeder wird wohl für alles irgendein Gegenbeispiel kennen. Daher heisst es auch so treffend: Ausnahmen bestätigen die Regel.

  6. Es wird den nazis ja gern jegliche Beteiligung am Jagdgesetz abgesprochen. Das trifft es allerdings nicht. Zur Vollendung des Sozialistenwerks brachte man sich entsprechend ein. Es musste ja auch mit dem neu propagiertem Tierschutzgesetz übereinstimmen.

    Ansonste war das Gesetz auch ohne Nazis schon schlecht genug, um heute etwas renoviert zu werden. Leider treten da nur die neuen Faschisten (Grüne) im Sinne ihrer Ökoideologievorbilder aus der braunen Zeit.

  7. Auch da gilt dann das Selbe. SIe können natürlich versuchen in Deutschland das Bedürfnis nach §8 begründen.

    Das könnte dann ähnlich wie bei Erbwaffen laufen und wäre eine Einzefallprüfung.

     

    Vielleicht ist aber auch einer in der Familie WBK Inhaber

  8. In keiner Weise, aber die Berichte darüber zeigen die Scheinheiligkeit und Agenda der Presseschaffenden sehr deutlich.

    Es wird doch berichtet. Die Artikel werden ja nicht in geheimen Hinterzimmern publik gemacht. Wer will abonniert die Polizeiberichte. Das ändert aber nichts.
    Wer sich über den Einzelfall Schusswaffenamok aufregt, darf doch auch den Einzelfall Messeramoklauf nicht aufblasen.

    Heiliger St. Florian...

     

    Sollte der Masseramoklauf hierzulande häufiger sein, als der Schusswaffenamoklauf sollte man besser anerkennen, das glücklicherweise mehr Messer als Schusswaffen in Umlauf sind. Die Ursache liegt schlicht in der Verfügbarkeit. Ein Messer verändert einen Menschen nämlich genausowenig wie eine Schusswaffe oder andere Gegenstände.
    Man benutzt einfach was verfügbar ist.

    Deshalb gibts in den USA eben soviele Schusswaffentote.

  9. Immerhin hast du die gesamten Zahlen. Ob die Unterscheidung wirklich so zwingend benötigt wird?

    Im Endeffekt ist all in all doch "keine Gefahr" die Bewertung aus dem Bundeslagebild und der PKS. Was will man da noch mehr erreichen? Daran ändert keine Aufschlüsselung was und jeder Einzelfall wird dadurch auch politisch auch nicht anders bewertet. Wenn das Maß voll ist, ist es voll. Ob das dann ein echtes Problem ist oder nicht, hat auf die entscheidungen keinen Einfluss.

    Man kann dann hinterher halt meckern. Kann man jetzt aber auch.

    Ich weiß nicht was man sich erhofft? Schusswaffen sind in Deutschland keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Dabei sollte man es dann auch belassen.

  10. Das dumme ist nur, dass es in NRW ein rechtgueltiges OVG Urteil gibt, dass die Amtshaftung verneint, aber die persoenliche Haftung des Beamten bejaht.

    Arbeitsgerichtssache in NRW.

    Man darf das nicht beliebig vermengen. Das ganze ist ziemlich genau am Einzelfall abzuarbeiten. Dort kann man dann tatsächliche persönliche Schuld bewerten oder eben Verwaltungshandeln auf Grund vorliegender Erkenntnisse.

     

    Wie bereits angezeigt: Wer den Bearbeiter persönlich in Haftung sehen möchte, wird sehr lange auf eine entscheidung warten oder diese nie bekommen. Warum solte man dann ein Risiko eingehen? Man macht das schließlich für andere und nicht wie ein Unternehmer mit dessen Risiko (und möglichen Gewinnmargen).

  11. @ Erik, also für mich sieht es so aus, als ob die Polizistin schiesst, sie ist ja  kurz vorher sehr über die Waffe von ihm erschrocken, und schiesst ihm dann sofort mehrere gezielte Schüsse hinterher.

    Natürlich muss man mit entsprechender Gegenwehr rechnen, wenn man eine Schusswaffe auf Polizei-Beamte richtet, aber ich finde, es sollte möglichst immer eine der Situation angemessene Gegenwehr erfolgen. Und das Wichtigste sollte es sein, das Leben zu schützen und nicht sofort mehrere gezielte Schüsse abzugeben.

    Der Mann ist sicherlich an den Schüssen gestorben, und das obwohl eventuell nur ein kaputtes Rücklichtglas an seinem Auto vor dem Imbiß war, welches die Polizisten klären wollten.

    In diesem Fall war der Mann eindeutig auf der Flucht, an seinen Bewegungsabläufen, kann man erkennen, das er nicht die Absicht hatte auf die Polizisten zu schiessen, auch als er sich kurz umdrehte und seine Waffe in Richtung der Polizisten hielt, tat er dies nur um sich kurz zu vergewissern, ob sie ihm hinterher rennen, und er wollte mit seiner Waffe nur Einschüchtern um fliehen zu können.

     

    Hier hat auf jeden Fall die viel gerühmte Drohwirkung der Waffe nicht funktioniert ;)

    Also man kann die Aktion der Polizei durchaus für unangemessen halten. Wer allerdings den Faktor Mensch einbezieht, wird schnell merken, dass auch ein Überreaktion überhaupt nicht zu vermeiden ist.

    Für den Polizisten bestand nach Ziehen der Waffe durch den Verdächtigen subjektiv Todesgefahr. Das ist seine Realität. Die daraufhin ablaufenden Prozesse im Körper sind sehr komplex und laufen nicht nach einem rationalem Muster ab. Was aber sehr auber in ihm ablief, war der Überlebenskampf. Der setzte gut trainiert ein.

    Das ist auch das einzige, was man noch erwarten kann. Beinahe alle Slots die man zur Verfügung hat, sind nämlich in solch einer Situation belegt und somit ist auch ein möglicherweise überzogenes Handlen ohne jede Alternative. Es sind ünerhaupt keine Kapazitäten vorhanden, um diese Situation rational zu lösen. Jedenfalls nicht für den offensichtlich gut geschulten Streifenpolizisten.

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  12. Dafür muss es nicht einmal politisch unkorrekt sein. Selbst rechtlich einwandfreie Kommentare werden von mir regelmäßig nicht freigegeben, da sie dem dummen Praktikanten nicht passen. ;)

    Guter Spruch ;)

    Jagermoaster PafffPafff

    vor einer Stunde

    Ein 7-Punkte-Plan kann keine 2-läufige-Schrotflinte ersetzen.

  13. Staatsbedienstete persönlich haftbar zu machen hat einige Knackpunkte. Diese arbeiten nicht für sich. Desweiteren werden Antragsbescheide dann noch deutlich länger, denn man wird keinerlei Risiko mehr eingehen. Das wird wiederum die Kosten nach oben treiben.

    Ob der verständliche Ruf der Entrüstung am Ende also tatsächlich ein Gewinn sein wird?

     

    Ich präferiere eher den weg der Verschlankung. Nicht alles muss immer erst beschieden werden.

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