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Elster1962

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Everything posted by Elster1962

  1. Wie gelegen doch Manchem Corona kommt! Oder ein Schelm, der Böses dabei denkt...
  2. Hinsichtlich des letzten Punkts, habe ich die Behörde jetzt nochmal angemailt und angefragt, ob ich die betreffenden Magazine doch weiter nutzen darf, wenn sie irreversibel auf Fassungsvermögen <10 Schuss umgebaut werden. Mag sein, dass das im neuen Gesetz und in irgendwelchen Ausführungen und Rechtsgutachten alles schon drinsteht. Jedoch bin ich kein Advokat und die paragrafenhaften Formulierungen richtig zu interpretieren, zu deuten (gutes Beispiel weiter oben von Glockologe) und seitenlange Gesetzestexte durchzulesen, dazu habe ich einfach keine Zeit und Lust. Ich bin sehr für einfache Antworten. Deshalb die schriftlichen Fragen an die Behörde plus die Bitte um schriftliche Antwort. Nach dieser Antwort werde ich mich richten und diese werde ich im Zweifel hervorziehen und vorlegen. Genau so ist auch meine Vorgehensweise beim Amt mit Bauvorschriften und Gesetze und die jahrelange Erfahrung hat mir in dieser Vorgehensweise bisher immer Recht gegeben.
  3. Hier nun die Antwort auf meine Fragen von der Leiterin vom Fachbereich Kreispolizeibehörde des Rems-Murr-Kreises
  4. Das ist oder sind keine Schwachsinnfragen (was soll überhaupt dieser abwertende Terminius). Wie Jägermeister schon ausgeführt hat und bei uns im Verein diskutiert, gibt es dazu und zu den anderen Punkten durchaus noch Klärungsbedarf. Und eben deswegen, möchte ich einfach eine schriftliche Stellungnahme der Behörde, auf die ich mich dann im Fall der Fälle berufen und ggf. diese auch vorlegen kann.
  5. Hab den Beitrag mal wieder nach Oben geholt. Es gibt jetzt auf der Homepage meiner Waffenbehörde (LRA Rems-Murr-Kreis) ein Formular zur Anzeige von Magazine (>10 Schuß) gemäß der meldepflicht zum neuen Waffengesetz. Da ich die Entwicklung zu der neuen Vorschrift nicht ständig nachverfolge und es zu dem Formular keine weiteren Erläuterungen bzw. Ausführungen gibt, habe ich das LRA angemailt und mir spontan eingefallenen Fragen zu der neuen Vorschrift übermittelt. Möglich dass es die entsprechenden Antworten bzw. Ausführungen schon gibt, aber wie gesagt, ich habe sie nicht auf dem Schirm. Hier meine an das LRA gestellten Fragen: 1. Gilt die Magazinregelung nur für halbautomatische Selbstladewaffen oder auch z.B. für Repetierbüchsen? D.h. Magazin mit mehr als 10 Schuss Fassungsvermögen für Repetierbüchse, jetzt verbotener Gegenstand? 2. Ist solch ein sich dann im Altbesitz (Erwerb vor 17.06.2017) befindliches Magazin, künftig ein verbotener Gegenstand wie die nach dem Stichtag erworbenen? 3. In welchen Behältnissen (Schrank-Klassifizierung) müssen dann diese Magazine künftig aufbewahrt werden? 4. Ist es mit der Anmeldung getan, oder werden die Magazine dann ggf. in die WBK eingetragen (und entstehen hier evtl. zusätzliche Gebühren)? 5. Dürfen diese dann legal im Besitz befindlichen Magazine z.B. für das Schießtraining auf dem Schießstand und bei der Jagd (wenn die max. drei Patronen Laderegel aus dem Jagdgesetz berücksichtigt wird) benutzt werden? Wie gesagt, das Mail war spontan! Vielleicht gibt es sogar noch weitere Punkte die der Klarstellung bedürfen. Eine Antwort habe ich bis jetzt jedenfalls noch nicht erhalten! Bin aber schon mal gespannt!
  6. Womit mal wieder bewiesen ist, man sollte nichts wegwerfen und für alles gibt es einen Käufer und einen Preis!
  7. Und Hauptsache wieder etliche Juristen beschäftigt, unsinnige Ukasse erlassen und Kosten produziert, bei gleichzeitigem negativen Sicherheitszuwachs für die Gesellschaft.
