-
Posts
3466 -
Joined
-
Last visited
-
Days Won
8
Content Type
Profiles
Forums
Store
Events
Posts posted by Mutter
-
-
Echt? Ist Mad Max unterwegs?
Ich würde dann einfach eine andere Öffnungsvariante wählen.
In deinen wirren worst case Szenarien ist man sowieso am Arsch. Es gibt dafür immer eine Gelegenheit.
-
Ich frage, weil ich es wirklich nicht weiß.
Erkennt so ein Teil auch noch was, wenn man mit einer blutigen Hand drauftappt?
Du kannst auch alternativen wählen RFID, KOmbination, verschiedene Finger. Das Beste ist natürlich immer vor den blutigen Fingern an der Waffe zu sein
So ein Ding ist schon praktisch. Leider muss unbedingt ein unnötiger B-Behälter vorgeschrieben sein. So ein Behälter hätte Potenzial und der Besitzer wird seiner Sorgfaltspflicht ausreichend gerecht.
Daran sollte unsere Tresorindustrie arbeiten, statt unnötige höhere Standards einführen zu wollen.
-
kommt bei beiden Fragen darauf an
Die Frage ist wofür die Fragen wichtig sind
Gibts irgendwo 100%ige Sicherheit? Alles hat Lücken. ALLES!
EIne ebenso spitzfindige Gegenfrage wäre, ob man mit 10 abgeschnittenen Fingern oder 2 abgeschnittenen Händen oder einem abgeschnittenen Kopf die Waffe noch bedienen kann.
-
Eine Möglichkeit? Was gäbe es daran auszusetzen. Die unbeaufsichtigte Aufbewahrung hielte ich für fahrlässig.
Eventuell meintest du den Speedvault? Das wäre eine geeignete Variante.
- 1
-
Die Kunst ist, beides im richtigen Verhältnis zu nutzen. Keine Frage des entweder/oder.
-
Er hat sich nunmal daran zu halten.
Hast du überhaupt geprüft, ob dieses Urteil nichts mit Jagd- und Sportwaffen zu tun hat?
Kleiner Tipp: Bedürfnis nach §8WaffG
-
Mit solchen Aussagen in der Urteilbegründung
Habe ich keine Fragen mehr, aus welcher Ecke der Richter kommt.
Er orientiert sich an geltender Rechtssprechung, leider. Das zieht sich durch das gesamte Urteil. Insgesamt (wie erwähnt) sehr sauber und fehlerfrei abgespult.
Die Verwendung von Waffen soll in erster Linie dem Schutz der Rechtsordnung dienen, für deren Verteidigung mit Waffengewalt der Staat ein Monopol hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 2003 - 1 BvR 539/03 - GewArch 2003, 241 ).
-
Ich hoffe, daß er in die Berufung geht; nicht um die zwei zusätzlichen Waffen zu bekommen, sondern weil hier Formulierungen in der Begründung sind, die für uns sehr schnell zum Strick werden können, wenn sie sich festsetzen.
Ich muss leider sagen, dass die Herleitung und Begründung des Gerichts fehlerfrei ist-auch wenn man das nicht mag.
-
Es ist immer die Frage was verletzender für ein Kind ist. Ich konnte es bislang vermeiden meine Kinder zu schlagen. Aber definitiv herabwürdigend ist es, Fehlverhalten in einem öffentlichen Forum (Stuhlkreis) anzuprangern. Äußerst verletzend ist es, wenn eine Mutter ihr Kind eine Stunde in der Ecke sitzen lässt, mit dem Gesicht zur Wand und schweigend, weil sie es strafen will, aber nicht schlagen darf (gut, ein Armutszeugnis für die Mutter ist es auch) aber ich persönlich fand eine kurze knackige Ohrfeige von meiner Mutter nicht so schlimm wie jedwede Schandstrafe in der Schule oder alternative Strafformen die heutzutage praktiziert werden wie Liebesentzug, Stuben- oder Hausarrest. Derlei habe ich nie erlebt. LehrerInnen oder ErziehrInnen haben Kinder nicht zu schlagen, da ist heute eine Karriere schnell zu Ende.
Der Staat tut übrigens Menschen jedweden Alters Gewalt nach Belieben an. Wenn der Staat beschließt, das Diesel PKW in Zukunft den Papa nicht mehr zur Arbeit befördern dürfen und der Papa sich deswegen ein neues/anderes Auto kaufen muss, dann kann der Papa den Kindern nämlich erklären weshalb in den nächsten zwei Jahren der Familienurlaub ins Wasser fällt. Und wenn der Staat in seiner grenzenlosen Weisheit die Rettung des Weltklimas ganz alleine in Deutschland erreichen möchte und die Familie deswegen noch die alte Heizung austauschen muss, dann kann der Staat den Kindern auch noch erklären wieso es kein neues Fahrrad mehr gibt.
