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D.T.

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About D.T.

  • Birthday 12/14/1971

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  • Website URL
    www.hatgarkeinehomepage.de

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • Biografie
    Geboren... lebt... stirbt irgendwann...
  • Wohnort
    Niedersachsen
  • Beruf
    Verwaltungsbeamter
  • Interessen
    Schießen, Biken, Frau & Hund
  • Favorite guns
    Sig Sauer P320 Nitron, Hera Arms the15th, Karambit
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Nein
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    BDMP
    VdRBw
    ProLegal

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  1. "...gleich auf dem Titelblatt besagter Festschrift prangt ganz unübersehbar ein Hakenkreuz." Was 1938 nicht ungewöhnlich war, und natürlich ganz klar auf einen 100% systemtreuen Naziverein hindeutet... was für ein dummes Geschwätz.
  2. Wenn es keinerlei "gerichtsfeste" Beweise (und dazu zähle ich etwa Zeugenaussagen von Polizei- oder Vollstreckungsbeamten, unterschriebene Anträge und Briefe) vorliegen sondern nur Geschwafel irgend eines Nachbarn der einem eins reinwürgen will, da gebe ich dir vollkommen Recht, das geht gar nicht, immerhin leben wir theoretisch in einem Rechtsstaat. Allerdings sind 90% der Klientel blöd genug irgend einer Behörde mal einen aus dem Internet zusammenkopierten Brief, eine Kopie ihrer Lebenserklärung oder sonst einen Mist zu schicken, egal ob es darum geht einen Strafzettel wegen zu schnellem Fahrens, die Rundfunkgebühr oder sonst irgend eine Forderung nicht zahlen zu wollen oder einfach weil einem irgend ein Bekannter erzählt hat, nur wenn man den "gelben Zettel" (aka Staatsangehörigkeitsausweis) besitzt ist man echter Deutscher und würde, sobald die Russen und befreien, seine vollen rechte erhalten...
  3. Also der Absatz "Dem Sohn wurde durch die eingesetzten Beamten ein Platzverweis erteilt. [Der Kläger] äußerte hierbei wiederholt dass die Polizeibeamten lediglich die Marionetten der Frau Merkel wären. Weiterhin hätten die Beamten keinerlei rechtliche Grundlage die oben genannte Maßnahme durchzusetzen, da es den deutschen Rechtsstaat, sowie die Bundesrepublik Deutschland nicht geben würde. Nach Angaben des [Klägers] gilt immer noch die Reichsverfassung." und auch die weiteren Ausführungen in der Tatbestandsdarstellung sind ja mehr als "Hörensagen"... und die Negierung und Beteuerung die BRD und ihre Gesetze natürlich in vollem Umfang anzuerkennen weil man merkt, dass es zwar Lustig ist Amts- und Vollzugspersonen zu Beschimpfen und zu Bedrohen, aber eben nicht Lustig ist die Konsequenzen für sein Handels zu spüren mehr als typisch. Solchen Typen sollte nicht nur die WBK, sondern direkt der (deutsche) Pass und alle damit verbundenen Rechte entzogen werden. Aber zum Glück hab ich in diesem Land nichts zu sagen...
  4. Wer Polizisten ihre Handlungsbefugnis und dem Rechtsstaats seine Existenz abspricht sollte in eben diesem Rechtssaat auch keine Waffen besitzen dürfen...
  5. Sorry, soweit gehen meine hellseherischen Fähigkeiten nicht... wenn eindeutig und sogar fett geschrieben nach Zuverlässigkeit und Eignung gefragt wird dachte ich tatsächlich das nach diesem TBM gefragt wird, und nicht nach einem völlig anderen...
  6. Reden wir über Zuverlässigkeit und Eignung, oder über das Bedürfnis zum Besitz? Und wenn hier schon das Bedürfnis zum Besitz (§14 Abs. 4 WaffG) reingemischt wird... dafür gilt 8in24 bzw. 6in12, nicht 12/18in12
  7. "Die Staatsanwaltschaft bestätigte auf Nachfrage, dass der Täter zumindest eine Person des Trios kannte. Ein Schwerverletzter soll der neue Freund der Ex-Partnerin des Täter sein." lässt ja auch eher auf das übliche Klientel mit nicht registrierten Waffen und fragwürdiger Einkommensstruktur schließen als auf den rechtstreuen deutschen Michel.
  8. zu 1.: Äääähm... Ja! Ein kurzer Blick in das öffentlich zugängliche WaffG erleichtert die Rechtsfindung. zu 2.: Da die Regel nicht neu ist, sondern auch schon im WaffG 2017 genau so drin stand... dass sie auch alle 3 Jahre hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft werden, wie bisher auch. § 4 WaffG - Voraussetzungen für eine Erlaubnis (1) ... (2) ... (3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen. (4) ... (5) ...
  9. Gibt es zu der haarsträubenden Story noch eine weitere Quelle als die ausschließlich auf der Schilderung der Witwe beruhenden Geschichte bei Jamina?
  10. ...und Schwertern! Nicht die Schwerter vergessen! Interessant wird es, wenn man die Namensherkunft betrachtet und es dann auf "Gago metzelt Bremers mit Axt nieder!" herunterbricht.
  11. Na ja... der Landkreis (nicht der Verband) entzieht (davon gehe ich mal zu seinen Gunsten aus) aufgrund gesicherter Erkenntnisse im Einklang sowohl mit der geltenden Rechtsordnung als auch der aktuellen Rechtsprechung irgendwelchen Kaspern die WBKs... ich persönlich find's Gut. Solche Knalltüten braucht man ebenso wenig im Kreise der LWB wie 1%er, Drogendealer und Zuhälter.
  12. Vielleicht handelt es sich ja um besonders gefährliche Hartkerngeschosse... aus britischer Geheimfertigung... weiß man's?!?
  13. Dazu hab ich gerade auch ein interessantes Urteil auf den Tisch bekommen... Dem Kläger (aktiver Soldat und zum Zeitpunkt des Verfahrens seit etwa zwei Jahren Sportschütze) wurden die WBK und der kWS widerrufe, ebenso wurde ihm die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Sprengstofflehrgang verwährt. Begründet wurde dies mit seiner mutmaßlichen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene... Er versuchte dann natürlich (als ihm Bewusst wurde welche weitreichenden Folgen sein Tun auslöste) zurück zu Rudern und leugnete alles was ihm vorgehalten wurde, aber zunächst einmal hatte er ja einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (natürlich so wie Herr R.H. es bei Youtube anleitet) gestellt und reagierte auch auf die Ablehnung der Bearbeitung (weil das RuStAG 1913 nun mal nicht mehr anwendbar ist und das Königreich Preußen kein Wohnsitzstaat mehr sein kann) mit entsprechenden (aus typischen Textbausteinen bestehenden) Schreiben, üblichen Drohungen und unsinnigen Argumenten (Menschenrecht auf Staatsbürgerschaft, Völkerrechtsubjekt "Deutsches Reich" natürliche Person ohne Vertretungsrecht, usw.). ...womit für mich der Begriff "mutmaßlich" nicht mehr zutrifft. Blo0ßer Verdacht, anonyme Hinweise... ja, ganz klar Mutmaßung... aber mehrfache eindeutige Schreiben, Drohungen gegen Verwaltungsmitarbeiter (bezüglich persönlicher Haftung in Millionenhöhe), mehrfache szenetypische Argumentationsketten selbst in der Gerichtsverhandlung... das ist nicht mutmaßlich, das ist glasklar.
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