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Beretta92FS

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About Beretta92FS

  • Birthday 06/25/1971

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • Biografie
    uninteressant
  • Wohnort
    Waldkirch
  • Beruf
    Angestellter
  • Interessen
    www.net-news-express.de
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    Keine Angabe

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Reputation

  1. Enteignung durch die Hintertür = sehe ich genau so. Entschuldigung, die zugegeben wichtigen Daten habe ich im Eifer und der Länge meines Textes vergessen. Wann wurde die WBK ausgesellt? 1993 Welche Waffen sind eingetragen? Eine Beretta92FS und eine KK Beretta. Welches Bedürfnis lag zu Grunde? Sportschütze. Wenn Sportschütze, von wann bis wann aktv? Geschossen habe ich eigentlich schon immer. Als Kind mit Steinschleuder und an Fasnacht mit den üblichen Scheckschußpistolen. In der Jugend der obligatorische Luftgewehrverein. 1993 kam dann die WBK für die KK Beretta und kurz darauf für die 9mm Beretta92FS. Das genau Datum meiner Abmeldung aus dem Verein kann ich nicht sagen. Ist schon ein paar Jahre her. Bis es zeitlich kaum mehr ging, schoß ich hin und wieder als Gastschütze ein paar Magazine leer. An dieser Stelle möchte ich mich schon einmal ganz herzlich für eure Hilfe und Anteilnahme bedanken.
  2. Hallo liebe GunBoard-Gemeinschaft, mich beschäftigt eine Frage oder besser gesagt, eine gleichermaßen sinnlose wie unnötige Ungleichbehandlung seitens der Gesetzgebung und ich würde mich sehr über eure Hilfe (Meinungen) dazu freuen. Angefangen hat es mit einem Schreiben der Behörde. Laut deren Unterlagen würde nicht hervorgehen, ob ich den Schießsport nach den gesetzlichen Bestimmungen betreibe und noch eine Bedürftigkeit vorliegt. Eine telefonische Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter erbrachte folgende Aussage: Laut Gesetz liegt eine Bedürftigkeit für Sportschützen dann vor, wenn dieser an mindestens 18 Trainingseinheiten im Jahr nachweislich teilgenommen hat und dies vom Schützenverein bestätigt wird. Nachdem ich dem Behördenmitarbeiter wahrheitsgemäß geantwortet hatte, dass ich derzeit leider keine Zeit finde um den Schießsport nach den (neuen?) Gesetzen zu betreiben, erklärt dieser: Somit liegt KEINE BEDÜRFTIGKEIT mehr für meine Beretta92FS Pistole vor und ich habe deshalb genau zwei Möglichkeiten was mit der Pistole zu tun ist: 1. Zerstörung oder 2. Verkauf. Was de facto eine Enteignung ist oder dieser zumindest gleich kommt. An dieser Stelle könnte man natürlich sagen: Geh doch einfach in einen Schützenverein, erschein 18x im Jahr und die Bedürftigkeit ist wieder hergestellt. So einfach ist es leider nicht. Gerade die (überall anzutreffenden) „Hardcore-Vereinsmitglieder“ zeigen (zumeist) kein Verständnis für diese Situation. Sie schreien zwar am lautesten nach Mitgefühl, Verständnis und Toleranz für ihren Schießsport aber wenn sie dann selbst danach leben- und z.B. „solche“ Mitglieder aufnehmen sollen, heißt es: „das ist was anderes, …“. Das jedes verlorene Mitglied das Überleben und die Daseinsberechtigung des Schützensports in Deutschland erschwert, kapieren diese Menschen nicht. Die eigentliche Ungerechtigkeit kommt aber jetzt. Laut der telefonischen Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters ist es schlichtweg so: Wäre ich durch Erbe in den Besitz der Beretta 92FS gekommen, bedarf es noch nicht einmal einer BEDÜRFTIGKEIT. Egal ob Zeitmangel oder gänzlich fehlendes Interesse am Schießsport, nach §20 Waffengesetz ist es dem Erbwaffenbesitzer möglich die Waffe durch Einbringung eines so genannten Blockiersystems unbrauchbar zu machen. Er darf diese Waffe damit auf unbestimmte Zeit besitzen und brauch diese weder zerstören noch muss er sie verkaufen. Ganz anders der Fall bei ALLEN ANDEREN Waffenbesitzer die noch leben. Wie z.B. mich als Sportschützen. Da ich mangels Zeit die neuerdings 18 Trainingseinheiten im Jahr nicht nachweisen kann und somit KEINE BEDÜRFTIGKEIT mehr habe, MUSS ich die Beretta92FS entweder zerstören lassen um sie behalten zu dürfen oder „alternativ“ verkaufen. Noch mal: Obwohl es sich um die gleiche Waffe handelt und obwohl in beiden Fällen KEIN BEDÜRFNIS für die Waffe vorliegt, sieht das Gesetzt diese Ungleichbehandlung vor. Das Gesetzt (§20 Waffengesetz) sieht NICHT vor, dass der ehemalige aber noch lebende Sportschütze (wohl auch Jäger etc.pp.) seine Waffe durch den Einbau eines Blockiersystems (wie es dem Erbwaffenbesitzer erlaubt ist) unbrauchbar machen- und behalten darf. Diese Regelung erscheint zumindest mir sinnlos, unnötig und willkürlich, da es ja die Möglichkeit der Blockierung gibt. Warum nicht für alle? Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich habe absolut nichts dagegen wenn Waffen mit einem Blockiersystem ausgerüstet werden müssen, wenn diese nicht mehr zum Einsatz kommen. Sicherheit geht vor. Der zwanghafte Verkauf oder die Zerstörung der Waffe ist aber ein derart massiver Eingriff des Staates in das Eigentumsrecht eines jeden Bürgers, der eindeutig zu weit geht. Zudem, was ist wenn sich meine Situation in 1, 2 oder 5 Jahren ändert und ich wieder mit dem Schießsport beginnen kann/will? Mir ist es dann leider nicht mehr möglich, schnell, unbürokratisch und kostengünstig an (m)eine Waffe zu kommen und mit meinem Hobby zu beginnen. Ganz anders beim Erbwaffenbesitzer. Der lässt sich das Blockiersystem wieder von einem Büchsenmacher ausbauen, meldet sich im Verein an und fertig. Gibt es hier vielleicht jemanden der mir diesbezüglich helfen kann? Ich freue mich auf jede hilfreiche Antwort und bedanke mich schon jetzt ganz herzlich dafür. Liebe Grüße
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