Deine Beispiele was der Staat tut, sind hypotetisch. Real hat er diese "Gewalt" nicht angewendet.
Die anderen Beispiele finde ich ebenfalls nicht hinnehmbar. Es geht nicht um entweder - oder, sondern um Dinge die einfach gar nicht gehen. Es verträgt sich nicht mit meinem Freiheitsbegriff und den Rechten auf körperliche Unversehrtheit. Das hat Verfassungsrang und stellt eine Straftat dar. Ich verstehe überhaupt nicht, warum irgendwer die Strafe für kindliches Fehlverhalten mittels körperlicher Wahl akzeptabel findet. Noch nie fand einer meinen Gegenvorschlag der öffentlichen Ohrfeige bei Parkvergehen für sich selbst akzeptabel. Warum soll ein Lehrer das anderer Leute Kinder verletzen dürfen?- 1
-
Wer findet es denn alles ok, wenn fremde Menschen die eigenen Kinder schlagen? Also quasi der Staat Gewalt anwendet?
Sind Schläge auch wegen Parkvergehen in der Innenstadt bei den Eltern gerechtfertigt?
Solcherlei Herabwürdigung gelten nebenher als mögliche Auslöser solcher School Shootings.
- 1
-
Auf dem Weg dahin sicher zutreffend, aber nicht für einen Erlaubnisinhaber. Das er als Waffenscheininhaber sein Werkzeug nicht sicher handhaben kann (und damit der Grund SV obsolet ist) finde ich erschreckend.
-
Valide Foschungen gibt es wohl für beide Richtungen und die zugänglichen Feldversuche kann man wohl auch in positiv/negativ verlaufen einteilen. Ja, auch statistisch kann man alles berechnen; das Beispiel mit dem einen Bein in der Gefriertruhe mit dem anderen Bein auf der Herdplatte zeigt solche Berechnungen sehr deutlich auf.
Wobei soll es denn sonst bleiben? Denkst du ernsthaft daran, daß es Leute gibt, die soviel Angst haben, daß sie auf dem Flur Personenminen verlegen? (ja auch ein bißchen übertrieben). sicherlich ist es in einem Okalhaus nicht besonders sinnvoll eine S&W 500 o. ä. zur SV zu kaufen. Solche Probleme lassen sich aber mit entsprechenden Zugangsvoraussetzungen (Beratungen) vermeiden. Früher hieß es "Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch" - das gilt auch für diese Thematik.
Valide Forschung gibt es eben nicht in beide Richtungen. Das von der jeweiligen Interessegmeinschaft zitierte, ist eben genau das nicht. Das ist so wie mit der Tabakindustrie, bei der es offiziell auch nicht einen Beweis oder der Gesundheitsschädigung gab - oder eben einen Gegenbeweis.
-
@MutterWarum solkte ein Sammler keinen Panzer heben dürfen? Oder einen alten Düsenjäger? Klar wird keine Bordbewaffnung gehen.
Warum ist das klar? Wer entscheidet das und warum?
- 1
-
Leider nicht gewollt gewesen. Der Dildo sollte ja unnötigerweise auch noch in den Tresor.
Schade, so ein "Schnellzugriff" hätte einigen gefallen und dagegen hätte nicht einmal ich was gehabt
- 1
-
Du übersihest, dass es dazu bereits valide Forschung gibt. Ebenfalls sind die "Feldversuche" einsehbar.
Richtig ist allerdings, dass es keine allgemeingültigen Aussagen gibt. Dafür sind die Parameter überall zu unterschiedlich. Statistische Berechnungen sind jedoch möglich.
Die gleiche Frage stellte sich dann auch wieder bei welcher Waffendimension Schluss ist. Bleibt es bei Handwaffen? Warum? ISt der Panzer noch konform? Warum? Luftfahrzeuge? Warum? Ferngelenkte Waffen? Warum? Reichweitenbegrenzung? Warum? Massenvernichtungswaffen...Klar übertrieben.
Ich denke du vestehst was ich meine.- 1
-
Wer hat das Geld, die Patente aufzukaufen und damit den Markt sauber zu halten?
Das wäre mal ein Spendenaufruf.
P.S.: Obwohl ich persönlich ja nichts gegen eine FREIWILLIGE alternative Waffenaufbewahrung ala Gunrack an Stelle des Tresors hätte
P.P.S.: Hätte die NRA nicht die Kohle um das Zeug sicher zu verwahren? Wer hat den Kontakt?
