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petsom63

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  • Birthday 01/24/2019

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  • WSK-Inhaber
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  • WBK- Inhaber
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  • Jägerprüfung
    In Arbeit
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

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  1. Mal den Teufel bloß nicht an die Wand… Eine Alternative wäre: Zwangsverpflichtung auf behördliche Anordnung hin für bestimmte, von der Behörde vorgegebene Jagdeinsätze
  2. Es ging um die Munitionserwerbserlaubnis – in meinen Datenblättern sind diese Einträge zu der jeweiligen Waffe vorhanden. Leider ist keiner dazu gekommen… Die übrigen Einträge scheinen auch alle richtig zu sein. Erstaunlicherweise fehlt durchweg das Datum des Erwerbs. Vielleicht ist es in der Druckvorlage auch einfach nicht enthalten, ich gehe davon aus, dass es in dem Datensatz auf jeden Fall enthalten ist.
  3. Eine Überprüfung für das Fortbestehen des Bedürfnisses muss spätestens alle 5 Jahre stattfindenden, §4 Abs. 4 WaffG
  4. Habe nochmals in Paragraph 14 nachgelesen und es ist dann doch anders als von mir zunächst angegeben: Abs. 3 regelt das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen – hier hat sich nichts geändert, das ist die 12/18-Regelung; Abs. 4 regelt das Bedürfnis zum Besitz von Waffen - wer noch keine 10Jahre voll hat, muss einen Nachweis führen, getrennt nach Kurzwaffen und Langwaffen jeweils 1x im Quartal bzw. 6x im Jahr. Jetzt müsste es stimmen.
  5. Ja, so habe ich das verstanden. Die Unterteilung in Langwaffen und Kurzwaffe war die mildere Form der Verschärfung „mit jeder auf der WBK eingetragenen Waffe“ zwölf mal beziehungsweise 18 mal einen Schießnachweis erbringen zu müssen. Das ist dadurch vom Tisch. Ich führe jetzt ein Schießbuch für Kurzwaffen und ein Schießbuch für Langwaffen, damit ich den Überblick behalte.
  6. Aus meiner Sicht heißt es genau Darß, und zwar sowohl für mindestens eine Kurzwaffe wie auch für mindestens eine Langwaffen, soweit jeweils vorhanden. Sieht das jemand anders?
  7. Das war von mir nicht persönlich gemeint, sondern ein abstraktes Interesse. Ich habe mir meine WBKs und mein Datenblatt angesehen und kann mir nach wie vor nicht vorstellen, wie ich durch einen fehlerhaften Eintrag begünstigt sein könnte - ich vermute eher eine Behinderung, wenn die Einträge nicht stimmen. Bei der nächsten Aufbewahrungskontrolle könnten Fehler doch auch festgestellt werden. (Wenn es sich hier um Geheimwissen handeln sollte, wäre natürlich keine Antwort zu erwarten.)
  8. Nein, dafür besteht keine Notwendigkeit, auch wenn ich mir jetzt nicht so viele Fehler vorstellen kann, die positiv sind. Spontan fällt mir da nur ein, dass eine Munitionserwerbsberechtigung für eine Waffe eingetragen ist, obwohl man dafür keine in der WBK eingetragen hat. Welche positiven Fehler gibt es denn noch?
  9. ... der ganz normale Wahnsinn mit Datenbanken, die nur „normal“ gefüttert werden und nicht besonders gepflegt wurden. Das kann jetzt nachgeholt werden, wenn jeder seine Daten kontrolliert und dann die Korrekturen durchgeführt werden (bei geschätzt 5000 bis 10000 Waffen pro Behörde ein beträchtlicher, wenn auch einmaliger Aufwand).
  10. Die Mainpost hat geschrieben: "Auch Böllerapparate werden erlaubnispflichtig Salutwaffen wie zum Beispiel Böllerapparate werden ab 1. September erlaubnispflichtig oder verboten, so die Pressemitteilung." Daher meine Nachfrage.
  11. Ich möchte meine ganz persönliche Anerkennung für Frau Triebel aussprechen, die im Rahmen der demokratischen Grundordung versucht, den Interessenausgleich zwischen Gegnern und Befürwortern einer Sache, hier des Waffenrechts, zu beeinflussen. Sie hat aus meiner Sicht Großes bewirkt, hat an einer Mobilisierung der betroffenen Personen über die ePetition maßgeblichen Anteil. Auch wenn letztendlich die eigene Position parlamentarisch nicht durchgesetzt werden konnte, kann ich für mich feststellen, dass gemäß den Regeln jedenfalls alles versucht wurde. Dass das Schützenwesen in unserer Gesellschaft nicht weiter verbreitet ist und kein höheres Gewicht und keine höhere Anerkennung hat, muss zur Kenntnis genommen werden. Auch andere Vereine sind in dieser Situation, werden aber zumindest nicht vom Gesetzgeber immer wieder gegängelt. Die Haltung der EU (und des EuGH, siehe Klage der Tschechischen Republik) lässt keine Aussicht auf eine positive Akzeptanz oder auf eine Förderung des Schützenwesens durch die Politik zu. Das alles kann mich nicht davon abhalten, diesem Hobby mit Freude nachzugehen und auch in meinem Freundes- und Bekanntenkreis das Schützenwesen weiter bekannt zu machen, um die ablehnende Haltung weiter Teile der Gesellschaft aufzuweichen. In diesem Sinne, gut Schuss!
  12. In der Sache wurden alle Argumente vorgetragen, mehrfach, wenn man damit nicht gehört wird, ist das kein Versehen, sondern Programm. Auch die CDU/CSU traut den Bürgern nicht. Sicherheit gegen Freiheit, Begrenzung gegen Eigenverantwortung, das wird immer wieder festgelegt, in einem parteipolitischen Verhandeln. Selbst die Schweiz hat die Feuerwaffenrichtlinie umgesetzt und für Langwaffen Magazine >10 verboten. Das Schützenwesen hat deutlich Gegenwind bekommen, zu meinem großen Bedauern.
  13. Das ist das Problem mit Populisten, sie sagen auch manchmal das, was richtig ist ... Das Falsche wird dadurch aber nicht ausgeglichen. Und wie totalitär eine Afd- (oder eine linksideologisch) kontrollierte Gesellschaft dann tatsächlich wäre, stelle ich mir lieber nicht vor.
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