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alter Herr

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Posts posted by alter Herr

  1. Hi,

    habe zwei P226, eine Behördenausführung und eine als X-five allround.

    Die Standardvariante schießt mit schweren Geschossen ähnliche Ergebnisse wie die von Harry, mit leichten besser.

    Die X-five schießt mit allem was man ihr gibt und hält die 10.

    Der SRT bringt in Sachen Präzision nix. Die Abzugscharakteristik wird sogar etwas schlechter (der SRT steht nicht so trocken wir der Originalabzug der X-five).

  2. Hallo nighty (und all Anderen die nicht niederländisch können)

    1. Unter "ik" den eigenen Namen eintragen.

    2. Unter "wonende te" Wohnort eintragen.

    3. Mit einem Klick bei "mijn naam en woonplaats mogen publiek zichtbaar zijn onder de petitie." legt man fest, dass Name und Wohnort in der Liste angezeigt werden sollen. Wenn man das nicht anklickt, bleibt man anonym.

    4. Dann noch die Emailadresse angeben und auf "ondertekenen" klicken

    Man erhält dann noch eine Email mit einem Bestätigungslink. Dem folgen und noch Geburtstag und -ort ergänzen und zwei mal bestätigen. fertig!

    (Nicht, dass ich Niederländisch kann, aber Sauls Mail war glücklicherweise in Englisch ;) )

  3. Hmm, da bin ich so schlau wie vorher & beantwortet meine Frage nicht. AUch ist in den Versicherungsleistungen keine Rechtsschutz enthalten, wofür ich eigentlich dem VdW beigetreten bin. :eek:

    Wie Cali schon schreibt: Der BSB ist ein anerkanneter Schießsportverband nach §15 und als solcher eigenständig, also keinem anderen Verband zugeordnet.

    Guckst Du hier: http://www.bva.bund.de/nn_372378/DE/Aufgaben/Abt__III/OeffentlicheSicherheitAuslaender/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Schiesssportordnungen/schiesssportordnung-node.html?__nnn=true

  4. Die sind spezialisiert auf den Export von Waffen.

    Preise:

    + noch 250 Dollares für die Export Permit.

    Gruss

    Achtung!

    Auch die liefern (soweit ich weis) nicht an Privatpersonen. Also muss man auch in der Schweiz einen Händler finden, der das Metall dann in Empfang nimmt.....und der wir das sicher auch nicht kostenlos machen. Dann kommt noch der Transport dazu! Auf dem Postweg müssen beide (das amerikanische und das Schweizer) Transportunternehme dem Transport von Waffen über Landesgrenzen zustimmen. Auch das ist nicht selbstverständlich, da der Versender dann ggf. die Zollformalitäten erledigen muss.

    Daher sagte ich ja: als Privatperson praktisch nicht machbar.

  5. Import in die Schweiz sollte kein grosses Problem darstellen.....

    Aber wenn Du vom $ sprichst, dann gehe ich davon aus, dass Du die Waffen aus den USA exportieren willst. Und das ist ein Problem! Privat praktisch nur zu machen, wenn Du selbst mit allen Papieren rüberfliegst und den Export persönlich im eigenen Gepäck machst.

  6. Viel Interessanter ist, ob man ihn wieder hineinbekommt ... Denn wenn, eignet sich das Ding wunderbar als Alibiverschaffer für kurz zweckentfremdete Erbwaffen (etwa, um Erbstreitigkeiten sizilianisch zu schlichten ...)

    Kriegt man liebe Harriet!

    Unter uns Techis:

    Ich habe die Patentschrift vorliegen und daraus geht hervor, dass unsere lieben Politiker einer Werbelüge aufgesessen. Der Dildo selbst ist gar nicht biometrisch gesichert!

    Stattdessen wird zwischen dem Dildo und der Steuerung über eine eindeutige ID eine Beziehung hergestellt. Nachdem ich mich an der Steuerung biometrisch (oder per PIN) authentifiziert habe, wird dann nur noch das Kommando zur Freigabe (oder Sperrung) an den Dildo gesendet. Die PIN bzw. die biometrischen Daten stehen also in keiner direkten Beziehung mit dem Dildo!

    Damit ist es (mit entsprechendem Aufwand) möglich, ein Steuergerät so zu manipulieren, dass man Fingerprint oder PIN gar nicht mehr braucht, sondern einfach direkt den entsprechenden Befehl an den Dildo schickt.

    Mit noch mehr Aufwand sollte es auch möglich sein, das Keymanagement von Armatix zu knacken. Dann kann man eine Steuereinheit bauen, mit der man jeden Dildo aus jeder Waffe per Knopfdruck aus- und wieder einbauen kann......

  7. Wenn die Geburtsurkunde wenigstens echt wäre.

    Kleiner Tipp:

    Such Dir 'ne alte Schreibmaschine, tippe ein paar Zeilen auf Papier, lege das Papier dann auf einen Scanner, scanne es ein und drucke das Ergebnis mit einem Tintenspucker.

    Schau Dir dann das Ergebnis an.......

    Merke:

    Von einem mit Schreibmaschine geschriebenen Papier gibt es genau ein Original und bei dem kann man dann vielleicht tatsächlich unterschiede im Druckbild oder Anschlag der Maschine festsetellen (wenn es denn eine mechanische Schreibmaschine war!). Und ich glaube kaum, dass der Internetgemeinde dieses Original vorgelegen hat........

  8. Das ist insoweit richtig ! da es sich aber wahrscheinlich um einen Mehrschüssigen Revolver handelt , müsste er eigendlich in die Grüne WBK.

    Wir hatte die diskussion mit der Waffenbehörde erst vor kurzem wegen einer doppelläufigen perkussions Pistole, die daraufhin in die grüne Eingetragen wurde!

    lg:!:

    Tja, da hat die Waffenbhörde wohl das Waffengesetz nicht gelesen. Da heisst es bei §14 Absatz 4:

    Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs.

    1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter

    Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt,

    die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von

    Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen

    für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung

    (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser

    unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den

    Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

    Daraus folgt:

    Perksussionsrevolver gehören in die Gelbe.

    Der Grund, warum die doppelläufige Perkussionspistole in die Grüne eingetragen wurde, ist wohl eher, dass es dafür keine Disziplin gibt und der Erwerb daher nach §8 erfolgt und nicht nach §14.

  9. "Sollten" ist das Zauberwort - allerdings gibt es bereits Kostenverordnungen von Bundesländern, in denen Gebühren für die Kontrollen festgeschrieben sind und IIRC

    auch bereits ein entsprechendes Urteil eines VerwG.

    Ich sehe das so:

    Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse

    ist eine Feststellung, damit hat sich "sollten" erledigt.

    Etwaige Kostenverordnungen und Urteile sind damit nicht mehr haltbar!

  10. Unklar ist immer noch, wer die Kosten für die Wohnungsschnüffelei tragen soll?

    Nicht der kontrollierte Waffenbesitzer!

    vgl. 36.7:

    Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden.

  11. Als Munition zählt es nur, wenn Du das Pulver tatsächlich in Form einer Patrone lagerst, also als Metall- oder Papierpatrone. (vgl. WaffG, Anhang 1, Unterabschnitt 3, Nr. 1)

    In beschrifteten Röhrchen darfst Du SP formal gar nicht lagern, da dies nicht die Originalverpackung ist. (vgl. SprengLR 410, Absatz 4.9 Nr. 1)

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