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alter Herr

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  1. Hallo, Ruger, klar doch: http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Board=visier2&Number=76204&page=0&view=collapsed&sb=5&o=&fpart=1 (Ist der gleiche Link, den karaya und Stephan bereits gepostet haben). Du findest Steitbergers Beitrag in einem Posting vom 14.11.2002 14:10. Mitgliedsname war FWR-PR.
  2. Und noch ein bekennendes (fast) DSB-Mitglied.
  3. Hallo, stellt sich nun die Frage, ob dieser "Stahlblechschrank" auch in einem Tresor sein darf (, in dem dann natürlich auch die Patronenabschußeinrichtung liegt).
  4. Hallo, Leute, Hier nun die die offizielle Pressemitteilung des FWR. Zusätzlich die Pressemitteilung des DSB: http://www.visier.de/artikelbeitrag/artikelbeitrag_19041.html bzw. einzeln: http://www.fwr.de/14-11-2002%20Entwurf%20Verordnung.htm und http://dsb.team-multimedia.de/waffenrecht/index.php?read=1341
  5. Hallo, Anbei das Statement von Joachim Streitberger (FWR) zu dem Brief von Mr. B. und dem Entwurf zur Verodnung. Ich muss sagen, der Mann redet mir aus der Seele. Wundert sich da jemand? Die ersten Arbeitsentwürfe zu den Verordnungen liegen vor, die ersten Anfragen der Arbeitsebene bei den Länderinnenministerien sind gestellt und schon rauscht es im „Blätterwald“, genauer im Internet, eine Katastrophenmeldung jagt die nächste. Gleichzeitig kommen sie wieder, die Rufe „Wo ist das Forum Waffenrecht“, die Threads im Internet, mit der stereotypen Behauptung: „Das FWR ist wieder in der Versenkung verschwunden“. Mitnichten. Wer mit Menschen spricht und verhandelt, der sollte sich hüten, diese zu beschimpfen, bevor die Verhandlungen abgeschlossen sind. Wer verhandeln will, für den ist es die mindeste Form der Höflichkeit, sich zu vergewissern, ob denn die Dinge wirklich so stehen, wie sie zu stehen scheinen, bevor er den Fehdehandschuh wirft. Genau aus diesem Grund war „das Forum“, in concreto sein Vorsitzender H. H. Keusgen just zu dem Moment bei der politischen Leitung des BMI in Berlin, als im Internet der „Berliner Bär“ lostobte. Hans Herbert Keusgen tat genau das, was oben erwähnt ist. Es fragte im BMI nach: „Wollt Ihr wirklich das, was da geschrieben steht?“ Genau zu diesem Moment tagte der Vorstand Forum Waffenrecht in Berlin, um die weiteren Maßnahmen festzulegen und siehe da: Der erste Entwurf einer allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz war ausschließlich von der Arbeitsebene verfaßt, war politisch nicht „abgesegnet“, ja verständlicherweise nicht einmal im Detail bekannt. Wie im Gesetzgebungsverfahren immer und auch am Beginn dieser Woche erneut zugesagt, werden die Verbände auch in die Entstehung der Verordnung voll einbezogen und deshalb ist auch bereits ein Gesprächstermin festgelegt, in dem über dieses Arbeitspapier diskutiert wird. Erst wenn in diesen Gesprächen klar werden sollte, daß kein Konsens über die Verordnung erzielt werden kann - dafür gibt es derzeit aber keinerlei Indizien -, dann ist es Zeit zu handeln, nicht vorher. Ich denke, die Vergangenheit hat gezeigt, daß das Forum in der Lage ist exakt zu „timen“. Was mich mehr verwundert, ist das anscheinend große Erstaunen, das gerade im Internet zu spüren ist. Staunt da wirklich jemand über das, was da jetzt vorgelegt wurde? Wir schreiben und sagen es seit Jahr und Tag: „Die Bürokratie verfolgt eine stringente und