Nochmal:
Lass das baugleiche Teil begutachten,
dein Büxer sendet es ein (du darfst es
ja nicht besitzen).
Das BKA hat völlig andere Aufgaben und
Richtlinien als ein LKA, das kann man so
nicht vergleichen.
Der Feststellungsbescheid dient vor dem
Gericht der Rechtsfindung, die baugleich-
heit muss das Gericht feststellen (sofern
es das überhaupt für erforderlich hält).
Dazu erhebt es Beweis. Das können sein:
Zeugenaussagen, Fotos, Sachverständige.
Ich sehe da kein grundsätzliches Problem.