- 1
-
Schein hatte er doch Also hätte er soviele Kurse wie er wollte machen können.
-
Eine Entwicklung die insgesamt keine signifikant neue Lage (trotz höherer Rate) herbeiführte und eventuell auch auf anderem Wege ragulierbar wäre. Beispielsweise durch konsequentere Justiz und durch besser Sozialbedingungen.
Wir müssen raus aus den einfachen Problem-Lösung-Ansätzen. Diese scheitern früher oder später, aber immer. Es gibt viel zu viele Wechselwirkungen die man beachten muss.
Wers genauer mag, den quäle ich gleich mit einem Entwicklungshilfeexperiment in Afrika: Vorsicht
- 1
-
Nunja, dem Waffenscheininhaber wären entsprechende Kurse erlaubt und geboten gewesen.
Die eigentliche Frage des Threads ist philosophisch betrachtet äußerst interessant.
Wer darf eine Waffe besitzen?
Warum?
Welche Waffen umfasst das?
Wo ist die Grenze?
...und wiederum warum?
-
Sorry, ich erkenne keine Dualität, nur Mißtrauen dem Souverän gegenüber.
Dazu müsste man jedoch den gesamten Souverän befragen und nicht nur eine "Neigungsgruppe".
Letztlich erhöht sich jedoch das Risiko vor dem du dich schützen willst. In einem Spinnennetz zieht man nicht einfach nur an einem Faden oder löst einen Knoten, ohne dass dies Auswirkungen auf das ganze Gebilde hat.
Für das Mercedescabrio bedeutet dies, das aus dem Einen Cabrio, welches dir nahezu 100%ig nie begegnet wäre, werden rings um dich herum Cabrios. Du wirst ihm überall begegnen können, jederzeit.
Dein Risiko ist erheblich gestiegen. Rüstet man dann weiter auf? Dreht sich die Spirale immer weiter?
Was wurde gewonnen?- 1
-
Der Nachweis ist äußerst unglücklich. Die Wahrscheinlichkeit ist nämlich nahe 0. Das jemand mit den Dachlatte kommt schon höher. Warum will man jetzt dem Typen statt ner Dachlatte ne Knarre in die Hand drücken?
In anderen Ländern sank die Gewalt übrigens nach Waffenverboten
Die US Zahlen sind leider außerhalb des Zusammenhangs erbracht. Die Gewaltzahlen in der westlichen Welt sind nämlich überall gesunken. Die Korrellation mit einzelnen Freigaben ist nicht auschlaggebend (aber gern mißbraucht).
Der häufigste Grund für die sinkende Gewalt in der westlichen Welt ist übrigens:....Achtung, Trommelwirbel.....Überraschung-die Überalterung der Gesellschaften.
Gewalttaten werden immer in der Gesellschaft vorhanden sein. Alles ist aber nunmal immer dual.
Die Gwalttaten aber durch Schusswaffen zu dramatischeren Folgen zu führen wäre irrational.
-
Da gibts aber einen Unterschied zwischen einem subjektivem Sicherheitsgefühl und einer objektiven Sicherheit
Du möchtest das sehr seltene und sehr unwahrscheinliche Phänomen Mercedescabrio gegen eine umfassende tatsächliche Bedrohung eintauschen.
Der eigenen Verteisigungsfähigkeit steht immer auch die gestiegene Angriffsfähigkeit anderr gegenüber.
-
Die Schweiz hat die höchste Einbruchsrate Europas. In der Schweiz darf man weiterhin nicht führen und die Dienstgewehre müssen zerlegt aufbewahrt werden.
Ein Vergleich zw. Schweiz und Deutschland zeigt keine großen Vorteile bei Tötungsdelikten für die Schweiz. Den Vergleich zu den USA braucht man wohl nicht extra ziehen. Dort liegt man bekanntlich auf dem Niveau afrikanischer Staaten.
Bei uns ist es sehr sicher. Man darf nur nicht in die Medienspektakelfalle tappen.
-
Sind die Gebiete unbeschränkten Erwerbs denn gewaltärmer und sicherer?
Sportmordwaffen, die Fakten
in Waffenlobby.eu
Posted · Edited by Mutter
Schade dass man dort nicht kommentieren kann. Die einschlägigen Statistiken liegen ja vor. Man muss also nur auf dieses seltenste aller Tatmittel hinweisen. Nachlesbar ist dies ja für jeden.
Wenn einem die rettung von Menschenleben soviel bedeutet, sollte man sich doch zuerst den häufigtsen Tatmitteln zuwenden. Damit ließen sich deutlich mehr Leben retten.
Oder ist man so gefühlskalt, dass einem die vielen Opfer egal sind?