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alter Herr

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  1. Danke! Das Kompliment kann ich nur zurück geben! Ich hab mich gerade für das Winter Speedy angemeldet.....
  2. Kann man! Ob dabei allerdings etwas rauskommt, ist eine andere Frage......
  3. "Dringend" heißt bei uns ganz konkret: "Wir haben einen Hinweis bekommen, dass Sie ihr Pulver nicht ordnungsgemäß aufbewahren". Ist bereits mehrfach vorgekommen..... Und dann stehst Du ganz konkret vor der Wahl, ob Du die nun reinlässt oder ob du gegen die verhängte Strafe klagen willst und dem Richter dann erklärst, was "dringend" heißt......
  4. Das ergibt sich aus §31 Absatz 2. Dort steht klar drin, dass das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird, und der Auskunftspflichtige (sprich: Erlaubnisinhaber) "zur Verhütung dringender Gefahren" das Betreten der Privatwohnung dulden muss. Ein Verstoß dagegen ist eine OWI. In der Praxis wird aber "zur Verhütung dringender Gefahren" bei Wiederladern so interpretiert, dass ein konkreter Hinweis vorliegen muss. Dann aber kommt die Behörde auch ohne richterliche Verfügung.......
  5. Ganau die Erlaubnis nach §27 meine ich. Wer die hat, muss die zuständige Behörde "zur Verhütung von Gefahren" reinlassen und den Aufbewahrungsort des Pulvers zeigen. Die Kontrolleure nach WaffG muss Du jedoch nicht reinlassen......
  6. Ist es auch nicht und das verlangt auch keiner von Dir! Du musst niemanden unangemeldet reinlassen und du musst auch niemandem deinen Tresor zeigen (Ausnahme: "Gefahr im Verzug", Richterlicher Beschluss). Das gilt allerdings nur, wenn Du keine Sprengpappe hast........
  7. Das nicht......(bzw. siehe knro99) aber es gibt Bestrebungen Modified nur noch bis Level III zuzulassen. Ab Level IV gibt es dann nur noch Standard, Production und Open.
  8. Guck dir lieber mal an, woher der Bericht kommt (BLÖD). Wenn man sich dann noch den Artikel (und vor allem die Bilder dazu!) anschaut, dann weiß man ganz genau, was man davon zu halten hat......
  9. Um mehr als 5 Kurzwaffen zu lagern muss der Tresor selbst, also ohne Blei und Knifte, 200 kg wiegen (oder eben entsprechend befestigt sein). Maßgeblich ist dabei übrigens nicht, was die Waage anzeigt, sondern einzig und alleine das, was auf dem Typenschild steht......
  10. Einspruch! Wird er nicht! Denn eine Langwaffe wird durch dass Werfen in Richtung Kugelfang wohl kaum nennenswerte Energiewerte erreichen. :mrgreen: Er kann allerhöchstens reinschreiben "....zugelassen für Kurzwaffenmunition...." Allerdings gibt es einige Betreiber die Kraft ihrer heiligen Wassersuppe beschließen, dass auf einem Stand nur mit der Steinschleuder geschossen werden darf. Das hat aber nix mit der Abnahme des Standes zu tun, sondern ist eine eigenmächtige erlassene Einschränkung des Standbetreibers.
  11. Was 10er damit sagen will: Vergiss den Umbau! Die Zulassung des Schießstands bezieht sich immer auf die Energiewerte und die verwendete Munition, nicht auf verwendete Waffen. Eine 9x19 bleibt eine 9x19, egal ob sie aus einer Pistole, einem Revolver ader aus einem MP5 Klon geschossen wird. Oder um es noch klar zu sagen: Wenn jemand zu dir sagt: "Dieser Stand ist nur für Kurzwaffen zugelassen", dann lügt er.
  12. Quatsch! Das würde ja bedeuten, der Schreiberling hätte wenigstens ein bischen Ahnung von der Materie. Das Bild stammt aus irgendeiner Bilddatenbank, wie sie u. a. von der Presse verwendet wird. Um keinen Fehler zu machen, hat der Schreiberling als Bildunterschrift sogar den Suchbegriff verwendet......
  13. Wie gesagt: Das Waffengesetz sagt dazu nichts.......
  14. Sollte dir mal eine deiner Kniften abhandenkommen und kann kein Einbruch nachgwiesen werden, dann hast Du als Legalwaffenbesitzer auf jeden Fall die Arschkarte. Du solltest Dir daher schon gut überlegen, wo Du die Schlüssel (bzw. Zettel mit der PIN ) aufbewahrst. Gesetzlich geregelt ist aber trotzdem nix.......
  15. Zur Aufbewahrung der Tresorschlüssel gibt es keine gesetzlichen Regelungen.
  16. Guckst Du hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wassig/gesamt.pdf
  17. Wieso als nächstes? Bezüglich Umweltschutz ist das Grundrecht bereits eingeschränkt (Wassersicherstellungsgesetz). Auch darf ein Schornsteinfeger immer und jederzeit in Deine Wohnung und als Wiederlader darfst Du der Gewerbeaufsicht den Zutritt auch nicht verwehren..... Ach ja: Und dem Gesundheitsamt dafst Du auch nicht so einfach die Tür vor der Nase zuknallen......
  18. Dehalb heißt es ja auch in §36 Abs. 3: Du darfst den Kontrolletti also die Tür vor der Nase zuknallen, wenn der Tresor in deiner Wohnung steht und er kann zunächst einmal nix dagegen tun.....ob dieses Verhaltn allerdings komplett folgenfrei bleibt, steht auf einem anderen Blatt. Am Besten stellt man die Tresore in einen Kellerraum, dann besteht überhaupt kein Grund, die Wohnräume zu betreten...... Ich sehe allerdings ein ganz anderes Problem: Sollte bei mir mal einer vor der Türe stehen, kommt es darauf an, ob es sich um einen Mitarbeiter der Verwaltung handelt, den ich kenne. In diesem Fall lasse ich ihn natürlich rein und dann wird es wohl ein langer Abend :mrgreen:. Sollte ich ihn allerdings nicht kennen, muss er solange vor der Tür warten, bis mir ein SB beim OAmt telefonisch bestätigt, dass er diesen auch wirklich geschickt hat. Wenn der aber erst nach Feierabend kommt, wird er wohl die ganze Nacht vor der Türe warten müssen........:mrgreen:
  19. Wann genau wurde denn das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz geändert? Oder ist sieht das in BaWü anders aus als in RLP? Sowiet ich weiß, ist das ein Bundesgesetz und laut §94 POG werden die Aufgaben an kommunale Vollzugsbeamten übertragen.......
  20. Bisher war ich immer der Meinung, dass solche Kontrollen nur von Vollzugsbeamten des Ordnungsamtes/Landratsamtes durchgeführt werden dürfen..........
  21. Und vor allem: Wenn der Waffenbsitzer die unangemledete Kontrolle selbst bezahlen muss, gibt es keine Amokläufe mehr! Das liegt doch auf der Hand, oder?
  22. Der Tschämm ist Bundesvorsitzender. Die Claudia ist Bundesvorsitzende. Die Grünen haben eine Stoppelbitze........
  23. Ist so Tradition (warum kann ich Dir auch nicht sagen): Nach der Verlobung kommt ein Ring an den Ringfinger der linken Hand. Bei der Hochzeit kommt der Ring auf den Ringfinger der rechten Hand.
  24. Das ist nicht nur irgendeine Grüne, das ist die Chefin von's Ganze.......
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