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Sonnengott

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About Sonnengott

  • Birthday 11/22/1973

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • Biografie
    Waffenanwender
  • Wohnort
    Hessen / Bayern
  • Beruf
    unfreiwilliger EU-Sponsor
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    Keine Angabe

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  1. Du vielleicht , aber ich und viele andere schon bzw. mit welcher Begründung !!!! wie möchte der Herr das belegen ? Als Sportschütze der jetzt eine zeitlang pausiert erhöht sich mit dem Blockiersystem nun die Sicherheit ? Sorry ich muss feststellen hier ist was blockiert , wohl einen Clown gefrühstückt Schon mit dieser Aussage kommen mir Zweifel ob es sich hier nicht um einen Troll handelt ! Sachlich betrachtet, gibt es wohl sinnvollerweise nur einen Rat ! Sich einfach anwaltlich zu beraten lassen. (wichtiger Faktor keinen Wald und Wiesen Anwalt, sondern einen mit Fachbereich Waffenrecht). Ein Beratungsgespräch kostet nicht die Welle ... Und lass das Gelaber mit dem Blockiersystem, das einzige was den SB beruhigter schlafen läßt,sich vielleicht den Munitionserwerb streichen zu lassen, ordnungsgemäße Aufbewahrung wird durch Tresor Stufe B oder höher nachgewiesen und gut ist. over and out
  2. Wieso ? Die körperliche Konstitution der Kleinen scheint mir entsprechend gut zu sein und mit dem Rückstoss kommt Sie klar oder hört man Sie vor Schmerzen wimmern ? Da werden Kinder in Zirkusfamilien wesentlich härter rangenommen, da ist das hier im Vergleich Kindergeburtstag. Ich finde es i.O. und cool !
  3. Willst du dazu eine Lösung haben: - klar, aber sicherlich nicht in einem so offenen Forum, in dem jeder mitlesen kann und für jeden Vorschlag der hier ausgearbeitet wird schon im Vorfeld vom Gegner die passende Gegenwehr vorbereitet wird ! Allein wie toll jeder seinen Auftritt bei Lanz besser gemacht hätte, gibt mir persönlich zu denken ! ( mich beschleicht das Gefühl, manch Gegner sitzt in den eigenen Reihen ) Wer ist den wirklich unermüdlich und aktiv dabei, Änderungen, Aufklärung, Lösungen für Pro LWB herbeizuführen ? Sachlich betrachtet nur eine Minderheit ! ( LEIDER !!! ) und selbst die werden immer öfter aus den eigenen Reihen attackiert, statt das man sie genauso stark unterstützt wie sie sich für diese Thematik einsetzen ! Ich bin kein Freund der Linken, aber z.B. Fr. Wagenknecht hat sich in so einem TV-Format absolut brillant geschlagen und konnte trotz ständiger Unterbrechungen von M.L. immer einen klaren Gedankengang formulieren und gewann auf ganzer Linie in so einem TV-Format. Vielleicht sollte man in diese Richtung recherchieren welcher Mentor dahinter steht ? Fazit: Katja T. hat sich sehr tapfer geschlagen und ich hoffe, das Sie noch öfters eine TV-Plattform dafür bekommt ! und auch hier wird der Zeitpunkt kommen, in dem sie solche TV-Formate in die Tasche steckt. P.S. Das Lanz nicht das Problem ist ist mir auch klar (ich konnte es mir leider in dem Moment nicht verkneifen) , sondern das bescheidene System, das ihn trägt.
  4. Danke Katja für deinen Einsatz, von meiner Seite großen Respekt und Anerkennung! Zu Markus Lanz: Früher sagte man dazu “ der ist Bohnenstrohdumm”. Ich formuliere es aber besser politisch korrekt: “der ist höchstgradig intellektuell unterprivilegiert” Die diesen Herrn steuern sind keinesfalls besser !
  5. Dann wende dich doch mal direkt an den Geschäftsführer: Baldur Sutter Von Mitarbeitern nicht bearbeitete Reklamationen sind dann halt mal Chefsache. Und dann bei egun entsorgen.....
  6. Erfüllung eines konkreten Auftrages: Na das kann ja lustig werden ! Muss der Auftrag schon schriftlich mitgeführt werden und explizit der Verwendungsnachweis / Einsatzzweck dokumentiert sein ? Oder wie stellt man sich das vor ?
