Eigentlich berechtigt der Stempel in der WBK zum Erwerb von Munition für diese Waffe. Man muss die Muni also aus der Waffe verschiessen können und dürfen. Der Stempel neben einem 357er Revolver berechtigt daher auch zum Kauf von .38 Special.
Dieser Logik folgend gilt der Stempel auch für Munition für vorhandene Wechselsysteme.
Leider ist das aber in der Praxis schwierig, da der Büma ja nicht jedem alles an Muni verscheuern kann, nur weil der sagt er habe ein WS.
Dazu kommt noch, dass die Bümas gerne auf Nr. Sicher gehen, für sie steht ja auch einiges auf dem Spiel.
Der einfachste Weg ist eine Eintragung, auch wenn es strenggenommen nicht juristisch notwendig ist.