  8. Den Ersteren meine ich nicht, sondern mir geht es darum, dass das die Erben keine Probleme bekommen. Und das es bisher ohne Probleme lief... ist genau wie der Satz "...Ich habe es schon immer so gemacht...". Der nicht besagt, dass es deshalb richtig gemacht wurde. Immerhin ist die Broschüre von einem Justiziar des DJV erarbeitet worden und der wird schon wissen wovon er spricht! Mir geht es einfach darum, die Gesetze einzuhalten (ob diese sinnvoll sind oder auch nicht, sei mal dahingestellt) und sicher zu verhindern, dass die Erben Probleme wegen meiner Unzulänglichkeiten bekommen.
  9. Ganz blöd gelaufen ist es vor ein paar Jahren beim Ableben meiner Erbtante. Mein Vetter (selbst auch noch Notar) der sich verantwortlich um die Nachlaßverwaltung gekümmert hatte beim Sichten des Haushalts un dem Aufstellen des Erbschaftsverzeichnisses etliche Lang- und Kurzwaffen gefunden Diese hatte mein bereits seit längerem verstorbener Onkel anscheinend ohne Erlaubnis besessen. Wie auch immer, auf jeden Fall hat mein Vetter diese kurzer Hand zur Vernichtung selbst zur Polizei gebracht. Als ich dann viele Wochen später dann bei einem Erbentreffen davon erfahren habe, war nichts mehr zu retten und die Waffen schon vernichtet.
  10. Habe jetzt gerade eben die Broschüre des DJV komplett durchgelesen. Dort steht u.A. zu lesen: Demnach empfiehlt es sich also durchaus nicht, dem voraussichtlichen Erben mit dem Testament die Zahlenkombination des Waffen- Munition und ggf. Pulverschranks mitzuteilen. Muss am Montag sowieso zur Kreispolizeibehörde. Dann werde ich mir von meiner SB erläutern lassen, wie ich es den Handhaben soll und mir dies ggf. gleich auch schriftlich durch sie bestätigen lassen.
  11. Bist Du dir mit der Aussage des ersten Satzes absolut sicher? Was ich mir natürlich auch schon überlegt habe ist die Vorgabe, dass die Erbschaft nur mit dem Erwerb eines Jagdscheins angetreten werden kann.
  12. Sehr interessantes Thema!!! Wenn man/ich/sich auch nicht gerne mit dem Thema (eigenes Ableben) beschäftigt, habe ich dies doch vor ein paar Jahren in Form eines handschriftlichen Testaments (hinterlegt beim zentralen Testamentsregister) getan. Immerhin so kurz vor den 60sten (meine Mutter und mein Großvater mütterlicherseits mußten beide schon in diesem Alter die Welt verlassen) machte und mache ich mir hierzu so meine Gedanken. Allerdings, meine direkten Erben (Frau und Tochter, beide keine Bedürfnisinhaber) haben keinen direkten Bezug zu Waffen. Wobei meine Tochter sich schon dahin gehend geäussert hatte den Jagdschein machen zu wollen und auch ein paar mal mit beim Schießen auf dem Schießstand war (ich meine es hat ihr sogar Spass gemacht und sie hat sich dabei gar nicht mal so schlecht angestellt). Da sie aber vor kurzem unser erstes Enkelkind zur Welt gebracht hat, scheint der Erwerb des JS vorerst kein Thema mehr für sie zu sein. Mein Schwiegersohn in Spe, kann ich in seinem Wesen noch nicht richtig einordnen und ist somit momentan aussen vor. Ich habe mit beiden (Frau und Tochter) gesprochen und ihnen im Rahmen der Mitteilung dass ich ein Testament hinterlegt habe, auch mitgeteilt dass darin auch meine Waffen an Frau und dann Tochter (in der Rangfolge) vermacht werden. Hier gibt es nun jedoch ein Problem. Meine Waffenschränke (sämtlich A-Schränke) sind mit herkömmlichen Schlössern ausgestattet. Weil mir das zu umständlich war, habe ich vor Jahren einen kleinen Wandtresor mit digitalem Zahlenschloss (entsprechende Sicherheitsstufe) gekauft und verwahre darin meine Schlüssel. Angedacht habe ich nun, dem Testament ein versiegeltes Kuvert mit der Zahlenkombination des Tresors beizufügen. Wenn ich den Inhalt der Broschüre richtig verstanden habe, geht das so aber nicht. Denn nach Testamentseröffnung, hätte meine Frau/Tochter direkten Zugriff auf die Waffen und würden sich als Nichtberechtigte u.U. strafbar machen. Leider schweigt sich die Broschüre aus, wie man das Problem praktisch lösen könnte. Ich kann mir es aktuell nur eine Regelung vorstellen, daß ich z.B. den zum Zeitpunkt meines Ablebens aktuellen Vorstand meines Schützenvereins benennen würde, der treuhänderisch den/die Tresore im Beisein der Erben öffnen und die Waffen so lange an sich zu nehmen, bis die Erben eine Bedürfnis erwerben können. Habt ihr euch schon mal Gedanken über die Zeit danach bzw. eure testamentarische Regelungen nachgedacht? Und wie löst ihr dieses Problem? Ich möchte eigentlich schon, dass die Waffen im Familienbesitz bleiben. Zumal ich gehörigen zeitlichen und finanziellen Aufwand in Erwerb und Unterhalt der Waffen gesteckt habe.
