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alter Herr

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  1. Wenn die Kallenbach die Beschwerde auf den Tisch bekommt, wird sie unverzüglich in die Ablage Rund wandern........
  2. Nur, wenn man das "Nachtzielgerät" rauchen kann. :mrgreen:
  3. Hi Ken, also wer im benachbarten Ausland auf einer WB eine Waffe kauft und versucht die illegal nach DE zu schmuggel, der bekommt relativ bald Besuch. Bei den meisten Börsen ist es üblich, dass Name und Adresse der Käufer auf der Rechnung/Quittung erfasst und an die deutschen Behörden weitergebeben werden. Ausserdem sieht man auf den Parkplätzen oft Leute rumlaufen, die sich die Kennzeichen ausländischer (sprich: deutscher!) Autos aufschreiben. (Es geht dabei allerdings nicht immer nur um Waffen, sondern auch um "Kulturgut" mit keltischen Ruhnen) Hier wird also bereits einiges getan, auch wenn dieses Vorgehen nicht explizit in irgend einem Gesetz verankert ist. Das Problem dabei ist aber, dass durch diese Maßnahmen nicht weniger illegale Waffen nach DE kommen. Das liegt ganz einfach daran, dass es keine WB braucht um im Ausland eine Waffe zu erwerben. Wenn ich die illegale Einfuhr von Waffen stoppen will, muss ich dort ansetzen, wo die Waffen eingeführt werden: An der deutschen Grenze! Übrigens: Das EU-Recht schreibt bereits heute vor, dass deliktrelevante Waffen in der gesamten EU nicht frei erworben werden dürfen. Deshalb habe die im dem Knallileo-Bericht ja auch keine Deko-Kurzwaffe erworben, damit wäre der Betrug zu offensichtlich gewesen......
  4. Hallo Harriette, nein, die Wertung ist gleich. Allerdings ergeben sich bei der Category-Wertung (also z. B. Ladies) andere Prozentpunkte wie bei der overall-Wertung. Das liegt ganz einfach daran, dass bei der Category-Wertung weniger Schützen gewertet werden. Den ersten Platz in der Liste enthält immer der, der in der jeweiligen Wertungsklasse die meisten Punkte bekommen hat. Das sind dann die 100% für die Wertungsklasse und die anderen Schützen werden dann an diesen 100% "gemessen". Konkret bedeuted das für den Lapua-Cup: Die Standardwertung hat der Patrick mit 510,5860 Punkten gewonnen. Damit sind die 510,5860 Punkte die 100%-Marke für die Standardwertung (overall). Die beste Lady in der Standardwertung war die Beate mit 274,3854 Punkten. Das sind 53,74 % von Patricks Ergebnis. In der Standard Ladies Wertung sind aber nun die 274,3854 von Beate das beste Ergebnis und somit die 100%. Damit verschieben sich natürlich auch andere %-Zahlen für die anderen Ladies. Die Punktzahl jedoch ist absolut und bleibt über alle Wertungen gleich.
  5. Doch, war es! Der Michael Rupalla hat eine eigene Firma für Special Effects. Der wurde von Po 7 schon öfter für irgendwelche schwachsinnsexperimente verpflichtet. Der wird nicht von den TV-Leuten verarscht, denn der verdient mit solchem Schwachsinn sein Geld! Hier: http://www.stunts-effects.de/ ist die Webpage des "Experten"
  6. Der sogenannte "Waffenexperte" Michael Rupalla ist in Wirklichkeit nichts anders als ein SFX-Mann. Er hat für einige deutsche Fernsehproduktionen die Special Effects gemacht. Also nix mit Waffensammler........der ist ein Fernsehmann.
  7. Gut gemacht! Übrigens sagt der Rupalla in dem Beitrag doch (sinngemäß): "Mit sowas sind die früher in den Krieg gezogen!". Ebenfalls eine glatte Lüge! Die schwedischen m/96 wurden nie in einem Krieg eingesetzt.
