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60135839

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About 60135839

  • Birthday 08/03/1959

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • Biografie
    8 Jahre Polizeibeamter. Danach, seit 1986 arbeite ich auf der Sammelstandortschießanlage Böblingen für die Bundeswehr.
  • Wohnort
    D-71065 Sindelfingen
  • Beruf
    Schießstandwart
  • Interessen
    U. A. Schießstandbau, Schießausbildung, Schießsicherheit
  • Favorite guns
    Privat: P7 M13, Dienstlich: G95, MG6
  • WSK-Inhaber
    Kein Kommentar
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Kein Kommentar
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Kein Kommentar

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    Keine Angabe

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  1. Guten Abend in die Gruppe, habe mich hier kürzlich neu registriert, da ich ein paar Vorschläge für den Schießstandbau (Sand-Geschossfang und Höhenblenden rückprallsicher gestalten) zur Diskussion stellen möchte, und wahrscheinlich auch publizieren werde. Nach einigen Jahren des Schriftverkehrs mit dem BMVg hat dort offensichtlich niemand den Drang, derartige Verbesserungen umzusetzen. in welchen Bereich dieses Forums würde das am besten passen? Zum hier diskutierten Thema folgende Bemerkung: Mitnutzervertrag "anderer Dritter" (beispielsweise RAG) und "Fachliche Weisung" des Beauftragten für Munitionstechnische Sicherheit und Schießsicherheit der Bundeswehr, beim Kdo TA. Die Fachliche Weisung ist natürlich VS. Kdo TA gibt darin lediglich den "ausdrücklichen Hinweis" , dass die Absicherungswinkel für Freiflieger und Abpraller (Vorsichtsbereich) bei militärischen Standortschießanlagen (StOSchAnl) und zivilen Anlagen differieren. Den Nutzern (StOÄ) und den Betreibern (BwDLZ) wird nur deutlich aufgezeigt, welche Verantwortung sie im Schadenfall tragen. Aus meiner Übersicht und Erfahrung heraus hat das jetzt bundesweit zu folgenden unterschiedlichen Konsequenzen geführt: a) keinerlei Konsequenzen b) Überarbeitung/Ergänzung des Mitbenutzervertrages c) neuer Mitbenutzervertrag d) vorerst alle beantragten Sicherheitsbefehle storniert, und bis auf weiteres werden keine neuen Sicherheitsbefehle ausgestellt. Also völlig unterschiedlich, wie gewohnt. Mir ist bisher kein Fall bekannt geworden, dass ein Mitbenutzervertrag ersatzlos aufgekündigt wurde. Mit welcher Begründung auch? Die RAG's, welche weiterhin (kostengünstig) 300m Schießen möchten, sollten sich organisieren, und bei den BwDLZ's mit einer fachgerechten Begründung um weitere Schießtermine bemühen. Gruß (Ich kann es nicht besser erklären - nur lauter - War schon immer so - war noch nie so...)
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