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blackys

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About blackys

  • Birthday 02/11/2013

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Nein
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

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  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    DSU

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  1. Ähm...ich bin mir sicher...dass auch verwechseln zu können... Schon aus den Favoriten gelöscht und war da auch eher selten, weil wie gesagt tote Hose. Sorry, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil gruss blackys
  2. Die haben kürzlich die Seite dicht gemacht, ich glaube Ende September. Hatten sie auf der HP ein paar Wochen vorher angekündigt, eine Mail gab es aber glaube ich nicht. Weiß nicht mehr, ob es Zeit- oder Kostengründe des Betreibers waren. Dort war ja auch schon lange tote Hose... gruss blackys
  3. ...ist normal, in Niedersachsen gibt es darüber einen entspr. Erlaß des Kultusministeriums (Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen). Inhalt ist jedes Jahr den Schülern zur Kenntnis zur geben, Schulform ist dabei egal. Meine Gören haben das sowohl in Grundschule, als auch am Gymnasium jedes Jahr erhalten. Bei Aufnahme in eine Schule, also in der Regel erstes und fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen, erhalten auch die Erziehungsberechtigten einen Abdruck des Erlasses. Aus meiner Schulzeit (endete Anfang der 80er) kann ich mich auch nicht daran erinnern. Ich glaube erstmalig kamen solche Regelungen Anfang des neuen Jahrtausends. Schulrecht ist ja Ländersache. Derartiges muß es also in anderen Bundesländern nicht geben, vermutlich gibt es aber zumindest in einigen einen ähnlichen Erlaß... gruss blackys
  4. ...eröffnen sich aber ganz neue Perspektiven für die ständig klammen Kommunen. Das ganze teure Lasergelumpe/Blitzgerät wird abgeschafft und jeder KFZ-Halter bekommt monatlich einen Brief: "Sehr geehrte/r...zahlen Sie bitte den Betrag i.H.v. XXX...da wir nicht ausschließen können, dass Sie im letzten Monat zu schnell gefahren/Vorfahrtsregeln missachtet/ ein Rotlicht überfahren haben (zutreffendes bitte ankreuzen)... jo Steven, da bin ich auch bei dir. Der Gesetzgeber hat bewusst den Tatbestand/die Einschränkung "zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" in den Paragraphen aufgenommen, daher ist dies auch entsprechend zu begründen. Wäre gewollt, dass das Betretungsrecht generell im SprengG gilt, hätte man diesen Halbsatz schlicht weggelassen. So seh ich das... Ich drück Dir die Daumen und danke, dass Du im Prinzip für uns alle die Mühen und Kosten auf Dich nimmst, diesbezüglich ein Urteil zu erstreiten! gruss blackys
  5. Danke, so ähnlich hatte ich das in dem von mir verlinkten Thread auch gelesen und verstanden. Hast Du zufällig auch aktuelle Infos, ob das mit dem Feststellungsbescheid für das MSR dieses Jahr wohl noch was wird (zumindest für die gezähmte Competition-Variante)? So sehe ich das auch! Ist doch interessant, wie man sich heutzutage im Internet mit sowas sehr lange den Ruf versauen kann. Auch jetzt kommt bei aktuellen Beiträgen in den einschlägigen Foren immer noch schnell der Spruch: "Anschütz? Niemals, die machen doch mit Armatrix...". gruss blackys
  6. ...genau, wäre schade, wenn man das schicke MSR RX22 nicht mal beachten dürfte gruss blackys
  7. ...angeblich ist die Zusammenarbeit aber Geschichte...siehe Beitrag Nr. 6 + 7 in diesen Thread bei WO: http://forum.waffen-online.de/index.php?/topic/424905-neuer-visier-artikel-anschutz-msr-22-rx/#entry1846857 gruss blackys
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