offensive Strategie zur Reduktion des legalen Waffenbesitzes“. Wie haben auch immer wieder betont, daß das Gesetz erst der erste Schritt ist, und die Verordnungen die ganze Entwicklung auf den Kopf stellen kann. Das ist Tatsache! Das ist auch täglich zu spüren: „Absage der Dortmunder Waffenbörse, Restriktionen für Sammler in NRW, „Kampf dem Scheinschützen“ in Berlin, erhöhte Gebühren für Wiederlader, die Reihe läßt sich beliebig verlängern. Sie ist Ausdruck einer Auseinandersetzung, die permanent besteht und uns auf Dauer begleiten wird. Diese Auseinandersetzung wird schärfer werden: Die Beispiele Österreich und Schweiz werden ihrerseits Schule machen, die NGOÂ’s auf UN-Ebene verfolgen ihre Ziele mit absolutem Nachdruck, klarer Strategie und unendlichen Ressourcen. Tatsache ist: Es nützt nicht, daß wir aufgeregt „unter uns“ debattieren. Wir müssen für die Zukunft diese Strukturen stärken und aufbauen, die diesen langfristigen Kampf führen können und es auch tun. Wer glaubt, dass mit dem neuen Gesetz irgend etwas beendet sei, ist in einem schrecklichen Irrtum. Die Auseinandersetzung wird derzeit bereits geführt, von einigen, zu wenigen...... Man kann etwas tun. Die Entwicklung um die Dortmunder Messe „Jagd und Hund“ in den letzten Tagen hat es erneut gezeigt. Sie wird wieder – wie in den Vorjahren - ablaufen, dank des schnellen und gemeinsamen Handelns des LJV NRW und des Forum Waffenrecht. Ich verstehe auch die Probleme derjenigen, die von Nachrichten leben: „Only bad news are good news“. Auch wir zeigen jede Entwicklung auf, soweit möglich, schon um unsere Strukturen zu stärken. Es ist aber sicherlich einfach taktisch falsch, auf jedes Papier, das aus Berlin kommt, hektisch zu reagieren. Wenn wir hundert Mal „Alarm“ rufen, hört keiner mehr hin, auch wenn‘s ein echter Alarm ist. Nutzen wir das, was durch das Internet geistert als das, was es ist: „Ausdruck der Haltung derer, die uns „verwalten“ wollen“ und lernen wir daraus. Bauen wir - und notwendigerweise meint „wir“ mehr Menschen, als es jetzt aktiv tun - weiter Strukturen auf, die sich langfristig und beharrlich mit diesen „Verwaltern“ auseinandersetzen können. Wer jetzt handeln will, sollte die Strukturen stärken, die dann das Handeln aller koordinieren müssen, wenn die Zeit gekommen ist. Die, die uns vertreten, reden mit denen, die entscheiden und das ist gut so. Es kann Entscheidendes bewegt werden. Joachim Streitberger Entnommen aus dem WO-Forum.
  6. @Clifford: Nee, Mr. B. setzt mit seinem Schreiben die Länder unter Druck um diese in unüberlegte Äußerungen zu treiben, die dann später (im Bundesrat !!!) gegen sie verwendet werden können. Wie ich darauf komme: 1. Mr. B. hat ohne Wissen seines Dienstherren ein Schreiben in dessen Auftrag verfasst. 2. Mr. B. hat die Länder (mit Fristsetzung!!!) zur Stellungnahme aufgefordert. 3. Der Beirat, in dem dann auch Sachverständige sitzen werden, ist noch nicht ins Leben gerufen. 4. Es war nicht geplant, dass die Verbände Kenntnis von diesem Schreiben erhalten!
  7. @Stephan: Hatten wir doch schon in diesem Thread, aber doppelt hält besser. Aber, das ist eine weitere Bestätigung meines Verdachts, dass Mr. B. mit seinem Schreiben zum letzten Strohhalm greift......
  8. @Till: Den Verteiler des Briefs kenne ich leider nicht. Allerdings war der Zeitpunkt sehr gut gewählt. Am 28./29 Novermber ist in Saarbrücken die 104. SMK (Sportministerkonferenz der Länder).