  8. Wenn man nicht wüsste, dass der ganze Müll von vorne bis hinten gestellt ist, müsste man den verantwortlichen Redakteur eigentlich wegen unerlaubtem Waffenbesitz anzeigen: Mir als "altem Schweden" ist natürlich sofort aufgefallen, dass das Gewehr, dass auf der Waffenbörse gekauft wurde keine Kimme mehr hatte und das System Bohrungen für ein Diopter hatte. Die Waffe mit der geschossen wurde, hatte aber eine Kimme und die Bohrungen waren auf wundersame Weise verschwunden. So auch bei der Waffe die bei der Polizei abgegeben wurde. Ergo: Der Reporter muss den im ausland gekauften Schweden ja noch irgendwo haben :mrgreen:
  9. Ja. (bzgl. der Eintragungspflicht) Nein. (bzgl. der 600 Euronen übrig. Es ist kurz vor Weihnachten.......)
  10. Das habe ich früher auch mal gemacht. Bis zu dem STI-Cup bei dem eine "ausgediente" .38 SA Hülse beim Zuführen den Verschluss so blockiert hat, dass ich eine Übung nicht fertig schießen konnte. Seit dem schieße ich im Match nur noch neue Hülsen und seit dem habe ich im Match auch keine Störungen mehr......:mrgreen:
  11. Eine individuelle Piffe vom Büxer ist letztendlich nicht (viel) teurer als eine von der Stange. Der Unterschied ist nur, dass Du bei der Custom Gun das Geld nur einmal ausgibst und dann eine Puffe hast die genau so ist, wie Du sie haben willst während Du bei der Knifte von der Stange im ersten Jahr ständig irgendwelche Gadgets dazukaufst....... Ach ja: Ich kann ja im Januar einfach mal meine HPS nach Mainz mitbringen, dann kannst Du mal ein paar Schuss machen......
  12. Stimmt, kann ich bestätigen! Die Stage auf dem 50m Stand auf der MSM hat war richtig genial! Der Wertungspopper war übrigens nur ein 2/3 Popper! Im nächsten Jahr bin ich wieder dabei. Bei der Inifinity Euro Open natürlich auch!
  13. Hi, Du weißt ja: Für oben kauft man nix von der Stange! Such Dir einen guten Büxer und lass dir die Kanone so bauen, wie Du sie brauchst. Eine STI 2011 als Basis ist aber grundsätzlich nicht verkehrt. Geh entweder zum Jürgen Flass oder zum HPS, bei beiden bist Du gut beraten. Ich persönlich halte allerdings nicht so viel von der 9 Major. Besser ist eine .38 SA. Bei der kurzen 9x19 Hülse musst Du schon arg trixen, bis Du den Majorfaktor hinbekommst. In .38 SA ist das deutlich einfacher. Auch das Argument, dass ja die Hülsen in 9x19 günstiger sind, zieht nicht wirklich. Da die Puffe im Wettkampf ja laufen soll, nimmst Du für den Wettkampf sowieso neue Hülsen und die Trainingshülsen in .38 SA bekommst Du für dass Geld, dass Du bei den Spacers für die Magazine sparst.
  14. Das muss man alles relativ sehen! Auf der einene Seite haben wir den Spiegel. Jetzt schauen wir uns mal den Bereich rechts vom Spiegel an: Da ist jede Menge Platz......
  15. Aber eben nur auf einer genehmigten Schießstätte und nicht zu Hause an Sylvester
  16. Ist doch eigentlich ganz einfach: 1. Das Verschießen von Kartuschenmunition auf genehmigten Schießstätten ist erlaubt. 2. Das Verschießen von Kartuschenmunition ausserhalb genehmigter Schießstätten Bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis (Erlaubnis- / Ausnahmetatbestände finden sich im WaffG) 3. Da aus Vorderladern keine Kartuschenmunition verschossen werden kann, braucht man zum Böllern mit dem VL einen (zusätzlichen) Böllerbeschuss. 4. Laut Waffengesetz nehmen Sportschützen und Jäger keine Traditionshandlungen vor. Das machen nur Brauchtumsschützen.......:mrgreen:
  17. OK, gehen wir mal davon aus, dass Du beim Salutschießen tatschächlich schießt und ein Geschoss durch den Lauf treibst. In diese Fall böllerst Du tatsächlich nicht. Folglich benötigst Du auch keinen Böllerbeschuss für deinen VL. Aber: Das wäre dann nur auf genehmigten Schießstätten erlaubt, bzw. du kannst irgend einen Ausnahmetatbestand nach §12 Abs. 4 WaffG nachweisen oder du beantragst eine Schießerlaubnis (die zum Böllern nicht mehr nötig ist!) Eigentlich ist die Rechtslage (aus meiner Sicht) klar: Ausnahmetatbestände für das (Salut)schießen ausserhalb von Schießstätten (z. B. zur Brauchtumspflege) sieht das WaffG nur für Waffen vor, aus denen Kartuschenmunition verschossen werden kann, nicht jedoch für VL-Waffen. Andererseits regelt das Beschussgesetz klar, wann eine VL-Waffe zum Böllern verwendet werden darf. Daraus ergibt sich folgendes Bild: - (Salut)schießen (auch wenn dieser Begriff nirgends im WaffG auftaucht)ist bei Erfüllung eines vorgesehen Ausnahmetatbestands aus Waffen (auch Schusswaffen) möglich, aus denen sich Kartuschenmunition verschießen lässt (vgl.: WaffG §10, Abs. 5; §13, Abs 4, Abschnitt 1 (a) und Abschnitt 2; §16, Absatz 3). VL scheiden also für einen Ausnahmetatbestand nach dem WaffG aus. - Das Böllern mit VL Waffen ist grundsätzlich nur möglich, wenn die VL-Waffe einen (zusätzlichen) Böllerbeschuss hat (vgl. BeschG §2, Abs. 3; §3; BeschussV §2; §6, Abs.1).