  13. Spätestens am Montag weiß ich die Details. Mein Kollege ist bei der freiwilligen Feuerwehr im Nachbarort.
  14. Ich musste bei der diesmaligen Verlängerung meines Jagdscheines auch erstmalig auf dem neuen Formular angeben, ob ich a) derzeit aktiv zur Jagd gehe und b) mit Angabe der Anschrift wo und ob Eigenrevier oder Begehungsschein. Das sind schon die ersten Schritte zum Wegfall des Bedürfnisses wegen nicht aktiver Jagdausübung! Und das wird in absehbarer Zeit auch so kommen! Da bin ich mir absolut sicher!
  15. Hatte mit meiner seiner Zeit mal auf einen Baum angehalten, Pfeil war nicht mehr heraus zu bekommen, gleichermassen auf speziellen Zielwürfel aus geschäumten Material. Erst mit fetten der Pfeile und Spezialzange waren sie sehr beschwerlich wieder herauszubekommen. Aber richtig Spaß hat das Ganze auch nicht gemacht. Der Klopper aber war ein Schuß ins Erdreich. Pfeil war zur Gänze darin verschwunden. Das und das Nutzungsverbot auf den mir bekannten Schießplätzen, hat dazu geführt die AB wieder zu verkaufen.
  16. Ist bei den mir bekannten SV´s auch nicht. Ich hatte eine Compound Horton Storm. Ein Super Teil, absolut präziseund mit ordentlich wumms ausgestattet. Aber leider, konntest Du nirgends damit schiessen. Deshalb habe ich sie schweren Herzens wieder verkauft. Sich in D solch ein Ding zu kaufen um damit Spass zu haben, ist damit absolut sinnbefreit. Es sei denn, absolut haben wollen und dann ab damit in den Schrank.
  17. Da würden mich mal die Schützenvereine interessieren wo der Gebrauch der Arnmbrust denn erlaubt ist. Bei den mir bekannten, allesamt verboten. Da Armbrust wegen der parabolischen Flugbahn der Pfeile sinnvoll nur auf den Bogenplätzen im Freien geschossen werden kann, ist bei den in unserem Umkreis liegenden Bogenschießplätzen die Armbrust wegen der größeren Reichweite nämlich verboten.
  18. Das erinnert mich irgendwie an eine Sendung von "Was bin ich?" vor vielen vielen Jahren. Als ein Sprengmeister zu erraten war und der Hans in fragte: "Können Sie ihren Beruf auch anmir ausüben?". Und der nach einigem zögern schmunzelnd antworte: "Joa"!
  19. Mal sehen, ob solch ungehöriger Reden, wie lange er noch OB von Tübingen ist bzw. von den Grünen der Partei verwiesen wird. Wobei sich sein alter Herr (Pomologe oder auch bekannt als Remstalrebell) soweit ich mich zu erinnern glaube, auch schon einer Entglasung einer Schaufensterscheibe schuldig gemacht hatte. Als er seinerzeit im Wahlkampf (einer seiner unzähligen Bürgermeisterkandidaturen) seinen mit nicht viel mehr Geisteskraft ausgestatten Mitbewerber, Duda, der ihn als Halbjuden bezeichnet hatte, in eben ein Solches gestossen hat.
  20. Was soll das nur wieder für ein Urteil sein! Fünfzehn Jahre und Einlieferung in die Psychiatrie! Mit der Begründung der Tat (akuter Verfolgungswahn -- Vergiftungsversuche durch Mutter, Schwester unter Duldung von Vater) durch den Täter, hätte er sein Urteil schon selber gesprochen, wenn ihm nicht wieder ein Kuschel-Richter in die Quere gekommen wäre! Wer unter solchen Voraussetzungen und krankhaften Einbildungen eine solch schreckliche Tat begeht, den muss man um seine Umwelt zukünftig sicher vor ihm zu schützen, sicher wegsperren ohne Aussicht auf vorzeitige Haftentlassung und zwar bis zum physischen Ende seines Lebens! Meine Meinung.
  21. Dass das ein Depp war (und der der es ihm ggf. erlaubt hat) steht ausser Frage. Nur ist es eben nur wegen einer Delle nicht nachvollziehbar und wird auch nicht nachvollzogen werden.
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