  9. @Hagen Wie bitte? Natürlich darf und muss man solche dinge kritisieren. Mann sollte jedoch konstruktive Kritik üben.
  10. Hallo, Klaus, Willst Du etwa sagen, den Weihnachtsmann gibt es gar nicht. Das kann ich jetzt aber nicht glauben. Der kommt doch in vier Wochen oder? Ernsthaft: Nachdem ich das gestern gehört habe, habe ich ein wenig telefoniert und mein Anfangsverdacht scheint sich zu bestätigen. Alles was jetzt bereits im Entwurf der Verordnung steht, hat (leider) gute Chancen durchzukommen. Was nun den Brief von Herrn B. angeht, so ist dies zunächst einmal nur ein Versuch die Länder auf seine Seite zu ziehen. B. ist sich alles andere als sicher, die von ihm geforderten Verbote durchzubringen. In diesen Punkten ist also das letzte Wort noch lange nicht gesprochen. Allerdings sind nun tatsächlich die Verbände aufgerufen, hier auf die Landesvertreter einzuwirken. Wenn man sich das Schreiben von B. genau durchliest, ergeben sich daraus genügend Angriffspunkte.
  11. Hi, zum Thema §16: Aufbewahrung von Waffen. Hier zu fordern, den kompletten Passus zu streichen, wäre nicht besonders sinnvoll, da ja im Vorfeld der Diskussion zum neuen Waffengesetz die dort gegebene Begründung von uns (der "Waffenlobby") benutzt wurde um die Unsinnigkeit einer zentralen Aufbewahrung von Waffen im Verein zu umgehen. Wenn also nun durch die "steigende Zahl von Waffen" der "Aufbewahrungsort zum begehrten Objekt für Straftäter wird", werden wir das wohl oder übel akzeptieren müssen. Die Frage kann also nicht sein, ob es hier ein gestaffelte Aufbewahrungsregelung geben wird, sondern nur die, wo die Grenzen sinnvoll gezogen werden! Zunächst einmal würde ich mich als Mindestanforderung dafür einsetzen, dass §16 Absatz 1 ganz klar gesagt wird, dass es natürlich möglich ist, 10 Kurzwaffen in zwei B-Tresoren zu lagern. Als nächste muss man natürlich darüber nachdenken, ob die Grenzen (5,10,5) sinnvoll sind. Der Gesetzgeber wird sagen: ja. Schließlich stehen dem Sportschützen ja sowieso nur zwei Kurzwaffen + 5 Langwaffen zu. Hinzu kommen noch ein oder zwei Waffen auf die Gelbe WBK. Demnach sind die Grenzen sogar großzügig bemessen. Was man dem Gesetzgeber nun klar machen muss ist, dass diese Zahlen nun doch nicht zu hoch sind. Weiterhin darf man wohl die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, die Kurzwaffen den verbotenen Gegenständen gleichzustellen. Auch ist nicht klar, worin sich die Ausnahmeregelung für Waffensammler begründet. Sollte hier möglicherweise Ausschlaggebend sein, dass Sammlerwaffen ja historische, also alte, nicht mehr zeitgemäße Waffen sein, so wäre es Sinnvoll, solche Waffen grundsätzlich von der Regelung auszunehmen (z. b. Perkussionsrevolver, einschüssige Langwaffen mit Historischem Vorbild, etc.).
  12. Hallo, Leute, können wir uns auf einen Thread zu diesem Thema einigen? So langsam wirds unübersichtlich!
  13. Hallo, wie ich bereits bei allgemeines geschrieben habe: Leider widerspricht das nicht dem Gesetz. Und noch was: Schaut Euch mal die Erläuterung an. Kommt mir verdammt bekannt vor. Hier kommen unsere eigenen Argumente zurück.
  14. Hallo, Leute, Tja, das ist wohl der Versuch, von Hinten durch die Brust ins Auge eine Mengenbegrenzung für alle Waffen einzuführen. Dummerweise widerspricht das (zumindest im Bereich der Kurzwaffen) nicht dem, was im Gesetz steht. So, ich werde mir nun auch mal den Rest des Vorschlages zu gemüte führen.