  18. Böllern mit Vorderladern ist nur erlaubt, wenn diese einen zusätzlichen Böllerbeschuss haben. Hierzu mal ein Auszug aus dem Infoblatt des Beschussamts Ulm: Ohne diesen Beschuss ist das Böllern mit Vorderladern nicht erlaubt, auch nicht auf einer Schießstätte! Man kann jetzt natürlich sagen: Wo kein Kläger, da kein Richter.......
  19. Also: Salut schießen indiziert, dass Du eine Ladung ohne Geschoss verschießen möchtest, folglich schießt Du nicht, sondern Du böllerst. Böllern wiederum darfst Du nur mit einem Böller und eingetragener Böllererlaubnis in deine Bescheinigung §27 SprengG nach Anmeldung bei der zuständigen Behörde. Daher ergibt sich für Deine Eingangsfrage: Klares Nein! Begründung: Eine einschüssige Vorderladerwaffe ist kein Böller (fehlernder Böllerbeschuss!). Damit darfst Du mit der Waffe, unabhängig vom Anlass, nicht böllern. Ausserdem darf eine Vorderladerwaffe nicht erlaubnisfrei geführt werden (Ausnahme: Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist). Damit dürfte auch klar sein dass Du auch an Sylvester ohne Waffenschein Deinen Vorderlader nicht ausserhalb des eigenen befriedeten Besitztums führen darfst. Anders sieht es aus mit einem Handböller (Böller sind keine Schusswaffen!): Mit denen darfst Du mit Erlaubnis nach §27 und nach Anmeldung jederzeit (also auch an Sylvester) böllern und du darfst den Böller auch mit dir rumschleppen (vorausgesetzt, er ist keine Nachbildung einer echten Schusswaffen) Kompliziert, gell? :mrgreen:
  20. Gestern wurde bei uns im Radio gemeldet, die Polizei hätte mit einem "Betäubungsgewehr" auf den Bären geschossen........... Die grausame Wahrheit ist wohl den deutschen Informationskonsumenten nicht zuzumuten.........
  21. Willst Du damit etwa andeuten, dass dieser Artikel von einer gewissen Klientel nur lanciert worden ist um zu zeigen, wie furchtbar pöse doch so ein Taser ist? Das wäre dann aber eine glatte Lüge! Sowas macht doch keiner.
  22. Kann aber auch daran liegen, dass es (zumindest in RLP) keine Hauptschulen mehr gibt.......
  23. Die Containergeschichte ist nicht grenzwertig, sondern Normalität. Erst gestern wieder sah ich einen Beitrag zur Schweinegrippe. Die vier jugendlichen, die dort kräftig vor sich hingehustet haben, haben wohl eine sehr schlechte Gage bekommen. Ein Blinder mit Krückstock konnte sehen, dass die nur geschauspielert haben (zumindest haben sie es versucht ) Zum Schieber prophezeihe ich folgendes: Aufgrund der vielen Drohungen von Sportschützen und Videospielern wird der in ein paar Monaten einen Waffenschein beantragen und auch bekommen.........
  24. Das kommt ganz darauf an, wen man fragt! Ein radikaler islamischer geistlicher würde Dir da sicher widersprechen. :mrgreen:
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