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johann

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  1. Wie soll auch jemand ohne Waffe eine solche einsetzten?
  2. Kannst Du da genaueres berichten? Der Verteidiger forderte ja auch eine Freiheitsstrafe, bei einem unschuldigen eher unüblich.
  3. Kannst Du da mal einem weniger gebildeten Nachhilfe geben und genauer erklären wann die Aussagen zum allgemeinen Sprachgebrauch gehörten?
  4. Weil die Leute deren Vorgänger im Amt für das WaffG 72 gesorgt haben das falsche Publikum wären.
  5. Du kennst Dich da sicher besser aus, aber ich habe schon öfters aus glaubhafter Quelle gehört dass es bei den Behörden um abgearbeitete Vorgänge und nicht wie im amerikanischen Lehrfilm um gewonnene Prozesse.
  6. Wer sagt denn dass der Vorgang überhaupt vor den Richter kommt, wahrscheinlicher wird Vorgang von der Staatsanwaltschaft eingestellt und Polizei und StA können einen erledigten Fall abhaken.
  7. Da magst Du durchaus Recht haben, aber das hat nicht der amtshandelnde Angehörige der Exekutive zu entscheiden sondern der Vorgang ist der zuständige Staatsanwaltschaft vorzulegen die dann das Verfahren einstellen kann.
  8. Davon bin ich überzeugt, das ändert aber nichts an der Tatsache dass Straftaten durch die Polizei verfolgt werden müssen und das nichtverfolgen eine Straftat darstellt. Die Polizei hat nun mal die Aufgabe Straftaten zu verfolgen, d.h. den Sachverhalt so wie er tatsächlich geschehen ist zu ermitteln und der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Rechtsberatung, Fälschung von Unterlagen was Du anscheinend als "gesetzeskonform" bezeichnest ist nicht die Aufgabe der Polizei sondern dann eine Straftat.
  9. Nur sind Dir offensichtlich die Spielregeln nicht wirklich bekannt.
  10. Das wollen wir doch gar nicht wissen, das passt nun mal nicht in unser Bild.
  11. Danke für die Blumen, aber an dem Niveau musst Du noch etwas arbeiten. Meine Antwort bezog sich wie die Antworten der User vor mir auf die Verhältnisse in den USA.
  12. Das mag ja sein, aber bist Du dir wirklich sicher wenn es zu einer Abstimmung kommen könnte, was natürlich nicht möglich ist, sich nicht doch eine Mehrheit gegen den Waffenbesitz aussprechen würde?
  13. Die anderen hatten allerdings auch noch nicht die Möglichkeit zu beweisen dass die einzigen Ehrlichen sind und bei dem wenigen pro Waffe muss halt mancher viele Kröten mit kaufen.
  14. Die Frage war ja was man wählen darf?
  15. Wer gehört dann zu diesen Menschen, die die nichtmal einen einfache Frage beantworten können?
  16. Wen darf ich dann wählen? Darf ich nur als Waffenbesitzer wählen? Darf es für den Wähler auch noch ein Leben neben der Waffe geben?
  17. Einen Waffenschein hat der Schießlehrer und Oberstleutnant auch noch. Könnte ja sein dass nicht alle Hintergründe der Zeitung bekannt waren.
  18. Sicher wenn Du sagst war es so, nur hätte er es dann schon 1972 merken können. Dass wie bei meinen Erbwaffen mal eine Nr. vom Lauf, mal die vom Verschluß und auch mal eine Inventarnr. als Waffennr. eingetragen wurde war hier sicher nicht der Fall.
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