  7. Welche Ausnahmen gelten? Ausnahmen bestehen für: Polizeien Bezirklicher Ordnungsdienst Feuerwehr Rettungsdienste Medizinische Versorgungsdienste Geld- und Wertpapiertransporte Sicherheitsdienste der Deutschen Bahn AG und Hamburger Hochbahn oder in deren Auftrag handelnde Sicherheitsdienste Zollverwaltung Bundeswehr Die Angehörigen der genannten Institutionen sind vom Waffentrageverbot innerhalb der ausgewiesenen Gebiete ausgenommen. Weitere Ausnahmen für Privatpersonen Für die Außengastronomie ist die Benutzung von Speisemessern zulässig. Anwohner im Waffenverbotsgebiet dürfen Waffen und o. g. gefährliche Gegenstände nur mit sich führen, wenn sie nicht zugriffsbereit transportiert werden, das heißt, in einem geschlossenen und gesicherten Behältnis (Transport mit einem geschlossenen Behältnis oder in einer geschlossenen Verpackung z. B. Sicherung durch Vorhänge oder Zahlenschloss) Eine Sicherung kann z. B. auch mit Klebeband erfolgen. Dies gilt auch für Gewerbetreibene mit Sitz im Waffenverbotsgebiet und der Berechtigung zum Handel mit Waffen/gefährlichen Gegenständen. Bei Kauf von Waffen oder o. g. Gegenständen im Waffenverbotsgebiet hat der Käufer diese nicht zugriffsbereit zu transportieren (in einem geschlossenen und gesicherten Behältnis). Handwerker, Gewerbetreibende und deren Angestellte dürfen Messer führen, wenn sie zur Erfüllung eines konkreten Auftrages im Waffenverbotsgebiet benötigt werden. In PKW und LKW mit geschlossenem Fahrgastraum dürfen bein Durchfahren des Waffenverbotsgebietes Waffen oder gefährliche Gegenstände transportiert werden. Für Fahrer von Kfz beim Einsatz zur Personenbeförderung im Linienverkehr und bei Taxen gibt es Sonderregelungen. Das Mitführen von Schußwaffen, Messern oder Hieb- und Stoßwaffen ist jedoch nicht erlaubt. Besondere Ausnahmen sind bei der Polizeidienststelle J4 (Tel.: 040 4286-67601) zu beantragen. Die Bearbeitung der Anträge ist kostenpflichtig. Wie werden Verstöße geahndet? Personen, die innerhalb der ausgewiesenen Waffenverbotsgebiete mit den oben angeführten Gegenständen angetroffen werden, müssen mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Beim Erstverstoß "Führen eines gefährlichen Gegenstandes" wird ein Bußgeld in Höhe von 150,-- Euro verhängt. Je nach Schwere und Häufigkeit der Ordnungswidrigkeiten sind Bußgelder bis zu 10.000,-- Euro möglich. Der mitgeführte Gegenstand unterliegt außerdem der Einziehung, d. h. er wird beschlagnahmt. Für weitere Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die für die Waffenverbotszone zuständigen Polizeikommissariate Waffenverbotsgebiet Reeperbahn Polizeikommissariat 15, Tel.: 040 4286-51510 Waffenverbotsgebiet Hansaplatz Polizeikommissariat 11, Tel.: 040 4286-51110 Quelle: http://www.hamburg.de/polizei/waffenverbotsgebiet/
  8. Das sollte man wohl auch besser nicht mitnehmen, oder ? http://www.amazon.de/Albainox-Taschenmesser-Capaora-Nano-Technologie-pfiffg/dp/B004LIJAJY
  9. Viele der aufgeführten Punkte (i-ivv) sind ja schon in fast jedem Smartphone verbaut
  10. Schusswaffe und Verfahren zur Registrierung von deren Benutzung EP 2363680 A1 ZUSAMMENFASSUNG Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Registrierung der Benutzung einer Schusswaffe (1), bei dem mit einer in der Schusswaffe (1) enthaltenen elektronischen Einheit (2) die Betätigung einer Schusswaffe (1) überwacht und nach Feststellung wenigstens einer Betätigung der Schusswaffe (1) wenigstens ein Datensatz mit wenigstens einer Information über die wenigstens eine Betätigung, insbesondere einer Information über wenigstens einen abgegebenen Schuss generiert und der wenigstens eine Datensatz mittels einer Kommunikationseinrichtung (3), insbesondere einer in der Schusswaffe (1) enthaltenen Kommunikationseinrichtung (3)unmittelbar oder nach einer Zwischenspeicherung über ein Datennetzwerk, insbesondere ein Mobilfunknetzwerk an eine Registrierungseinheit (6) versendet wird. Die Erfindung betrifft auch eine Schusswaffe (1), die zur Durchführung des Verfahrens eingerichtet ist. BILDER(3) ........... Schusswaffe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensorik wenigstens eine der nachfolgend genannten Datenerfassungsvorrichtungen umfasst: i) einen Biometriesensor zur Erfassung von Körpermerkmalen einer benutzenden Person; ii) einen Empfänger zum Empfang von Satelliten-Navigationsdaten; iii) einen Zeitmesser; iv) eine Kamera zur Erfassung von Bilddaten und/oder zur Energieerzeugung; v) ein Mikrofon zur Erfassung von Tondaten und/oder zur Energieerzeugung vi) einen Lage- und/oder Richtungssensor vii) einen Beschleunigungssensor zur Erfassung von Beschleunigungsdaten und/oder zur Energieerzeugung. Quelle: http://www.google.com/patents/EP2363680A1?cl=de
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