  15. @karaya: Danke, hoffe, dass Du Recht behältst.
  16. Hallo, im Zusammenhang mit der gelben WBK ist mir noch eine Fragestellung eingefallen, auf die ich keine befriedigende Antwort finden konnte. Wie sieht es (rein rechtlich) aus, wenn ich mehr als eine Waffe des gleichen Typs erwerben will und es dafür (also für zwei Waffen des gelichen Typs) keine Disziplin in einer genehmigten Sportordnung gibt?
  17. Hallo, Klaus & karaya, Ich kann zwar ohne Voreintrag einkaufen, allerdings nur Waffen, die ich auch in meinem Verein (bzw. meinem Verband, je nach dem, wie gut sich der Sachbearbeiter auskennt ) schiessen kann. Ach so, die Erforderlichkeit ergibt sich aus der (genehmigten) Sportordnung des Verbandes.
  18. Hallo, Glock, wie gesagt: Soweit ich das sehe, bleibt der Voreintrag als solches erhalten (Ich lese es allerdings noch mal genau nach und melde mich dann noch mal). Dass das Amt die MPU vor dem Apstempeln verlangt, vermute ich allerdings nur. Wie das genau gehandhabt werden wird, wird wohl erst nach dem 01.04.2003 feststehen.
  19. Hallo, Glock17, so wie ich das sehe, wirst Du um eine MPU nicht herumkommen. Zwar gilt der Voreintrag weiterhin aber da gibt es den §58 Absatz 9: Besitzt eine Person, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, am 1. April 2003 mit einer Erlaubnis auf Grund des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBI. I S. 432) eine Schusswaffe, so hat sie binnen eines Jahres auf eigene Kosten der zuständigen Behörde ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung nach §6 Abs. 3 vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von §14 Abs. 1 Satz 2 und in den Fällen des §13 Abs. 2 Satz 1. §14 sind KK-Waffen und Flinten §13 gilt für Jäger. In der Praxis wird es wohl so aussehen, dass Du mit deinem Voreintrag zwar noch nach dem 01.04.2003 kaufen kannst. Wenn Du aber zum Abstempeln aufs Amt gehst, werden die wohl die MPU sehen wollen. Die MPU musst Du aber so oder so ablegen. Leider.....
  20. Hallo, Leute, wie wir nun wissen, tritt am 01.04.2003 das neue Waffengesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird dann auch die gelbe WBK für Sportschützen erweitert werden. Neben den einschüssigen Langwaffen wird es dann auch Repetierer mit gezogenem Lauf, alle (erlaubnispflichtigen) Waffen mit Perkussionszündung und einschüssige Kurzwaffen auf die gelbe WBK geben. Ich persönlich sehe das als einen eindeutigen Vorteil gegenüber dem geltenden Recht an. Was meint Ihr dazu?
  21. Hallo, Old Surehand, schön Dich hier wieder zu sehen. Ich wünsche Dir viel Spass.
  22. @Stephan Leider gibt es unter eben diesen 3000 Usern zu viele, die keine gesunde Streitkultur haben und immer gleich persönlich werden. Das ist wohl das Hauptproblem. Leider...
  23. Hallo, Leute, auch ich war vor meiner aktiven VO-Zeit bei WO angemeldet. Im Laufe meiner WO-Karriere habe ich genau 0 (in Worten Null) Postings gemacht. Ein wesentlicher Grund dafür ist der, dass ich die Stimmung in einigen Threads als überaus aggressiv empfunden habe. Bei VO schien mir, trotz einiger heftiger Diskussionen die Grundstimmung immer etwas gemäßigter. Möglicherweise ergibt sich alleine schon aus der Anzahl der User, dass bei WO immer wieder Postings aus dem Rahmen fallen. Ich werde also auch weiterhin bei WO lediglich lesen und versuchen hier ein neues "Heim" zu finden.
  24. Hi, falls nichts dazwischenkommt, werde ich wohl (samt Anhang) am Sonntag in Kassel sein.
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